Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / b) Formelle Anforderungen an den Bericht des Tochterunternehmens

Rz. 55 [Autor/Zitation] Möchten Unternehmen von dieser Ausnahme Gebrauch machen, muss der Lagebericht des befreiten Tochterunternehmens die folgenden Informationen enthalten: Name und Sitz des MU, das über Informationen auf Gruppenebene Bericht erstattet, den Weblink zum konsolidierten Lagebericht des MU sowie die Information, dass das TU von der Pflicht zur Veröffentlichung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Rückzahlung von Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 415 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG als verwendet gelten. Der Begriff "Bezüge" umfasst als Oberbegriff die Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstigen Bezüge, also sowohl offene als auch vGA. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Thailand

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Königreich Thailand (Hauptstadt: Bangkok; Amtssprache: Thai) ist ein Staat in Südostasien mit Landgrenzen zu > Myanmar im Westen und Nordwesten, zu > Laos im Nordosten und Osten, zu > Kambodscha im Südosten sowie zu > Malaysia im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 10.07.1967 (BGBl 1968 II, 589 = BStBl 19...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / G. Paket der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Am 26.2.2025 hat die EU-Kommission ein Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung diverser EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 26.2.2025, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614; sog. Omnibus Proposal). Dieses Paket enthält ua. auch Vorschl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 müssen zunächst alle börsennotierten Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufnehmen. Börsennotierte AG gem. § 3 Abs. 2 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach § 289a Satz 1 Nr. 1 unterliegt die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals unter gesondertem Ausweis den mit jeder Aktiengattung verbundenen Rechte und Pflichten und der Anteil am Gesellschaftskapital der besonderen Berichtspflicht. Die Bestimmung der Aktiengattung richtet sich der Gesetzesbegründung zufolge nach § 11 AktG (vgl. BT-Drucks. 16/100...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / c) Formelle Anforderungen an den Bericht des Mutterunternehmens

Rz. 57 [Autor/Zitation] Inhaltlich treffen MU dieselben Berichtspflichten wie ihre TU; die abschließende Auflistung der Informationen in Art. 19a Abs. 2 und Art. 29a Abs. 2 Bilanzrichtlinie sind insoweit identisch. Unterschiedlich ist lediglich der Bezugspunkt für die Analyse der doppelten Wesentlichkeit (s. Rz. 45): Während es bei dem Bericht des TU um die Auswirkungen von N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten für das Kindergeld nach dem X. Abschn. Ein Anspruch besteht dann, wenn ein Elternteil die in § 62 EStG bezeichneten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und bei ihm mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, für das weder ein Ausschlusstatbestand nach § 65 EStG noch nach über- bzw zwisc...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Jahr 2014 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sog. Non-Financial Reporting Directive, NFRD, ABl. EU 2014 Nr. L 330, 1). Diese Richtlinie begründete erstmals eine weitreichende Berichtspflicht zu na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Mutter- und Tochterunternehmen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Für die Abgrenzung des Kreises der verbundenen Unternehmen haben Mutterunternehmen und Tochterunternehmen grundlegende Bedeutung, denn nach dem Wortlaut des § 271 Abs. 2 HGB können ausschließlich solche Unternehmen verbundene Unternehmen sein. Wie die Begriffe "Mutterunternehmen" und "Tochterunternehmen" zu definieren sind, wird weder im neuen § 271 A...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Eine weitere zentrale Erweiterung der Berichtspflichten gegenüber den bisherigen Regelungen in der NFRD stellt die Einführung der Art. 40a ff. Bilanzrichtlinie durch die CSRD dar, welche Berichtspflichten betreffend Drittlandunternehmen verankern. Gemäß Art. 40a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sind zunächst in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, dere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländer aus Staaten, mit denen überstaatliche Abkommen bestehen

Rn. 179 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aus überstaatlichen Abkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen wurden, können sich von § 62 Abs 2 EStG abweichende Regelungen ergeben. Für türkische ArbN gilt der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats v 19.09.1980, ABl EG C 110 v 25.04.1983, 1. Der Anspruch auf Kindergeld darf danach für türkische ArbN, vgl zum ArbN-Begriff...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Rn. 16 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der zweiten Gruppe von UN, die in den Anwendungsbereich des EIB fallen, handelt es sich gemäß § 342 Abs. 2 um bestimmte KapG mit Sitz in einem Drittstaat. Der Anwendungsbereich wird – im Gegensatz zu § 342 Abs. 1 – explizit nicht für PersG i. S. d. § 264a mit Sitz in einem Drittstaat eröffnet, was der Intention des Gesetzgebers im Einklan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (§ 342e)

Rn. 56 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342e beinhaltet die weiteren Voraussetzungen zur Feststellung einer Berichtspflicht für inländische Zweigniederlassungen unverbundener UN mit Sitz in einem Drittstaat. Der Paragraf bildet somit die Anschlussnorm zu § 342 Abs. 2 (erste Fallkonstellation). Rn. 57 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Während § 342 Abs. 2 bereits auf das Kriterium "multina...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (§ 342d)

Rn. 48 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342d beinhaltet die weiteren Voraussetzungen zur Feststellung einer Berichtspflicht für TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat. Der Paragraf bildet somit die Anschlussnorm zu § 342 Abs. 1 Nr. 3. Rn. 49 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Während § 342 Abs. 1 Nr. 3 bereits auf das Kriterium "multinational" eingeht, erfolgt i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / V. Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (§ 342f)

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342f beinhaltet die weiteren Voraussetzungen zur Feststellung einer Berichtspflicht für inländische Zweigniederlassungen verbundener UN mit Sitz in einem Drittstaat. Der Paragraf bildet somit die Anschlussnorm zu § 342 Abs. 2 (zweite Fallkonstellation). Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Während § 342 Abs. 2 bereits auf das Kriterium "multinat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Währung (§ 342j)

Rn. 114 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342j behandelt die i. R.d. EIB zu verwendende Währung. Hierbei geht es explizit um die Währung, in denen der länderbezogene Ausweis der Angaben vorzunehmen ist. Nicht von § 342j erfasst ist die bereits zuvor thematisierte Umsatzschwelle zur Prüfung des Kriteriums "umsatzstark", zu welcher in den §§ 342b bis 342f detaillierte Ausführungen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland

Rn. 12 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der ersten Gruppe von UN, die in den generellen Anwendungsbereich des EIB fallen, handelt es sich gemäß § 342 Abs. 1 um KapG und PersG i. S. d. § 264a mit Sitz im Inland. Der EIB knüpft die Ansässigkeitsprüfung ausschließlich an den Sitz und somit den Satzungssitz gemäß Handelsregister-Eintragung bzw. Gesellschaftervertrag (vgl. BT-Drs. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Offenlegung im Unternehmensregister (§ 342m)

Rn. 139 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342m regelt die Offenlegung im UN-Register. Der Paragraf ist sachlogisch nach den einschlägigen Fallkonstellationen der EIB-Berichtspflicht gegliedert. § 342m Abs. 1 beschreibt zunächst die Offenlegungspflichten für unverbundene UN mit Sitz im Inland (vgl. § 342 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 342b) und oberste MU mit Sitz im Inland (vgl. § 342 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Ordnungsgelder (§ 342p)

Rn. 164 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342p regelt die Möglichkeiten zur Verhängung von Ordnungsgeldern im Kontext des EIB. Diese kommen grds. bei Verletzung der Offenlegungspflichten im UN-Register in Betracht. Analog zu den Bußgeldvorschriften, setzt auch die Verhängung eines Ordnungsgelds Vorsatz voraus, während fahrlässiges Handeln zur Ahndung nicht ausreichend ist (vgl. Be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 342n)

Rn. 149 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342n thematisiert die Veröffentlichung auf der Internetseite betreffender Gesellschaft und ist, analog zu § 342m, sachlogisch nach den einschlägigen Fallkonstellationen der EIB-Berichtspflicht gegliedert. Es handelt sich bei der Veröffentlichung auf der Internetseite grds. um eine zusätzliche Verpflichtung. Die Offenlegung im UN-Register w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Begriffsbestimmungen (§ 342a)

Rn. 21 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In § 342a werden einige Begriffe, welche für das Verständnis der EIB-Normen essenziell sind, legal definiert. Der Gesetzgeber hat sich bei der Auswahl der Begriffe grds. an der pCbCR-R (EU) 2021/2101 (ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021) orientiert, die dort aufgeführten Begriffe jedoch aus Gründen der Zweckdienlichkeit noch um weitere ergänzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1a Die Vorschrift wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurden in Abs. 2 Nr. 1 S. 1 die Worte "auf Grund gesetzlicher Vorschriften" gestrichen (vgl. Rz. 12). Abs. 3 wurde auf Berichtigungen nach § 129 AO erweitert (vgl. Rz. 56). Abs. 4 wurde neu gefasst und auf jeden Fall des Hinausschiebe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Allgemeine Angaben

Rn. 80 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die allg. Angaben des § 342h Abs. 1 ist laut Gesetzgeber kein länderbezogener Ausweis möglich (vgl. BT-Drs. 20/5653, S. 57). Sie sind dementsprechend nur einmal für den gesamten EIB auszuweisen und haben den Charakter eines Deckblatts für den EIB. Rn. 81 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 342h Abs. 1 Nr. 1 ist in den Fällen der §§ 342b und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
EUSt-Befreiung bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 143 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL und Art. 1 RL 2006/79 bezüglich der EUSt-Befreiung bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern. Die Klägerin (K, eine polnische Gesellschaft) hatte bei der PL-Finanzbehörde einen Antrag auf schriftliche Auslegung von Vorschriften des Mehrwertsteuerrechts gestellt. Bei der Darstellung des Sachverhalts und des künftigen Gesch...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.9 Zuzahlung und Packungsgröße (Abs. 3 und 4)

Rz. 43 Von der Zuzahlung zu unterscheiden ist die Mehrzahlung, die der Versicherte zum vollen Differenzbetrag zu leisten hat, wenn er ein teureres Mittel aus der Gruppe, für die Festbeträge nach § 35 festgesetzt sind, wählt (vgl. auch BT-Drs. 11/2237 S. 173). Die Zuzahlungspflicht nach Abs. 3 und 4 trifft erst Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zuzahlung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Tarifbegrenzung gilt in allen Fällen unbeschränkter[1] und beschränkter[2] Steuerpflicht. Allerdings wird die Tarifbegrenzung immer nur für begünstigtes Vermögen nach § 13b Abs. 2 ErbStG gewährt. Zum begünstigten Vermögen gehört grundsätzlich Vermögen in den EU-/EWR-Mitgliedstaaten, nicht aber Vermögen in Drittstaaten.[3] Rz. 27–30 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Europrechtswidrigkeit der Optionslösung

Rz. 8c Ungeklärt war bislang die Frage, ob Art. 56 EG-Vertrag in Verbindung mit Art. 58 EG-Vertrag auch Zuwendungsbeteiligte schützt, die nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig sind (Drittstaatenfälle). Der Gesetzgeber hatte diese Fälle bislang nicht in die Neuregelung nach § 2 Abs. 3 ErbStG einbezogen. Der EuGH hat im Jahr 2013[1] in der Rechtssache "Welte" ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Inlandsumwandlungen mit und ohne Auslandsbezug

Tz. 99 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Inl-Umw (ohne ausl BV) können auch nach Inkrafftreten des SEStEG in aller Regel ohne Gewinnrealisierung zum Bw erfolgen und zwar auch dann, wenn neben unbeschr stpfl auch beschr stpfl Gesellschafter beteiligt sind (s Tz 82). GlA s Hagemann/Jakob/Ropohl/Viebrock (NWB Sonderheft 1/2007, 20). Tz. 100 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nitzschke (IStR 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 § 8b Abs 5 KStG idF des StSenkG/UntStFG

Tz. 306 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) änderte die frühere Abs-Bezeichnung von Abs 7 in Abs 5. Durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) wurde in § 8b Abs 5 KStG die frühere Bezugsgröße für die Pauschalierung von "Dividenden" in "Bezüge iSd Abs 1" geändert. Nach Verw-Auff sind im Jahr 2001 (Anrechnungsverfahren) BA in unmittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 118 – ET: 05/2025mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.2 Im UmwStG enthaltene Entstrickungsregelungen als lex specialis zu den allgemeinen Entstrickungsregelungen

Tz. 68 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wie bereits ausgeführt (s Tz 27, 67), ziehen sich die Regelungen, wonach in Umw-Fällen grds der gW anzusetzen ist, wie ein roter Faden durch das UmwStG. Diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie eine St-Entstrickung für den Fall vorschreiben, dass das bisherige dt Besteuerungsrecht an dem von der Umw betroffenen Vermögen verloren geht oder e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann (nur) in eine "Kap-Ges" oder "Gen" erfolgen (zum Begriffsverständnis s Tz 155). Als Übernehmerin in diesen Gesellschaftsformen (s Tz 9a) kommt gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG nur eine "EU-/EWR-Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen" infrage (hierzu s § 1 UmwStG Tz 159; zu möglichen Rechtsfor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr