Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 342f HGB Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Schrifttum: Kirsch, Die Ermittlung von Wertansätzen im künftigen Ertragsteuerinformationsbericht, Eigenständige handelsrechtliche Ermittlung oder Übernahme aus dem länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen?, WPg 2023, 226. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342f regelt die Pflicht zur Ertragsteuerinform...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 342e HGB Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Schrifttum: Kirsch, Die Ermittlung von Wertansätzen im künftigen Ertragsteuerinformationsbericht, WPg 2023, 226. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342e regelt die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung von inländischen Zweigniederlassungen von unverbundenen KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (vgl. § 342...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Offenlegungspflicht durch inländische Tochterunternehmen, deren oberstes Mutterunternehmen seinen Sitz in einem Drittstaat hat (Abs. 2)

I. Grundsätzliches Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 2 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 3, die der Pflicht nach § 342d Abs. 1 unterliegen. Hiermit sind wenigstens mittelgroße oder ausschließlich der Umgehung der Berichtspflichten dienende inländische TU (KapGes. und Personengesellschaften iSd. 264a Abs. 1) gemeint, deren oberstes MU ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Offenlegungspflicht durch inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat (Abs. 3)

I. Grundsätzliches Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 3 betrifft KapGes. iSd. § 342 Abs. 2, die der Pflicht nach § 342e Abs. 1 oder nach § 342f Abs. 1 unterliegen. Konkret sind damit zum einen KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (vgl. § 342a Nr. 3) betroffen, die unverbundene Unternehmen sind, eine bestimm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Veröffentlichung durch inländische Tochterunternehmen deren oberstes Mutterunternehmen seinen Sitz in einem Drittstaat hat (Abs. 2)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Veröffentlichungspflicht nach § 342n Abs. 2 Satz 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 3, die der Pflicht nach § 342d Abs. 1 unterliegen (s. hierzu im Ergebnis § 342m Rz. 11). Ist ein Tochterunternehmen hiernach zur Veröffentlichung verpflichtet, haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU die Veröffentlichungspflicht d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Veröffentlichung durch inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat (Abs. 3)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Veröffentlichung nach § 342n Abs. 3 betrifft KapGes. iSd. § 342 Abs. 2, die der Pflicht nach § 342e Abs. 1 oder nach § 342f Abs. 1 unterliegen (s. im Ergebnis § 342m Rz. 14). Ist eine KapGes. hiernach zur Veröffentlichung verpflichtet, haben die in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 genannten angemeldeten Personen bzw. die angemeldeten ständigen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inländische oberste Mutterunternehmen, inländische Tochterunternehmen von obersten Mutterunternehmen in Drittstaaten und inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen in Drittstaaten (Nr. 2)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Gemäß § 342 Nr. 2 sind in den Fällen des § 342c (oberste MU mit Sitz im Inland), § 342d (TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat) und des § 342f (inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat) das oberste MU und alle TU, die in den für den Berichtszeitraum aufgestellten KA des obersten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Drittstaaten (Nr. 3)

Rz. 22 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 3 definiert Drittstaaten als alle Staaten, die weder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind. Die Definition ist in der Bilanzrichtlinie nicht enthalten (Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 342a Rz. 9; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342a Rz. 7 [11/2023]; Kirsch in B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zweigniederlassungen aus Drittstaaten (Abs. 1 Alt. 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Auf Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, finden die §§ 340 ff. ebenfalls Anwendung, wenn die Zweigniederlassung nach § 53 Abs. 1 KWG als Kreditinstitut gilt. Rz. 32 [Autor/Zitation] Mit Blick auf die Abgrenzung des Europäischen Wirtschaftsraums iSd. § 1 Abs. 5a KWG, der die Mitgliedstaa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Finanzdienstleistungsinstitute und Zweigniederlassungen aus Drittstaaten (Abs. 4)

I. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 und Satz 2) Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach § 340 Abs. 4 unterliegen auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG fast vollständig den branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff., soweit sie nicht nach § 2 Abs. 6 oder 10 KWG von der Anwendung ausgenommen sind. § 340 Abs. 4 wurde infolge der S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in der Währung des Konzernabschlusses des obersten Mutterunternehmens (Abs. 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Abs. 3 enthält für inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat gem. § 342f und für TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz im Drittstaat – für die nicht bereits von Abs. 1 erfassten Fälle des § 342d (das oberste MU im Drittstaat hat also einen ordnungsgemäßen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in der Währung des Jahresabschlusses des unverbundenen Unternehmens (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Abs. 2 enthält für inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat die Vorgabe zur Aufstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in derjenigen Währung des JA des unverbundenen Unternehmens im Drittstaat, welche für den betrachteten Berichtszeitraum Anwendung findet (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342j HGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 3 betrifft KapGes. iSd. § 342 Abs. 2, die der Pflicht nach § 342e Abs. 1 oder nach § 342f Abs. 1 unterliegen. Konkret sind damit zum einen KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (vgl. § 342a Nr. 3) betroffen, die unverbundene Unternehmen sind, eine bestimmte Umsatzerlösgren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 21 [Autor/Zitation] Abs. 2 eröffnet den Anwendungsbereich auch für rechtlich unselbständige, inländische Zweigniederlassungen von KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (Kliem/Rimmelspacher in Beck BilKomm.14, § 342 HGB Rz. 40; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342 Rz. 7). Diese KapGes. können unverbundene Unternehmen sein oder verbundene Unternehmen, wenn das oberst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zweigniederlassungen (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsverpflichtungen betreffen nicht nur die Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 340l Abs. 1). Auch Zweigniederlassungen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland (§ 340l Abs. 2) sind je nach Sitz der Hauptniederlassung und Art der betriebenen Geschäfte in unterschiedlichem Umfang zur Offenlegung von Unterlagen verpflichte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verbundenes oder unverbundenes Unternehmen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei der KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat kann es sich entweder um ein unverbundenes Unternehmen handeln oder aber um ein unverbundenes Unternehmen, dessen oberstes MU seinen Sitz ebenfalls in einem Drittstaat hat (§ 342 Abs. 2 Nr. 1). Falls es sich um ein inländisches oberstes MU handelt, kann dieses nach Abs. 1 Nr. 2 dennoch in den Anwendungsberei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 342h gilt für alle zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung verpflichteten Unternehmen, betrifft also die Fälle des § 342b (unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland), § 342c (oberste MU mit Sitz im Inland), § 342d (TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat), § 342e (inländische Zweigniederlassungen unverbundener Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 342j richtet sich an die jeweils berichtspflichtige Geschäftseinheit. Für die Fälle des § 342b (Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland), des § 342c (Oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland) und des § 342d Abs. 2 Nr. 2 (Tochterunternehmen mit Sitz im Inland eines obersten Mutterunternehmens mit Sitz in einem Drittland, wobei das oberste Mutte...mehr

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ZErb 07/2025, Stiftungsrecht

Drittstaaten-Familienstiftungen: Erleichterungen für Stifter und Begünstigte in Deutschland Familienstiftungen sind nicht nur in Deutschland ein beliebtes Gestaltungsinstrument, sondern auch in anderen Ländern, wobei im anglo-amerikanischen Raum in erster Linie der Familientrust verbreitet ist. Wenn eine Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland errichtet wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Überprüfung der Arbeiten anderer Prüfer

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 Satz 2 hat der Abschlussprüfer bei einer Konzernabschlussprüfung die Arbeit anderer Prüfer zu überprüfen und dies zu dokumentieren, soweit andere Abschlussprüfer die im Konzernabschluss zusammengefassten JA (vgl. Rz. 250 ff.) geprüft haben. Gemäß Begründung zum BilMoG (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 87) ist der Konzernabschlussprüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Erstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in Euro (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Zitation] Abs. 1 enthält die Vorgabe zur Aufstellung des Ertragsteuerinformationsberichts in Euro für die sog. Inlandsfällen der §§ 342b, 342c und 342d Abs. 2 Nr. 2 (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342j HGB Rz. 2 [7/2023]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342j HGB Rz. 2; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342j Rz. 4 ff.; Kirsch in BilR eKomm., § 342j HGB Rz. 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Tochterunternehmen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Nr. 3 werden auch TU erfasst, deren oberstes MU seinen Sitz in einem Drittstaat hat, falls sie mittelgroß oder groß iSd. § 267 Abs. 2-4 sind (Buchst. a) oder ausschließlich dem Zweck dienen, die Berichtspflichten zu umgehen (Buchst. b) (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342 Rz. 23). Dabei meint Drittstaat solche Staaten, die weder i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 342g unterscheidet systematisch zwischen den Fällen unverbundener (Nr. 1) und verbundener (Nr. 2) Unternehmen (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342g Rz. 3). Die Einbeziehung der aufgeführten Unternehmen in den Ertragsteuerinformationsbericht hat nach dem Wortlaut der Vorschrift ("sind") zwingend zu erfolgen, sofern die Kriterien nach Nr. 1 bzw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland und inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Drittstaatensitz (Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] In den Fällen der unverbundenen Unternehmen gem. §§ 342b und 342e umfasst der Ertragsteuerinformationsbericht sämtliche Tätigkeiten allein des jeweils unverbundenen Unternehmens (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342g HGB Rz. 2 [7/2023]; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342g Rz. 4 [11/2023]; Kirsch in BilR eKomm., § 342g HGB Rz. 11 [7/2023]). Diese Begrenzun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.4.2 Auskunftserteilung bei Befragung durch zwischengeschalteten Staat

Rz. 61 Auch die Großen Auskunftsklauseln sehen keine Verpflichtung der Vertragsparteien vor, der anderen Vertragspartei Auskünfte für die Weiterleitung an einen anderen ersuchenden Staat zu geben. Eine Verpflichtung aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung besteht also nicht. Allerdings sind die deutschen Finanzbehörden zur Kulanzauskunft berechtigt, wenn die Voraussetzungen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsätzliches

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach § 342m Abs. 2 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 3, die der Pflicht nach § 342d Abs. 1 unterliegen. Hiermit sind wenigstens mittelgroße oder ausschließlich der Umgehung der Berichtspflichten dienende inländische TU (KapGes. und Personengesellschaften iSd. 264a Abs. 1) gemeint, deren oberstes MU seinen Sitz in ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Adressat der Pflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342d Abs. 1 normiert, wer das oberste MU dazu aufzufordern hat, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53 ff) nicht vorliegen, scheidet ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Limitation-of-Benefit-Klaus... / 2 Inhalt

Art. 28 Abs. 2 DBA USA nennt unter Buchst. a) bis f) Gruppen von Stpfl., denen die Abkommensvergünstigungen gewährt werden, weil bei ihnen typisierend unterstellt werden kann, dass kein Missbrauch vorliegt (berechtigte Personen). Die erste Gruppe bilden natürliche Personen[1], denen die Abkommensvergünstigungen ohne weitere Einschränkung zustehen. Art. 28 DBA USA richtet sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.4 Dreiecksauskünfte

Rz. 83 Für Dreiecksauskunft ist danach zu unterscheiden, ob die deutsche Finanzbehörde als Behörde des Staates 2 vom Staat 1 gebeten wird, Informationen vom Staat 3 zu beschaffen, oder ob sie als Behörde des Staates 3 von den Behörden des Staates 2 um eine Auskunft gebeten wird, die im Endergebnis der Staat 1 haben möchte. In beiden Fällen wird eine Amtshilfe der deutschen F...mehr

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Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 2 Inhalt

In persönlicher und räumlicher Hinsicht ist die Richtlinie nach Art. 2 anwendbar auf alle Mutter- und Tochtergesellschaften, die eine der Gesellschaftsformen aufweisen, die in der Anlage zur Richtlinie aufgeführt sind. Für Deutschland sind dies AG, KGaA, GmbH, VVaG, Genossenschaft, Betrieb gewerblicher Art und alle anderen Gesellschaften deutschen Rechts, die der KSt ohne Wa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342f Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 1 Alt. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Geltungsbereich

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 340 regelt für Kreditinstitute mit Sitz im Inland iSd. § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG, Zweigstellen iSd. § 53 KWG, Zweigniederlassungen iSd. § 53b KWG, Wertpapierinstitute iSd. § 2 Abs. 1 WpIG sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute iSd. § 1 Abs. 3 ZAG, ob und inwieweit die branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / 5. Großbritannien

Großbritannien untergliedert sich in die Rechtsordnungen von England und Wales einerseits und Schottland andererseits. Großbritannien hat sich nicht zum "OptIn" zur Teilnahme an der EU-ErbVO entschieden.[30] Großbritannien gilt damit im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten, die die EU-ErbrVO angenommen haben, als Drittstaat. a. England und Wales Anwendbares Recht Das englische i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kreditinstitute (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Dem Anwendungsbereich unterliegen Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 1 KWG, die ursprünglich alleiniger Adressat der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB iVm. RechKredV waren (vgl. Rz. 4 f.). Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eing...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Entsprechende Anwendung des § 13 UmwStG bei Spaltung

Tz. 61 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung oder durch Teilübertragung auf eine andere Kö über, gilt gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG § 13 UmwStG grds entspr. Nur wenn die in § 15 Abs 1 S 2 UmwStG genannten Teilbetriebsvoraussetzungen erfüllt sind, dh wenn auf die Übernehmerin(nen) ein Teilbetrieb übertragen wird und im Fall der Abspaltung be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Geltende Rechtslage

Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, BB 2006, 1657; s Maiterth/Müller, DStR 2006, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Empfänger und Erbringer der Leistung

Rz. 202 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 APrVO verbietet die Erbringung der sog. Blacklist-Leistungen "direkt oder indirekt für das geprüfte Unternehmen, dessen Mutterunternehmen oder die von ihm beherrschten Unternehmen in der Union". Rz. 203 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob mit "Mutterunternehmen" nur das unmittelbare MU gemeint ist oder auch mehrere MU bzw. "Großmutte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Begriffsbestimmungen des § 342a gelten entsprechend dem Wortlaut des § 342a Satz 1 ("Im Sinne dieses Unterabschnitts sind …") explizit für den gesamten Unterabschnitt (§§ 342–342p) und sind damit für den Ertragsteuerinformationsbericht und die Berichtspflicht maßgebend (Böcking/Korn in EBJS5, § 342a HGB Rz. 1; Kirsch in BilR eKomm., § 342a HGB Rz. 9...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anwendbarkeit der Strafvorschriften für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Nach § 341m Abs. 1 Satz 1 sind die für KapGes. geltenden Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 auch auf Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds anzuwenden, die nicht in der Rechtsform einer KapGes. betrieben werden (BT-Drucks. 12/5587, 31). Aufgrund von § 8 Abs. 2 VAG betrifft dies insbes. VVaG (bzw. Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit) sowie Ans...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Hat das oberste MU dem TU einen Bericht zur Verfügung gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dieser Bericht nach § 342m Abs. 2 Satz 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums (vgl. § 342a Nr. 6) in deutscher Sprache der das Unternehmensregister führenden Stel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 326 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 6) neu eingeführt wurde. Mit dem Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) kam es zur Aufhebung der Pflicht zur separaten Einreichung des V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Hat die Hauptniederlassung oder das oberste MU der Zweigniederlassung einen gesetzeskonformen Ertragsteuerinformationsbericht überlassen, haben nach § 342m Abs. 3 Satz 1 primär die in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 genannten angemeldeten Personen bzw. die angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung der das Unternehmensregister ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342e regelt die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung von inländischen Zweigniederlassungen von unverbundenen KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (vgl. § 342a Nr. 3). Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342e Abs. 1 begründet für die im HR angemeldeten ständigen Vertreter der Zweigniederlassung oder, wenn solche nicht vorhanden s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Buchst. a erfasst die Zweigniederlassungen im Inland, deren Umsatzerlöse iSd. § 342b Abs. 4 in mindestens zwei aufeinander folgenden GJ jeweils 12 Mio. EUR übersteigen und diesen Betrag danach in zwei aufeinander folgenden GJ jeweils nicht unterschreiten (§ 342 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a). Dabei sind die Zweigniederlassungen einzeln zu beurteilen (Kliem/Ri...mehr

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Limitation-of-Benefit-Klaus... / 1 Systematische Einordnung

Die Limitation-of-Benefit-Klausel ist ein Artikel, den die USA in ihren DBA vereinbaren. Der Zweck dieser Klausel besteht darin, die missbräuchliche Nutzung der in den DBA enthaltenen Steuervergünstigungen durch "Treaty shopping" zu verhindern. Die Zielsetzung der Limitation-of-Benefit-Klausel entspricht der von § 50d Abs. 3 EStG. Die Limitation-of-Benefit-Klausel im DBA USA ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342f regelt die Pflicht zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung von inländischen Zweigniederlassungen von verbundenen KapGes. mit Sitz in einem Drittstaat (vgl. § 342a Nr. 3). Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342f Abs. 1 begründet für die im HR angemeldeten ständigen Vertreter der Zweigniederlassung oder, wenn solche nicht vorhanden sin...mehr