Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.2 Tauglicher Täter

Rz. 107 Auch bei § 379 Abs. 2 S. 1 Nr. 1d AO handelt es sich um ein Sonderdelikt. Nur mitteilungspflichtige Stellen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1–3 und 6 GwG sind zur Mitteilung verpflichtet. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende in Deutschland ansässige Finanzinstitute: Kreditinstitute [1] sowie im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kreditinstitute...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 19 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.5 Eignung zur Verkürzung ausländischer Abgaben

Rz. 15 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO schützt aufgrund der (erweiternden) Regelung in § 379 Abs. 1 S. 2 und 3 AO auch bestimmte ausländische Fiskalinteressen. Geschützt werden im Einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bestimmter Staaten sowie die USt anderer EU-Mitgliedsstaaten. Rz. 16 Der Begriff der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben [1] umfasst auch die Einfuhrumsatzsteuer und bei eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Qualifizierter Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie den Begriff des qualifizierten Drittstaats. Rz. 7 Ein Drittstaat ist ein qualifizierter Drittstaat, wenn er auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung einen automatischen Austausch von Informationen durchführt, die als mit den nach dem PStTG zu meldenden In...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 10 Drittstaat (Abs. 10)

Rz. 25 Nach Abs. 10 ist jeder Staat oder jedes Gebiet, der oder das nicht Mitgliedstaat der EU ist, ein Drittstaat i. S. d. PStTG.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 7 Qualifizierter Plattformbetreiber, qualifizierter Drittstaat, qualifizierte Vereinbarung, qualifizierte relevante Tätigkeit

1 Allgemeines Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen des § 7 PStTG sind ausschließlich im Zusammenhang mit Plattformbetreibern von Bedeutung, die ihren Sitz in Drittstaaten haben, aber als exterritoriale Betreiber in der EU tätig sind.[1] 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1) Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.3 Plattformbetreiber mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Drittstaat (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 58 Abs. 4 Nr. 2 klassifiziert Plattformbetreiber als meldende Plattformbetreiber, die in keinem Mitgliedstaat ansässig sind, sofern sie ihre Tätigkeit in der EU ausüben (Buchst. a. und b.).[1] Nach Buchst. c. üben die nicht in einem Mitgliedstaat ansässigen Plattformbetreiber ihre Tätigkeit in der EU aus, sofern sie in einem Mitgliedstaat ansässigen Anbietern ermöglichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Meldepflicht von Plattformbetreibern aus Drittstaaten (Abs. 4)

Rz. 18 Für nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber ordnet der Abs. 4 an, dass sie nur im Fall einer Registrierung im Inland verpflichtet sind, an das BZSt zu melden. Somit setzt Abs. 4 Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 3 der Amtshilferichtlinie um.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Qualifizierte relevante Tätigkeit (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 9 der Amtshilferichtlinie den Begriff der qualifizierten relevanten Tätigkeit. Rz. 14 Demnach ist eine qualifizierte Tätigkeit jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von Informationen vorgeschrieben ist. Während das PStTG eine unmitte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Qualifizierte Vereinbarung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 bestimmt den Begriff einer qualifizierten Vereinbarung. Die Norm dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 10 Demnach ist eine Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats der EU und eines Drittstaats über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eine qualifizierte Vereinba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Ausnahmeregelung bei nicht in der EU ansässigen Plattformbetreibern (Abs. 5)

Rz. 19 Abs. 5 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 20 § 13 Abs. 5 PstTG regelt die Fälle nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber, bei denen der "Switch off"-Mechanismus nicht zur Anwendung kommt. Dies kann dadurch geschehen, dass keine qualifizierte Vereinbarung zwischen dem Ansässigkeitsdrittstaat mit allen Mitgliedstaaten b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen des § 7 PStTG sind ausschließlich im Zusammenhang mit Plattformbetreibern von Bedeutung, die ihren Sitz in Drittstaaten haben, aber als exterritoriale Betreiber in der EU tätig sind.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Veröffentlichungen durch das BZSt (Abs. 6)

Rz. 12 Abs. 6 regelt bestimmte Veröffentlichungspflichten, denen das BZSt im Interesse einer einfachen Anwendung des PStTG durch meldende Plattformbetreiber nachkommen soll. Rz. 13 Den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten steht es nach der DAC-7-Richtlinie frei, zu notifizieren, dass sie in Bezug auf ihre jeweiligen meldepflichtigen Anbieter die Angabe zur Kennung des Fin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.6 Angabe der betroffenen EU-Mitgliedstaaten, Abs. 3 S. 1 Nr. 9

Rz. 30 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 9 sind alle Mitgliedstaaten der EU zu benennen, die wahrscheinlich von der grenzüberschreitenden Steuergestaltung betroffen sein werden. Dazu gehört auch die Bundesrepublik. Betroffene EWR- oder Drittstaaten brauchen nicht aufgeführt zu werden. "Betroffenheit" eines EU-Mitgliedstaates liegt vor, wenn die konkrete Steuergestaltung bzw. bei mehreren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.2 Einschränkung der Mitteilungspflicht des ausländischen Intermediärs, Abs. 7

Rz. 45 Der Intermediär ist gegenüber dem BZSt nur dann zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet, wenn er eine Beziehung zu der Bundesrepublik aufweist. Ist dies der Fall, trifft ihn in der Bundesrepublik die Mitteilungspflicht gegenüber dem BZSt auch dann, wenn die Steuergestaltung keinen Bezug zur Bundesrepublik aufweist.[1] Diese Beziehung k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.3 Ansässigkeit in einem nicht kooperierenden Gebiet

Rz. 105 Der Tatbestand des Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a bb) erfasst Gestaltungen, die Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen betreffen, das in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, das in einer "schwarzen Liste" der EU und/oder der OECD aufgeführt ist. In dieser Liste werden Drittstaaten aufgeführt, die von den Mitgliedstaaten der EU oder von der OECD als nicht kooperierende J...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung[1] gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine kompl...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 3.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Versicherung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Die Veranstalter erbringen gegenüber E sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG gegen Entgelt. Da die E umfangreiche Messedienstleistungen in Anspruch ni...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 4.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt im Rahmen seiner Lackierwerkstatt sonstige Leistungen (Werkleistungen) aus, da er keinen Hauptstoff i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG verwendet. Die Leistungen gegenüber den Unternehmern aus Frankreich und der Schweiz sind dort ausgeführt, wo die Leistungsempfä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.3 Veranlagung von Angehörigen der EU- und EWR-Staaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b, S. 7, 8)

Rz. 122 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b EStGkönnen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Angehörige der EU- bzw. EWR-Staaten sind, die Veranlagung zur ESt beantragen und damit die Abgeltungswirkung der abgezogenen LSt ausschließen. Rz. 123, 124 einstweilen frei Rz. 125 Die Antragsveranlagung gilt für beschr. stpfl. Arbeitnehmer mit Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1 Verlustabzug

Rz. 55 Der Verlustabzug, der nach § 10d EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte, aber vor dem Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorzunehmen ist, ist auch im Rahmen der beschr. Steuerpflicht anwendbar. Obwohl er als Sonderausgabe ausgestaltet ist, gehört er zum Bereich des objektiven Nettoprinzips, nicht des subjektiven Nettoprinzips. Seine Anwendung im R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.2 Unternehmer nach § 2 UStG

Rz. 50 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG hat jeder Unternehmer i. S. d. § 2 UStG den genannten Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. (Rz. 48)[1], denn das Gesetz knüpft daran keine weiteren Bedingungen. Voraussetzung ist lediglich ein entsprechender Antrag bei dem BZSt bzw. der zuständigen Finanzbehörde (Rz. 41ff.). Unternehmer sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.5 Unterstützung bei der Beweisführung im Drittstaat (Abs. 2 S. 1 Nr. 5)

Rz. 13 Die Amtshilferichtlinie und ihr folgend § 12a Abs. 4 S. 4 EUAHiG sieht vor, dass die im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung erzielten Ergebnisse im Streitfall auch gemeinsam außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Zu diesem Zweck unterstützen sich die beteiligten Staaten bei der Beweisführung gegenseitig. Im Rahmen der besonderen Amtshilfe mit einem Drittstaat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 117e Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten

1 Allgemeines Rz. 1 § 117e AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] eingeführte § 117e AO schafft erstmals einen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Besondere Formen der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 1)

Rz. 2 § 117e Abs. 1 AO regelt, nach welcher Maßgabe die Finanzbehörden besondere Formen der Amtshilfe in Anspruch nehmen oder gewährleisten können. Zu diesem Zweck verweist Abs. 1 auf die entsprechende Anwendbarkeit einzelner Vorschriften des EUAHiG, die entweder bestimmte Begriffe definieren oder klarstellen, dass diese Form der Amtshilfe eine besondere Form der Information...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.2 Fristenregelung (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Auch wenn die entsprechenden Regelungen mit Drittstaaten dies nicht vorsehen, so soll doch, in Anlehnung an die EU-Amtshilferichtlinie, eine möglichst vergleichbare Fristenregelung geschaffen werden. Daher sieht § 117e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO vor, dass sowohl das BZSt als auch die letztlich ausführende Finanzbehörde vor Ort innerhalb von 60 Tagen eine Antwort auf die Anf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Rechtsschutz

Rz. 17 Weder die Inanspruchnahme noch die Gewährung der besonderen Form der Amtshilfe ist ein Verwaltungsakt. Es fehlt sowohl an der Regelungswirkung als auch an der Intention der Außenwirkung.[1] Vielmehr handelt es sich um ein Realhandeln. Daher kann gegen die Gewährung oder Inanspruchnahme der besonderen Form der Amtshilfe grundsätzlich kein Einspruch oder eine Anfechtung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.3 Anhörung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 15 Nach § 117e Abs. 2 S. 3 AO gilt § 12 Abs. 7 EUAHiG nicht. Dieser sieht vor, dass eine Anhörung der Beteiligten nicht erforderlich ist. Damit ist in den Fällen der besonderen Formen der Amtshilfe mit einem Drittstaat regelmäßig vorab eine Anhörung durchzuführen. Wegen des in Abs. 1 vorgenommenen Verweises auf §§ 10 bis 12a EUAHiG gilt dies gem. § 12a Abs. 1 S. 4 EUAHiG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.3 Zulässigkeit des Informationsaustausches (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 11 Mit § 117e Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO wird die Art des Informationsaustauschs im Rahmen der besonderen Form der Amtshilfe geregelt. Abweichend von Abs. 1 regelt sich dies nicht nach dem EUAHiG, sondern nach der mit dem entsprechenden Drittstaat jeweils getroffenen Regelung. Diese muss für die Anwendbarkeit im Inland in innerstaatliches Recht transformiert worden sein. Dabei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.4 Gemeinsamer Prüfungsbericht (Abs. 2 S. 1 Nr. 4)

Rz. 12 Während das EUAHiG im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung nach § 12 Abs. 4 S. 2 EUAHiG obligatorisch das Festhalten der erzielten Prüfungsergebnisse in einem gemeinsamen Bericht vorsieht, mildert § 117e Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO diese Pflicht ab und sieht lediglich vor, dass ein gemeinsamer Bericht nur nach Möglichkeit abgefasst werden soll. Hintergrund dieser Regelung ist wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.2 Zentrales Verbindungsbüro (Abs. 2 S. 2)

Rz. 14 Für die Abwicklung des internationalen Amtshilfeverkehrs ist als oberste Bundesbehörde grundsätzlich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig. Im Bereich der Amtshilfe innerhalb der EU ist diese Aufgabe nach § 3 Abs. 2 EUAHiG auf das BZSt delegiert, das nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG zuständig ist für die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde auf dem Gebi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Abweichungen vom EUAHiG (Abs. 2 S. 1)

Rz. 8 § 117e Abs. 2 AO regelt einzelne Verfahrensfragen. Da bei den besonderen Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten weder die Amtshilferichtlinie noch das EUAHiG Anwendung finden, erklärt die Vorschrift einzelne Maßnahmen für entsprechend anwendbar. Damit soll ein grundsätzlich vergleichbarer Rechtsrahmen für die besonderen Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten zu denen inn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Elektronische Kommunikation (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Die Amtshilferichtlinie und dieser folgend auch § 10 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. EUAHiG sieht vor, dass die Teilnahme an behördlichen Ermittlungen mittels elektronischer Kommunikation zu gestatten ist. Mit dieser vereinfachenden Regelung soll u. a. eine Videokommunikation ermöglicht werden. Ob diese auch im Verhältnis mit einem Drittstaat ermöglicht werden soll, steht im Ermes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Besondere Regeln für das Zollkriminalamt (Abs. 3)

Rz. 16 Gem. § 3 Abs. 7 Nr. 1 Zollfahndungsdienstgesetz [1] ist das ZKA die Zentralstelle auf dem Gebiet der Amts- und Rechtshilfe sowie des sonstigen Dienstverkehrs im Rahmen der Zuständigkeit der Zollverwaltung nach Maßgabe völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer Rechtsvorschriften mit öffentlichen Stellen anderer Staaten und zwischenstaatlichen Stellen sowie nach Maßg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten durch den Unternehmer oder der ausländischen Personengesellschaft, einem Treuhänder oder einer anderen Person, die die steuerlichen Interessen der inländischen Gesellschafter wahrnimmt, kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117e AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] eingeführte § 117e AO schafft erstmals einen Rechtsrahmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Verfahrensregeln (Abs. 2)

Rz. 7 In § 117e Abs. 2 AO finden sich zu den in Abs. 1 für anwendbar erklärten Normen des EUAHiG ergänzende Anwendungsregelungen. Diese tragen der Tatsache Rechnung, dass im Verhältnis zu Drittstaaten der einheitliche Rechtsrahmen, den die Amtshilferichtlinie[1] für sämtliche Formen der Amtshilfe innerhalb der EU vorgibt, nicht besteht. 3.1 Abweichungen vom EUAHiG (Abs. 2 S. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford...mehr

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Verkehrswertnachweis durch ... / c) Zertifizierungsstelle mit Sitz in einem Drittstaat

Zertifizierungen aus Drittstaaten sind nicht anerkennungsfähig, selbst wenn die Zertifizierungsstelle dort akkreditiert ist. Eine solche Akkreditierungsstelle ist keine i.S.d. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2008. Eine Anerkennung nach Art. 11 Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2008 ist daher unmöglich (FG Düsseldorf v. 3.7.2024 – 11 K 1388/23 BG, BeckRS 2024, 42619 Rz. 2; DAkkS v. 30.12....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkehrswertnachweis durch ... / d) Nicht anerkennungsfähige Zertifizierungen

M.E. können Gutachten von Personen, die von den folgenden Zertifizierungsstellen zertifiziert sind, nicht als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG anerkannt werden. Allerdings werden sie den FA regelmäßig vorgelegt:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkehrswertnachweis durch ... / V. Geht § 198 Abs. 2 BewG für zertifizierte Sachverständige ins Leere?

§ 198 Abs. 2 BewG könnte in Bezug auf zertifizierte Sachverständige ins Leere laufen. Möglicherweise fehlt der DAkkS die Rechtsgrundlage für die Akkreditierung von Dienstleistungen, die nicht den europäischen Binnenmarkt betreffen (FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 Rz. 41 = ErbStB 2024, 185 [Marquardt]). Die DAkkS wird nach §§ 1 Abs. 1 und 2 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 2 Entscheidungen der Gerichte zur Verwendung ausländischer Rechtsformen

Durch die Überseering-Entscheidung des EuGH [1] sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BGH wurde klargestellt, dass sowohl im EU-Ausland wirksam gegründete Kapitalgesellschaften als auch US-amerikanischen Kapitalgesellschaften die Rechtsfähigkeit im Inland nicht deswegen versagt werden kann, weil sie trotz effektiven Sitzes im Inland dort nicht wirksam errichtet worden si...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Verdrängt die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – AEUV – (Amtsblatt der Europäischen Union – ABlEU – 2008, Nr. C 115, 47) für die Überprüfung von § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Art. 63 AEUVmehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / a) Anwendungsbereich

Rz. 50 [Autor/Zitation] Eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts für einzelne (Tochter-)Unternehmen gilt im Fall der konsolidierten Berichtserstattung: Unternehmen, die grds. verpflichtet sind, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, sind gem. Art. 19a Abs. 9 UAbs. 1 Bilanzrichtlinie von dieser Pflicht be...mehr