Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.3 Streitgegenstand der Prüfung durch die Schiedsstelle – beide Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 knüpft an die erste Regelung bei Einführung des Schiedsstellenverfahrens in das allgemeine Sozialhilferecht an (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 3) und führt die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen also Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wieder ein. Vorherige Versuche, auch die Leistungsvereinbarung wieder schiedsstellenfähig zu machen, scheiterte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Sie verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Der Kredit wird zu 100 % des zugesagten Betrags ausgezahlt. Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 36 Monate ab Kreditzusage. Ab dem 13. Monat fällt für noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Bereits ausgezahlte Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten zweckent...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.8 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags, entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von 12 Mona...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertberichtigun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 4 Anlage des Kassenvermögens und Sicherstellung

Zeile 10 In dieser Zeile ist anzugeben, wie das Kassenvermögen im Einzelnen angelegt und sichergestellt ist. Dazu sind die einzelnen Vermögensanlagen aufzuführen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG muss die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Kassenvermögens für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert sein.[1] Das Vermögen darf nur im Rahmen einer Vermögensver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.7 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Es stehen mehrere Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 35 Jahren zur Verfügung. Möglich sind unter anderem: endfällige Darlehen bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren und voller Zinsbindung längere Laufzeiten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.3 Einnahmen/Ausgaben außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 27–29 In diesen Zeilen sind Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die sich nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zeile 27 Zu den Einnahmen gehört die Rückzahlung von Darlehen, die die Genossenschaft bzw. der Verein erhalten hat, wenn die Darlehen eine Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten. Sie sind begünstigt, wenn die Darlehen mit begünstigten Gesc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6 Umfang der Finanzierung

Bis zu 270.000 EUR Die Höhe des möglichen Kredits hängt sowohl vom erreichten Förderstandard als auch von der Anzahl der Kinder ab. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude" beträgt der maximale Kredit 170.000 EUR bei ein oder zwei Kindern, 200.000 EUR bei drei oder vier Kindern und 220.000 EUR ab fünf Kindern. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" erhöht sich ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

10 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Möglich sind unter anderem Kredite mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und endfälliger Tilgung bei vollständiger Zinsbindung. Alternativ können Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren gewählt werden, bei denen der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Der Zinssatz wird aus Bundesmitteln verbill...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Schnellübersicht über die Programme

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5 Welchen Umfang die Finanzierung hat

b Bis zu 100.000 EUR Der Kredit kann einmalig bis zu 100.000 EUR je selbst genutzter Wohneinheit betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Kredits. Zusätzlich wird der bereits erwähnte Tilgungszuschuss gewährt, der die Rückzahlung entsprechend reduziert. 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG bzw. zum Bescheid auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Steuerpflichtigen ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die den Zweck haben, insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen, den Betriebsausgabenabzug in bestimmten Fällen zu beschrän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten

Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit Aufwendungen vorliegen, die selbst nicht unter das Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.1 Umfang der Handlungsvollmacht

Der Umfang der Handlungsvollmacht ist im Innenverhältnis, genau wie bei anderen Vollmachten, frei bestimmbar. Dies schränkt die Vollmacht im Außenverhältnis aber nur selten ein. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit der Vertragspartner auf das Bestehen der Vollmacht vertrauen durfte. Dies ist im Fall der Handlungsvollmacht zum Teil durch das Gesetz vorgegeben (§§ 54 ff. HGB...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.1 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Angeboten werden Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit unterschiedlichen tilgungsfreien Anlaufzeiten. Möglich sind: endfällige Kredite bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung, Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren, längere Laufzeiten bis 25 oder 35 Jahre mit bis zu drei bzw. fünf tilg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.1 Zinsbindungen

Zinsbindung ab 5 Jahre Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Dies ermöglicht eine verlässliche Kalkulation der Finanzierung in der Anfangsphase. Bei endfälligen Krediten mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren werden die Zinsen für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Eine Prolongation durch die KfW ist in diesen Fällen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.7 Wie die Antragstellung erfolgt

Hausbankverfahren Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein durchleitendes Finanzierungsinstitut, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Dieses Institut übernimmt auch die Haftung für den Kredit gegenüber der KfW. Wichtig Antrag vor Beginn Wichtig ist, dass der Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Vorhabensbeginn gilt beim Bau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Das Förderprogramm 134 kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen kombiniert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Summe aller öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten des Genossenschaftsanteilserwerbs nicht übersteigt.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.6 Nutzungsbedingungen

Die geförderte Wohnung muss dauerhaft vom Kreditnehmer selbst als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt werden. Dies ist durch eine aktuelle Meldebestätigung nachzuweisen. Achtung Vorzeitige Aufgabe Wird die Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren nach Kreditzusage aufgegeben oder die Genossenschaftswohnung in Wohneigentum umgewandelt, hat dies Konsequenzen. In diesem Fall wir...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Krediten, Zuschüssen oder Zulagen möglich, sofern die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar für dasselbe Objekt sind insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261/461) und die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298, 299, 498, 49...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2 KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Bis zu 100.000 EUR Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 unterstützt den Bau oder den Erwerb selbst genutzter Wohnimmobilien in Deutschland. Gefördert werden Vorhaben durch zinsgünstige, langfristige Kredite von bis zu 100.000 EUR je Vorhaben. Ziel des Programms ist ausdrücklich die Schaffung oder der Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung. Eine Nutzung als Kapitalanlage ode...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.7 Wie die Antragstellung erfolgt

Hausbankverfahren Der Antrag ist vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen, etwa bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Die KfW vergibt den Kredit ausschließlich über diese Institute, die auch die Haftung übernehmen. Im Antrag ist die Produktnummer 134 anzugeben. Nach Durchführung des Vorhabens sind das ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5 KfW Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)

Familie mit Kind Das KfW-Förderprogramm 308 richtet sich an Familien mit Kindern, die eine ältere Wohnimmobilie erwerben, selbst nutzen und energetisch sanieren möchten. Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie in Deutschland, wenn diese beim Erwerb energetisch besonders schlecht ist und anschließend deutlich verbessert wird. Voraussetzung ist, dass das Gebäude ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.4.3 Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis

Der Umfang der Prokura ist nach innen, somit im Verhältnis zwischen dem Prokuristen und der GmbH, beschränkbar. Verstößt der Prokurist gegen seinen Handlungsspielraum, kann er sich gegenüber dem Unternehmen haftbar machen. Zudem droht ihm die Kündigung des Anstellungsvertrags. Die Beschränkungen können im Anstellungsvertrag, in einer gesonderten Urkunde über die Prokura-Erte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

Bis zu 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 7 Jahre. Zur Auswahl stehen verschiedene Laufzeit- und Tilgungsmodelle, unter anderem bis zu 10 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit, bis zu 10 Jahre Laufzeit mit ein oder zwei tilgungsfreien Jahren und durchgehender Zinsbindung, bis zu 25 Jahre Laufzeit mit ein bis drei tilgungsf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich kann Programm 308 mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Für die energetische Sanierung bietet sich insbesondere eine zusätzliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude an, etwa in Form eines Kredits oder Zuschusses. Nicht möglich ist eine er...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3 KfW Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Förderung mit Tilgungszuschuss Das KfW-Förderprogramm 134 "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" richtet sich an Menschen, die in einer Wohnungsgenossenschaft leben möchten, ohne klassisches Wohneigentum zu erwerben. Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die Voraussetzung für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland sind. Die Förderung e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.11 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar ist das Programm 296 für dieselben Kosten mit Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie (NKI), dem KWKG, dem EEG oder der BEW. Ebenfalls ausgeschlossen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 1 Schnellübersicht

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Steuerförderung Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, etwa weiteren Krediten, Zulagen oder Zuschüssen, ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Summe aller öffentlichen Förderzusagen die insgesamt förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination derselben Maßnahmen mit der Steuerermäßigung für Hand...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 KfW Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Förderabsicht Das KfW-Programm 296 ist ein zinsverbilligtes Kreditprogramm des Bundes. Gefördert werden flächeneffiziente, klimafreundliche Neubauwohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment. Der Fokus liegt auf dauerhaft niedrigen Energie- und Lebenszykluskosten bei klar definierten baulichen Mindeststandards. Unterstützt wird der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher W...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166b sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Forderungen / 2 Gewerbesteuerliche ­Besonderheiten

Nach § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb[1] Entgelte für Schulden (in bestimmtem Umfang) wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wertpapiere, um seine Verpflichtung zur Rückgabe von als Sachdarlehen erhaltenen Anleihen zu erfüllen, hat er dem Veräußerer die seit dem letzten Zinsz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Anteile als Sonderbetr... / Hintergrund

Im entschiedenen Fall war die Klägerin eine GmbH & Co. KG. Ein Kommanditist war zu 100 % am Festkapital beteiligt und zugleich alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Klägerin wiederum hielt alle Anteile an einer Tochtergesellschaft, der A-GmbH. Um die Liquidität der A-GmbH zu sichern, gewährte der Kommanditist dieser ein Darlehen. Dieses Darlehen wurde bei der K...mehr