Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VIII. Erstattung von Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers

Rz. 66 Im Übergabevertrag zu regeln ist die Frage, ob und welche Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers im Falle einer Rückabwicklung aufgrund vorbehaltenen Rückforderungsrechts zu erstatten sind. In der Literatur wird empfohlen, jedenfalls für folgende Aufwendungen des Erwerbers eine Erstattungspflicht auszuschließen, da diese in der Regel durch die Nutzungen aufgewo...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / 3. Finanzierung der Lasten des Nießbrauchers, vertragliche Gestaltungsrechte des Nießbrauchers zur Aufhebung eines nicht mehr gewünschten Nießbrauchs

Rz. 21 Hat der Nießbraucher wie beim Nettonießbrauch (Rdn 17) vereinbarungsgemäß auch die außerordentlichen Lasten und die über die gewöhnliche Unterhaltung hinausgehenden Ausbesserungen und Erneuerungen zu tragen, läuft er Gefahr, bei größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder Erschließungsvorhaben mit erheblichen Zahlungsverpflichtungen belastet zu werden....mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / II. Anderweitige Freistellung im Außenverhältnis zum Gläubiger

Rz. 8 Die Schuldübernahme gemäß § 415 BGB ist nicht der einzige Weg, um den Veräußerer von seinen Verbindlichkeiten zu befreien. Denkbar ist auch, dass der Erwerber die Schuld des Veräußerers tilgt, sei es durch eigene Mittel, sei es durch Aufnahme eines neuen Darlehens bei dem bisherigen oder einem anderen Darlehensgeber, oder auf andere Weise dafür sorgt, dass der Veräußer...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / a) Neuvalutierung bestehender Grundschulden

Rz. 22 Nicht selten sind auf dem Grundbesitz im Zeitpunkt der Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt noch Grundschulden eingetragen, die noch der Veräußerer (Nießbraucher) selber bestellt hatte und denen keine oder nur noch geringe Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Hier können die Beteiligten im Übergabevertrag vereinbaren, dass der Erwerber die Grundschuld dinglich übernimm...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / E. Gesamtmuster Rückforderungsrecht

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.19: Gesamtmuster Rückforderungsrechtmehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / b) Verpflichtung des Erwerbers zur Belastung des Nießbrauchgrundbesitzes mit Grundpfandrechten für objektbezogene Zwecke des Nießbrauchers

Rz. 24 Vereinbart werden kann auch eine Verpflichtung des Erwerbers und künftigen Eigentümers, an der Bestellung neuer Grundpfandrechte mitzuwirken, die der Absicherung von Darlehen dienen, welche der Veräußerer für Zwecke des Nießbrauchgrundbesitzes aufnimmt.[54] Eine Beleihungsverpflichtung für beliebige Zwecke des Veräußerers ist zwar rechtlich möglich, dürfte in der Prax...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 16 Steuerrecht / d) Einheitstheorie

Rz. 23 Zur steuerlichen Beurteilung werden zunächst alle entgeltlichen Gegenleistungen zusammengerechnet und dann im Rahmen der Einheitstheorie dem Kapitalkonto des Übergebers gegenübergestellt. Keine entgeltlichen Gegenleistungen sind das Baraltenteil, das Wohnrecht einschließlich des Nutzungswertes des Wohnrechts und auch die Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten, ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / c) Leistungen an Geschwister

Rz. 22 Hat der Übernehmer Gleichstellungs- oder Abstandsgelder an seine Geschwister zu leisten, handelt es sich um ein Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäft, also um ein entgeltliches Geschäft. Ob sich diese Leistungen ertragsteuerlich auswirken, hängt davon ab, ob sämtliche Gegenleistungen insgesamt höher sind als das Kapitalkonto des übernommenen Betriebes (siehe Rdn 20)....mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 2. Zulässigkeit nach Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 5 Das OLG Celle hat wiederholt entschieden, dass die nach § 17 Abs. 3 HöfeO erforderliche landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Hofübergabevertrages im Sinne der HöfeO zu versagen sei, wenn der Übergeber sich ein Rückforderungsrecht für den Fall vorbehält, dass der Übernehmer ohne Zustimmung des Übergebers über die übertragenen Grundstücke durch Veräußerung oder ...mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / I. Befreiende Schuldübernahme

Rz. 2 In den meisten Fällen einer befreienden Schuldübernahme wird diese nach § 415 Abs. 1 BGB durch Vertrag zwischen dem bisherigen Schuldner (Veräußerer) und dem Erwerber vereinbart. Ihre Wirksamkeit hängt von der Genehmigung des Gläubigers ab.[1] Durch die vom Gläubiger genehmigte Schuldübernahme tritt der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners; dieser wird fr...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Altenteilsleistungen, private Verbindlichkeiten

Rz. 20 Soweit der Übernehmer private Versorgungsleistungen seinen Eltern gegenüber zu erbringen hat, also in erster Linie Altenteilsleistungen wie eine dauernde Last oder eine Leibrente als Barzahlung, stellt diese Leistung weder Veräußerungsentgelt bei den Übergebern noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar. Es handelt sich um Versorgungsleistungen gegen Vermögensübertra...mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / III. Freistellung im Innenverhältnis

Rz. 10 Nicht immer gelingt die Freistellung im Außenverhältnis zum Gläubiger. Bisweilen steht schon vor Beurkundung des Übergabevertrages fest, dass der Gläubiger nicht bereit ist, den Veräußerer aus der Schuldhaft zu entlassen. In manchen Fällen verzichten die Beteiligten auch von vornherein auf eine Schuldbefreiung im Außenverhältnis, z.B. bei Verbindlichkeiten in geringer...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / I. Mögliche Bedenken gegen eine Zweckmäßigkeit

Rz. 7 Eine andere Frage ist, ob es zweckmäßig ist, in Betriebsübergabeverträgen Rückforderungsrechte zu vereinbaren.[15] Folgende Bedenken gegen eine Zweckmäßigkeit werden vorgebracht:mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 4. Mitgliedschaftsrechte, Nutzungsrechte und ähnliche dem Hof dienende Rechte

Rz. 28 Zum Hof gehören nach § 2 Buchst. b) HöfeO ferner Mitgliedschaftsrechte, Nutzungsrechte und ähnliche dem Hof dienende Rechte. Mitgliedschaftsrecht in diesem Sinne ist jede dem Hof dienende Beteiligung an einem Verband, unabhängig von dessen Organisationsform (z.B. Genossenschaft, Personen- und Kapitalgesellschaft), sofern die Mitgliedschaft in einer sachlichen, wirtsch...mehr

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§ 8 Altenteil / C. Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB

Rz. 4 Für ein Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB ist neben der vorgenannten Verknüpfung von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung eines Berechtigten zusätzlich noch erforderlich, dass der Verpflichtete in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit nachrückt.[7] Durch einen Altenteilsvertrag i.S.d. § 96 EGBGB...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
EZB lässt Zinsen trotz Inflationsangst konstant

Die Europäische Zentralbank (EZB) lässt die Leitzinsen trotz Iran-Krieg, steigenden Ölpreisen und Sorgen vor steigender Teuerung unverändert. Der für Banken relevante Einlagenzins bleibt bei 2 %. Was das für den Immobilienmarkt bedeutet. Generell gilt, dass die Europäische Zentralbank (EZB) wegen der Folgen des Kriegs im Nahen Osten vor neuen Herausforderungen steht. Vor alle...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.4 Spezielle sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 43 Geeignete Sachverhaltsgestaltungen zur Verbesserung der Bilanzstruktur und des Liquiditätsausweises sind im Beitrag "Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss", Rz. 31 ff., aufgeführt. Unter dem Eindruck der vielfältigen aktuellen Krisen und der Strategie der bilanzpolitischen Maximierung des Verlusts, um kurzfristig von Verlustrückträgen in den vorherigen (erfolgreichen) V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.5 Darlehensaufnahme

Grundsätzlich kommt auch die Finanzierung einer Baumaßnahme durch Darlehensaufnahme infrage. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder solchen, deren Kosten sich in einem angemessenen Zeitraum amortisieren und somit eine Kostentragungsverpflichtung unter allen Wohnungseigentümern die Folge ist, steht jedenfalls eine Finanzierung durch Darlehensaufnahme im Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Ausblick

Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), hätte das deutsche Gesetzgebungsverfahren eigentlich schnell ablaufen können. Im September 2025 war eine Verabschiedung von der Bundesregierung bis Ende 2025 zugesagt. Inzwischen scheint die Bundesregierung lieber ein Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 9 Die Voraussetzungen für die Entscheidung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sind: Die Anfechtungsklage muss erfolgreich sein, der Verwaltungsakt (oder Widerspruchsbescheid) wird also – zumindest teilweise – aufgehoben. Der Verwaltungsakt muss schon vollzogen sein. Ferner erforderlich ist ein entsprechender Antrag, obwohl § 131 den Antrag – anders als § 131 Abs. 1 Satz 2 VwGO – nich...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 8 Freiwillige Unterstützungsleistungen für Mitarbeiter in finanziellen Notlagen

Angesichts der energiepreisgetriebenen Inflation geraten häufig vor allem Arbeitnehmer unterer Einkommensgruppen in finanzielle Not. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung gegen den Arbeitgeber besteht in diesen Lagen nicht. Gleiches gilt für einen allgemeinen "Gehaltsanpassungsanspruch" wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Unternehmen konnten ihren Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.2 Sonstige Gründe

Rz. 55 Neben rein bilanziellen Gründen gibt es aber noch zahlreiche weitere Gründe zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bzw. des sie deckenden Vermögens, die in der Literatur angeführt werden. Diese werden im Folgenden skizziert und z. T. auch bezüglich ihrer Aussagekraft relativiert. Rz. 56 1. Die gegenwärtige Finanzierungsstrategie ist bei den betreffenden Unternehme...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.2 Förderung von Pflegeeinrichtungen

Rz. 34 Das Nähere zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird nach § 9 ebenfalls durch Landesrecht bestimmt. Rz. 35 Der gesetzgeberische Spielraum bei der Förderung von Pflegeeinrichtungen ist dabei deutlich größer bzw. weiter als der bei der Planung von Pflegeeinrichtungen. Satz 2 berechtigt die Länder nämlich ganz generell dazu, zu bestimmen, ob und in welchem Umfang eine fi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG jedenfalls eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.1 Unpünktliche Mietzahlung

Hauptanwendungsfall des § 543 Abs. 1 BGB wird wie bei § 554a BGB a. F. die laufende unpünktliche Mietzahlung durch den Mieter sein. Da es sich insofern um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag handelt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Abmahnung In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Zahlung mu...mehr

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LkSG: Leitfäden für die Pra... / 5 Handreichung für die Kredit- und Versicherungswirtschaft

Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft sind wie Unternehmen aller anderen Branchen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfasst, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 LkSG erfüllen. Es sind allerdings branchen- und produktspezifische Besonderheiten zu beachten. Die Handreichung zur Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf die Kred...mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.2 Rahmenbedingungen der Kreditaufnahme

Erforderlich ist auch die Klärung und Festlegung der wesentlichen Rahmenbedingungen der Kreditaufnahme. Der Beschluss muss insoweit Angaben über die zu finanzierende Maßnahme, die Höhe des Darlehens, dessen Laufzeit und die Höhe des Zinssatzes bzw. des nicht zu überschreitenden Zinssatzes enthalten sowie erkennen lassen, ob die Tilgungsraten so angelegt sind, dass der Kredit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.3 Darlehensauszahlung

Als Finanzierungsinstrument kommt auch eine Kreditaufnahme der GdWE infrage. Einnahmen in Form von Darlehensauszahlungen sind dann im Wirtschaftsplan darzustellen, soweit die GdWE bereits ein Darlehen aufgenommen hat und in der Wirtschaftsperiode ein entsprechender Geldfluss erfolgt bzw. in der Wirtschaftsperiode die Darlehensaufnahme unter entsprechendem Geldfluss erfolgen ...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.2.6 Darlehensverbindlichkeiten

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Darlehen aufgenommen, sind die entsprechenden Zinsaufwendungen und die Tilgungsraten zu berücksichtigen und darzustellen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.5 Protokollierter Haftungshinweis

Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Wohnungseigentümer im Vorfeld der Beschlussfassung über die Darlehensaufnahme über die hiermit für sie verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Entscheidend ist insoweit, dass als Vertragspartnerin des Kreditinstituts die Wohnungseigentümergemeinschaft fungiert. Insoweit droht den einzelnen Wohnungseigentümern das Risiko der unmittelbar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.5 Risiken und Nachschusspflicht

Nachschusspflicht Grundsätzlich ist die im Außenverhältnis beschränkte Teilhaftung der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 4 WEG von einer möglichen darüber hinausgehenden Haftung im Innenverhältnis zur GdWE zu unterscheiden. Letztere ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Gläubiger der Gemeinschaft deren Anspruch auf Hausgeldzahlung gegen die Wohnungseigentümer im Wege der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.2 Grundsätze

Der BGH[1] hat bereits vor einigen Jahren bestätigt, dass eine Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Darlehensaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG erwähnt. Hiernach ist der Verwalter zwar außergerichtlicher und ger...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.5 DRS 5 – Risikoberichterstattung

Rz. 21 DRS 5 Risikoberichterstattung vom 3.4.2001 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 29.5.2001), letztmalig geändert durch Art. 3 von DRÄS 5 vom 5.1.2010 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 18.2.2010), wurde mit DRS 20.238 aufgehoben; er ist letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2012 beginnt. Die Regelungen sind ebenso wie die die Besonderh...mehr

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LkSG: Leitfäden für die Pra... / Zusammenfassung

Überblick Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Handreichungen bzw. Hilfestellungen herausgegeben. Diese Handreichungen unterstützen Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Aktuell hat das BAFA diese Handreichungen bzw. Hilfestellungen herausg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.3 Wie ist mit "Selbstzahlern" umzugehen?

Nicht jeder Wohnungseigentümer ist an einer langfristigen Kreditaufnahme interessiert. Finanzstarke Wohnungseigentümer sind insoweit in der Praxis bestrebt, bestenfalls mit der Kreditaufnahme gar nichts zu tun zu haben. Ohne dass diese Wohnungseigentümer einen Anspruch hierauf hätten, kann ihnen aber die Möglichkeit gegeben werden, den auf sie entfallenden Anteil der zu fina...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.20 DRS 20 – Konzernlagebericht

Rz. 55 Der die DRS 5, 5–10 (Kreditinstitute), 5–20 (Versicherungen) und 15 ersetzende DRS 20 wurde vom DRSC am 2.11.2012 verabschiedet und im Bundesanzeiger vom 4.12.2012 bekannt gemacht. Er gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung finden sich in den Tz. 12–35. Anschließend...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch auf dem Gebiet der Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt steuerliche Liebhaberei vor. So sind Schuldzinsen, die z. B. für einen Kredit zur Anschaffung von Wertpapieren gezahlt werden, keine Werbungskosten, wenn bei der Anschaffung oder beim Halten der Kapitalanlage nicht die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses besteht. Ob der Steuerpflichtige in Bezug auf die Ei...mehr

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Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

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Liebhaberei – ABC / Modellbahnausstellung

Wird die vom Beschäftigten eines Modellbauunternehmens über 10 Jahre defizitär geführte Modelleisenbahnausstellung nebenberuflich aufgebaut, sodass die Anlage als im Bau befindlich nicht die – wie zum Erhalt von Zuschüssen und Krediten – prognostizierten und zum betriebswirtschaftlichen Betreiben nötigen Besucherzahlen aufweist bzw. auch nur ein geringes Eintrittsgeld verlan...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.2 Vorgehensweise bei zeitlichem Auseinanderfallen von Konzernabschlussstichtag und Stichtagen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Rz. 28 Weicht das Geschäftsjahr eines einbezogenen Unternehmens von dem Konzerngeschäftsjahr ab, so sind 3 Fälle zu unterscheiden.[1] Fall 1: Liegt der Abschlussstichtag eines einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so muss das einzubeziehende Unternehmen für die Einbeziehung einen Zwischenabschluss für das Konzerngeschäftsjahr auf...mehr