Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Arrestantrag

Rz. 298 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.75: Arrestantrag An das Landgericht Bonn Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________, gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arrestes und Arrestpfändung beantragen wir ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / VI. Muster: Erteilung einer Handlungsvollmacht

Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.6: Erteilung einer Handlungsvollmacht Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen als Inhaber der Firma Max Berg Gartenmöbel – eingetragener Kaufmann – hiermit Handlungsvollmacht erteile für den Bereich des Verkaufs von Gartenmöbeln an Großhändler. Ihre Vollmacht ist auf die gewöhnlich im Bereich des Verkaufs vo...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Grundlegende Änderung durch das MoMiG: Gesellschafterdarlehen

Rz. 298 Seit dem MoMiG steht die Finanzierung dem Eigenkapital nicht mehr gleich, Gesellschafterleistungen sind gem. § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG nicht mehr materielles Eigenkapital.[1191] Es gibt keine eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen mehr. Vielmehr bleiben sie entsprechend ihrer Rechtsform Verbindlichkeit der GmbH. Sie sind aber gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nur nach...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 8 Bankrecht / I. Typischer Sachverhalt

1. Verbraucherdarlehen Rz. 1 Herr B. beabsichtigt, eine größere Anschaffung für seine Familie zu tätigen und zusammen mit einem Freund aus steuerlichen Gründen die Beteiligung an einer Publikumsfondsgesellschaft (BGB-Gesellschaft) zu erwerben, die sich an Windkraftanlagen beteiligt. Da er nicht über ausreichende Barmittel verfügt, bittet er seine Bank um eine Darlehensgewähru...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _________________________ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _________________________ EUR aus _________________________ (Rechtsgrund) gegen _________________________ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehm...mehr

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§ 8 Bankrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Allgemeines Rz. 3 Das Gesetz unterscheidet zwischen Gelddarlehen (§§ 488 bis 509 BGB) und Sachdarlehen (§§ 607 bis 609 BGB). Praxisrelevant ist das Gelddarlehen. Der Darlehensnehmer muss in der vereinbarten Zeit die Kreditsumme i.d.R. samt Zinsen an den Kreditgeber zahlen. Verschlechtert sich die Vermögenssituation des Kreditnehmers, kann der Kreditgeber unter den Vorausset...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Gläubigerversammlung

Rz. 84 Die Gläubigerversammlung ist nach der Insolvenzordnung das oberste Organ im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerselbstverwaltung.[73] Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Gericht. Die Mitwirkung der Gläubigerversammlung beschränkt sich auf die gesetzlich im Einzelnen definierten Befug...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Verpfändung von Geschäftsanteilen

Rz. 192 Die Bestellung eines Pfandrechts an einem Geschäftsanteil richtet sich nach den für die Übertragung geltenden Vorschriften. Die Verpfändung ist zulässig, soweit die Abtretung zulässig ist (§ 1274 Abs. 2 BGB). Sie erfordert einen notariell beurkundeten Vertrag gem. § 15 Abs. 3 GmbHG,[846] die Verpflichtung hierzu ist formlos gültig. Der Gesellschaftsvertrag kann die V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Präambel (A) Gegenstand der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt ist _________________________. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A 12345 eingetragen. (B) Bei der X-GmbH & Co. KG besteht erhöhter Kapitalbedarf. S ist bereit, der X GmbH & Co. KG...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf des Kindes

Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus. Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2025, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 990 EUR zugebilligt.[356] Rz. 226 Unterhaltsrelevant sein können Alter, Schuljahr, voraussichtliche Beendigung der Schulzeit, beabsichtigte weitere Ausbildung...mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Freistellung durch individuelle Untersuchung

Rz. 47 Scheidet eine Freistellung nach der Vertikal-GVO aus, ist zu untersuchen, ob die vertikale Vereinbarung ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 2 Abs. 1 GWB oder oberhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt. § 2 Abs. 2 GWB verweist für das deutsche Kartellrecht nur auf die Gruppenfreistellungsverordnungen, nicht a...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Beispiel: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 104 Im Ausgangsfall (Rdn 44) soll unterstellt werden, dass folgende Werte festgestellt bzw. von F als richtig angesehen oder zugestanden werden:[197] Endvermögen F Anfangsvermögen Fmehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 256 Die Regelung (vgl. Rdn 251) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Muster: Erwiderung

Rz. 893 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.97: Erwiderung Im Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 2. die xy-GmbH, vertreten durch den...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Fra...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 108 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehesc...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 557 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _________________________ in _______________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 65 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Es soll ein Kaufvertrag über ein mit einem Mietshaus (einschließlich Gewerbeeinheiten) bebautes Grundstück abgeschlossen werden. Zur vollständigen Finanzierung wird zusätzlich der Kredit einer Bank benötigt. Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung sollen die bestehenden Belastungen aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Der Mandant sucht die anwaltliche Beratung bei der Vorbere...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 475 Die Eheleute F und M leben getrennt. F hat absprachegemäß kein Einkommen. M verdient monatlich netto 2.600 EUR; er muss auf einen von den Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Kredit eine Monatsrate von 150 EUR leisten. M bekommt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttoeinkommens. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F lebe...mehr

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§ 8 Bankrecht / V. Anmerkungen zum Muster

1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag Rz. 12mehr

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§ 8 Bankrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 18 In der Regel gewährt ein Darlehensgeber nur dann einen Kredit, wenn der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, ausreichende Kreditsicherheiten zu stellen. 1. Formen der Kreditsicherheiten a) Nicht akzessorische Sicherheiten Rz. 19 Nicht akzessorische Sicherheiten sind insb. die Grundschuld, die Sicherungszession und die Sicherungsübereignung. In der Praxis hat sich ...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 23 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 131 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.[136] Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgen...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Verbraucherdarlehen

a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (nä...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Besonderheiten der GmbH & Co. KGaA

Rz. 151 Die KGaA ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter entspricht nicht der Regelungsvorstellung des historischen Gesetzgebers.[186] Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, in Einzelfällen das Gesetz einer korrigierenden Anwendung zuzuführen. So liegt es unter anderem in den folgenden Fällen: Nach § 287 Abs. 3 AktG kann ein persönlich haftender Gesell...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de...mehr

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§ 8 Bankrecht / f) Insolvenzverschleppung

Rz. 34 Eine Sittenwidrigkeit der Sicherheitenbestellung kommt auch in Betracht, wenn die Bank trotz Insolvenzreife des Sicherungsgebers Kredite an diesen ausreicht, um auf diese Weise eine Verwertung der eigenen Sicherheiten realisieren zu können (Insolvenzverschleppung), wenn also der Zusammenbruch des Sicherungsgebers im eigenen Interesse verzögert werden soll.[71]mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Sicherheitenpool

Rz. 43 Ein außergewöhnlich hoher Kreditbedarf führt aber nicht nur dazu, dass mehrere Kreditinstitute den Kredit im Rahmen eines Konsortialkreditvertrags ausreichen; ebenso werden die Sicherheiten in einen Poolvertrag eingebracht. Ein derartiger Sicherheitenpoolvertrag[84] kommt auch dann in Betracht, wenn die von dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellte Sicherheit nicht auf...mehr

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§ 15 Familienrecht / o) Sonstige Belastungen des Schuldners

Rz. 362 Notwendige berufsbedingte Kosten, die sich eindeutig von Kosten der privaten Lebensführung abgrenzen lassen[561] (z.B. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle), sind vom Einkommen abzuziehen.[562] Leistungen zur Vermögensbildung spielen im Regelfall bei den Einkommensverhältnissen, die der DT, Stand 1.1.2025, zugrunde liegen (bis monatlich netto 11.200 EUR...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Typ und Umfang

Rz. 86 Den Umfang der Handlungsvollmacht bestimmt – anders als bei der Prokura – nicht das Gesetz, sondern der Vollmachtgeber.[276] § 54 Abs. 1 HGB enthält eine gesetzliche widerlegliche Vermutung des Umfanges der Vollmacht. Dieser hängt davon ab, welcher von drei Typen der Handlungsvollmacht erteilt wurde. Der Typ der Handlungsvollmacht bestimmt deren Umfang.[277] Die Vollm...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Einführung/Problemstellung

Rz. 37 Immobilienkapitalanlagen werden privaten Anlegern zur Kapitalanlage in den unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, z.B. als Eigentumswohnungen oder als Fondsbeteiligungen, angeboten. Argumente des Verkaufes sind hierbei in der Regel ein Vermögensaufbau zur Alterssicherung sowie sich – angeblich – durch die Kapitalanlage ergebende Steuerersparnisse. Wegen der a...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Fallgruppen

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Rechtsfolgen

Rz. 47 Ein Schadensersatzanspruch des Anlegers geht dahin, dass er so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn die pflichtwidrig unterbliebenen Angaben erfolgt wären. Bei pflichtgemäßer Aufklärung ist dann davon auszugehen, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte und weder den Darlehensvertrag abgeschlossen noch die Immobilie (bzw. den Immobilienanteil) e...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / m) Erinnerung an Vorschuss und Zahlung

Rz. 397 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.49: Erinnerung an Vorschuss und Zahlung VS-Nr.: _________________________, VN: _________________________, Fahrer: _________________________ Unfallereignis vom: _________________________ Fahrzeug: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird Folgendes ausgeführt: _________________________ I....mehr

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§ 28 Leasing / 1. Allgemeines

Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Fi...mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / g) Unwirksamkeit bei Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften

Rz. 35 Weitestgehend Einigkeit besteht darin, dass Sicherheitenbestellungen, die gegen die gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, nicht unwirksam sind.[72] Wenn also ein Kredit an einen Gesellschafter einer GmbH durch die GmbH besichert wird, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung gem. § 134 BGB. In Betracht kommt aber ein...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Konsortialkreditvertrag

Rz. 42 Der Konsortialkredit[82] ist kein besonderer Kredit, sondern eine Kreditgewährung durch ein Kreditkonsortium (Kooperation mehrerer Kreditinstitute als Kreditgeber). Das Kreditkonsortium erfüllt in der Regel die gesetzlichen Mindestmerkmale einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 BGB. In der Praxis werden jedoch die dispositiven Regeln der §§ 705 ff. BGB weit...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / k) Standard-Abschlusstext

Rz. 384 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.36: Standard-Abschlusstext Es wird ein Vorschuss von _________________________ EUR gefordert, dessen Eingang hier erwartet wird spätestens innerhalb einer Woche ab Datum dieses Schreibens. Die Angemessenheit der angeforderten Akontozahlung ergibt sich aus den gemachten Angaben bzw. aus den in der Anlage beigefü...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / f) Informations- und Benachrichtigungspflicht

Rz. 25 Dem Handelsvertreter obliegt eine Informationspflicht,[93] dh er hat sich bei Vertragsanbahnung über die Bonität, Kredit- und Vertrauenswürdigkeit des Dritten zu erkundigen und je nach Sachlage nicht vorher auszuliefern. Dabei darf er mangels Indizien für das Gegenteil der allgemeinen Meinung über den Kunden folgen. Zweifel muss er mitteilen, auch wenn er sie selbst n...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Stundung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.6: Antrag auf Stundung An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; W. Schulz, Franzstraße 87, 53111 Bonn Namens und mit Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir die Stundung der Umsatzsteuerabschlusszahlung gem. der Umsatzsteuerjahresanmeldung für 2019 i.H.v. 10.000 EUR. Begründung: Der S...mehr