Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 1 Vorüberlegungen: Wann ist eine Gewinnausschüttung wirtschaftlich sinnvoll?

Bevor Sie über eine Gewinnausschüttung nachdenken, sollten Sie die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen bedenken. Durch eine Ausschüttung wird der GmbH Liquidität entzogen. Dies ist in verschiedenen Situationen von Bedeutung: Gläubiger: Wenn es darum geht, ohne Vorkasse oder Sicherheiten Leistungen gegenüber der GmbH zu erbringen, werden sich die Gläubiger auch für Gew...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verwaltungsfachangestellter... / Zusammenfassung

Überblick Verwaltungsfachangestellte üben überwiegend praktische Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrades aus. Nach innen gerichtete Aufgaben haben organisatorischen, ordnenden Charakter und basieren auf Richtlinien, Verfügungen und Anweisungen. Nach außen gerichtete Aufgaben erfordern ständige Kontakte zu anderen Behörden, zu Bürgern, zur Wirtschaft und zu anderen Stellen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.7 Leasing

Rz. 51 Der Begriff "Leasing" stellt eine zusammenfassende Bezeichnung für Vertragsverhältnisse dar, die die Überlassung der Nutzung eines Wirtschaftsguts durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit zum Gegenstand haben und Elemente von Miete, Kauf und Darlehen miteinander verbinden können.[1] Gegenstand eines Leasingverhältnisses können sowohl bewegli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Soforthelfer / 6 Es gibt 2 Prüfungs- und Überprüfungsmethoden

Für den Prüfer kommen in der Praxis im Wesentlichen 2 Prüfungsmethoden zur Anwendung: Prüfung vom Beleg zur Buchung. Diese Methode wird hauptsächlich in Kleinst- und Kleinbetrieben angewandt. Prüfung von der Buchung zum Beleg. Diese Methode wird in der Regel in Mittel- und Großbetrieben angewandt. Die Buchhaltung und die wirtschaftlichen Verhältnisse können durch folgende Metho...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.8 Mezzanine Finanzierungen

Unter mezzaninen oder hybriden Finanzierungen versteht man Finanzierungsarten, die sowohl Merkmale der Eigenfinanzierung als auch der Fremdfinanzierung aufweisen und daher Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakter haben (mezzo (it.) = halb, hybrid = zwitterartig = von zweierlei Herkunft). Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich durch die nachrangige Rückzahlung des Kapitals im In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.2 Klassische Finanzierungsquellen für Klein- und Mittelbetriebe

Die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben erfolgt i. d. R. durch folgende Finanzierungsarten: Einlagen des Inhabers bzw. der Gesellschafter Gewinnthesaurierung Kredite von Banken (Kontokorrentkredit, Darlehen) Leasing (statt Kauf durch Kreditaufnahme) Lieferantenkredite Anzahlungen von Kunden (Vorkasse) Darlehen von Freunden, Bekannten, Verwandten (z. B. bei Existenzgründern)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / 3. Darlehensverträge

Die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen scheitert häufig an der fehlenden Fremdüblichkeit der getroffenen Vereinbarungen. So hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.12.2017 – 11 K 3703/16, EFG 2018, 1536, einen Ehegatten-Darlehensvertrag wegen mehrerer Abweichungen vom Fremdüblichen nicht anerkannt. Im Streitfall verwendete der St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht-börsennotierten Unternehmen, meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 – 40 %. Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten sowie um öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteilige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.4.1 Ratingfaktoren

Beim Rating wird zwischen quantitativen und qualitativen Ratingfaktoren unterschieden. Zu den quantitativen Faktoren gehören insbesondere Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zu den qualitativen Faktoren gehören betriebswirtschaftliche Merkmale des Unternehmens (z. B. Unternehmensführung und Organisation, Qualifikation der Geschäftsführung, Organisationsstrukt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.4 Verbesserung der Bonität und des Ratings

Kreditinstitute haben bei der Kreditvergabe schon immer Bonitätsprüfungen vorgenommen, um das Ausfallrisiko ihrer Kredite möglichst gering zu halten. Für Kredite an Unternehmen hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (bestehend aus Vertretern der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden wichtiger Industrieländer) bereits im Jahr 1988 festgelegt, dass Kreditinstitute zur A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 2 Rückzahlungsvereinbarungen

Rückzahlungsvereinbarungen, die die Erstattung von Umzugskosten an den Verbleib beim Arbeitgeber koppeln, sind grundsätzlich wirksam. Sie müssen ausdrücklich vereinbart und transparent gestaltet sein. Das BAG hat eine 3-jährige Bindung mit anteiliger Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Ausscheiden für angemessen erachtet.[1] Zahlt ein Arbeitgeber seinem neu eingestellt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.5 Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Zins- und Tilgungszahlungen vereinbarungsgemäß leisten zu können. Die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit ist daher Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Kapitaldienstfähigkeit entscheidet darüber, ob Kredite gewährt bzw. verlängert werden und bis zu welcher Höhe Kredite höchstens gewährt werden ("Verschuldungsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Unternehmen gibt es eine Vielzahl öffentlicher Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Unternehmen je nach Branche und Standort in Betracht komme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.3 Bürgschaftsbanken

Die Bürgschaftsbanken in den einzelnen Bundesländern übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzierungen und Betriebsmitteln. Diese Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Der Antrag ist entweder über die Haus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.6 Fin Tech-Portale

Das Kunstwort "FinTech" wurde aus den Begriffen "Financial "und "Technology "gebildet. FinTech ist ein Sammelbegriff für alle auf Finanzen bezogenen Technologien und Dienstleistungen und beschreibt insbesondere die Möglichkeit, Unternehmenskredite online zu vergleichen und zu beantragen. FinTech-Portale bieten eine Vielzahl flexibler und individuell gestalteter Finanzangebot...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Hiernach gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus d...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 2.1 Darlehen

Für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage muss ggf. auf ein Darlehen zurückgegriffen werden. Einige Banken bieten hierzu Sonderkreditprogramme zu reduzierten Zinssätzen an. Hinzuweisen ist besonders auf die zinsgünstigen KfW-Darlehen. Diese Investitionskredite werden auch zur Erzeugung von Strom aus Photovoltaik ausgereicht; hierzu ist das Förderprogramm "Erneuerbare Ener...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570ff). Rn. 672 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gemäß § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Persone...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Partiarisches Darlehen

Rn. 481 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Ein partiarisches Darlehen gemäß § 488 Abs 1 BGB ist gegeben, wenn die Parteien ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer Interessen bestimmt werden (BFH v 28.10.1964, I 198/62 U, BStBl III 1965, 119). Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eingeschränkte Steuerfreiheit bei Verwendung der Versicherung zur Besicherung eines Darlehens

Rn. 568 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die Ansprüche auf Erlebensleistungen solcher Versicherungen der Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen, deren Zinsen BA oder WK sind. § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG aF macht in diesen Fällen die Steuerfreiheit der Zinsen von der fortbestehenden SA-Fähigkeit der Versicherungsbeiträge gemäß § 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Einnahmen aus stiller Beteiligung und partiarischen Darlehen (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG)

1. Stille Beteiligung Schrifttum: Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kapitalersetzendes Darlehen

Rn. 216 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Waren bis zur Einführung der AbgSt grundsätzlich nur laufende Erträge stpfl, sollte mit der Gesetzesänderung eine vollständige steuerliche Erfassung aller Wertveränderungen erreicht werden. Entsprechend sind auch Veräußerungsgewinne aus dem ab dem VZ 2009 erworbenen KapVerm grundsätzlich und unabhängig von der Haltedauer zu versteuern. Im G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bha) Privates Darlehen

Rn. 1376 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit des Verzichts nicht ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bga) Privates Darlehen

Rn. 1373 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG einer Veräußerung gle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinne aus Veräußerungen von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen iSv § 20 Abs 1 Nr 4 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (dazu BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die Frage der AK einer wesentlichen Beteiligung iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Veit, Das Aktivierungswahlrecht für ein Disagio – eine Bilanzierungshilfe?, BB 1989, 524; Bachem, Das Auszahlungsdisagio in Bilanz u Vermögensaufstellung des Darlehensnehmers, BB 1991, 1671; Bacher, Besteuerung umlaufbedingter Disagios bei festverzinslichen Wertpapieren, BB 1991, 1685; Meyer-Scharenberg, Zweifelsfragen bei der Bilanzierung transitorischer RAP, DStR 1991, 754; Ho...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 223 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommen den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IAS 39.78) ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Der Verfahrensk... / V. Bedürftigkeit des Berechtigten

Ein Anspruch besteht bereits dann, wenn der Berechtigte ohne Gefährdung seines angemessenen und nicht erst bei Gefährdung seines notwendigen Selbstbehalts die Verfahrenskosten nicht zahlen kann. Die Maßstäbe der §§ 114 f. ZPO gelten nicht.[36] Der Bedürftige muss aber zunächst den Stamm des eigenen Vermögens verwerten, soweit dieses nicht in angemessener Höhe der Sicherung fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Ertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag

Rn. 812 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Ob Ausgaben als Aufwand für das abgelaufene Wj o für eine (bestimmte, s Rn 816ff) Zeit nach dem Abschlussstichtag zu werten sind, ist im Allg danach zu entscheiden, ob der "wirtschaftliche Grund" für die Ausgaben in der Vergangenheit o in der Zukunft liegt, insb ob u inwieweit diese Ausgaben durch bestimmte im abgelaufenen Wj empfangene Gege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Aufwendung sind WK, wenn sie mit der Einkünfteerzielung aus dem früheren Rechtsverhältnis im erforderlichen Veranlassungszusammenhang stehen, aber erst nach dessen Beendigung geleistet werden (§ 9 Abs 1 S 1 und 2 EStG). Dies ist unproblematisch in Fällen, in denen die WK bereits während des Bestehens des Rechtsverhältnisses ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Pfandleihe

Rn. 1497 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach der Pfandleiher-VO (PfandlV) gewährt das Pfandleihhaus ein "Darlehen" gegen Einräumung eines Pfandrechtes an beweglichen Sachen. Anders als bei einem "regulären" Darlehen darf sich der Pfandleiher nach § 5 Abs 1 Nr 1 PfandlV bei (Teil-)Ausfall des Darlehens und bezüglich Zinsen und Gebühren nur aus dem Pfand selbst befriedigen. Der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bareinlage

Rn. 278a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Barbeträge werden in § 4 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG explizit den WG zugeordnet, die Gegenstand einer Einlage sein können. Bareinlagen bestehen in der Zuführung liquider Mittel zum BV. Dies sind neben Bargeld insb auch Bankguthaben (BFH v 11.12.1990, VIII R 8/87, BStBl II 1992, 232). Eine Einlage ist bei Zahlung durch Banküberweisung erst geleiste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Der Veräußerungsge...mehr