Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Verwaltung regelt Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterbeteiligung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen. Mit dem Fondsstandortgesetz vom 3.6.2021 (vgl. News) hat der Gesetzgeber zwei Steueränderungen vorgenommen um die Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen zu fördern: e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 52 Gemäß § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben auch die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach den §§ 51 und 51a BewG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören. Ab dem 1.1.2025 ändert sich insoweit der Gesetzesfolgenverweis (Rz. 26b). Für die Beantwortung der Frage, ob ein Tierzucht- bzw. Tierhaltungsbetrieb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Durchschnittssatzbesteuerung kommt gem. § 24 Abs. 1 UStG nur für Umsätze in Betracht, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkt werden. Bei richtlinienkonformer Auslegung muss der Unternehmer landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL sein (Rz. 42), um die Durchschnitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechtsentwicklung seit 1992

Rz. 22 Mit dem Steueränderungsgesetz 1992 (StÄndG 1992) v. 25.2.1992[1] waren u. a. mit Wirkung ab dem 1.1.1992 die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Teilbetriebe einschließlich des Einbringens in Gesellschaften von der Durchschnittssatzbesteuerung ausgenommen worden; im Zuge der Einführung des § 1 Abs. 1a UStG durch das Missbrauchsbekämpfungs- und S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.3 Bemessungsgrundlage

Maßgebend für die Kürzung ist der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor dem Ende des Erhebungszeitraums lautet. Als Bemessungsgrundlage sind bei Grundstücken und Betriebsgrundstücken, die als Grundvermögen bewertet werden, 140 % des auf den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 beruhenden Einheitswerts anzusetzen. Bei Betriebsgrundstücken, die als land- und fo...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / b) § 199 BewG als Schlupfloch

Wünschen die Gesellschafter eine rechtssichere Abfindungsregelung auf Grundlage des vereinfachten Ertragswertfahrens mit wenig Streitpotential ist zudem zu überlegen, § 199 BewG auch in die entgegengesetzte Richtung abzubedingen oder zu modifizieren. Denn die Vorschrift dient bei der abgabenrechtlichen Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Abs. 1) und Beteiligungen an ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 2. Verweis auf das BewG insgesamt

Verweist der Gesellschaftsvertrag zur Ermittlung des Abfindungsguthabens auf das BewG insgesamt, findet das vereinfachte Ertragswertverfahren nach der Methodenhierarchie des BewG sowohl für die Wertermittlung der Beteiligung an einer Personengesellschaft als auch für die Kapitalgesellschaftsanteile nur nachrangig Anwendung, §§ 11 Abs. 2, 109 Abs. 2 Satz 2 BewG. a) Priorität a...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / bb) Paketzuschlag, § 11 Abs. 3 BewG

Ähnliches gilt für die Anwendung des Paketzuschlags gem. § 11 Abs. 3 BewG. Nach dieser Vorschrift ist der gemeine Wert einer Mehrzahl von Kapitalgesellschaftsanteilen, die eine Person innehat, nicht nach der Summe der gemeinen Werte der einzelnen Anteile zu ermitteln, sondern nach dem gemeinen Wert der Beteiligung insgesamt. Rechtsunsicherheit ergibt sich hier bereits, weil ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abfindung auf Grundlage des BewG (ErbStB 2021, Heft 11, S. 335)

Zweifelsfragen und Anpassungsbedarf René Udwari, RA/FA Handels- und Gesellschaftsrecht[*] I. Einleitung Zweck: Die Regelung der Abfindungshöhe eines ausscheidenden Gesellschafters dient in Gesellschaftsverträgen mittelständischer Unternehmen sowie in Familiengesellschaften regelmäßig dem Zweck, den Kapitalabfluss an den ausscheidenden Gesellschafter zu begrenzen, um die Liquid...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / c) Bewertung von Personengesellschaften

Das BewG unterscheidet zwischen Kapitalgesellschaftsanteilen und der Beteiligung an einer Personengesellschaft als "Anteil am Betriebsvermögen" (§ 157 Abs. 5 Satz 1 BewG). Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus und verweist der Gesellschaftsvertrag zur Berechnung der Abfindung auf das BewG, richtet sich die Aufteilung des gemeinen Werts des Betriebsve...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / II. Einzelfragen

Bei genauer Betrachtung unterscheidet sich die Wertermittlung nur nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren deutlich von der Wertermittlung nach dem BewG. In beiden Fällen, Verweis auf das BewG insgesamt und Verweis auf das vereinfachte Ertragswertverfahren, sind die einzelnen Normen des BewG zur Wertermittlung individuell zu prüfen, ob sie sachgerecht sind. 1. Verweis (nur...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 1. Verweis (nur) auf das vereinfachte Ertragswertverfahrens

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine von mehreren Bewertungsmethoden, die das BewG vorsieht (vgl. § 199 BewG). Es verweist selbst nicht auf grundlegende Normen des BewG. Diese bewertungsrechtlichen Grundsätze sind dann zumindest dem Wortlaut nach nicht anwendbar, wenn eine Abfindungsklausel lediglich auf das vereinfachte Ertragswertverfahren verweist. a) Maßgeblichk...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / aa) Bewertung nach dem Gewinnbezugsrecht

§ 97 Abs. 1b Satz 4 BewG sieht vor, dass Anteile an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung besonderer Regelungen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken, zu berücksichtigen sind. Das Gesetz nennt als Beispiel einer solchen besonderen Regelung eine abweichende Gewinnverteilungsabrede. Die Nennung ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt (...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / c) Personengesellschaften: Unternehmerlohn und Mitarbeit von Angehörigen

Ausgangsgröße des vereinfachten Ertragswertverfahrens sind die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre (§ 201 Abs. 2 Satz 1 BewG). Die Betriebsergebnisse sind auf Grundlage des ertragsteuerlichen Gewinns zu ermitteln (§ 202 Abs. 1 Satz 1 BewG). Der ertragsteuerliche Gewinn ist jedoch nach Maßgabe des § 202 BewG anzupassen. Nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. d ist ein ange...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 3. Rechtstatsachen: Klauselbeispiele

Aus dem Jahr 2009 stammt eine Untersuchung zur Häufigkeit bestimmter Bewertungsmethoden in den Gesellschaftsverträgen deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften. Danach sah ein Viertel der untersuchten Klauseln eine ertragswertbezogene Methode (IDW S 1 und vereinfachtes Ertragswertverfahren) vor, weitere 11 % verwiesen auf das damals schon abgabenrechtlich nicht mehr aktu...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / a) Priorität anderer Wertermittlungsmethoden

Bei der Vereinbarung einer Abfindungsklausel, die auf das BewG insgesamt verweist, müssen sich die Gesellschafter daher im Klaren sein, dass damit gerade nicht die ausschließliche Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens vereinbart ist. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BewG kann der maßgebliche gemeine Wert auch aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ei...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 2. Abgabenrechtliche Grundlagen

Die Entwicklung der Abfindungsklauseln unter Verweis auf steuerliche Bewertungsmethoden zur Berechnung der Abfindungshöhe für Gesellschaften, die mittelständische oder Familienunternehmen führen findet seinen Ursprung in den abgaberechtlichen Normen zur Bewertung. Zur abgabenrechtlichen Bewertung von börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sieht § 11 Abs. 2 Satz 1 B...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / d) Rechtsunsicherheit bei der Bewertung von Kapitalgesellschaften

Bei der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften verursachen Sonderregelungen im BewG ebenfalls Rechtsunsicherheit. aa) Bewertung nach dem Gewinnbezugsrecht § 97 Abs. 1b Satz 4 BewG sieht vor, dass Anteile an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung besonderer Regelungen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken, zu berücksichtigen sind. Das Gesetz nennt als Beis...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / aa) Wortlaut und Gesetzessystematik

Das vereinfachte Ertragswertverfahren, das in den §§ 200 ff. BewG geregelt ist, ordnet die Berücksichtigung des Substanzwerts als Mindestwert selbst nicht an. Die diesbezügliche Regelung beruht allein auf § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG und ist gem. den §§ 199 Abs. 1, 109 BewG als Untergrenze zur Bestimmung des gemeinen Werts zu berücksichtigen, wenn Anteile nach dem vereinfachten E...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / III. Fazit

Bei der Abfassung oder Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages kommt der Abfindungsklausel häufig zu wenig Beachtung zu. Mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren eine Berechnungsmethode zu wählen, die es allen Beteiligten ermöglicht, sich im Voraus eine wenigstens ungefähre Vorstellung der Wertverhältnisse zu machen, die eine wenig aufwendige Berechnung erfordert und glei...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / I. Einleitung

Zweck: Die Regelung der Abfindungshöhe eines ausscheidenden Gesellschafters dient in Gesellschaftsverträgen mittelständischer Unternehmen sowie in Familiengesellschaften regelmäßig dem Zweck, den Kapitalabfluss an den ausscheidenden Gesellschafter zu begrenzen, um die Liquidität der Gesellschaft zu schonen und die Liquiditätsbelastung im Ausscheidensfall kalkulieren zu könne...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / d) Abweichungsmöglichkeiten vom Durchschnittsertrag

Es kann i.R.d. Wertermittlung anhand zukünftiger Ertragsaussichten sachgerecht sein, einzelne Ergebnisse aus der Vergangenheit unterschiedlich zu gewichten, wenn die Verhältnisse des Unternehmens oder der Märkte sich entspr. schwankend dargestellt haben. Das vereinfachte Ertragswertverfahren sieht eine Gewichtung der einzelnen Betriebsergebnisse im Betrachtungszeitraum aller...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 3. Geltung der Erbschaftsteuer-Richtlinien?

Aus den vorstehenden Erwägungen folgt eine weitere Zweifelsfrage, bei der Anwendung des BewG als Rahmen für die gesellschaftsrechtliche Bewertung einer Beteiligung: In der steuerrechtlichen Anwendung, insb. bei Erbschafts- und Schenkungsfällen, orientieren sich die Beteiligten und deren Berater oftmals an den konkretisierenden Erbschaftsteuer-Richtlinien und Verwaltungsanwei...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / b) Wertverzerrung durch nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Das vereinfachte Ertragswertverfahren sieht eine gesonderte Bewertung des "nicht betriebsnotwendigen Vermögens" (§ 200 Abs. 2 BewG) und der Beteiligungen an anderen Gesellschaften (§ 200 Abs. 3 BewG) vor. Nicht betriebsnotwendig sind nach der gesetzlichen Definition Wirtschaftsgüter und mit diesen Wirtschaftsgütern in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden, die aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesellschaftsrechtliche Abf... / a) Maßgeblichkeit des Substanzwerts?

Im Rahmen der abgabenrechtlichen Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist als Untergrenze (Mindestwert) stets der Substanzwert als Summe der gemeinen Werte aller einzelnen Wirtschaftsgüter der Kapitalgesellschaft abzgl. der Schulden zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). Das gilt über die §§ 97 Abs. 1a, 109 Abs. 2 Satz 1 BewG für die Bewertung von Anteilen ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / bb) Rechtsunsicherheit im Abfindungsstreit

In diesem Fall dürfte das Abfindungsergebnis den ausscheidenden Gesellschafter kaum zufriedenstellen und er kann sich mit Recht darauf berufen, dass ihm der "wirkliche Wert des Unternehmens einschließlich aller stillen Reserven und einschließlich des good will" zusteht (BGH v. 30.4.2001 – II ZR 328/00, NJW 2001, 2638). Der Substanzwert als Summe der gemeinen Werte (§ 9 Abs. ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / [Ohne Titel]

René Udwari, RA/FA Handels- und Gesellschaftsrecht[*]mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / cc) Lösungsansatz

Ist lediglich das vereinfachte Ertragswertverfahren als Methode zur Berechnung des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Gesellschafters vereinbart, besteht für den ausscheidenden wie für die verbleibenden Gesellschafter also Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit und der Durchsetzbarkeit der Abfindungsregelung, sollte die auf dieser Grundlage ermittelte Abfindun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesellschaftsrechtliche Abf... / 1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Dass dem ausscheidenden Gesellschafter (oder im Todesfall seinen Erben über den Nachlass) eine Abfindung zusteht und dass diese Abfindung vertraglich modifiziert werden kann, ist unstrittig. a) Gesetzlicher Abfindungsanspruch Nach dem Grundsatz des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Gesellschafter, der aus einer fortbestehenden GbR ausscheidet, so zu stellen, als sei die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesellschaftsrechtliche Abf... / b) Modifikation und Beschränkung des gesetzlichen Abfindungsanspruchs

Die Bemessung des gesetzlichen Abfindungsanspruchs ist kein zwingendes Recht, sondern unterliegt der Vertragsfreiheit der Gesellschafter. Zwingend ist jedoch die Gewährung des Abfindungsanspruchs dem Grunde nach (vgl. Udwari, GWR 2021, 87 f.). Lediglich im Todesfall kann ein vollkommener Ausschluss des Abfindungsanspruchs denkbar sein (BGH v. 14.7.1971 – III ZR 91/70, vgl. H...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesellschaftsrechtliche Abf... / a) Gesetzlicher Abfindungsanspruch

Nach dem Grundsatz des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Gesellschafter, der aus einer fortbestehenden GbR ausscheidet, so zu stellen, als sei die Gesellschaft aufgelöst und zu diesem Zweck das Gesellschaftsvermögen gem. den §§ 732 ff. BGB auseinandergesetzt worden. Der Abfindungsanspruch entspricht daher dem Auseinandersetzungsguthaben im Falle der einvernehmlichen Liquidatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis 16 BewG

A. Entstehung der Vorschriften Rz. 1 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Regelungen der heutigen §§ 13–15 BewG über den Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen befanden sich ursprünglich in den §§ 144–146 AO 1919. Durch die VO v. 1.12.1930 sind sie fast unverändert in die §§ 7–19 BewG 1931 übernommen worden. Bei der Neufassung des BewG im Jahre 1934 erfolgte teilw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerlicher Wert i.S.d. § 16 BewG

Rz. 35 [Autor/Stand] Steuerlicher Wert i.S. des § 16 BewG ist der für das betreffende Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des BewG zu ermittelnde Wert; das ist beim Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsgrundstück) der Grundbesitzwert (§§ 138 ff. BewG) und bei sonstigen Wirtschaftsgütern i.d.R. der gemeine Wert. Rz. 36 [Autor/Stand] Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vorrang der Bewertung nach § 14 BewG

Rz. 52 [Autor/Stand] Ist die Nutzung oder Leistung von unbestimmter Dauer gleichzeitig von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen abhängig, so hat die Bewertung nach § 14 BewG den Vorrang; die Bewertung nach § 13 Abs. 2 Halbs. 2 BewG muss gegenüber der Bewertung nach § 14 BewG zurücktreten. Rz. 53 Beispiel: Der Witwe eines Gesellschafters einer GmbH steht auf die Dauer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen

A. Einführung I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Der Vorläufer des § 13 BewG ist § 144 AO 1919. Von dort ist die Vorschrift wörtlich in § 17 RBewG 1931 übernommen worden. In das BewG 1934 ist sie als § 15 eingegangen. Mit dieser Übernahme war auch eine sachliche Änderung gegenüber der Rechtslage vor dem BewG 1934 verbunden. In Abs. 1 wurde für die Ermittlung des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen

A. Einführung I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das BewG-ÄndG v. 10.8.1963 [2] als § 17a in das BewG 1934 eingefügt. Nach Art. 10 BewG-ÄndG 1963 ist sie allgemein ab dem In-Kraft-Treten des BewG-ÄndG, d.h. ab 18.8.1963 anwendbar. § 17a BewG 1934 ist mit seinen Absätzen 1 und 2 als § 16 unverändert in das BewG 1965 übernommen worden. Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 240 Kleingartenland und Dauerkleingartenland

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 240 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 238 Zuschläge zum Reinertrag

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 238 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen

A. Einführung I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abs. 1 und 3 entsprechen sachlich den Vorläufern (§ 146 AO 1919 und § 19 RBewG 1931). Abs. 2 ist bei der Neufassung des BewG 1934 eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] In das BewG 1965 ist die Vorschrift als § 15 ohne sachliche Änderung übernommen worden. § 15 Abs. 2 BewG enthält sachlich die gleiche Regelung wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Kapitalwert des Erbbauzinses

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtslage – Rspr. – war das Recht auf den Erbbauzins beim Eigentümer des Grund und Bodens voll mit seinem nach § 13 BewG zu ermittelnden Kapitalwert angesetzt worden.[2] Dementsprechend wurde auch die Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Zahlung des Erbbauzinses mit dem vollen Kapitalwert zum Abzug zugelassen. Der Ansatz des Anspru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Begrenzung bei der Leistung des Verpflichteten

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 16 BewG gilt nicht nur zugunsten des Nutzungsberechtigten; auch der zur Leistung Verpflichtete kann als Schuld höchstens den Betrag ansetzen, der sich ergibt, wenn bei der Kapitalisierung der auf das Achtzehnfache des steuerlichen Wertes des genutzten Wirtschaftsguts begrenzte Jahreswert zugrunde gelegt wird. Anspruch und Schuld sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bruttogrundfläche

Rz. 55 [Autor/Stand] Der in den vorgenannten Ausführungen genannte der Begriff der Bruttogrundfläche ist im Bereich der Vorschriften des Bewertungsgesetzes nicht explizit geregelt. Allerdings enthält die Anlage 42, die zur Bewertung des Grundvermögens (§ 259 Abs. 1 BewG) ergangen ist, eine Definition des Begriffes. Vereinfacht ausgedrückt gehören dazu die bezogen auf die jew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung der Fläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland ist nach § 240 Abs. 2 BewG mit dem Reinertrag für den Nutzungsteil Gemüsebau anzusetzen. Die eigentliche Nutzung, die ja neben dem Gemüseanbau regelmäßig auch den Anbau von Zierpflanzen und kleineren Gehölzen umfasst, ist für die Bewertung unerheblich. Rz. 21 [Autor/Stand] Der Reinertrag ergibt sich folglich aus de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 Abs. 1 BewG)

I. Höchstbetrag des Jahreswerts Rz. 29 [Autor/Stand] Das BewG geht davon aus, dass sich Vermögen langfristig im Durchschnitt mit 5,5 % verzinst (§ 13 BewG). Unterstellt man, dass die Erträgnisse eines Wirtschaftsguts dieser Verzinsung entsprechen, so errechnet sich der Wert dieses Wirtschaftsguts in der Weise, dass die Erträgnisse – bei Annahme mittelschüssiger Zahlungsweise ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begrenzung durch § 14 BewG

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Rente oder ein Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen, dessen Laufzeit über die zeitliche Begrenzung hinaus auch durch das Leben einer Person bestimmt wird, darf den sich aufgrund der Lebenserwartung dieser Person nach § 14 BewG ergebenden Kapitalwert nicht überschreiten (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BewG a.F.). Rz. 29 [Autor/Stand] Wenn somit die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonderheit bei Gartenlauben (Abs. 3)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 BKleingG darf die Größe einer Laube im Kleingarten einschließlich eines überdachten Freisitzes nicht mehr als 24 qm Grundfläche betragen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Laube nach ihrer Beschaffenheit und dabei insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist. Rz. 26 [Autor/Stand] Gleich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das BewG-ÄndG v. 10.8.1963 [2] als § 17a in das BewG 1934 eingefügt. Nach Art. 10 BewG-ÄndG 1963 ist sie allgemein ab dem In-Kraft-Treten des BewG-ÄndG, d.h. ab 18.8.1963 anwendbar. § 17a BewG 1934 ist mit seinen Absätzen 1 und 2 als § 16 unverändert in das BewG 1965 übernommen worden. Die Anwendung des Absatzes 2 führte zu verfas...mehr