Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bruttogrundfläche

Rz. 55 [Autor/Stand] Der in den vorgenannten Ausführungen genannte der Begriff der Bruttogrundfläche ist im Bereich der Vorschriften des Bewertungsgesetzes nicht explizit geregelt. Allerdings enthält die Anlage 42, die zur Bewertung des Grundvermögens (§ 259 Abs. 1 BewG) ergangen ist, eine Definition des Begriffes. Vereinfacht ausgedrückt gehören dazu die bezogen auf die jew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung der Fläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland ist nach § 240 Abs. 2 BewG mit dem Reinertrag für den Nutzungsteil Gemüsebau anzusetzen. Die eigentliche Nutzung, die ja neben dem Gemüseanbau regelmäßig auch den Anbau von Zierpflanzen und kleineren Gehölzen umfasst, ist für die Bewertung unerheblich. Rz. 21 [Autor/Stand] Der Reinertrag ergibt sich folglich aus de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 Abs. 1 BewG)

I. Höchstbetrag des Jahreswerts Rz. 29 [Autor/Stand] Das BewG geht davon aus, dass sich Vermögen langfristig im Durchschnitt mit 5,5 % verzinst (§ 13 BewG). Unterstellt man, dass die Erträgnisse eines Wirtschaftsguts dieser Verzinsung entsprechen, so errechnet sich der Wert dieses Wirtschaftsguts in der Weise, dass die Erträgnisse – bei Annahme mittelschüssiger Zahlungsweise ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begrenzung durch § 14 BewG

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Rente oder ein Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen, dessen Laufzeit über die zeitliche Begrenzung hinaus auch durch das Leben einer Person bestimmt wird, darf den sich aufgrund der Lebenserwartung dieser Person nach § 14 BewG ergebenden Kapitalwert nicht überschreiten (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BewG a.F.). Rz. 29 [Autor/Stand] Wenn somit die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das BewG-ÄndG v. 10.8.1963 [2] als § 17a in das BewG 1934 eingefügt. Nach Art. 10 BewG-ÄndG 1963 ist sie allgemein ab dem In-Kraft-Treten des BewG-ÄndG, d.h. ab 18.8.1963 anwendbar. § 17a BewG 1934 ist mit seinen Absätzen 1 und 2 als § 16 unverändert in das BewG 1965 übernommen worden. Die Anwendung des Absatzes 2 führte zu verfas...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonderheit bei Gartenlauben (Abs. 3)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 BKleingG darf die Größe einer Laube im Kleingarten einschließlich eines überdachten Freisitzes nicht mehr als 24 qm Grundfläche betragen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Laube nach ihrer Beschaffenheit und dabei insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist. Rz. 26 [Autor/Stand] Gleich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf bestimmte Zeit beschränkt, von unbestimmter Dauer oder immerwährend sind. Im Unterschied dazu bestimmt § 14 BewG, wie der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen oder Leistungen zu berechnen ist. Rz. 12 [Autor/Stand] Bei der Bewertung wi...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / C. Übersicht

Rz. 11 [Autor/Stand] Unter den Begriff der wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen des § 13 BewG fallen an sich auch die lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG. Die letzteren sind nur eine Unterart der ersteren, und zwar sind sie begrifflich Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer. Im Einzelnen ist bei der Bewertung wiederkehrender Nutzungen und L...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13 bis 16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 8 [Autor/Stand] § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf besti...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / A. Entstehung der Vorschriften

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Regelungen der heutigen §§ 13–15 BewG über den Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen befanden sich ursprünglich in den §§ 144–146 AO 1919. Durch die VO v. 1.12.1930 sind sie fast unverändert in die §§ 7–19 BewG 1931 übernommen worden. Bei der Neufassung des BewG im Jahre 1934 erfolgte teilweise eine sachliche Änderung, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Der Begriff "Nutzung eines Wirtschaftsguts"

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Begrenzung des Jahreswerts von wiederkehrenden Nutzungen kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die "Nutzung eines Wirtschaftsguts" handelt. Nach früherer Rspr. des RFH und des BFH konnte der Grundsatz über die Begrenzung des Kapitalwerts von Nutzungen eines Wirtschaftsguts nur auf dingliche und nicht auf obligatorische Nutzungsrechte angewendet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelbewertung: das 9,3-fache des Jahreswerts

Rz. 49 [Autor/Stand] Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer sind grundsätzlich mit dem 9,3-fachen des Jahreswerts zu bewerten (§ 13 Abs. 2 Halbs. 2 BewG).[2] Hängt ihre Dauer nicht nur von einem unbestimmten, aber in absehbarer Zeit eintretenden Ereignis allgemeiner Art, sondern auch von der Lebenszeit einer oder mehrerer Personen ab, so erfolgt die Bewertung nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 238 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13–16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 4 [Autor/Stand] Während § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf b...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / E. Bedingte Nutzungen und Leistungen

Rz. 26 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen sind nur dann aufschiebend bedingt (§ 4 BewG), wenn die Entstehung des Rechts, aufgrund dessen die Nutzungen oder Leistungen zu bewirken sind (Stammrecht), aufschiebend bedingt ist. Ist dieses Recht unbedingt entstanden, so gilt dies auch für die einzelnen Leistungen aufgrund dieses Rechts, denn in den einzelnen L...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 19 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz unterschied ursprünglich nicht zwischen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, deren Grundlage, wie z.B. bei Renten, ein Stammrecht ist und solchen, die die Früchte eines oder mehrerer Wirtschaftsgüter zum Gegenstand haben (wie z.B. der Nießbrauch). Für Letztere hatte die Rechtsprechung die Überlegung angestellt, dass das Eigentum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Höchstbetrag des Jahreswerts

Rz. 29 [Autor/Stand] Das BewG geht davon aus, dass sich Vermögen langfristig im Durchschnitt mit 5,5 % verzinst (§ 13 BewG). Unterstellt man, dass die Erträgnisse eines Wirtschaftsguts dieser Verzinsung entsprechen, so errechnet sich der Wert dieses Wirtschaftsguts in der Weise, dass die Erträgnisse – bei Annahme mittelschüssiger Zahlungsweise – mit 18,6 (= 100 ./. 5,5 %) ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Schrifttum: Götz/Pach-Hanssenheimb, Handbuch der Stiftung, 4. Aufl. 2020; Jorde/Götz, Ausländische Familienstiftungen und Trusts in der Gestaltungsberatung, in: Festschrift Spiegelberger, 2009; Koziol/Welser, Bürgerliches Recht (für Österreich), Band 2, 13. Aufl. 2007; Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, 6. Aufl. 2020; Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Tierhaltungs- und Tierzuchtbetriebe sind Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes, sofern sich die nach dem Futterbedarf errechneten Vieheinheiten lt. Anlage 34 zum BewG mit den zur Verfügung stehenden Flächenvorgaben in Einklang bringen lassen. Darüber hinausgehende Tierbestände sind als gewerbliche Betätigung einzustufen. Wegen der Einzelheiten wird a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abs. 1 und 3 entsprechen sachlich den Vorläufern (§ 146 AO 1919 und § 19 RBewG 1931). Abs. 2 ist bei der Neufassung des BewG 1934 eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] In das BewG 1965 ist die Vorschrift als § 15 ohne sachliche Änderung übernommen worden. § 15 Abs. 2 BewG enthält sachlich die gleiche Regelung wie § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG.mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / IV. Nießbrauch

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Nießbrauch, das Recht die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen (§§ 1030, 1068 BGB), ist ein typisches Recht auf wiederkehrende Nutzungen i.S. der §§ 13 ff. BewG.[2] Der Umstand, dass der Eigentümer einer Sache oder der Inhaber eines Rechts durch Bestellung eines Nießbrauchs sein Herrschaftsrecht aushöhlt und dass der Kapitalwert des Nieß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Stand] Aus den §§ 13 und 14 BewG und den Erläuterungen hierzu ergibt sich, dass es sowohl für den Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen als auch für den Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen auf den Jahreswert der Nutzungen und Leistungen ankommt. Rz. 10 [Autor/Stand] Der Jahreswert ist entweder Summand (§ 13 Abs. 1 BewG) od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ermittlung des Grundsteuerwertes (Abs. 4)

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert für Kleingartenland und Dauerkleingartenland ergibt sich nach § 240 Abs. 4 BewG aus der Summe der Reinerträge für das Kleingartenland und ggf. der größeren Gartenlaube. Diese Summe ist zur Ermittlung des Ertragswertes mit dem Faktor 18,6 zu kapitalisieren und ergibt dann den Grundsteuerwert des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Vorläufer des § 13 BewG ist § 144 AO 1919. Von dort ist die Vorschrift wörtlich in § 17 RBewG 1931 übernommen worden. In das BewG 1934 ist sie als § 15 eingegangen. Mit dieser Übernahme war auch eine sachliche Änderung gegenüber der Rechtslage vor dem BewG 1934 verbunden. In Abs. 1 wurde für die Ermittlung des Gesamtwerts von Nutzungen oder Leistungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kein Abzug von Schulden vom Steuerwert des genutzten Wirtschaftsguts

Rz. 69 [Autor/Stand] § 16 BewG schreibt vor, dass der Jahreswert der Nutzungen eines Wirtschaftsguts höchstens den 18,6. Teil des Werts des genutzten Wirtschaftsguts betragen kann, der sich nach den Vorschriften des BewG für das genutzte Wirtschaftsgut ergibt. Der Wert des genutzten Wirtschaftsguts ist je nach Vermögensart ein Bruttowert ohne Berücksichtigung von Schulden od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 % anzunehmen.[2] Unter einer Geldsumme ist verzinslich angelegtes Geld zu verstehen. Zuletzt hatten sich FG für die Verfassungskonformität des § 15 Abs. 1 BewG ausgesprochen.[3] Dies trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zuschläge bei gärtnerischer Nutzung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung stellt einen Sammelbegriff dar und umfasst die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen sowie die in § 240 BewG besonders geregelten Kleingärten und Dauerkleingärten. Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ergibt sich aus § 237 Abs. 5 und § 238 Abs. 2 BewG. Das entscheidende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 240 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Begrenzung des Kapitalwerts bzw. Jahreswerts wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen durch den Steuerwert des genutzten Wirtschaftsguts

Rz. 63 [Autor/Stand] Siehe die Kommentierung zu § 16 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Begrenzung des Jahreswerts

Rz. 62 [Autor/Stand] Siehe die Kommentierung zu § 16 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Über § 240 Abs. 1 BewG wird die Einstufung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes [2] geregelt. Die entsprechenden Flächen sind ausnahmslos als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einzustufen. Rz. 6 [Autor/Stand] Nach Abs. 2 der Vorschrift werden Kleingartenland und Dauerkleingartenland als gärtnerische Nutzung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 238 BewG gliedert sich in Abs. 1 in drei Bereiche. Dabei handelt es sich um Zuschläge bei einer verstärkten Tierhaltung, um Zuschläge für die gärtnerische Nutzung, wenn es sich um Anbauflächen unter Glas oder unter Kunststoff handelt und um Zuschläge bei der Nutzungsart "Hofstelle", soweit es sich um eine weinbauliche Nutzung oder die...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / B. Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13–16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 6 [Autor/Stand] Die §§ 13–16 BewG gelten sowohl für die Vermögenseite (Aktivseite) als auch für die Schuldenseite (Passivseite). Sie sagen nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die Höhe der in Zukunft im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalwert

Rz. 40 [Autor/Stand] Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem 18,6-fachen des Jahreswerts zu bewerten (§ 13 Abs. 2 Halbs. 1 BewG).[2] Die Zugrundelegung des 18,6-fachen Jahreswerts beruht nicht darauf, dass von einer Mindestdauer der Nutzung oder Leistung von 18,6 Jahren ausgegangen wird. Vielmehr liegt der Vorschrift der Gedanke zugrunde, dass der Inhaber einer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zuschläge bei der Nutzungsart Hofstelle (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 35 [Autor/Stand] § 238 Abs. 1 Nr. 3 BewG ist wiederum unterteilt in zwei Bereiche. So fallen Zuschläge bei der Nutzungsart Hofstelle immer dann an, wenn diese für bestimmte weinbauliche Zwecke genutzt wird oder einem Nebenbetrieb i.S.d. § 234 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 7 BewG dient. Rz. 36– 39 [Autor/Stand] Einstweilen frei. I. Weinbau Rz. 40 [Autor/Stand] Unter Weinbau ist d...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / II. Erbbauzinsen

Rz. 16 [Autor/Stand] Erbbauzinsen sind keine Nutzungen i.S. der §§ 13–16 BewG, sondern wiederkehrende Leistungen eigener Art.[2] Entscheidend für diese Auffassung ist der Umstand, dass der Gesetzgeber über § 92 BewG den Grund und Boden so behandelt, als habe der Grundstückseigentümer ihn auf Zeit dem Erbbauberechtigten zu vollem Recht überlassen, wobei der Erbbauzins als Geg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen

Rz. 58 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten, wenn er nachweislich geringer oder höher ist als der Gesamtwert oder der Kapitalwert (§ 13 Abs. 3 BewG). Rz. 59 [Autor/Stand] Dabei ist es gleichgültig, ob die Nutzungen oder Leistungen immerwährend, auf unbestimmte Zeit oder auf bestimmte Zeit beschränkt sind. Anzusetzen ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuschläge bei Windenergieanlagen (Abs. 2)

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung war die Erfassung der Flächen für Windkraftanlagen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen immer problematisch. In der Regel wurde die entsprechende Fläche als Grundvermögen bewertet und häufig mehrere wirtschaftliche Einheiten gebildet. Besonders schwierig war dabei auch die Bewertung der Zuwegungen, die ja einerseits der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Weinbau

Rz. 40 [Autor/Stand] Unter Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines zu verstehen. Zur weinbaulichen Nutzung gehören dabei alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden die stehenden und der normale Bestand der umlaufenden Bet...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / D. Begrifflichkeiten

I. Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen Rz. 12 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen sind geldwerte Vorteile, die dem Berechtigten in periodischen Abständen von einem Dritten zufließen oder von dem Verpflichteten in periodischen Abständen zu bewirken oder zu dulden sind. Rz. 13 [Autor/Stand] Gegenstand wiederkehrender Nutzungen sind die Früchte einer Sache ...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / III. Renten

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Begriff der Renten ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht definiert. Zum Begriff der Rente gehört, dass grundsätzlich über längere Zeit verteilt regelmäßig wiederkehrende Beträge zu zahlen sind.[2] Renten beruhen entweder auf einem besonderen Verpflichtungsgrund oder auf einem Rentenrecht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Bei Rent...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 50 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeitet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 43 [Autor/Stand] Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher, aber der Zeitpunkt des Wegfalls unsicher ist. Die Grenze zwischen immerwährenden Nutzungen oder Leistungen und solchen von unbestimmter Dauer ist oft schwer zu ziehen. Rz. 44 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / G. Bewertung von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen

Rz. 35 [Autor/Stand] Wiederkehrende – auch lebenslängliche – Nutzungen und Leistungen werden mit ihrem Kapitalwert vom Stichtag angesetzt. Als Kapitalwert gilt grundsätzlich ein Vielfaches des Jahreswerts der Nutzung oder Leistung (ausnahmsweise auch der geringere oder höhere gemeine Wert). Die in den §§ 13–16 BewG zur Ermittlung des Kapitalwerts bestimmten Zinssätze und Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalwert

Rz. 23 [Autor/Stand] Handelt es sich bei den wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen nicht um gleich bleibende Beträge, so ist als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitpunkts in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird (§ 15 Abs. 3 BewG). Rz. 24 [Autor/Stand] Schwankende Bezüge liegen auch vor, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begrenzung auf das 18-fache des Jahreswerts

Rz. 27 [Autor/Stand] Der sich durch Summierung der Jahreswerte unter Abzug der Zwischenzinsen und der Zinseszinsen ergebende Gesamtwert einer Zeitrente oder eines zeitlich begrenzten Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen hat seine Obergrenze im 18-fachen des Jahreswerts; dieser Betrag darf nicht überschritten werden (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BewG a.F.). Daraus folgt,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Erbschaftsteuerliche Konsequenzen

Rz. 280 [Autor/Stand] Es ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der "ausländischen Vermögensmasse" um ein transparentes oder intransparentes Gebilde handelt. Ist die Vermögensmasse ausnahmsweise als transparent anzusehen, liegt kein erbschaftsteuerbarer Erwerb i.S. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG vor, da die Begünstigten (des Trusts) in diesem Fall unmittelbar das übe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] § 240 Abs. 1 BewG beinhaltet keine eigenständige Definition des Kleingartenlandes bzw. des Dauerkleingartenlandes. Die Vorschrift verweist lediglich auf die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes [2]. Danach ist ein Kleingarten ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Garte...mehr