Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Ertragswertverfahren)

Rz. 190 [Autor/Stand] Eine auf fremdem Grund und Boden im Jahre 1993 errichtete Lagerhalle (Kaltlager; Gebäudeart 16.1) ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 1.7.2023 zu bewerten. Das für die Überlassung des Grund und Bodens vertraglich vereinbarte jährliche Nutzungsentgelt beträgt 6.500 EUR. Die Lagerhalle verfügt über eine Nutzfläche von 200 m2 und ist zu fremden betriebli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammentreffen von Wertminderung infolge Verkürzung der Lebensdauer eines Gebäudes und von Wertminderungen infolge schlechten baulichen Zustandes

Rz. 31 [Autor/Stand] Vergleichbar dem Ertragswertverfahren sind beim Sachwertverfahren Sachverhalte denkbar, bei denen eine Verkürzung der Lebensdauer eines Gebäudes infolge nicht behebbarer Baumängel (s. § 86 BewG Rz. 106) mit einem Abschlag wegen behebbarer Baumängel und Bauschäden zusammentreffen kann (s. § 82 BewG Rz. 136 ff.). Nach der Finanzverwaltung[2] ist bei einer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Angemessener Verzinsungsbetrag des Bodenwerts

Rz. 77 [Autor/Stand] Der angemessene Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks ergibt sich gem. § 195 Abs. 3 Satz 4 BewG durch die Multiplikation des Bodenwerts für das fiktiv unbelastete Grundstück nach § 179 BewG mit den von den Gutachterausschüssen für die jeweilige Grundstücksart ermittelten Liegenschaftszinssätzen nach Maßgabe des § 177 Abs. 2 und 3 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils (Abs. 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] § 168 Abs. 4 BewG regelt die Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils. Dabei hat die Aufteilung grundsätzlich nach den beim Mindestwert (§ 164 BewG) zu Grunde gelegten Verhältnissen zu erfolgen. Allerdings differiert die Vorschrift im Folgenden nach Grund und Boden einschließlich der Wirtschaftsgebäude (§ 168 Abs. 4 Nr. 1 BewG) und den übrigen Wirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 195 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.8.2023 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung (keine übliche Miete ermittelbar). Das Gebäude wurde 1998 fertig g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Aus dem Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich nach Berücksichtigung der Altersminderung i.S.d. § 86 BewG und der Berücksichtigung der Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden i.S.d. § 87 BewG der Gebäudesachwert, der die maßgebliche Grundlage für den Gebäudewert bildet. Für die Bemessung des Werts eines Grundstücks ist somit neben seinem Alter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Barbier/Arbert, Grundsteuererlass gemäß § 33 GrStG bei strukturell bedingtem Leerstand, BB 2007, 1421; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Günther, Grundsteuererlass in Sanier...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Grootens, Grundsteuergesetz, Kommentar, 2. Aufl., Herne 2022; Hubert, Die Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025, StuB 2022, 681; Hu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Drei Faktoren der Zusammensetzung

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 168 Abs. 1 BewG setzt sich der Grundbesitzwert eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft aus drei Faktoren zusammen. Dabei handelt es sich um den Wert des Wirtschaftsteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG), den Wert der Betriebswohnungen (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 BewG) und den Wert des Wohnteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Rz. 13 [Autor/Stand] Der Grundbesitz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Wird der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen einer Gemeinschaft oder in Form einer Personengesellschaft geführt, so ist im Falle des Übergangs einzelner Anteile der Grundbesitzwert auf den einzelnen Anteil aufzuteilen. § 168 Abs. 3 BewG verweist bezüglich des Aufteilungsmaßstabes auf die Vorschriften des § 168 Abs. 4 bis 6 BewG. In diesen si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Höhe des Abschlags

Rz. 39 [Autor/Stand] Pauschale Prozentsätze bzw. Höchstgrenzen für einen solchen Abschlag lassen sich nicht festlegen. Vielmehr hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch eigene Darlegung einen von den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls abhängenden angemessenen Bewertungsabschlag herzuleiten. Maßgeblicher Gedanke insoweit sollte sein, welche wertmäßigen Auswirk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 168 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, fast die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zusammen. Gleichzeitig stellt § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG aber auch die Klammer zum Erbschaftsteuerrecht dar. Über § 13b ErbStG gehört nämlich nur der inländische Wirtschaftsteil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Niedrige tatsächliche Normalherstellungskosten

Rz. 216 [Autor/Stand] Liegen die nach § 85 BewG ermittelten Gebäudenormalherstellungskosten im Einzelfall über den tatsächlichen Normalherstellungskosten, kann ein Abschlag nach § 88 BewG vom Gebäudesachwert in Betracht kommen. Allerdings ist der Umstand, dass die Gebäudenormalherstellungskosten die tatsächlichen Herstellungskosten übersteigen, für sich alleine genommen nich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bebaute Grundstücke

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich auf Rohrertragsminderungen bei bebauten Grundstücken. Ausgeschlossen sind unbebaute Grundstücke, sodass der bewertungsrechtlichen Abgrenzung nach §§ 246, 248 BewG entscheidende Bedeutung zukommt. Maßgeblich ist die bewertungsrechtliche Artfeststellung.[2] § 248 Satz 1 BewG enthält die Definition des Begriffs "bebautes Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebswohnungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nicht zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehören die Gebäude und Gebäudeteile, die den Arbeitskräften des Betriebs, die nicht Familienmitglieder des Betriebsinhabers sind, zu Wohnzwecken dienen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dess...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fabriken und Werkstätten des Handwerks (Nr. 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] § 90 BewG bzw. die Verordnung enthält in Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen Fabriken und Werkstätten des Handwerks keine Begriffsdefinition. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anwendungsbereich für Fabriken und Werkstätten weit zu ziehen ist. Unter den Begriff der Fabrik lassen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch alle Formen von Produktio...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgezinster Bodenwert des unbelasteten Grundstücks

Rz. 150 [Autor/Stand] Der Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG ist gem.§ 195 Abs. 6 Satz 1 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts mit dem sich aus der Anlage 26 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Dabei ist der Abzinsungsfaktor nach Anlage 26 zum BewG abhängig vom maßgebenden Liegenschaftszinssatz und der auf volle Jahre abgerundeten Res...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftsteil (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Differenz zwischen angemessenem Verzinsungsbetrag und Nutzungsentgelt

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Differenz bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks (vgl. Rz. 77) und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt (vgl. Rz. 88) wird nach § 195 Abs. 3 Satz 1 BewG mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger kapitalisiert. Dieser Vervielfält...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalisiertes Nutzungsentgelt

Rz. 162 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des belasteten Grundstücks ist dem über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (vgl. Rz. 150) nach § 195 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 195 Abs. 7 BewG das ebenfalls über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Nutzungsentgelt hinzuzurechnen. Rz. 163 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. >Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft kann abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 163, 164 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Unter dem gemeinen Wert ist dabei der Verkehrs- oder Marktwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu verstehen. Rz. 23 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat somit dem Eige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung der Grundstücksfläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Sowohl beim Sachwertverfahren als auch beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Grund und Bodens gesondert zu ermitteln und fließt anschließend in den Grundbesitzwert ein. Ausschlaggebend sind dabei die Größe der Fläche und der Bodenrichtwert. Rz. 21 [Autor/Stand] Über § 167 Abs. 2 BewG ist die Größe der Fläche bei Wohnteil und Betriebswohnungen begrenz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Stückländereien (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 7 BewG bilden Stückländereien eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Eine Stückländerei liegt vor, wenn es sich um eine einzelne Fläche handelt, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beide Arten von Wirtschaftsgütern,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 167 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung der Betriebswohnung und des Wohnteils unter Bezugnahme auf die Bewertung von Wohngrundstücken. Darüber hinaus ergibt sich aus § 167 Abs. 2 BewG der dabei zu berücksichtigende Anteil des Grund und Bodens. Über Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet

Rz. 41 [Autor/Stand] Im Regelungsbereich des § 129 Abs. 2 BewG ist nach Auffassung des BFH keine entsprechende Anwendung des Sachwertverfahrens der §§ 83 ff. BewG mit allen Detailregelungen zwingend. Dies bedeutet insb. auch keine zwingende Anwendung der Wertminderungen wegen baulicher Mängel und Schäden nach § 87 BewG.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in § 88 Abs. 2 BewG zwar nicht beispielhaft im Gesetzestext aufgezählt, jedoch bereits in der Gesetzesbegründung als gesetzlich nicht ausdrücklich erwähnte Fallgruppe vorgesehen.[2] Finanzverwaltung [3] und Literatur [4] haben dies ohne weiteres übernommen. Eine Ermäßigung wegen übermäßiger Raumhöhe kommt in Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 171 [Autor/Stand] Auch aufgrund der in § 88 BewG nicht ausdrücklich erwähnten Notwendigkeit des vorzeitigen Abbruchs kann eine Ermäßigung des Gebäudewerts zulässig sein. Ein vorzeitiger Abbruch in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn das Gebäude vor Ablauf der gewöhnlichen, d.h. technischen Lebensdauer abgebrochen werden muss. Typische Anwendungsfälle in diesem Zusamm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Beispiel belastetes Grundstück (mit Abrissverpflichtung für das Gebäude)

Rz. 199 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Industriegebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 1.8.2023 zu bewerten. Für die Errichtung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wurde vom Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Grundstücksfläche von 3.000 m2 vertraglich überlassen. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. >Ansatz des Mindestwertes (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 165 Abs. 2 BewG bezeichnet den Unterwert des anzusetzenden Wertes für den Wirtschaftsteil. Dabei handelt es sich um den nach § 164 BewG anzusetzenden Mindestwert. Das bedeutet, dass für den Fall, das der nach der Regelbewertung anzusetzenden Wert geringer ist als der Mindestwert, zumindest der Mindestwert zu berücksichtigen ist. Rz. 16 [Autor/Stand] In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 169 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Viehhaltung von einer gewerblichen Viehhaltung. Sie entspricht inhaltlich § 51 BewG und wurde auch durch nachfolgende Gesetze nicht verändert. Rz. 2 [Autor/Stand] Dabei wird berücksichtigt, dass die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 127 [Autor/Stand] Ist der Nutzer bzw. Pächter des Grund und Bodens verpflichtet, das auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, ergibt sich nach § 195 Abs. 4 Satz 7 BewG keine Restnutzungsdauer und damit kein Wertanteil für das Gebäude. Im Ergebnis kann in diesen Fällen kein Abzug eines Gebäudewertanteils vom Wert des Gebä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höhe des Abschlags (Satz 2)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Höhe des Abschlags richtet sich nach Bedeutung und Ausmaß der Mängel und Schäden an dem jeweiligen Bauteil. Es muss jeweils nach Lage des einzelnen Falles beurteilt werden, welcher Betrag bzw. welcher Prozentsatz entsprechend dem Schaden von dem für das betreffende Gebäude ermittelten Gebäudenormalherstellungswert nach Abzug der Wertminderung wegen b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine erschöpfende Aufzählung

Rz. 136 [Autor/Stand] § 88 Abs. 2 BewG enthält keine erschöpfende Aufzählung der Ermäßigungsgründe (vgl. Rz. 21, 31). Nachfolgend werden weitere durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannte Fallgruppen dargestellt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Brückendorf, Abschlag wegen unorganischen Aufbaus und Wertminderung wegen wirtschaftlicher Überalterung, DStR 1975, 522; Kilinger, Überlegungen zur Ermittlung angemessener Abschläge gem. § 88 Abs. 2 BewG wegen wirtschaftlicher Überalterung und unorganischen Aufbaus, DB 1979, 1010.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 36 [Autor/Stand] Zum Verhältnis des § 10 BewG zu anderen Normen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Rz. 1 bis 2, 14 und 60 ff. verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zusammentreffen von Abschlägen wegen baulicher Mängel bzw. Schäden und wegen wirtschaftlicher Überalterung

Rz. 127 [Autor/Stand] Der Abschlag vom Gebäudesachwert wegen wirtschaftlicher Überalterung nach einem Hundertsatz des Gebäudenormalherstellungswerts gilt nur für solche Fälle, in denen Abschläge wegen baulicher Mängel oder Schäden nach § 87 BewG nicht in Betracht kommen. Ist zusätzlich auch ein Abschlag nach § 87 BewG zu gewähren, so muss der Abschlag wegen wirtschaftlicher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zweige des Tierbestandes (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Als Zweige des Tierbestandes gelten nach § 169 Abs. 3 BewG bei jeder Tierart für sich das Zugvieh, das Zuchtvieh, das Mastvieh und das übrige Nutzvieh. Hierbei ist zu beachten, dass das Zuchtvieh nur dann einen eigenen Zweig bildet, wenn die erzeugten Jungtiere überwiegend zum Verkauf bestimmt sind. Ist das nicht der Fall, so sind das Zuchtvieh dem Zweig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 170 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, grenzt bei landwirtschaftlichen Betrieben den normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln zum Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln ab. Sie stellt eine notwendige Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Abgren...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Gesetzestext

Rz. 106 [Autor/Stand] § 1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (1) Die Steuermesszahlen für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens betragen abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931),mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische Abnutzung. Ergebnis der wirtschaftlichen Überalterung ist der vorzeitige Abbruch bzw. die Preisgabe des Grundstücks für den Verfall.[2] Eine wirtschaftliche Überalterung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sonstige wertmindernde Umstände

Rz. 251 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren können auf dem Grundstück ruhende Grunddienstbarkeiten für einen Bewertungsabschlag in Betracht kommen.[2] Dies erscheint sachgerecht, da die Grunddienstbarkeit (z.B. Nutzungsrecht Dritter, Bebauungsverbote) unmittelbar mit dem Grundstück verbunden ist und infolge dessen auch als wirtschaftliche Belastung mit Wertminderung für das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der umlaufenden Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Es handelt sich folglich um Wirtschaftsgüter, die zu den Erzeugnissen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zählen und ver äußert oder im Betrieb selbst verbraucht werden. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vorräte an Kra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nachteile voraus.[2] Rz. 32 [Autor/Stand] Eine ungünstige Grundstückslage l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nichtbilanzierende Gewerbetreibende und nichtbilanzierende Freiberufler

Rz. 263 [Autor/Stand] Anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen galt für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler, also solche Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten oder deren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt wurde, nach wie vor das Teilwertprinzip, wenngleich der bis zum 31.12.2008 geltende § 109 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 169 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BverfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gebäudewertanteil

Rz. 177 [Autor/Stand] Ein Gebäudewertanteil ist beim belasteten Grundstück nur dann zu berücksichtigen, wenn der bei Ablauf des Nutzungsrechts verbleibende Gebäudewert nicht oder nur teilweise zu entschädigen ist und die Restnutzungsdauer der Gebäude die Restlaufzeit des Nutzungsrechts übersteigt[2]. Rz. 178 [Autor/Stand] Zur vorstehenden Regelung ist kritisch anzumerken, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. >Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Stand] § 165 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 170 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Grundstücke des öffentlichen Hafens (Nr. 7)

Rz. 126 [Autor/Stand] Ein Hafen ist ein natürlich oder als Hafenanlage künstlich geschützter Uferbereich für die Schifffahrt. Im Allgemeinen wird er durch ein System von Hafenbecken, Anlegestellen, Kais, Hafenmauern und Molen gebildet. Öffentlich ist dieser Hafen, wenn er der Allgemeinheit zur Nutzung – auch gegen Gebühr – zur Verfügung steht. Zu Häfen i.S. der Nr. 7 gehören...mehr