Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Prüfschema zu § 34 Abs. 1 GrStG

Rz. 52 Abb. 2: Prüfschema zu § 34 Abs. 1 GrStG Quelle: eigene Darstellungmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler im bis zum 31.12.2008 geltenden §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 35 GrStG regelt fragmentarisch das Verfahren für den Grundsteuererlass nach §§ 32–34 GrStG.[2] Die Vorschrift definiert den Erlasszeitraum, erläutert das Verfahren und regelt Besonderheiten für den Erlass nach § 32 GrStG.[3] Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners gewährt. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung Gebäude auf fremdem Grund und Boden

I. Überblick Rz. 46 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur früheren Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, bei der noch nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen wurde, hat der Gesetzgeber bei der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Grundbesitzbewertung einen neuen Weg eingeschlagen. Denn die Regelung wurde an die §§ 48 ff. der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Form und Frist für den Erlass der Grundsteuer (Abs. 2)

I. Form Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

I. Inhalt und Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 169 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Viehhaltung von einer gewerblichen Viehhaltung. Sie entspricht inhaltlich § 51 BewG und wurde auch durch nachfolgende Gesetze nicht verändert. Rz. 2 [Autor/Stand] Dabei wird ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bewertung des belasteten Grundstücks

I. Überblick Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 5 bis 7 BewG geregelt. Demnach wird zur Ermittlung des Grundbesitzwerts des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks gem. § 195 Abs. 5 Satz 1 BewG die Summe ausmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. >Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. >Entstehung/Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 165 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert. Darüber hinaus ergibt sich aus Abs. 2 der mindestens anzusetzende Wert für den Wirtschaftswert. Abs. 3 beinhaltet eine Öffnungskl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erläuterungen zur WertVO über die Festsetzung der Wertzahlen

I. Anwendbarkeit (§ 1 WertVO) Rz. 41 [Autor/Stand] Die WertVO einschließlich der in der WertVO festgesetzten Wertzahlen sind gem. § 1 WertVO nur anwendbar bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte im Wege des Sachwertverfahrens auf den 1.1.1964 sowie bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen (§ 22, § 23 BewG) innerhalb dieses Hauptfeststellungszeitraumes. Aufgrund dieser ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücksart und Grundstücksgruppe (§ 2 WertVO)

1. Inhaltliche Differenzierung der Wertzahlen Rz. 51 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 der WertVO enthaltene Übersicht über die Wertzahlen sieht zunächst eine Differenzierung nach Grundstücksarten vor. Innerhalb der Gruppe Geschäftsgrundstücke wird weiter zwischen den einzelnen aufgeführten Grundstücksgruppen unterschieden. Soweit Warenhäuser, Geld- und Kreditinstitute, übrige ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 7 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sowohl Erlassregelungen bei wesentlicher Ertragsminderung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für bebaute Grundstücke. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 15 ff. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalender...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

I. Inhalt und Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 170 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, grenzt bei landwirtschaftlichen Betrieben den normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln zum Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln ab. Sie stellt eine notwendige Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar. Rz. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Mohr, Die Wertminderungen von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1971, 779; Mohr, Die Wertminderung von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1979, 930; Schendt, Ermäßigungen des Gebäudesachwerts bei der Einheitsbewertung BB 1980, 987.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rohertragsminderung bei entgeltlich überlassenen bebauten Grundstücken

I. Bebaute Grundstücke Rz. 24 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich auf Rohrertragsminderungen bei bebauten Grundstücken. Ausgeschlossen sind unbebaute Grundstücke, sodass der bewertungsrechtlichen Abgrenzung nach §§ 246, 248 BewG entscheidende Bedeutung zukommt. Maßgeblich ist die bewertungsrechtliche Artfeststellung.[2] § 248 Satz 1 BewG enthält die Definition des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Lage des Grundstücks (Abs. 2 Alt. 1)

1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nachteile voraus.[2] Rz. 32 [Autor/Stand] E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Einem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 10 BewG setzt nach der ausdrücklichen Formulierung in seinem Satz 1 voraus, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter "einem Unternehmen dienen" müssen. Rz. 8 [Autor/Stand] Unter "Unternehmen" in diesem Sinne sind zunächst solche i.S.d. §§ 95 und 97 BewG i.V.m. § 15 EStG zu verstehen, darüber h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu vertretende Rohertragsminderung

1. Grundlagen Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass ist als Ausnahmefall für besondere Situationen konzipiert.[2] Er setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen.[3] Die Ertr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Teilwerts

I. Allgemeines – Teilwertidee und Teilwertkonzeption Rz. 107 [Autor/Stand] Teilwert ist nach § 10 BewG ebenso wie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Rz. 108 [Autor/Stand] Wie schon ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Merkmale und Prämissen des Teilwertbegriffs

1. Allgemeines Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 10 Sätze 2 und 3 BewG ebenso wie im inhaltsgleichen § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthaltene Teilwertdefinition geht von folgenden Prämissen aus:[2] (1) von der Annahme der Veräußerung des ganzen Unternehmens (Betriebes); vgl. Rz. 128; (2) von der Annahme, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt; vgl. Rz. 133 f.; (3) von dem Teile...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Hallerbach, Die Wertminderung wegen Alters bei der Bewertung von bebauten Grundstücken im Sachwertverfahren, DStZ/A 1981, 233.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Fallgruppen (Abs. 2)

1. Keine erschöpfende Aufzählung Rz. 136 [Autor/Stand] § 88 Abs. 2 BewG enthält keine erschöpfende Aufzählung der Ermäßigungsgründe (vgl. Rz. 21, 31). Nachfolgend werden weitere durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannte Fallgruppen dargestellt. 2. Übermäßige Raumhöhe a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zusammensetzung des Grundbesitzwertes (Abs. 1)

I. Drei Faktoren der Zusammensetzung Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 168 Abs. 1 BewG setzt sich der Grundbesitzwert eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft aus drei Faktoren zusammen. Dabei handelt es sich um den Wert des Wirtschaftsteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG), den Wert der Betriebswohnungen (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 BewG) und den Wert des Wohnteils (§ 168 Abs. 1 Nr. 3 BewG)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bedeutung des Teilwerts für die Bewertung des Betriebsvermögens

I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Differenz zwischen Bodenwertverzinsung und Nutzungsentgelt

1. Grundsätzliches zum Bodenwertanteil Rz. 69 [Autor/Stand] Eine weitere Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 BewG die über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Differenz aus dem angemessenen Verzinsungsbetrages des Bodenwertes des fiktiv unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich verein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Übermäßige Raumhöhe

a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in § 88 Abs. 2 BewG zwar nicht beispielhaft im Gesetzestext aufgezählt, jedoch bereits in der Gesetzesbegründung als gesetzlich nicht ausdrücklich erwähnte Fallgruppe vorgesehen.[2] Finanzverwaltung [3] und Literatur [4] haben dies ohne weiteres übernommen. Eine Ermäßigung wegen ü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anteile an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Abs. 3–6)

I. Allgemeines (Abs. 3) Rz. 48 [Autor/Stand] Wird der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen einer Gemeinschaft oder in Form einer Personengesellschaft geführt, so ist im Falle des Übergangs einzelner Anteile der Grundbesitzwert auf den einzelnen Anteil aufzuteilen. § 168 Abs. 3 BewG verweist bezüglich des Aufteilungsmaßstabes auf die Vorschriften des § 168 Abs. 4 b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (Abs. 2)

I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steu erschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erlassentscheidung und Erlasszeitraum (Abs. 1)

I. Entscheidung über den Erlass Rz. 19 [Autor/Stand] Über den Erlass, der Teil des Erhebungsverfahren ist, entscheidet grds. die hebeberechtigte Gemeinde.[2] In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für die Stadtgemeinde Bremen ist das Finanzamt als Landesfinanzbehörde für den Erlass zuständig.[3] Über den Antrag auf Erlass kann die Behörde erst nach Ablauf des Kalenderja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach der neuen Rechtslage spielt der Teilwert im Hinblick auf die nunmehr durchgängige Bewertung des Betriebsvermögens (ebenso wie aller übrigen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert praktisch keine Rolle mehr. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Ausführungen in Rz. 60 ff. verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG

Rz. 65 Abb. 3: Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG Quelle: Eigene Darstellungmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Verfahren für den Erlass nach § 32 GrStG (Abs. 3)

I. Erstantrag Rz. 39 [Autor/Stand] § 35 Abs. 3 GrStG sieht Besonderheiten beim Grundsteuererlass nach § 32 GrStG vor. Die Norm regelt den Erlass der Grundsteuer bei Kulturgut und Grünanlagen. Für drei Tatbestandsgruppen besteht bei Vorliegen differenzierter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Voll- oder Teilerlass der Grundsteuer. Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Notwendigkeit vorzeitigen Abbruchs

a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 171 [Autor/Stand] Auch aufgrund der in § 88 BewG nicht ausdrücklich erwähnten Notwendigkeit des vorzeitigen Abbruchs kann eine Ermäßigung des Gebäudewerts zulässig sein. Ein vorzeitiger Abbruch in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn das Gebäude vor Ablauf der gewöhnlichen, d.h. technischen Lebensdauer abgebrochen werden muss. Typische ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vieheinheiten und Nutzfläche (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 12 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG grenzt die Tierbestände, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht überschritten werden dürfen, nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab. Der Begriff "Vieheinheit" ist dabei ein steuertechnischer Begriff, der einerseits den Futterbedarf der Tiere und andererseits von der Ertragsfähigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Einordnung in die Erlasstatbestände Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 GrStG ist die dritte Erlassvorschrift des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Sie erfasst Grundstücke, die entgeltlich überlassen, eigengewerblich genutzt oder teilweise eigengewerblich genutzt werden. Die Norm hat als Spe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Entstehung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 167 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung der Betriebswohnung und des Wohnteils unter Bezugnahme auf die Bewertung von Wohngrundstücken. Darüber hinaus ergibt sich aus § 167 Abs. 2 BewG der dabei zu berücksichtigende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 10 BewG stellt gegenüber § 9 BewG die speziellere Regelung (lex specialis) dar. Er erklärt für das Betriebsvermögen (für "die einem Unternehmen dienenden" Wirtschaftsgüter) den grundsätzlichen Ansatz des Teilwerts für maßgebend. Unter dem Teilwert ist der Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unorganischer Aufbau (Abs. 2 Alt. 2)

Schrifttum: Brückendorf, Abschlag wegen unorganischen Aufbaus und Wertminderung wegen wirtschaftlicher Überalterung, DStR 1975, 522; Kilinger, Überlegungen zur Ermittlung angemessener Abschläge gem. § 88 Abs. 2 BewG wegen wirtschaftlicher Überalterung und unorganischen Aufbaus, DB 1979, 1010. 1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 51 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 2 Alt. 2 BewG kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rechtslage ab 1.1.2009

1. Vorgeschichte Rz. 48 [Autor/Stand] Angesichts der oben (Rz. 38 ff.) dargelegten Kritik an der vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 geltenden Rechtslage, insbesondere an der Anknüpfung der Bewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanzwerte, konnte es nicht verwundern, dass der BFH in seinem Beschluss v. 22.5.2002 – II R 61/99 [2] diesen Rechtszustand für verfassungswidrig (glei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2015. Du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 168 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, fast die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zusammen. Gleichzeitig stellt § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG aber auch die Klammer zum Erbschaftsteuerrecht dar. Über § 13b ErbStG gehört nämlich nur d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung des Teilwerts

I. Merkmale und Prämissen des Teilwertbegriffs 1. Allgemeines Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 10 Sätze 2 und 3 BewG ebenso wie im inhaltsgleichen § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthaltene Teilwertdefinition geht von folgenden Prämissen aus:[2] (1) von der Annahme der Veräußerung des ganzen Unternehmens (Betriebes); vgl. Rz. 128; (2) von der Annahme, dass der Erwerber das Unternehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftliche Überalterung (Abs. 2 Alt. 3)

Schrifttum: Hallerbach, Die Wertminderung wegen Alters bei der Bewertung von bebauten Grundstücken im Sachwertverfahren, DStZ/A 1981, 233. 1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gesunkene Wiederbeschaffungskosten bzw. Wiederherstellungskosten

Rz. 213 [Autor/Stand] Bei den Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bilden die Wiederbeschaffungskosten (Wiederherstellungskosten) bereits – wie dargelegt (Rz. 188) – den Kern und Inhalt der Teilwertvermutung. Bei den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens fungieren sie dagegen als eines unter anderen Instrumenten zur Widerlegung der Teilwertvermutung, die dahin geht, dass de...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Besondere Fragen in der Betriebsaufspaltung

Rz. 269 Formulierung der Rückausnahme für den Verwaltungsvermögenstest: Die Rückausnahme mit der dortigen gesetzlichen Definition der Betriebsaufspaltung in § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erfasst nur die Beherrschung durch einzelne natürliche Personen und eine Personengruppe, nicht aber einige der vertikalen Betriebsaufspaltungen (vgl. Rdn 25 ff.). Eine Betriebs-...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nutzungsentgelt

Rz. 88 [Autor/Stand] Das Nutzungsentgelt i.S.d. § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG ist das am Bewertungsstichtag vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt, d.h. es ist das am Bewertungsstichtag zu zahlende Nutzungsentgelt, umgerechnet auf einen Jahresbetrag, maßgebend. Dabei ist stets auf die vertraglichen Vereinbarungen abzustellen[2]. Es kommt somit nicht auf das tatsächlich gez...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rohertrag

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich in erster Linie auf bebaute Grundstücke, die entgeltlich überlassen sind. Das sind Grundstücke, die vermietet bzw. nicht gewerblich eigengenutzt sind. Einzubeziehen sind aber auch bebaute Grundstücke, die benutzbar wären, aber ungenutzt sind. § 34 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Rohertrags f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr