Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Überschreiten der Vieheinheiten-Grenze (§ 13b Abs. 5 EStG)

Rz. 35 Übersteigen die erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten der Tierhaltungsgemeinschaft die Grenzen des § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, gelten nach § 13b Abs. 5 EStG die Regelungen in § 241 Abs. 2 bis 5 BewG. Damit führt das Überschreiten der Vieheinheiten-Grenze durch eine Tierhaltungsgemeinschaft zu den gleichen Rechtsfolgen wie das Überschreiten der Vieheinheiten-Grenze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13b EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Tierhaltungsgemeinschaft vorliegt. Des Weiteren grenzt § 13b EStG die landwirtschaftliche von der gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung ab. § 13b EStG wurde durch G. v. 12.12.2019[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ersetzt im Wesentlichen inhaltsgleich die bisherige Regelung in § 51a BewG, die durch G. v. 26....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4.2 Hauptberufliche Land- und Forstwirte (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG)

Rz. 18 Alle Gesellschafter bzw. Mitglieder müssen nach § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG nach dem Gesamtbild der Verhältnisse hauptberuflich Land- und Forstwirte sein. Zu bestimmen ist das Merkmal der Hauptberuflichkeit nicht durch Vergleich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mit den übrigen Einkünften. Abzustellen ist vielmehr auf den Vergleich des jeweiligen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4.5 Vieheinheiten-Grenze (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 26 Die Tierhaltungsgemeinschaft darf die in § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG genannten Vieheinheiten-Grenzen nicht nachhaltig überschreiten. Nachzuweisen ist dies nach § 13b Abs. 1 S. 3 EStG durch besondere, laufend und zeitnah zu führende Verzeichnisse. Berechnet wird die Vieheinheiten-Grenze für die Tierhaltungsgemeinschaft als Ganzes.[1] Rz. 27 Zu beachten sind zwei Viehei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4.7 Verzeichnisse (§ 13b Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 30 Nach § 13b Abs. 1 S. 3 EStG sind die Voraussetzungen des § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. d) EStG und des § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a) und b) EStG nachzuweisen. Der Nachweis muss durch besondere, laufend und zeitnah zu führende Verzeichnisse erfolgen. Zeitnah bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das entsprechende Verzeichnis spätestens mit dem Jahresabschluss er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 13b EStG ist nur anwendbar, wenn die in § 13b Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Nach § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung von Genossenschaften, von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, oder von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / ff) Abschmelzmodell

Die Regelung des § 13c ErbStG bezieht sich auf die Behandlung von Großerwerben von begünstigtem Vermögen im Wert zwischen 26 und 90 Mio. EUR (vgl. § 13c Abs. 1 Satz 1, 2 ErbStG). Erfolgt der Erwerb eines Vermögens in diesem Sinne kann der Erwerber zwischen zwei Verschonungsregimen wählen: Dem Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / aa) Verschonungsabschlag

§ 13a Abs. 1 Satz 1 bzw. § 13a Abs. 10 ErbStG gewähren eine Steuerbefreiung in Form eines Verschonungsabschlags auf begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG bis 26 Mio. EUR. Dabei hat der Steuerpflichtige grundsätzlich die Wahl zwischen der Regelverschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG (Steuerbefreiung i.H.v. 85 %) oder der Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG (S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / dd) Vorwegabschlag für "Familienunternehmen"

Mit dieser Regelung wurde in § 13a Abs. 9 ErbStG die Möglichkeit eines Abschlags von bis zu 30 % auf das begünstigte Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG geschaffen, der vor Anwendung des Verschonungsabschlags von 85 bzw. 100 % erfolgt und deshalb vielfach "Vorwegabschlag" genannt wird. Er wird beim Erwerb von Anteilen an bestimmten Gesellschaften gewährt, die meist als Famil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / a) Der Nachsteuervorbehalt in § 13 Abs. 1 ErbStG

§ 13 ErbStG sieht für bestimmte Vermögensanfalle Befreiungen bzw. Teilbefreiungen von der Erbschaftsteuer vor. Diese stehen häufig unter einem Nachsteuervorbehalt, der bei Nichterfüllung bestimmter Voraussetzungen Anwendung findet. Greift dieser Vorbehalt, so stellt dies die materiell-rechtliche Grundlage für die Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Nach § 13 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / gg) Keine Anwendbarkeit bei der Verschonungsbedarfsprüfung

Alternativ zum Abschmelzmodell des § 13c ErbStG kann der Erwerber ab einem Vermögen von 26 Mio. EUR von der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG Gebrauch machen. Dies ist ab einem Vermögen von 90 Mio. EUR gleichzeitig die einzige Möglichkeit, eine Steuerbegünstigung für Unternehmensvermögen zu erhalten (Hamacher/Liebernickel in BeckOK/ErbStG, Stand: 4/2023, § 28a Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerbilanzwertverfahren nach § 147 BewG

Rz. 22.1 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG weist erhebliche Unterschiede gegenüber dem Steuerbilanzwertverfahren nach § 147 BewG (Sonderfall) auf. Das im Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG implementierte sog. Steuerbilanzwertverfahren ist für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Grundbesitzwertfeststellungen von Sonderfällen mit einem Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 wurde durch Art. 19 JStG 2022 [2] vom 16.12.2022 ein weiteres Mal geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021) vom 14.7.2021[3] angepasst. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 190 BewG enthält die Regelungen zur E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 86 Wertminderung wegen Alters

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Gebäude unterliegen allgemein trotz laufenden Unterhalts infolge von altersbedingter Abnutzung der Gebäudesubstanz (Baustoffe, Bauteile) einem Wertverzehr und erleiden damit einen Wertverlust. Dieser Umstand ist bei der Einheitsbewertung in der Weise zu berücksichtigen, dass Absetzungen für Abnutzung w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbezogen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 257 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Typisierende Betrachtung

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG bestimmt sich die Wertminderung wegen Alters nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitraum und der "gewöhnlichen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung". Das Bewertungsgesetz bringt durch den Hinweis auf die gewöhnliche Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung zum Ausdruck, dass es bei der Ermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Regelherstellungskosten nach Anlage 24, Teil II zum BewG

Rz. 30 [Autor/Stand] Aus Anlage 24, Teil II zum BewG [2] ergeben sich für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bzw. 1.1.2023 Regelherstellungskosten für insgesamt 18 verschiedene Gebäudearten (zzgl. Untergruppen) und fünf Standardstufen. Rz. 31 [Autor/Stand] Vgl. zu den Regelherstellungskosten nach Anlage 24, Teil zum BewG die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022, Rz. 30.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachwertverfahren nach §§ 83 ff. BewG

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem bei der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer bis zum 31.12.2024 anzuwendenden Sachwertverfahren nach §§ 83 ff. BewG auf. Auch dort wird der Grundstückswert aus einem Bodenwert und einem Gebäudewert ermittelt. Allerdings ist bei der Einheitsbewertung regelmäßig der W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG

Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an das Sachwertverfahren nach den §§ 21 ff. I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022

Rz. 33 [Autor/Stand] Die in Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022 enthaltenen Wertzahlen i.S.d. § 191 BewG wurden mit dem StÄndG 2015[2] sachverständig modellkonform fortentwickelt und aktualisiert. Rz. 33.1 [Autor/Stand] Die Wertzahlen der Gruppe der Wohngrundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentume richten sich nach dem vorläufigen Sachwert (§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erbschaftsteuer-Richtlinien, -Hinweise und gleich lautende Erlasse

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 190 Ermittlung des Gebäudesachwerts

Schrifttum: Vgl. Ausführungen zu § 189 BewG. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 wurde durch Art. 19 JStG 2022 [2] vom 16.12.2022 ein weiteres Mal geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 191 Wertzahlen

Schrifttum: Vgl. Ausführungen zu § 189 BewG. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 191 BewG enthält die Regelungen zur Anwendung der Sachwertfaktoren bzw. Wertzahlen im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 189 Bewertung im Sachwertverfahren

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 257 Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten (RHK) in der aktuell weiterhin gültigen Fassung sind durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie sind in Anlage 24, Teil II zum BewG aufgeführt und gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 (vgl. § 205 Abs. 10 BewG). Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsverordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das in den §§ 189–191 BewG geregelte Sachwertverfahren des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes wurde ursprünglich aus dem Sachwertverfahren nach §§ 21 ff. der Wertermittlungsverordnung (WertV [2] ) abgeleitet. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 sind Anpassungen an die mittlerweile geltende Sachwertrichtlinie[3] vorgenommen worden. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Wertzahlen der Grundstückgruppe der Wohngrundstücke richten sich nach dem vorläufigen Sachwert (§ 189 Abs. 3 BewG) und dem vor Anwendung etwaiger Umrechnungskoeffizienten angewendeten bzw. nach § 179 Satz 4 BewG abgeleiteten[2] Bodenrichtwert des Grundstücks (Bodenpreisniveau). Vgl. dazu im Einzelnen Rz. 18. Rz. 28 [Autor/Stand] Aus Anlage 25 zum BewG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anlage 25 zum BewG i.d.F. ab 1.1.2023

Rz. 35 [Autor/Stand] Die in Anlage 25 zum BewG enthaltenen Wertzahlen i.S.d. § 191 BewG wurden mit dem Jahressteuergesetz 2022[2] erneut aktualisiert und an das aktuelle Marktniveau angepasst bzw. erhöht. Sie unterstellen gemäß Tz. 51 Satz 3 AEBew JStG 2022 einen Regionalfaktor von 1,0 bei der Gebäudesachwertermittlung (vgl. hierzu auch die Kommentierung zu § 190 BewG, Rz. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemein gültige Aussagen

Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwertfaktoren aus der Kaufpreissa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Verkürzung der gewöhnlichen Lebensdauer infolge Baumängel oder Bauschäden

Rz. 106 [Autor/Stand] Die gewöhnliche Lebensdauer eines Gebäudes (vgl. Rz. 21–24) kann auch durch Baumängel (zum Begriff vgl. § 82 BewG Rz. 136) oder Bauschäden (zum Begriff vgl. § 82 BewG Rz. 136) verkürzt sein. Die Berücksichtigungsfähigkeit derartiger Mängel im Zusammenhang mit der altersbedingten Wertminderung ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 87 Satz 1 BewG, wo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sachwertfaktoren bei progressiver Abschreibung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Frage, ob vom Gutachterausschuss ermittelte und im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung gestellte Sachwertfaktoren anzuwenden sind, bei deren Berechnung vom Gutachterausschuss eine progressive Alterswertminderung zugrunde gelegt wurde, ist seinerzeit nicht von der Finanzverwaltung beantwortet worden. In diesen Fällen hat der Gutachterausschuss die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 191 BewG enthält die Regelungen zur Anwendung der Sachwertfaktoren bzw. Wertzahlen im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 191 Abs. 1 Satz 2 BewG ist erstmals durch das Grundsteuerreform-Umset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 9 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung grds. in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hinweise – ErbStH 2019 – vom 19.12.2019 ergangen[3], die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlage 36 zum BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Anlage 36 zum BewG weist folgende Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert von Ein- und Zweifamilienhäusern aus:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 10 Steuerpflichtiger Erwerb

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 10 ErbStG beginnt der zweite Abschnitt des Gesetzes. Dieser umfasst unter dem Stichwort Wertermittlung die §§ 10 bis § 13 ErbStG. In Abs. 1 sind die Grundsätze enthalten, nach denen der steuerpflichtige Erwerb er mittelt wird. Vom Bruttovermögensanfall werden die gesetzlich anerkannten Abzugsposten nach § 10 Abs. 3 bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 32 Erlass für Kulturgut und Grünanlagen

Schrifttum: Bick, Grundsteuererlass für einen denkmalgeschützten Wasserturm, juris-PR-BVerwG 16//2015, Anm. 5; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Feldner, Die Befreiung von der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, DS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Immobilienwertermittlungsverordnung 2010

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010[2]) vom 19.5.2010 ist zum 1.7.2010 in Kraft getreten und hat nach mehr als 20 Jahren die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung (WertV [3]) abgelöst (s. Rz. 13). Anlass für die Novellierung war die Tatsache, dass sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt durch neue stadtentwicklungs- u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertzahl

Rz. 35 [Autor/Stand] Der sich grundsätzlich aus Bodenwert und Gebäudesachwert ergebende vorläufige Sachwert des Grundstücks ist mittels einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Anwendung der Wertzahl richtet sich nach § 191 BewG . Dabei ermittelt sich die maßgebliche Wertzahl unter Berücksichtigung der Grundstücksart, der Höhe des vorläufigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festlegung eines relativen Höchstbetrages

Rz. 171 [Autor/Stand] § 86 Abs. 3 BewG stellt eine Regel für die Begrenzung der Höhe des altersbedingten Bewertungsabschlages bei der Wertermittlung im Rahmen des Sachwertverfahrens in Form der Festlegung eines relativen Höchstbetrages auf (§ 86 Abs. 3 Satz 1 BewG). Für außergewöhnliche Wertminderung darf jedoch von dieser Regel abgewichen werden (§ 86 Abs. 3 Satz 2 BewG). R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] Der vorläufige Sachwert (§ 189 Abs. 3 Satz 1 BewG), der sich regelmäßig aus der Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt, ist durch Multiplikation mit einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzupassen (§ 189 Abs. 3 Satz 2 BewG). Wie bei der Verkehrswertermittlung ist eine Anpassung zur "Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt" erforderlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungsstichtage ab dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Maßstab: Gewöhnliche Lebensdauer

Rz. 21 [Autor/Stand] Als zeitlichen Maßstab zur Berechnung der Wertminderung würde sich gewöhnlicherweise die Verwendung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (erfahrungsgemäß mindestens erreichbare Dauer der Einsatzfähigkeit), wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Dauer des Einsatzes unter Berücksichtigung wirtschaftlicher bzw. finanzwirtschaftlicher Ziele) oder technischen Nutzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 33 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 BewG). § 33 GrStG gilt für inländischen Grundbesitz i.S.d. Bewertungsgesetzes. Die Vorschrift beschränkt sich auf Betriebe der Land- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Typisierte Festlegung der Lebensdauer durch die Finanzverwaltung

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Frage der Lebensdauer eines Gebäudes kann zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung führen. Gleichwohl hat aber der Gesetzgeber – sicherlich auch in Anbetracht der großen Vielfalt an Möglichkeiten – keine gesetzliche Regelung für die maßgebende Lebensdauer bei den einzelnen Bau- und Nutzungsarten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenwert

Rz. 10 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist der "Bodenwert nach § 247 BewG". Rz. 11 [Autor/Stand] Es sei darauf hingewiesen, dass § 247 BewG den Begriff des "Bodenwerts" nicht definiert. Vielmehr regelt § 247 Abs. 1 BewG lediglich die Ermittlung des "Grundsteuerwerts" von unbebauten Grundstücken. Dieser ergibt sich durch Multiplikation der...mehr