Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Form, Frist und Verfahren der elektronischen Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Vorschrift normiert die Verpflichtung der nach Abs. 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden. Die Form der Übermittlung ergibt sich aus § 87b AO.[2] Die Übermittlung erfolgt anlassbezogen. Eine bestimmte Frist sieht der Gesetzgeber nicht vor, so dass eine Sammlung von Daten über einen bestimmte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Frist zur Anzeige (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Frist zur Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 beträgt wie die Frist nach Abs. 1 ebenfalls einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen anzeigepflichtigen Verhältnisse geändert haben und endet somit regelmäßig mit Ablauf des 31.1. des Folgejahres, es sei denn die Frist verlängert sich nach § 108 Abs. 3 AO. Nach § 22...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit (Abs. 4)

Rz. 41 [Autor/Stand] Zuständig für die Entgegennahme der Feststellungserklärung nach Abs. 1 bzw. der Anzeige nach Abs. 2 ist nach § 228 Abs. 4 BewG das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt. Das ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO das Finanzamt, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet (Lagefinanzamt). Erstreckt sich das Grundstück auf die Bezirke mehrerer Fina...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Form von Erklärung und Anzeige (Abs. 6)

Rz. 50 [Autor/Stand] Erklärungen (Abs. 1) und Anzeigen (Abs. 2) sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Das entsprechende Verfahren ist in § 87a AO geregelt.[2] In der Praxis erfolgt die Übermittlung im Rahmen des ELSTER-Verfahrens. Übermittelt der Steuerpflichtige seine Steuererklärung im authentifizierten Verfahren elektronisch, entfällt die Verpflichtung zur eigen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 16 [Autor/Stand] Beantwortet der Steuerpflichtige die Anforderung durch die Finanzbehörde nicht, kann ein Zwangsgeld nach § 328 ff. AO gegen ihn festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO ist nicht zulässig, weil nach § 229 Abs. 1 BewG keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern nur zur Mitteilung von Informationen best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Unterrichtungspflicht (Abs. 5)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Vorschrift stellt die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO sicher und verschafft den betroffenen Personen einen Auskunftsanspruch gegenüber den nach den Absätzen 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen. Betroffene Personen sind diejenigen Personen, deren Daten an die Finanzbehörden weitergeleitet wurden. Rz. 51 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einnehmer einer staatlichen Lotterie (Halbs. 2)

Rz. 74 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch die Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, "wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind". Der Lotterieeinnehmer unterhält dann einen Gewerbebetrieb, wenn er zum Absatz der Lose einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führt oder wenn er die Los...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Binnenfischerei (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Binnenfischerei umfasst die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Stehende Gewässer sind die natürlichen und künstlich angelegten Seen sowie Teiche. Flüsse, Bäche und Kanäle sind hingegen fließende Gewässer. Rz. 21 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist die "sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung" in der Form der Fischerei. Für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Personengesellschaften

Rz. 63 [Autor/Stand] Anders als die Kapitalgesellschaften unterhalten die Personengesellschaften grundsätzlich nicht schon kraft ihrer Rechtsform einen Gewerbebetrieb. Vielmehr betreibt eine Personengesellschaft nur dann ein Gewerbe i.S.d. Ertragsteuerrechts, wenn ihre Betätigung die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt oder die besonderen Voraussetzungen des § 15 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung und Beendigung des Gewerbebetriebs

a) Allgemeines Rz. 203 [Autor/Stand] Für die Beantwortung der Frage, ab wann und bis wann von einem Gewerbebetrieb i.S.v. § 95 BewG gesprochen werden kann, ist die einkommensteuerrechtliche Beurteilung, nicht hingegen die – engere – gewerbesteuerrechtliche Sichtweise zu übernehmen. b) Beginn des Gewerbebetriebes Rz. 204 [Autor/Stand] Anders als im Gewerbesteuerrecht, nach dem e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vermietung von Grundstücken und beweglichen Sachen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt regelmäßig bloße Vermögensverwaltung dar und führt zu Einkünften i.S.v. § 21 EStG.[2] Dabei ist die Mitüberlassung von Inventar i.d.R. unschädlich. Auch die Vermietung bzw. Untervermietung von möblierten Zimmern führt im Regelfall nicht zu gewerblichen Einkünften.[3] Nach dem BFH-Urteil v. 14.7.2016...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflicht zuständiger Behörden (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 229 Abs. 3 BewG verpflichtet alle Behörden (§ 6 Abs. 1 AO) zur Mitteilung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Feststellung von Grundsteuerwerten oder für die Festsetzung der Grundsteuer von Bedeutung sein können. Die Verpflichtung richtet sich weder an eine konkrete Behörde noch ausschließlich an Finanzbehörden. Als Adressaten der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtschaftsgüter, wie z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anzeigepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 2)

I. Umfang der Anzeige (Abs. 2 Sätze 1 und 2) Rz. 20 [Autor/Stand] Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich einer wirtschaftlichen Einheit, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögens- oder die Grundstücksart auswirken, zu einer erstmaligen Feststellung führen oder geht das (wirtschaftliche) Eigentum an einem auf fremdem Grund und Boden errichteten Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 242 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der privaten Vermögensverwaltung

aa) Verwaltung eigenen Vermögens Rz. 155 [Autor/Stand] Die gewerbliche Betätigung überschreitet den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung als Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens

I. Vorbemerkungen Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven und passiven Ansätzen zum Betriebsvermögen kommt in mehrerer Hinsicht rechtliche Bedeutung zu, so namentlich insb. in Bezug auf die anzuwendende Bewertungsmethode (vgl. § 109 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BewG i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG und den damit verbundenen Abgeltungscharak...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Restnutzungsdauer (Abs. 2 Sätze 3 bis 6)

I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Rz. 25 [Autor/Stand] Die maßgebende Restnutzungsdauer wird grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer, die sich aus Anlage 38 zum Bewertungsgesetz ergibt, und dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt ermittelt. Rz. 26 [Autor/Stand] Aus Anlage 38 zum BewG ergibt sich die typisier...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unbebautes Grundstück und unbenutzbare Gebäude (Abs. 1 Satz 1)

I. Unbebautes Grundstück Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 BewG sind unbebaute Grundstücke solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Komplementär dazu sind gemäß § 248 Satz 1 BewG bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Im konkreten Einzelfall kann damit stets entweder nur § 246 Abs. 1 Satz 1 BewG bzw. nur § 248 Sa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Betriebsvermögen der Freiberufler und Einnehmer einer staatlichen Lotterie

I. Allgemeines Rz. 85 [Autor/Stand] Da die selbständigen Tätigkeiten i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG einem Gewerbebetrieb gleichstehen, richten sich Begriff und Umfang des Betriebsvermögens nach der sinngemäß anzuwendenden Vorschrift des § 95 BewG. Das Betriebsvermögen umfasst daher grundsätzlich alle Teile eines Betriebes i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die bei der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Kapitalisierung (Abs. 1 Satz 1)

I. Vervielfältiger Rz. 16 [Autor/Stand] Die Kapitalisierung des Reinertrags erfolgt mit dem Barwertfaktor, der aus Anlage 1 zu § 20 ImmoWertV [2] übernommen wurde. Aus finanzmathematischer Sicht handelt es sich dabei um einen Zeitrentenbarwertfaktor einer jährlich nachschüssig zahlbaren Rente, wobei als Rente die jährlich anfallenden Reinerträge des Grundstücks über die Restnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 281 [Autor/Stand] Zu den allgemeinen Grundsätzen wird auf die Ausführungen in Rz. 80 ff. verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Unbenutzbare Gebäude (Abs. 2)

I. Gebäude ohne dauerhafte Nutzung (Abs. 2 Satz 1) Rz. 151 [Autor/Stand] Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können, so gilt das Grundstück gemäß § 246 Abs. 2 Satz 1 BewG als unbebaut. Erforderlich ist eine zukunftsbezogene langfristige Betrachtung zur dauerhaften fehlenden Nutzung von Gebäuden. Eine lediglich stichtagsbezog...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Auskunftspflicht des Grundstückseigentümers (Abs. 1)

I. Anforderung von Angaben (Abs. 1 Satz 1) Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift sieht vor, dass die Eigentümer von Grundbesitz den Finanzbehörden auf Anforderung alle Angaben zu machen haben, die sie für die Sammlung der Kauf-, Miet- und Pachtpreise benötigen. Daraus können die entsprechenden Kauf- und Mietpreissammlungen entwickelt werden, die etwa für die Anlage 39 zu § 254 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 253 Abs. 1 BewG definiert die erste Stufe der Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertverfahren und regelt die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags des Grundstücks. Hierzu sind vom jährlichen Rohertrag des Grundstücks (§ 254 BewG) die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (§ 255 BewG) abzuziehen. Rz. 2 [Autor/Stand] § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung des Betriebsvermögens

1. Rechtslage bis 31.12.2008 Rz. 113 [Autor/Stand] Die Bewertung des nach diesen Grundsätzen anzusetzenden Betriebsvermögens richtete sich unter dem Regime des bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Rechts nach § 109 BewG a.F. Danach waren die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Arten der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung

I. Binnenfischerei (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 20 [Autor/Stand] Die Binnenfischerei umfasst die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Stehende Gewässer sind die natürlichen und künstlich angelegten Seen sowie Teiche. Flüsse, Bäche und Kanäle sind hingegen fließende Gewässer. Rz. 21 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist die "sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff des Gewerbebetriebs

a) Allgemeines Rz. 120 [Autor/Stand] § 95 Abs. 1 BewG bestimmt, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG umfasst, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Nach der Begründung zur Regierungsvorlage zu § 95 BewG sollen grundsätzlich nur solche Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in Vieheinheiten (Abs. 1)

I. Abgrenzung der Vieheinheiten nach der Größe der Nutzfläche Rz. 35 [Autor/Stand] § 241 Abs. 1 BewG bestimmen die Anzahl der Vieheinheiten (VE), die je nach Größe der selbst bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Fläche im Betrieb vorhanden sein dürfen, damit der Tierbestand noch zur landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden kann. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Anzahl de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Exkurs: Gemeinschaftliche Tierhaltung

I. Allgemeines Rz. 115 [Autor/Stand] Wie bereits einleitend ausgeführt, wurden die bisher in § 51a BewG enthaltenen Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung und die damit verbundene Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft von einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit einer leichten Modifizie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundsatz der Bestandsidentität

1. Rechtslage bis 31.12.2008 Rz. 95 [Autor/Stand] Der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerrechtlichen und dem bewertungsrechtlichen (erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen) Betriebsvermögen wurde nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage insbesondere durchbrochen beimehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einzelne Wirtschaftsgüter des freiberuflichen Betriebsvermögens

1. Allgemeines Rz. 141 [Autor/Stand] Als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens kommen bei Freiberuflern vor allem in Betracht: Büroeinrichtungen, Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, PC, Instrumente und Geräte, Forderungen und Guthaben aus freiberuflichen Leistungen sowie möglicherweise der Praxiswert. Zur Frage der Zugehörigkeit eines nur teilweise für freiberufliche Zweck...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des freien Berufs (Halbs. 1)

I. Tätigkeitsmerkmale Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 ESt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 95 BewG umschreibt den Begriff des (gewerblichen) Betriebsvermögens und regelt dessen Umfang (Bestand). Durch die Verweisung in § 96 BewG auf § 95 BewG entfaltet er Bedeutung auch für den Begriff und Umfang des freiberuflichen Betriebsvermögens und des Betriebsvermögens der Einnehmer einer stattlichen Lott...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Freie Berufstätigkeit in Kapital- und Personengesellschaften

1. Kapitalgesellschaften Rz. 56 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG bilden alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften gehören, einen einzigen Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden die inländischen Kapitalgesellschaften als Gewerbebetriebe und ihr gesamtes Vermögen als Betriebsvermögen behandelt (zur entsprechenden Regelung im Ertragsteuerrecht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Umfang des Betriebsvermögens

1. Vorbemerkung Rz. 281 [Autor/Stand] Zu den allgemeinen Grundsätzen wird auf die Ausführungen in Rz. 80 ff. verwiesen. 2. Umfang des Betriebsvermögens bei Einzelunternehmen a) Rechtsentwicklung Rz. 282 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eigenständig darüber zu entscheiden, ob bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bezugsfertigkeit (Abs. 1 Satz 2–4)

I. Allgemeines Rz. 71 [Autor/Stand] Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bezugsfertigkeit eines Gebäudes endet der Zustand der fehlenden Benutzbarkeit. § 246 Abs. 1 Satz 3 BewG enthält eine gesetzliche Fiktion zum Begriff der Bezugsfertigkeit von Gebäuden. Danach ist von einer Bezugsfertigkeit auszugehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen vorgesehenen Benutzern die besti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 229 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung war wegen der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung notwendig geworden. Einzelheiten zum Verhält...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewerbebetrieb

1. Begriff des Gewerbebetriebs a) Allgemeines Rz. 120 [Autor/Stand] § 95 Abs. 1 BewG bestimmt, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG umfasst, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Nach der Begründung zur Regierungsvorlage zu § 95 BewG sollen grundsätzlich nur solche Wirtschaftsgüter dem Betrieb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erklärungspflicht (Abs. 1)

I. Aufforderung durch Finanzbehörde (Abs. 1 Sätze 1 und 3) Rz. 9 [Autor/Stand] § 228 Abs. 1 BewG sieht vor, dass der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte erst nach Aufforderung durch die Finanzbehörde verpflichtet ist. Dabei kann die Aufforderung durch Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (§ 118 Satz 1 AO) oder einer Allgemeinverfügun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Einzelne Wirtschaftsgüter als Bestandteile des Betriebsvermögens

a) Allgemeines aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immate...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Voraussetzungen für die Vorzugsstellung der Tierhaltungsgemeinschaften

1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen

aa) Ertragsteuerrecht Rz. 458 [Autor/Stand] Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen werden in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt; denn das Erbbaurechtsverhältnis stellt sich ertragsteuerrechtlich als schwebendes Geschäft dar mit der Folge, dass grundsätzlich weder der Erbbauzinsanspruch zu aktivieren noch die Erbbauzinsverpflichtung zu passivieren sind.[2] Folglich führt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 252 Satz 1 BewG stellt als Eingangsnorm die Systematik für das Ertragswertverfahren dar und beschreibt die Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren. Er ergibt sich aus der Summe des Barwerts des Reinertrags des Grundstücks (§ 253 BewG) und des abgezinsten Bodenwerts (§ 257 BewG). Rz. 2 [Autor/Stand] § 252 Satz 2 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 241 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemer...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr