Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeilen 83-87)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2022 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 1 Allgemeines

Der Erwerber ist nach § 20 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich der Steuerschuldner, bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner. Hierbei sind sowohl Erwerber als auch Schenker Gesamtschuldner i. S. d. § 44 AO.[1] Hinweis Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft ist verfassungsgemäß Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 ErbStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil er eine Sche...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen (vgl. auch R E 14.1 Abs. 1 Satz 1 ErbStR 2019). Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.2 Nachvermächtnisse

Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkts oder auch Ereignisses zugewendet, so liegt ein Nachvermächtnis vor.[1] Hierfür kommen grundsätzlich die Vorschriften für die Vor- und Nacherbschaft zur Anwendung.[2] Damit gelten hier auch – im gleichen Rahmen wie für die Vor- und Nacherbschaft – ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 5.2 Veräußerung eines GmbH-Anteils unter Wert

In einem weiteren BFH-Urteil aus dem Jahr 2018 wurde die Klage einer GmbH gegen die Feststellung des Finanzamtes auf Arbeitslohn bei der Veräußerung eines GmbH-Anteils unter Wert abgewiesen.[1] In dem Urteilsfall ging es um eine Y-GmbH, an der die X-GmbH mehrheitlich beteiligt war. Die Y-GmbH veräußerte in den Jahren 1997 bis zum Streitjahr 2000 und auch darüber hinaus mehrf...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.5 Gemeiner Wert der unentgeltlichen Zuwendung

Rz. 11 Die über den Aufteilungsbetrag hinausgehende Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers kann "bis zur Höhe des gemeinen Werts" der Zuwendung erfolgen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Für bestimmte Arten von W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Berichtigung in der Zuordnung (Nr. 2)

Rz. 5 Nr. 2 durchbricht die sich aus Nr. 1 ergebende Maßgeblichkeit der Vorschriften des BewG für den Fall, dass Wirtschaftsgüter eines Ehegatten oder Lebenspartners bei der Zusammenveranlagung als land- oder forstwirtschaftliches Vermögen oder als Betriebsvermögen dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet worden sind. Dies ist möglich, weil die Zurechnung mehrere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Nr. 1 ist "für die Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer der einzelnen Gesamtschuldner" vorbehaltlich der Abweichungen in den Nrn. 1 und 2 von den Vorschriften des BewG und des VStG in der Fassung auszugehen, die der Zusammenveranlagung zugrunde gelegen hat. Diese Regelung stellt sicher, dass die Summe der den einzelnen Gesamtschuldnern zugerechneten Bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Entgegen seiner Überschrift legt § 271 AO keinen besonderen – von § 270 AO abweichenden – Aufteilungsmaßstab fest, sondern trifft nur nähere ­Bestimmungen darüber, wie die nach § 270 AO ins Verhältnis zu setzenden Steuerbeträge für die einzelnen Gesamtschuldner zu ermitteln sind. Dies war deshalb erforderlich, weil die VSt kein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die KGaA als Instrument zur... / 1. Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG

Für eine Anwendung von § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG auf die KGaA spricht der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das Erbschaftsteuerrecht (Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, Einf. Rz. 13; Crezelius, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in zivilrechtlicher Sicht, 1979, S. 37). Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft Steuerfolgen an einen Vermögensanf...mehr

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Die KGaA als Instrument zur... / III. Das Urteil

Die von diesem gegen den Erbschaftsteuerbescheid beim FG Hamburg eingelegte Klage war erfolgreich. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Anteil des Komplementärs einer KGaA kein Kapitalgesellschaftsanteil i.S.v. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei (Rz. 60 der Gründe). Dafür spreche, dass das ErbStG seinem Wortlaut nach hinsichtlich des begünstigungsfähigen Vermögens zwisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anpassung des Ausgangswerts nach § 83 BewG (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Gem. § 90 Abs. 1 BewG ist der Ausgangswert nach § 83 BewG durch Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen. Der nach den §§ 84–89 BewG ermittelte Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen stellt in seiner Gesamtheit noch nicht den Einheitswert des Grundstücks dar. Die Summe von Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen bilde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 90 Angleichung an den gemeinen Wert

Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes [1] Auf Grund des § 90 Abs. 2 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren ist gem. § 83 Satz 1 BewG vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Verwaltungsanweisung: R B 168 ErbStR 2019 [1]; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts v. 1.4.2009: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teile des Bewertungsgesetzes (AEBewLuF), BStBl. I 2009, 552. Schrifttum: Bahrs, Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 167 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 87 Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden

A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Aus dem Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich nach Berücksichtigung der Altersminderung i.S.d. § 86 BewG und der Berücksichtigung der Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden i.S.d. § 87 BewG der Gebäudesachwert, der die maßgebliche Grundlage für den Gebäudewert bildet. Für die Bemessung des Werts eines Grundstücks ist somit nebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 88 Ermäßigung und Erhöhung

Schrifttum: Mohr, Die Wertminderungen von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1971, 779; Mohr, Die Wertminderung von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1979, 930; Schendt, Ermäßigungen des Gebäudesachwerts bei der Einheitsbewertung BB 1980, 987. A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung bei Wohnteil und Betriebswohnungen (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Betriebswohnungen und die Wohnung des Betriebsinhabers gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Unabhängig von dieser Einstufung erfolgt die Wertermittlung jedoch nach den für die Bewertung von Wohngrundstücken des Grundvermögens geltende Vorschriften. § 167 Abs. 1 BewG verweist hier explizit auf die Vorschriften der §§ 182 bis 196 BewG und d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren ist gem. § 83 Satz 1 BewG vom Bodenwert (§ 84 BewG), Gebäudewert (§§ 85–88 BewG) und dem Wert der Außenanlagen auszugehen (§ 89 BewG). Dieser Ausgangswert ist durch die Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen (§ 83 Satz 2, § 90 Abs. 1 BewG). Der gemeine Wert eines Grundstücks wird...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für eine Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden (Satz 1)

Rz. 3 [Autor/Stand] Bauliche Mängel und Schäden begründen beim Sachwertverfahren gem. § 87 Satz 1 BewG nur dann einen Abschlag, wenn dieser Umstand gemäß dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut weder bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts noch bei der Wertminderung wegen Alters berücksichtigt worden ist. Die beiden Begriffe baulicher Mangel und baulicher Schaden w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 169 Tierbestände

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 195 (ab 2023) Gebäude auf fremdem Grund und Boden

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / V. Bundesrecht bis 31.12.2024

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 wird sich im Saarland ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG richten. Das gilt sowohl für die Ermittlung, die Festsetzung als auch die Erhebung der Grundsteuer. Rz. 83 [Autor/Stand] Übergangsvorschriften zum bisherigen Recht ergeben sich daher lediglich nach de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Subsidiarität des § 10 BewG

Rz. 14 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung sah vor, dass die einem Unternehmen dienenden Wirtschaftsgüter in der Regel mit dem Teilwert anzusetzen waren. Demgegenüber ordnet der ab 1.1.1993 anzuwendende § 10 Satz 1 BewG i.d.F. des StÄndG 1992[2] den Ansatz des Teilwerts nur noch insoweit an, als "nichts anderes vorgeschrieben ist." Dadu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2015. Durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[3]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung grds. in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hinweise – ErbStH 2019 – vom 19.12.2019 ergangen[3], die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertungsabschlag (Abs. 3)

Rz. 27 [Autor/Stand] Bereits § 143 Abs. 3 BewG sah vor, dass im Falle einer räumlichen Verbindung der Betriebswohnungen und das Wohnteils mit der Hofstelle, deren vorläufigen Werte um einen Abschlag von 15 % zu vermindern waren, um die dadurch bedingten Besonderheiten des Wohnens in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auszugleichen. Durch diesen Abschlag sollten vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 10 BewG stellt gegenüber § 9 BewG die speziellere Regelung (lex specialis) dar. Er erklärt für das Betriebsvermögen (für "die einem Unternehmen dienenden" Wirtschaftsgüter) den grundsätzlichen Ansatz des Teilwerts für maßgebend. Unter dem Teilwert ist der Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 10 BewG setzt nach der ausdrücklichen Formulierung in seinem Satz 1 voraus, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter "einem Unternehmen dienen" müssen. Rz. 8 [Autor/Stand] Unter "Unternehmen" in diesem Sinne sind zunächst solche i.S.d. §§ 95 und 97 BewG i.V.m. § 15 EStG zu verstehen, darüber hinaus aber auch die freiberuflichen Unternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 5 bis 7 BewG geregelt. Demnach wird zur Ermittlung des Grundbesitzwerts des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks gem. § 195 Abs. 5 Satz 1 BewG die Summe ausmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 35 Verfahren [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Grootens, Grundsteuergesetz, Kommentar, 2. Aufl., Herne 2022; Hubert, Die Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025, StuB 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 34 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Barbier/Arbert, Grundsteuererlass gemäß § 33 GrStG bei strukturell bedingtem Leerstand, BB 2007, 1421; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Günther, Grundsteuererlas...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu entschädigender Gebäudeanteil

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Unterschied bei der Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden zum bisherigen Recht ergibt sich dadurch, dass nunmehr eine Aufteilung des Gebäudewerts in Betracht kommt, wenn dem Eigentümer des belasteten Grundstücks bei Beendigung des Nutzungsrechts der Gebäudewert ganz oder teilweise entschädigungslos zufällt. In diesen Fällen ist der We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verfahrensbeschreibung

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert und unabhängig voneinander zu ermitteln (§ 195 Abs. 1 Satz 1 BewG). Die so ermittelten Grundbesitzwerte dürfen nach der gesetzlichen Neufassung ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umstände zur Erhöhung/Ermäßigung des Gebäudesachwerts (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Des Weiteren können nur solche Umstände zu einer Ermäßigung nach § 88 BewG führen, die bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts noch nicht berücksichtigt worden sind. Die Wertminderung wegen Alters (vgl. § 86 BewG) sowie bauliche Mängel und Bauschäden (vgl. § 87 BewG) haben im Allgemeinen bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts als Hauptanwendungsfälle ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 46 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur früheren Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, bei der noch nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen wurde, hat der Gesetzgeber bei der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Grundbesitzbewertung einen neuen Weg eingeschlagen. Denn die Regelung wurde an die §§ 48 ff. der geänderte Im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden ohne Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 186 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.7.2023 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung (keine übliche Miete ermittelbar). Das Gebäude wurde 1993 fertig g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Beispiel belastetes Grundstück (ohne Abrissverpflichtung für das Gebäude)

Rz. 204 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Industriegebäude bebautes Grundstück ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.9.2023 zu bewerten. Für die Errichtung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wurde vom Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Grundstücksfläche von 3.000 m2 vertraglich überlassen. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzustellende Bodenric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung 1934 erfolgte die Bewertung zur Ermittlung der Einheitswerte für Fabrik-, Hotel- und Warenhausgrundstücke gemäß dem RdF-Erlass vom 23.2.1935[2] auf der Grundlage des sog. Weilschen Verfahrens. Dieses Verfahren wurde durch das im BewG 1965 im Rahmen des in den §§ 83 ff. BewG geregelten Sachwertverfahren ersetzt. Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertanteil des Gebäudes

Rz. 58 [Autor/Stand] Eine Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BewG der Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179, 182 bis 196 BewG abzüglich des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG. Dies stellt im Ergebnis den Wertanteil des Gebäudes dar. Rz. 59 [Autor/Stand] Für den Wertanteil d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertzahlen zur Anpassung des Ausgangswerts (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Für einzelne Grundstücksarten oder Grundstücksgruppen oder Untergruppen können nach § 90 Abs. 2 BewG in bestimmten Gebieten oder Gemeindeteilen besondere Wertzahlen festgesetzt werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfordern. Die dabei zu berücksichtigenden Wertfaktoren werden innerhalb des § 90 Abs. 2 Satz 1 BewG mit Zweckb...mehr