Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] § 95 Abs. 1 BewG bestimmt, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG umfasst, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Nach der Begründung zur Regierungsvorlage zu § 95 BewG sollen grundsätzlich nur solche Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, die auch bei d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven und passiven Ansätzen zum Betriebsvermögen kommt in mehrerer Hinsicht rechtliche Bedeutung zu, so namentlich insb. in Bezug auf die anzuwendende Bewertungsmethode (vgl. § 109 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BewG i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG und den damit verbundenen Abgeltungscharakter, in Bezug auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Sonderkulturen (Abs. 1)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 242 Abs. 1 BewG erwähnt unter den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen in der Nr. 1 explizit die Sonderkulturen Hopfen und Spargel. Dabei handelt es sich um eine landwirtschaftliche Nutzung, die über den Rahmen der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung hinausgehen. Sie werden regelmäßig neben der eigentlichen land- und fors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 95 [Autor/Stand] Der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerrechtlichen und dem bewertungsrechtlichen (erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen) Betriebsvermögen wurde nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage insbesondere durchbrochen beimehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verfahren zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 40 [Autor/Stand] Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § 179 AO ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 BewG) durch das Betriebsfinanzamt gesondert festzustellen, wenn dieser Wert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (oder eine andere Feststellung i.S. dieser Vorschrift) von Bedeutung ist. Kommt es...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 95 BewG umschreibt den Begriff des (gewerblichen) Betriebsvermögens und regelt dessen Umfang (Bestand). Durch die Verweisung in § 96 BewG auf § 95 BewG entfaltet er Bedeutung auch für den Begriff und Umfang des freiberuflichen Betriebsvermögens und des Betriebsvermögens der Einnehmer einer stattlichen Lotterie, soweit letztere ihre Tätigkeit nicht ohneh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] Seit der ab 1.1.1993 anzuwendenden Neufassung des § 96 BewG durch Art. 13 Nr. 9 StÄndG 1992 vom 25.2.1992[2] erfasst die Vorschrift sämtliche freien Berufe i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die frühere Ausklammerung der (selbstständigen) künstlerischen und wissenschaftlichen Betätigung entfiel (näher dazu Rz. 22). Rz. 12 [Autor/Stand] Daneben erfasst § 96 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbebautes Grundstück

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 BewG sind unbebaute Grundstücke solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Komplementär dazu sind gemäß § 248 Satz 1 BewG bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Im konkreten Einzelfall kann damit stets entweder nur § 246 Abs. 1 Satz 1 BewG bzw. nur § 248 Satz 1 BewG einschlägig se...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / D. Kommentierung der zentralen Vorschrift

LStG Sachsen Die Steuermesszahl beträgt, abweichend von § 15 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 21.12.2020 (BGBl. I S. 3096) geändert worden ist, für im Freistaat Sachsen belegenemehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Reinertrag (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Der kapitalisierte Reinertrag ist neben dem abgezinsten Bodenwert eine der Zielgrößen des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Um diese Zielgröße zu ermitteln sind zuvor weitere Rechenschritte erforderlich. Zunächst ist der Reinertrag aus dem Rohertrag zu ermitteln. Er ergibt sich wie folgt: Rohertrag des Grundstücks (§ 254 BewG) abzüglich Bewirtschaftungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang des Betriebsvermögens bei Gesellschaften, sonstigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen

a) Umfang des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften Rz. 363 [Autor/Stand] Zum Umfang des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften wird auf die Erläuterungen zu § 97 BewG Rz. 1161 ff. verwiesen. b) Umfang des Betriebsvermögens bei Kapitalgesellschaften Rz. 364 [Autor/Stand] Bei der Kapitalgesellschaft wird die Aussage über den Umfang des Betriebsvermögens in § 95 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 383 [Autor/Stand] An dieser für die Besteuerungsstichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 maßgebenden Rechtslage (grundsätzliche Bestandsidentität zwischen ertragsteuerlichem und bewertungsrechtlichem Betriebsvermögen) hat sich auch für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.2009 im Prinzip nichts geändert, da ab 1.1.2009 lediglich die grundsätzliche Bewertungsidentität (= Bindung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Land- und Forstwirtschaft kein Gewerbebetrieb

Rz. 554 [Autor/Stand] § 95 Abs. 3 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 ist unter redaktioneller Angleichung an den neu in das Bewertungsrecht eingeführten Begriff "Gewerbebetrieb" ansonsten unverändert ab 1.1.1993 als § 95 Abs. 2 BewG fortgeführt worden. Damit wird klargestellt, dass die Land- und Forstwirtschaft, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet, nicht als Gewerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Sonderposten nach dem D-Mark-Bilanzgesetz

Rz. 496 [Autor/Stand] Bei Gewerbebetrieben, die Betriebsstätten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern unterhalten, kann sich durch die Fortführung des Sonderverlustkontos, des Beteiligungsentwertungskontos und des Kapitalentwertungskontos – hierbei handelt es sich um Bilanzposten aus der DM-Eröffnungsbilanz für Betriebe oder Betriebsstätten in den neuen Bun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Saatzucht (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 45 [Autor/Stand] Unter Saatzucht als i.S.d. § 62 BewG sind die Züchtung, Vermehrung und der Verkauf von Zuchtsaatgut zu verstehen. Bloße Vermehrung und Verkauf von Zuchtsaatgut ohne Züchtung ist keine Saatzucht. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Zuchtsaatgut ist nach den Regeln der Erhaltungszü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen und deren Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken

Rz. 413 [Autor/Stand] Der Wert eines Betriebsgrundstücks umfasst den Grund und Boden, das Gebäude, die sonstigen Bestandteile, das Zubehör und die Außenanlagen. Betriebsvorrichtungen werden dagegen bei der Bewertung des Grundstücks ausgeschieden und sind somit nicht im Grundstückswert enthalten. Ertragsteuerlich rechnen die Betriebsvorrichtungen zu den beweglichen Wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und den Einnehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Anzeige (Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich einer wirtschaftlichen Einheit, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögens- oder die Grundstücksart auswirken, zu einer erstmaligen Feststellung führen oder geht das (wirtschaftliche) Eigentum an einem auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäude über, besteht eine Anzeigepflicht an d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 180 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des (gewerblichen) Betriebsvermögens zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen hat zunächst schon deswegen wesentliche Bedeutung, weil sich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach völlig anderen Regeln vollzieht als die Bewertung des (gewerblichen) Betriebsvermögens. So gelten für die Bewertung des land- und fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 252 Satz 1 BewG stellt als Eingangsnorm die Systematik für das Ertragswertverfahren dar und beschreibt die Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren. Er ergibt sich aus der Summe des Barwerts des Reinertrags des Grundstücks (§ 253 BewG) und des abgezinsten Bodenwerts (§ 257 BewG). Rz. 2 [Autor/Stand] § 252 Satz 2 BewG stellt klar, dass mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 103 [Autor/Stand] Nach der aktuellen Rechtslage wird der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerrechtlichen und dem bewertungsrechtlichen (erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen) Betriebsvermögen insbesondere durchbrochen beimehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wanderschäferei (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 40 [Autor/Stand] Von der Wanderschäferei als sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist die Schafhaltung als Bestandteil der landwirtschaftlichen Nutzung zu unterscheiden. Die Wanderschäferei wird dabei von der Haltungsform der Großherde unter ständiger Aufsicht eines Schafmeisters und der Sicherstellung der Futtergrundlage zum überwiegenden Teil des Jahres oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflicht der Grundbuchämter (Abs. 4)

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die sonstigen Behörden nach Abs. 3 sind die Grundbuchämter nach § 229 Abs. 4 BewG gesetzlich verpflichtet, dem für die Feststellung des Grundbesitzwertes zuständigen Finanzamts bestimmte Informationen weiterzuleiten. Nach § 229 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG sind bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb der neue Eigentümer oder Erbbauberechtigte mitzut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 446 [Autor/Stand] § 95 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F., wonach Ausgleichsposten im Fall der Organschaft nicht anzusetzen waren, ist durch Art. 2 Nr. 5 ErbStRG v. 24.12.2008[2] mit Wirkung ab 1.1.2009 gestrichen worden, weil für diese Regelung im Hinblick auf das neue Bewertungsregime mit seiner grundsätzlichen Maßgeblichkeit des im Wege der Gesamtbewertungsmethode zu ermittelnde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung

Rz. 125 [Autor/Stand] Für Tierhaltungsgemeinschaften gelten die Bewertungsgrundsätze der §§ 237 und 238 BewG. Danach ist bei der Bewertung das Ertragswertverfahren anzuwenden. Der Ertragswert wird nach § 237 BewG durch ein vergleichendes Verfahren über die jweiligen Flächenwerte ermittelt und ggf. über eine Zuschlag nach § 238 Abs. 1 Nr. 1 BewG angepasst. Rz. 126– 129 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Kurzumtriebsplantagen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 65 [Autor/Stand] Bei Kurzumtriebsplantagen handelt es sich um Flächen, auf denen schnellwachsende und ausschlagfähige Gehölze angebaut werden. In der Regel handelt es sich dabei um Weiden, Pappeln und in selteneren Fällen um Robinen. Die entsprechenden Gehölze werden in der Regel als Energieträger genutzt und nach einer relativ kurzen Wachstumsphase zwischen zwei und fün...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Imkerei (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 35 [Autor/Stand] Mit dem Begriff der "Imkerei" im § 242 BewG sind alle Formen der Bienenhaltung erfasst, die auf ein wirtschaftliches Ziel ausgerichtet sind. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Honigimkereien, bei denen als Nebenerzeugnis Wachs anfällt, und Spezialimkereien, die z.B. Königinnenzuchten oder Bienenhaltungen zu pharmazeutischen Zwecken betreiben. Die Un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 242 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erklärungs- und Anzeigepflichtiger (Abs. 3)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 228 Abs. 3 BewG regelt, wer die Erklärungspflicht nach Abs. 1 und die Anzeigepflicht nach Abs. 2 zu erfüllen hat. Nach § 228 Abs. 3 Nr. 1 der Vorschrift ist grundsätzlich der Steuerpflichtige (§ 33 Abs. 1 AO) erklärungspflichtig, also derjenige, der die Grundsteuer schuldet, wenn ihm die wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes nach § 219...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] § 229 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift, die § 228 BewG zu den Erklärungs- und Anzeigepflichten ergänzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Finanzverwaltung möglichst viele Besteuerungsgrundlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, um eine weitgehend automatisierte Neubewertung aller 36 Millionen wirtschaftlichen Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Alphabetisch geordnete Auswahl weiterer wichtiger Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens

Rz. 502 [Autor/Stand] Anteile an Kapitalgesellschaften: Anteile des Inhabers eines (gewerblichen oder freiberuflichen) Einzelunternehmens können je nach den Umständen entweder dem notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen sein. Die Beteiligung eines selbstständigen Malermeisters an einer Wohnungsbau-GmbH kann zum notwendigen Betriebsver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 241 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Abgrenzung der Zweige des Tierbestands bei Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vieheinheiten (Abs. 2 und 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Übersteigt die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig gehaltene Anzahl von Vieheinheiten die für die Größe des Betriebs nach § 241 Abs. 1 BewG zulässige Grenze, so ist für die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe entscheidend, ob in dem Betrieb mehrere Zweige des Tierbestands gehalten werden. Rz. 76 [Autor/Stand] Beschränkt si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bedeutung der Abgrenzung der Tierhaltung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 241 BewG über die Abgrenzung der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu rechnenden Tierbestände hat grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Auswirkung wie die Abgrenzung jedes anderen Wirtschaftsguts in Bezug auf die Frage, ob es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt oder die Wirtschaftsgüter einer anderen Vermögensa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 51 [Autor/Stand] Gesetzlich, insb. auch nach dem BewG, ist keine Definition des Begriffs Gebäude vorgesehen. Ein Gebäude ist nach der Finanzrechtsprechung gegeben, wenn das Bauwerk Menschen und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 242 Abs. 1 BewG weist die Sonderkulturen wie z.B. Hopfen und Spargel den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zu. Der Tabakanbau wurde nicht in die Liste aufgenommen, da seine Bedeutung für deutlich zurückgegangen ist.[2] Darüber hinaus enthält Abs. 2 der Vorschrift i.V.m. Abs. 1 Ziffer 2 der Vorschrift eine nähere Definition der sonstigen land- un...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. § 15 Abs. 1 GrStG in der im Freistaat Sachsen geltenden Fassung

Rz. 61 [Autor/Stand] Der Freistaat Sachsen knüpft daran an, dass das ab 2025 geltende GrStG – anders als die bis 2024 Vorgängerregelung – für Grundstücke (sog. Grundsteuer B) – gesonderte Regelungen zu den Steuermesszahlen bei unbebauten Grundstücken (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG) und bebauten Grundstücken (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG) trifft und bei Letzteren noch zwischen zwei Grup...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Schema

Rz. 22 [Autor/Stand] Das typisierte Ertragswertverfahren nach den §§ 252 bis 257 BewG stellt sich schematisch wie folgt dar:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung der Gesamtnutzungsdauer

Rz. 31 [Autor/Stand] Für Gebäudeklassen, die in der Anlage 38 zum BewG nicht aufgeführt sind, ist die Gesamtnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten. Rz. 32 [Autor/Stand] Bei unterschiedlich genutzten Gebäuden richtet sich die maßgebliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer entsprechend der Grundstücksart nach den folgenden Grundsätzen:...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gleichstellung mit Steuererklärungen (Abs. 5)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 228 Abs. 5 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift und hat den Zweck, Erklärungen nach Abs. 1 und Anzeigen nach Abs. 2 den Steuererklärungen gleich zu stellen. Damit finden auf diese beiden Willenserklärungen des Steuerpflichtigen insb. die §§ 149–153 AO Anwendung. Außerdem ist die Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den §§ 328 ff. AO erzwin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Weihnachtsbaumkultur (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 60 [Autor/Stand] Zur Weihnachtsbaumkultur als Art der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören Flächen, die ausschließlich oder doch zumindest weitaus überwiegend dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienen. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dann zu den Weihnachtsbaumkulturen zu zählen, wenn mindestens zwei Drittel des Bestandes als Weihnachtsbäume ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Pilzanbau (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 50 [Autor/Stand] Unter Pilzanbau ist ausschließlich der Anbau von Speisepilzen zu verstehen, die in Räumen unter oder über der Erde gezüchtet werden. Als Speisepilze gelten dabei die Fruchtkörper verschiedener Pilsarten, die für den menschlichen Verzehr geeignet und wohlschmeckend sind. Dazu gehören z.B. Zuchtchampions, Austern- und Kräuterseitlinge sowie Stockschwämmche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung durch Finanzbehörde (Abs. 1 Sätze 1 und 3)

Rz. 9 [Autor/Stand] § 228 Abs. 1 BewG sieht vor, dass der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte erst nach Aufforderung durch die Finanzbehörde verpflichtet ist. Dabei kann die Aufforderung durch Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (§ 118 Satz 1 AO) oder einer Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) erfolgen. Die Bekanntgabe erfolgt entw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Bewertungsrechtliche Beurteilung ab 1.1.2009

Rz. 477 [Autor/Stand] Bereits durch Art. 18 Nr. 4 des Jahressteuergesetzes 2007[2] ist § 148 BewG neu gefasst worden. Allerdings ist die bisherige Regelung des § 148 Abs. 1 Satz 3 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997 inhaltlich unverändert in § 148 Abs. 6 BewG übernommen worden. Danach werden – in Übereinstimmung mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung – das Recht au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Kapitalgesellschaften

Rz. 56 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG bilden alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften gehören, einen einzigen Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden die inländischen Kapitalgesellschaften als Gewerbebetriebe und ihr gesamtes Vermögen als Betriebsvermögen behandelt (zur entsprechenden Regelung im Ertragsteuerrecht vgl. § 8 Abs. 2 KStG). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Produktion von Nützlingen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 55 [Autor/Stand] Unter die Produktion von Nützlingen fallen bestimmte Insektenarten, die ihrerseits andere Insekten, welche ihrerseits als Schädlinge bezeichnet werden, als Nahrung oder Wirt brauchen. Unter den Begriff der "Nützlinge" fallen insb. Spinnentiere wie z.B. die Raubmilbe oder Insekten wie z.B. die Schlupfwespe. Rz. 56 [Autor/Stand] Da für die Produktion von Nü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 113 [Autor/Stand] Die Bewertung des nach diesen Grundsätzen anzusetzenden Betriebsvermögens richtete sich unter dem Regime des bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Rechts nach § 109 BewG a.F. Danach waren die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 oder § 4 Abs. 1 EStG) ermittel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abgrenzung der Vieheinheiten nach der Größe der Nutzfläche

Rz. 35 [Autor/Stand] § 241 Abs. 1 BewG bestimmen die Anzahl der Vieheinheiten (VE), die je nach Größe der selbst bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Fläche im Betrieb vorhanden sein dürfen, damit der Tierbestand noch zur landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden kann. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Anzahl der VE ist auf die regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsaufspaltung

Rz. 227 [Autor/Stand] Die Vermietung oder sonstige Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung geht regelmäßig nicht über den Bereich der privaten Vermögensverwaltung hinaus (näher dazu Rz. 164 f.). Eine Ausnahme gilt aber in den Fällen der (echten und unechten) Betriebsaufspaltung. Rz. 228 [Autor/Stand] Die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung wurden von der Rechtsprechung k...mehr