Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bestimmungsgemäß nutzbares Büro- und Geschäftsgebäude

Rz. 131 [Autor/Stand] Bei einem betrieblich genutzten Gebäude ist allgemein von einer Bezugsfertigkeit auszugehen, wenn das Gebäude in seinen wesentlichen Bereichen bestimmungsgemäß für den vorgesehenen Geschäftsbetrieb nutzbar ist.[2] Ein Stand der Bauarbeiten, bei dem lediglich erst ein Teil des Gebäudes für den Betrieb nutzbar ist, reicht für die Fertigstellung somit nich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Umfang des Betriebsvermögens bei Einzelunternehmen

a) Rechtsentwicklung Rz. 282 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eigenständig darüber zu entscheiden, ob bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Zurechnung zum bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen erfüllt waren. Hierbei kam es darauf an, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck diente. Rz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 190 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 13b EStG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Liegenschaftszinssatz

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes richtet sich nach § 256 BewG. Liegenschaftszinssätze sind die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Nach § 256 BewG gelten bei der Bewertung bebauter Grundstücke unabhängig von den jeweiligen Liegenschaftszinssätzen, die von den G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mindestrestnutzungsdauer

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Mindestrestnutzungsdauer beträgt 30 % der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer. Die Regelung zur Mindestrestnutzungsdauer von 30 % der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer berücksichtigt, dass auch ein älteres Gebäude, das laufend instand gehaltenwird, einen Wert hat. Im Ergebnis führt die Berücksichtigung der Mindestrestnutzungsdauer nach § 253 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inhalt der Feststellungserklärung

Rz. 15 [Autor/Stand] Vorgesehen ist, dass die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist (siehe Rz. 47). Darin wird die Finanzbehörde zunächst die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen als Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids sowie sämtliche Besteuerungsgrundlagen i.S.d. §§ 132–262 BewG abfragen, ins...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Besamungsstationen

Rz. 70 [Autor/Stand] Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob Besamungsstationen ebenfalls der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen sind. Die Verwaltung geht im Rahmen der Einheitsbewertung davon aus, dass eine entsprechende Tätigkeit als sonstige landwirtschaftliche Nutzung gemäß § 62 Abs. 1 BewG zu erfassen ist. Die Frage ist jedoch höchstrichterli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Bewertungsrechtliche Beurteilung bis 31.12.2008

Rz. 466 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Betriebsvermögens waren die Erbbauzinsansprüche, aber auch die Erbbauzinsverpflichtungen, zusätzlich zu den Posten in der Steuerbilanz anzusetzen (§ 95 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BewG a.F.). Der Ansatz des Kapitalwerts der Erbbauzinsen beruhte auf der Überlegung, dass das Recht auf die Erbbauzinsen nach der Sonderregelung in § 92 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erklärungsfrist (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 228 Abs. 1 Satz 2 BewG muss die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen zur Abgabe der Feststellungserklärung mindestens eine Frist von einem Monat einräumen. Damit regelt die Vorschrift nur eine Mindestfrist, nicht aber eine generelle Abgabefrist.[2] Es gilt vielmehr die allgemeine verfahrensrechtliche Vorschrift des § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, wonach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche nach § 51 Abs. 1a BewG zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Arbeit

Rz. 190 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbständigen Arbeit ergibt sich aus der Aufzählung in § 18 EStG. In § 18 EStG sind erfasst: die sog. freien Berufe, d.h. die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten Katalogberufe und die ihnen ähnlichen Berufe sowie die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zum Umfang des Betriebsvermögens bei nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen

a) Allgemeines Rz. 508 [Autor/Stand] Zum Kreis der nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen gehören diejenigen Unternehmer, die nach § 4 Abs. 3 EStG den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, weil sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch freiwillig ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anforderung von Angaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift sieht vor, dass die Eigentümer von Grundbesitz den Finanzbehörden auf Anforderung alle Angaben zu machen haben, die sie für die Sammlung der Kauf-, Miet- und Pachtpreise benötigen. Daraus können die entsprechenden Kauf- und Mietpreissammlungen entwickelt werden, die etwa für die Anlage 39 zu § 254 BewG oder die Anlage 42 zu § 259 BewG erfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abbruchverpflichtung

Rz. 73 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 30.1.2019[2] hat der BFH entschieden, dass eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des Umrechnungsschlüssels

Rz. 65 [Autor/Stand] Die in dem Umrechnungsschlüssel enthaltenen Einheiten gelten für die Erzeugung (z.B. eines Mastschweins) oder die zwölfmonatige Haltung eines Tieres (z.B. Milchkuh, Legehenne). Rz. 66 [Autor/Stand] Die Spezialisierung landwirtschaftlicher Betriebe hat jedoch dazu geführt, dass die risikoreiche zur Vorbereitung der späteren Mastperiode erfolgte Umstellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ertragswert (Satz 1)

I. Grundkonzept Rz. 9 [Autor/Stand] Das Grundkonzept des Ertragswertverfahrens beruht auf der Ermittlung des Barwerts (Gegenwartswert) aller zukünftigen Reinerträge aus dem Grundstück, wobei sich die Ermittlung des Barwerts auf den Bewertungsstichtag bezieht. Dabei ist die Lebensdauer (Nutzungsdauer) eines Gebäudes – im Gegensatz zum Grund und Boden – begrenzt. Nach Ablauf de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Sonderfall: Pensionsvieh

Rz. 105 [Autor/Stand] Vieh, das von einem Landwirt in einen anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Aufzucht, Haltung, Pflege, Gräsung und dergleichen übergeben wird (sog. Pension), gehört weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers der Tiere und nicht zur wirtschaftlichen Einheit des Pensionsbetriebs. Deshalb sind auch bei der Abgrenzung der landwirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 85 [Autor/Stand] Da die selbständigen Tätigkeiten i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG einem Gewerbebetrieb gleichstehen, richten sich Begriff und Umfang des Betriebsvermögens nach der sinngemäß anzuwendenden Vorschrift des § 95 BewG. Das Betriebsvermögen umfasst daher grundsätzlich alle Teile eines Betriebes i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Erhebungen (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Neben der Auskunftspflicht nach Abs. 1 können die Finanzbehörden (Rz. 11) nach Abs. 2 zur Vorbereitung der Hauptfeststellung (§ 221 BewG) oder von Fortschreibungs- und Nachfeststellungen (§§ 222–224 BewG) örtliche Erhebungen über die Bewertungsgrundlagen anstellen. Die Vorschrift ist somit Ermächtigungsgrundlage für umfangreiche Ermittlungsrechte der Fin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Teichwirtschaft sowie Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft (Abs. 2 Nr. 2 und 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] Unter Teichwirtschaft versteht man die planmäßige Erzeugung von Speisefischen in Teichen. Auch die Erzeugung von Fischen als Futtermittel für die in Teichen gezüchteten Fische gehört zur Landwirtschaft, ebenso wie die Aufzucht von Setzlingen zur Erzeugung von Speisefischen[2]. Zu den Speisefischen gehören dabei insb. Karpfen und Forellen. Rz. 31 [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erfasste Tierarten

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach den allgemeinen Regelungen betrifft die Vorschrift des § 241 BewG nur Tiere die überhaupt zur Landwirtschaft gehören. Dazu gehören nicht nur pflanzenfressende Tiere. Für die Landwirtschaft nicht typische Tierarten werden aber von § 241 BewG nicht erfasst, denn sie sind bereits auf Grund allgemeiner Abgrenzungskriterien aus der Landwirtschaft auszusc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Vieheinheiten

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in VE erfolgt gem. § 241 Abs. 1 Satz 3 BewG nach dem Futterbedarf. Dieser Futterbedarf für eine bestimmte Zeit ist je nach Art des Tieres verschieden. Dies muss bei der Umrechnung berücksichtigt werden. Der jeweilige Bedarf wird über die Anlage 34 zum BewG allgemeingültig festgelegt. Rz. 51 [Autor/Stand] Auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Formel des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 16 [Autor/Stand] Beim Ertragswertverfahren spiegelt die Kapitalisierung der Reinerträge, die mit dem Grundstück dauerhaft erwirtschaftet werden, den Barwert der zukünftigen Erträge des Grundstücks wider. Damit geht das Ertragswertverfahren davon aus, dass mit dem Gebäude über die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer Reinerträge erwirtschaftet. Nach dem Ablauf der R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grenzen der zulässigen Vieheinheiten

Rz. 150 [Autor/Stand] Die Anzahl der von der Tierhaltungsgemeinschaft im Wirtschaftsjahr erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten ist in zweifacher Hinsicht begrenzt. So darf nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 BewG die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus ihrem Betrieb übertragenen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Tiererzeugung oder Tie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Streben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, durch seine Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht braucht nicht Hauptzweck zu sein; es genügt, dass sie als Nebenzweck verfolgt wird.[2] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt keine gewerbliche Betätigung, sondern Liebhaberei vor.[3] Folglich liegt in diesen Fällen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Auswirkungen bei den einzelnen Mitgliedern

Rz. 175 [Autor/Stand] Überträgt das einzelne Mitglied der Tierhaltungsgemeinschaft die sich nach § 13b EStG für ihn ergebende Möglichkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Tierhaltungsgemeinschaft, so hat das nach § 13b Abs. 4 EStG Auswirkungen darauf, ob und in welchem Umfang das Mitglied selbst noch Tierhaltung als landwirtschaftliche Nutzung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 564 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, bilden einen Gewerbebetrieb, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft dienen (§ 97 Abs. 2 BewG). Solchen Rechtsgebilden (vgl. dazu au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgeltung objektspezifischer Merkmale (Satz 2)

Rz. 23 [Autor/Stand] Mit der sich aus § 252 Satz 1 BewG ergebenden Ermittlung des Grundsteuerwerts sind die Werte für den Grund und Boden, die Gebäude, die baulichen Anlagen, insb. Außenanlagen, und die sonstigen Anlagen abgegolten. Somit sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale im Rahmen der typisierenden Wertermittlung nicht gesondert anzusetzen. Rz. 24 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Pelztiere (Abs. 4)

Rz. 90 [Autor/Stand] Pelztiere werden nach § 241 Abs. 4 BewG nur dann zur landwirtschaftlichen Nutzung, also zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet, wenn die zu ihrer Haltung erforderlichen Futtermittel überwiegend von den vom Inhaber des Betriebs landwirtschaftlich genutzten Flächen gewonnen werden. Während Sumpfbiber (Nutria), Chinchilla, Kaninchen und Kara...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Gemeinschaftliche Tierhaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 170 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung im Rahmen des § 13b EStG bildet mit den hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgütern einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Dies ist in § 34 Abs. 6a BewG ausdrücklich angeordnet. Diese Vorschrift ist insb. deshalb notwendig, weil die Tierhaltungsgemeinschaften i....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Form, Frist und Verfahren der elektronischen Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Vorschrift normiert die Verpflichtung der nach Abs. 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden. Die Form der Übermittlung ergibt sich aus § 87b AO.[2] Die Übermittlung erfolgt anlassbezogen. Eine bestimmte Frist sieht der Gesetzgeber nicht vor, so dass eine Sammlung von Daten über einen bestimmte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einnehmer einer staatlichen Lotterie (Halbs. 2)

Rz. 74 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch die Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, "wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind". Der Lotterieeinnehmer unterhält dann einen Gewerbebetrieb, wenn er zum Absatz der Lose einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führt oder wenn er die Los...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Frist zur Anzeige (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Frist zur Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 beträgt wie die Frist nach Abs. 1 ebenfalls einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen anzeigepflichtigen Verhältnisse geändert haben und endet somit regelmäßig mit Ablauf des 31.1. des Folgejahres, es sei denn die Frist verlängert sich nach § 108 Abs. 3 AO. Nach § 22...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit (Abs. 4)

Rz. 41 [Autor/Stand] Zuständig für die Entgegennahme der Feststellungserklärung nach Abs. 1 bzw. der Anzeige nach Abs. 2 ist nach § 228 Abs. 4 BewG das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt. Das ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO das Finanzamt, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet (Lagefinanzamt). Erstreckt sich das Grundstück auf die Bezirke mehrerer Fina...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Form von Erklärung und Anzeige (Abs. 6)

Rz. 50 [Autor/Stand] Erklärungen (Abs. 1) und Anzeigen (Abs. 2) sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Das entsprechende Verfahren ist in § 87a AO geregelt.[2] In der Praxis erfolgt die Übermittlung im Rahmen des ELSTER-Verfahrens. Übermittelt der Steuerpflichtige seine Steuererklärung im authentifizierten Verfahren elektronisch, entfällt die Verpflichtung zur eigen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 16 [Autor/Stand] Beantwortet der Steuerpflichtige die Anforderung durch die Finanzbehörde nicht, kann ein Zwangsgeld nach § 328 ff. AO gegen ihn festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO ist nicht zulässig, weil nach § 229 Abs. 1 BewG keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern nur zur Mitteilung von Informationen best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Unterrichtungspflicht (Abs. 5)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Vorschrift stellt die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO sicher und verschafft den betroffenen Personen einen Auskunftsanspruch gegenüber den nach den Absätzen 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen. Betroffene Personen sind diejenigen Personen, deren Daten an die Finanzbehörden weitergeleitet wurden. Rz. 51 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Binnenfischerei (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Binnenfischerei umfasst die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Stehende Gewässer sind die natürlichen und künstlich angelegten Seen sowie Teiche. Flüsse, Bäche und Kanäle sind hingegen fließende Gewässer. Rz. 21 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist die "sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung" in der Form der Fischerei. Für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Personengesellschaften

Rz. 63 [Autor/Stand] Anders als die Kapitalgesellschaften unterhalten die Personengesellschaften grundsätzlich nicht schon kraft ihrer Rechtsform einen Gewerbebetrieb. Vielmehr betreibt eine Personengesellschaft nur dann ein Gewerbe i.S.d. Ertragsteuerrechts, wenn ihre Betätigung die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt oder die besonderen Voraussetzungen des § 15 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflicht zuständiger Behörden (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 229 Abs. 3 BewG verpflichtet alle Behörden (§ 6 Abs. 1 AO) zur Mitteilung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Feststellung von Grundsteuerwerten oder für die Festsetzung der Grundsteuer von Bedeutung sein können. Die Verpflichtung richtet sich weder an eine konkrete Behörde noch ausschließlich an Finanzbehörden. Als Adressaten der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung und Beendigung des Gewerbebetriebs

a) Allgemeines Rz. 203 [Autor/Stand] Für die Beantwortung der Frage, ab wann und bis wann von einem Gewerbebetrieb i.S.v. § 95 BewG gesprochen werden kann, ist die einkommensteuerrechtliche Beurteilung, nicht hingegen die – engere – gewerbesteuerrechtliche Sichtweise zu übernehmen. b) Beginn des Gewerbebetriebes Rz. 204 [Autor/Stand] Anders als im Gewerbesteuerrecht, nach dem e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vermietung von Grundstücken und beweglichen Sachen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt regelmäßig bloße Vermögensverwaltung dar und führt zu Einkünften i.S.v. § 21 EStG.[2] Dabei ist die Mitüberlassung von Inventar i.d.R. unschädlich. Auch die Vermietung bzw. Untervermietung von möblierten Zimmern führt im Regelfall nicht zu gewerblichen Einkünften.[3] Nach dem BFH-Urteil v. 14.7.2016...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtschaftsgüter, wie z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anzeigepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (Abs. 2)

I. Umfang der Anzeige (Abs. 2 Sätze 1 und 2) Rz. 20 [Autor/Stand] Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich einer wirtschaftlichen Einheit, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögens- oder die Grundstücksart auswirken, zu einer erstmaligen Feststellung führen oder geht das (wirtschaftliche) Eigentum an einem auf fremdem Grund und Boden errichteten Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 242 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der privaten Vermögensverwaltung

aa) Verwaltung eigenen Vermögens Rz. 155 [Autor/Stand] Die gewerbliche Betätigung überschreitet den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung als Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und ...mehr