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Steuerrechtliche Möglichkeiten zur Abschreibung oder Kap ... / 1 Abschreibungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Mietwohnungsneubau

Jörg Wilde
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Wird eine Wohnung neu angeschafft oder hergestellt, die entweder im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen ist, kann man, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine zusätzliche Sonderabschreibung nach § 7b EStG erhalten. Gefördert werden (neben der Regelabschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 % an Abschreibungen von der Bemessungsgrundlage.[1]

Voraussetzungen

Bei Anschaffung (Kauf) einer neuen Wohnung, muss diese innerhalb des Jahres angeschafft werden, in der sie fertiggestellt wurde. Maßgeblich für die Bestimmung des Anschaffungszeitpunkts ist die Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Verkäufer (Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten).

 
Praxis-Beispiel

Keine Förderung: Anschaffung erst im Jahr nach Fertigstellung

A erwirbt im Dezember 2024 per Kaufvertrag ein im Jahr 2024 fertiggestelltes Mehrfamilienhaus. Verkäufer und A vereinbaren, dass der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten erst im Februar 2025 erfolgen soll. Obwohl der Kaufvertrag bereits im Jahr der Fertigstellung des Gebäudes geschlossen wurde, kann A die Sonderabschreibung nicht nutzen. Maßgeblich ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Dieser Übergang erfolgt erst im Folgejahr.

Ist die zeitliche Voraussetzung für die Anschaffung oder Herstellung erfüllt, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Wohnung ist aufgrund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027[2] gestellten Bauantrags oder einer Bauanzeige hergestellt worden und erfüllt die Wohnungsvoraussetzungen des § 181 Abs. 9 BewG (§ 7b Abs. 4 Nr. 1 EStG) und
  • die Wohnung ist aufgrund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027 gestellten Bauantrags oder einer Bauanzeige hergestellt worden, die die ...

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