Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abziehbarkeit von Verbindlichkeiten, soweit diese mit i.S.v. §§ 13a Abs. 1, 13 b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG a.F. bzw. §§ 13a und 13c ErbStG n.F. steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

Rz. 584 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen der §§ 13a Abs. 1 und 8, 13b Abs. 4 ErbStG i.d.F. vor (dem vom Gesetzgeber grundsätzlich mit Wirkung ab 1.6.2016 angeord neten) Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG v. 4.11.2016[2] wurde für den Erwerb von Betriebsvermögen ein sog. Verschonung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 BewG gehören die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak und andere Sonderkulturen zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Gleiches gilt für die in Abs. 2 der Vorschrift einzeln bezeichneten sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 BewG). Rz. 11 [Autor/Stand] Zur Sondernutzung Hopfen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Grundstück mit mehreren Gebäuden/Gebäudeteilen

Rz. 75 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Nutzung bebaut sind, ist – wie bei der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung[2] – bei der Festlegung der Grundstücksart stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden

Rz. 61 [Autor/Stand] Bei den Außenanlagen können ebenso wie bei den Gebäuden bauliche Mängel und Schäden gegeben sein, die im Normalherstellungswert bzw. im Gebäudesachwert (Normalherstellungswert abzüglich Wertminderung wegen Alters) nicht zum Ausdruck kommen. In solchen Fällen ist die Vorschrift des § 87 BewG sinngemäß anzuwenden. Danach ist ein entsprechender Abschlag zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 171 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 6 [Autor/Stand] § 175 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[2] durch Art. 8 des Steueränderungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Gewisse Verbindlichkeiten

Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei auf einem zivilrechtlichen R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) (Gewisse) Verbindlichkeiten

Rz. 647 [Autor/Stand] Zu den verschiedenen Arten der (gewissen) Verbindlichkeiten vgl. Rz. 606.3. Rz. 648 [Autor/Stand] Probleme traten in der Vergangenheit – nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage – bei der bewertungsrechtlichen Zuordnung von Verbindlich keiten auf, die in einem konkreten Zusammenhang mit betrieblich genutzten Grundstücken und Grundstücksteilen sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ermäßigung und Erhöhung des Sachwerts der Außenanlagen

Rz. 66 [Autor/Stand] Der Sachwert der Außenanlagen kann entsprechend § 88 BewG ermäßigt oder erhöht werden, wenn Umstände tatsächlicher Art vorliegen, die bei der Ermittlung des Sachwerts der einzelnen Anlage noch nicht berücksichtigt sind. Eine Ermäßigung kann durch Abschläge z.B. wegen wirtschaftlicher Überalterung oder übermäßiger Höhe einer Umzäunung, die nach den heutig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Baumschulengewächse (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Beim Anbau von Baumschulgewächsen ist nach § 174 Abs. 1 BewG der dem Bewertungsstichtag vorangegangene 15. September ausschlaggebend. Dieser Stichtag entspricht der auch im § 59 BewG gefundenen Terminierung und berücksichtigt den Beginn der Herbstrodungen in Baumschulbetrieben. Diese Regelung verhindert, dass bei regulären Bewertungsstichtagen, die auf Ze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 6 [Autor/Stand] § 173 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 des Steueränderungsgesetzes 2015[4] auch fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zurechnung bei Erbengemeinschaften

Rz. 60 [Autor/Stand] War der Erblasser Alleineigentümer des Grundbesitzes und geht das Eigentum daran auf mehrere Erben als Gesamtrechtsnachfolger über, ist der Wert des Grundbesitzes der Erbengemeinschaft in Vertretung aller Miterben zuzurechnen (§ 151 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 BewG). Die Regelung erfolgte durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] (s. Rz. 6). Die Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passi ven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten späteren Ertragserzielung nach Maßgabe eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Feststellung des Werts nicht an einer deutschen Börse notierter Anteile an Kapitalgesellschaften (Nr. 3)

Rz. 18 [Autor/Stand] Zu einem Erwerb gehörende, nicht an einer deutschen Börse notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG) sind vom sog. Geschäftsleitungsfinanzamt zu bewerten, das lediglich hilfsweise nach dem Sitz der Gesellschaft zu bestimmen ist (s. §§ 10, 11 AO). Die Norm entspricht den für die Besteuerung von Körperschaften geltenden Vors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 249 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum bei der Einheitsbewertung in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Im Gegensatz zum § 181 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung bilden bei der Grundsteuerbewertung die Ein- und Zweifami...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 85 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 4, Abs. 9a ErbStG und § 13b Abs. 10 ErbStG hat sich der Katalog der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen erheblich erweitert. Danach stellen die für die Feststellung nach § 151 BewG örtlich zuständigen Finanzämter (s. § 152 BewG) neben den in § 151 BewG genannten Besteuerungsgrundlagen folgende weitere Besteuerungsgrundlagen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung mit vorwegg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 818 [Autor/Stand] Bei Kapitalgesellschaften rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Belang, ob die Kapitalgesellschaft eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfaltet oder nicht; denn die Kapitalgesellschaft unterhält ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigung kraft gesetzlicher Fiktion einen Gewerbebetrieb (kraft Rechtsform)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verzicht auf gesonderte Wertfeststellungen

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung erlaubt es sich, auf ein Bewertungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG in Fällen geringer Bedeutung, einvernehmlich mit den Verfahrensbeteiligten, zu verzichten. Solche Fälle sollen insbesondere dann vorliegen, wenn der Verwaltungsaufwand der Beteiligten außer Verhältnis zur steuerlichen Auswirkung stehe und der festzustellende W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Eingeschlagenes Holz als umlaufendes Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, natürlicher und künstlicher Dünger, sowie Saatgut. Ebenfalls zu den umlaufenden Betriebsmitteln gehört das eingeschlagene Holz eines forstwirtschaftlichen Betriebes. Rz. 11 [Autor/Stand] Unter F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck

1. Rechtslage bis 31.12.2008 Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermögens stellte somit einen Nettowert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Außenanlagen gesondert erfasst. Bei der Ermittlung des Grundstückswerts nach diesem Verfahren ist gem. § 83 BewG neben dem Bodenwert (§ 84 BewG), Gebäudewert (§§ 85 bis 88 BewG) auch der Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) zu berücksichtigen. Auch im Zusammenhang mit der Bewertung von unbebauten Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertermittlung

I. Durchschnittspreise Rz. 31 [Autor/Stand] Der Wert der Außenanlagen ist aus den durchschnittlichen Herstellungskosten zu errechnen. Es sind also nur diejenigen Herstellungskosten anzusetzen, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt für die zu bewertenden Außenanlagen aufzuwenden sind. Ungewöhnliche Mehr- oder Minderkosten z.B. auf lokalen Besonderheiten beruhend, bleiben deshalb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck 1. Rechtslage bis 31.12.2008 Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsprechung zum Bundesmodell

1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Besamungsstation

Rz. 64 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation dient der Vatertierhaltung zur Gewinnung von Sperma für die künstliche Besamung. Zur Besamungsstation gehört auch der Embryotransfer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, soweit damit eine landwirtschaftliche Tierhaltung verbunden ist (RB 160.17 Abs. 1 ErbStR 2019). Rz. 65 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation bildet nur dann einen Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Rücklagen, deren Abzug bei der Bewertung des Betriebsvermögens durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist

Rz. 164 [Autor/Stand] Hierzu wird auf die Erläuterungen zu § 103 Abs. 3 BewG in Rz. 1031 ff. verwiesen. Rz. 165– 172 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Feststellungszeitpunkt

Rz. 125 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Besteuerung ist der Wert zu einem bestimmten Besteuerungszeitpunkt (vgl. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Sowohl die Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch die Grunderwerbsteuer sind stichtagsbezogene Steuern. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlage hat folglich auf einen bestimmten Feststellungszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gemüse, Blumen und Zierpflanzen (Abs. 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Dies gilt im gleichen Maße auch für Betriebe, die Gemüse, Blumen und Zierpflanzen anbauen. Auch hier führt die über § 174 Abs. 2 BewG vorgenommene Festlegung des Stichtages auf den 30. Juni zu einer eindeutigeren Beurteilung der Bewirtschaftungsverhältnisse und blendet die besonderen Verhältnisse am regulären Bewertungsstichtag aus. Da z.B. nur wenige Gem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wanderschäferei

Rz. 39 [Autor/Stand] Unter dem Begriff der Wanderschäferei ist eine extensive Form der Schafhaltung zu verstehen, die durch die Haltungsform der Großherde und ständigen Standortwechsel gekennzeichnet ist. Im Gegensatz zu intensiven Formen der Schafhaltung (wie z.B. Koppelschafhaltung, Gutsschäferei) werden von Wanderschäfereien überwiegend fremde Flächen durch vorübergehende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Kurzumtriebsplantagen

Rz. 67 [Autor/Stand] Unter Kurzumtriebsplantagen (KUP) werden Flächen verstanden, die aus schnellwachsenden und ausschlagfähigen Gehölzen bestehen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um die Erzeugung von Schwachholz im ein- bis zwanzigjährigen Umtrieb, wobei das erzeugte Holz vorrangig als Brennstoff oder In dustrieholz Verwendung findet. Aus diesem Grunde werden für KUP u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bilanzposten bei einer beherrschten Kapitalgesellschaft, der mit dem aktivierten Gewinnanspruch beim beherrschenden Gesellschafter korrespondiert

Rz. 156 [Autor/Stand] Vgl. hierzu die Erläuterungen zu § 103 Abs. 2 BewG (Rz. 996 ff.). Rz. 157– 163 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Weihnachtsbaumkulturen

Rz. 59 [Autor/Stand] Zur Nutzung der Weihnachtsbaumkulturen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienen (R B 160.16 Abs. 1 ErbStR 2019). Die Fläche der Nutzung Weihnachtsbaumkulturen umfasst die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienenden Flächen einschließlich der zur Weihnachtsbaumkultur gehörenden Lagerplätze und Fahrschneisen. Dienen Flächen der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Kein Abzug von passiven Wertberichtigungsposten

Rz. 173 [Autor/Stand] Nicht abziehbar sind nach der ab 1.1.2009 geltenden Rechtslage passive Wertberichtigungsposten, beispw. auf der Passivseite der Handels- und Steuerbilanz ausgewiesene pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen. Rz. 174 [Autor/Stand] Hierbei handelt es sich nicht um echtes Fremdkapital, sondern um Korrekturposten zu aktiven Wirtschaftsgütern (Vermögensg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertminderung wegen Alters

Rz. 46 [Autor/Stand] Wie bei der Ermittlung des Gebäudewerts müssen auch bei der Ermittlung des Werts der Außenanlagen von dem auf der Basis der durchschnittlichen Herstellungskosten im Hauptfeststellungszeitpunkt ermittelten Wert ausgegangen werden. Die Wertminderung wegen Alters bestimmt sich nach dem Alter der einzelnen Außenanlage im Hauptfeststellungszeitpunkt und ihrer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung wird auf das Ende des Wirtschaftsjahres, das dem allgemeinen Bewertungsstichtag vorausgeht, vorgezogen. Das Wirtschaftsjahr bestimmt sich dabei nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen und damit nach der Art der Bewirtschaftung. Bei Betrieben mit reiner Forstwirtschaft umfasst das Wirtschaftsjahr in der Regel den Zeitraum vom 1. Oktober bis z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Pauschale Bewertung der Außenanlagen

Rz. 76 [Autor/Stand] Laut Finanzverwaltung ist es auch zulässig, bei der Bewertung der Außenanlagen von Geschäftsgrundstücken von detaillierten Ermittlungen abzusehen.[2] In diesem Fall wird der Wert der Außenanlage pauschal mit 2 bis 8 % des Gebäudewerts angesetzt. Rz. 77 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen ein Gebäudesachwert wegen nachhaltiger Nutzung für Reklamezwecke n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Berücksichtigung eines Unterbestandes

Rz. 17 [Autor/Stand] Die weitgehende Auslegung des Begriffes "normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln" könnte in der Praxis dazu führen, dass Weinbaubetriebe fehlende Weinbestände über einen Abschlag berücksichtigt wissen wollen. Diese Möglichkeit wird allerdings durch § 173 Abs. 2 BewG verbaut. Dort ist eindeutig festgelegt, dass nicht oder nicht im üblichen Rahmen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der umlaufenden Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 173 Abs. 1 BewG zählen die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum Normalbestand der umlaufenden Betriebsmittel. Diese Regelung berücksichtigt die Besonderheit, dass Weinbaubetriebe ihre Weine in der Regel erst nach einer längeren Kellerbehandlung zum Verkauf anbieten können und eine vorherige Veräuße...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 801 [Autor/Stand] Zur ertragsteuer- und bewertungsrechtlichen Behandlung von Forderungen und Schulden zwischen den Personengesellschaftern und der Personengesellschaft vgl. die Erläuterungen zu § 97 BewG Rz. 1359 ff. Rz. 802 [Autor/Stand] In R B 97.1 Abs. 2 ErbStR 2019 hat die Finanzverwaltung folgende Anweisungen gegeben: „Betriebsvermögen von Personengesellschaften ... (2)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Passive Rechnungsabgrenzungsposten, passive Wertberichtigungsposten sowie passive Ausgleichsposten

Rz. 668 [Autor/Stand] Neben den Rückstellungen und (gewissen) Verbindlichkeiten sind auf der Passivseite der Steuerbilanz – abgesehen vom Eigenkapital – auch die Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen. Die in der Steuerbilanz gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei der Bewertung des Betriebsvermögens abzuziehen (vgl. hierzu schon Rz. 136 ff.). Rz. 669 [Aut...mehr