Rz. 25

[Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 BKleingG darf die Größe einer Laube im Kleingarten einschließlich eines überdachten Freisitzes nicht mehr als 24 qm Grundfläche betragen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Laube nach ihrer Beschaffenheit und dabei insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist.

 

Rz. 26

[Autor/Stand] Gleichwohl geht § 240 Abs. 3 BewG vom Vorhandensein größerer Gartenlauben aus. Über diese Vorschrift wird eine Grenze von 30 qm eingezogen. Soweit Gartenlauben diese flächenmäßige Grenze überschreiten, sind sie gesondert zu bewerten. In diesen Fällen sind sie als Wirtschaftsgebäude zu betrachten und unterliegen der besonderen Bewertung nach § 237 Abs. 8 BewG.

 

Rz. 27

[Autor/Stand] Danach ist der Flächenwert das Produkt aus der jeweiligen gesetzlich klassifizierten Eigentumsfläche des Betriebes und dem dreifachen Bewertungsfaktor nach Anlage 32 zum Bewertungsgesetz. Dieser Faktor beträgt 6,62 EUR pro Ar[4] und ist mit dem dreifachen Satz auszuweisen.

 

Rz. 28

[Autor/Stand] In der Praxis dürfte sich § 240 Abs. 3 BewG im Wesentlichen auf die Vereinshäuser innerhalb einer Kleingartenanlage beziehen. Allerdings gilt die Größenbegrenzung für Gartenlauben erst seit dem 1.4.1983. Wurde die Gartenlaube vor diesem Datum errichtet und in der Folgezeit nicht wesentlich verändert, besteht ggf. Bestandsschutz nach § 18 Abs. 1 BKleingG, so dass die Ausnahmeregel auch in diesen Fällen zur Anwendung kommen kann.[6]

 

Rz. 29

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.11.2021
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.11.2021
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.11.2021
[4] Betrag ergibt sich aus der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des BewG v. 29.6.2021, BGBl I 2021, 2290.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.11.2021
[6] Vgl. zum Wegfall des Bestandsschutzes wegen Umbau- und Ausbaumaßnahmen die Entscheidung des OLG Hamm v. 13.11.2007 – 7 U 22/07, nv.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.11.2021

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