Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 3. Bestätigung des Vorrangs des Jugendamtes als andere Hilfe

Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die BerH andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, sondern diese ergänzen.[14] Gibt es für den Rechtsuchenden einen einfacheren und billigeren W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 445 ff.) befasst sich Lissner mit aktuellen Entwicklungen in der Beratungshilfe, und zwar sowohl mit dem Bewilligungsverfahren als auch mit der Vergütung und deren Festsetzung. Das LSG Thüringen (S. 449) stellt mit der einhelligen Rechtsprechung klar, dass eine einmal ausgesprochene Gebührenbestimmung bei Rahmengebühren für den Anwalt bindend ist und nachtr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist das Rechtsanwaltshonorar nach dem RVG, das dem Beschwerdegegner und Anschlussbeschwerdeführer (Beschwerdegegner) nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse als Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner (Beschwerdeführer) zusteht. Streitig ist allein, ob und in welcher Höhe die Geschäftsgebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Sowohl die Beschwerde als auch die Anschlussbeschwerde haben keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

Rn 118 Für die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens kann zwar grundsätzlich Beratungshilfe beantragt werden, eine Beratung im Rahmen der Verbraucherinsolvenz ist allerding nur dann geboten, wenn dem Schuldner andere Möglichkeiten nicht zuzumuten sind.[195] Das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle stellt grundsätzlich eine andere Möglichkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2019, Gebührenanspru... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Vergütung für insolvenzrechtliche Beratungshilfe. Mit Berechtigungsschein wurde der Antragstellerin Beratungshilfe für "Außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans gem. § 305 InsO" bewilligt. Der im Rahmen der Beratungshilfe beauftragte Anwalt rechnete sodann seine Vergütung i.H.v. 345,10 EUR brutto ab und nahm zur Begründung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2019, Gebührenanspru... / Leitsatz

Für den Anfall einer Gebühr nach Nrn. 2504 ff. VV reicht es aus, dass der im Wege der Beratungshilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren tätig gewordene Anwalt den Gläubigern des Schuldners bei ungewisser Zukunftsperspektive einen sog. Nullplan angeboten hat. Der Senat hält an seiner früheren Rspr. (Beschl. v. 28.1.2014 – 8 W 35/14) nicht fest. OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2019, Keine Verwerfu... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127, 567 ff. ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin führt zur Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses. Das AG hat die ihm nach § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO obliegende Abhilfeprüfung unterlassen. Diese hat sich mit der Begründetheit zu befassen und ist dem Amtsgericht unabhängig von einer Zulässigkeit eröffnet (vgl. Heßler, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des OLG ist die – soweit ersichtlich – erste bekannt gewordene Entscheidung eines Obergerichts, die sich mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts befasst, den Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinzuweisen. Deshalb ist es verwunderlich, dass das OLG Köln der Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung beigemessen hat. Hinweis auf Prozessfi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2019, Editorial

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der Zwei-Kalenderjahres-Frist des § 15 RVG. Das AG Grünstadt (S. 209) stellt zu Recht klar, dass nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine Anrechnung der im Mahnverfahren angefallenen Gebühren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens nicht mehr stattfindet. Das AG Karlsruhe (S. 213) ist der Auffassung, dass bei Wiederaufn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2019, Gebührenanspru... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 u. Abs. 3 RVG statthaft, wurde form- und fristgerecht eingelegt und ist auch i.Ü. zulässig. Der Senat ist an die Zulassung gebunden (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 4 S. 4 RVG). Zur Entscheidung berufen ist der vollbesetzte Zivilsenat (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 1 2. Hs. RVG), nachdem auch die Beschwerdekammer des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2019, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie gem. §§ 51 Abs. 4, 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO statthaft. § 76 Abs. 2 FamFG verweist für die sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse betreffend die Verfahrenskostenhilfe auf die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO. Nach § 127 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO findet die sofortige Beschwerde gegen Prozessk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Forderungsübergang bei Beratungshilfe

BerHG § 9; BGB §§ 406, 412 Leitsatz Die Regelungen der §§ 406, 412 BGB gelten auch im Falle eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 9 BerhG uneingeschränkt. LSG Darmstadt, Urt. v. 16.11.2018 – L 7 AS 330/17 1 Sachverhalt Die Klägerin begehrt als Bevollmächtigte von Frau B. in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Beklagten die Erstattung ihrer Kosten; zwischen den Betei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Vergütung bei Bewilligung von Prozesskosten- und Beratungshilfe – Aktuelle Rechtsprechung

Einführung Wegen der Vergütung bei Prozesskosten- und Beratungshilfe ist in den vergangenen Monaten zahlreiche aktuelle Rspr. ergangen. Sie hat teilweise bestehende Rechtsauffassungen bestätigt, aber glücklicherweise zum Teil auch bestehende Streitfragen geklärt, wie etwa zum Vergütungsumfang aus der Staatskasse bei Abschluss eines Mehrvergleichs. Im Folgenden soll auf die wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Forderungsüber... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt als Bevollmächtigte von Frau B. in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Beklagten die Erstattung ihrer Kosten; zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte diesen Kostenerstattungsanspruch mit Forderungen gegenüber der Widerspruchsführerin aufrechnen durfte. Die Klägerin ist Rechtsanwältin und vertrat Frau B. bei einem Widerspruch gegen ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten ist zulässig. Insbesondere ist der Senat an die vom SG ausgesprochene Zulassung der Berufung gebunden (§ 144 Abs. 3 SGG). Die Berufung des Beklagten ist auch begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Zahlung von 52,60 EUR zuzüglich Zinsen. Die geltend gemachte Erstattungsforderung hinsichtlich der Aufwendungen im Vorverfahren ist durch Aufre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Forderungsüber... / Leitsatz

Die Regelungen der §§ 406, 412 BGB gelten auch im Falle eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 9 BerhG uneingeschränkt. LSG Darmstadt, Urt. v. 16.11.2018 – L 7 AS 330/17mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 53 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit aktueller Rspr. zur Vergütung bei Bewilligung von Prozess-, bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie bei Beratungshilfe und Beiordnung in Verfahren nach Teil 4 VV. Mit dem Dauerthema, ob der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren im PKH-Überprüfungsverfahren eine gesonderte Vergütung geltend machen kann, hatte sich das L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Vergütung bei ... / Einführung

Wegen der Vergütung bei Prozesskosten- und Beratungshilfe ist in den vergangenen Monaten zahlreiche aktuelle Rspr. ergangen. Sie hat teilweise bestehende Rechtsauffassungen bestätigt, aber glücklicherweise zum Teil auch bestehende Streitfragen geklärt, wie etwa zum Vergütungsumfang aus der Staatskasse bei Abschluss eines Mehrvergleichs. Im Folgenden soll auf die wichtigsten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 2. Vereinbarung eines Erfolgshonorars und Aufhebung der Beiordnung

§ 4a Abs. 1 S. 1 RVG sieht vor, dass ein Erfolgshonorar nur vereinbart werden darf, wenn der Auftraggeber ansonsten aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. Bei dieser Betrachtung hat nach § 4a Abs. 1 S. 3 RVG unberücksichtigt zu bleiben, dass der Auftraggeber Beratungshilfe oder PKH/VKH in Anspruch nehmen kann. Entspric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 9. Mehrvertretung in Beratungshilfeangelegenheiten

Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich nach Nr. 1008 VV, die Geschäfts- und Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um einen 0,3-Gebührensatz. Die Erhöhungen dürfen jedoch einen 2,0-Gebührensatz nicht übersteigen (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1008 VV). Bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300, 2302 VV erhöht sich zu dem der Gebührensatz, der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 7. Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Differenzvergütung

§ 58 RVG regelt die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen bei der Bewilligung von Beratungshilfe oder PKH. Dabei wird in § 58 Abs. 2 RVG für die von Teil 3 VV erfassten Verfahren angeordnet, das Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen ist, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XX. Muster: Antrag auf Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe

Rz. 359 Muster 3.20: Antrag auf Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XIX. Muster: Antrag auf Beratungshilfe

Rz. 358 Muster 3.19: Antrag auf Beratungshilfemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / B. Gegenstand der Beratungshilfe

Rz. 298 § 2 Beratungshilfegesetz (BerHG) regelt, welche Angelegenheiten unter den Begriff der Beratungshilfe fallen. Gem. § 2 Abs. 2 BerHG gilt dies für Angelegenheiten des: Rz. 299 Hinweis §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 3. Teil: Beratungshilfe

A. Allgemeines Rz. 295 Die Beratungshilfe[470] (BerH), als staatliche Hilfe zur Wahrung der Chancengleichheit einkommensschwacher Bevölkerungsschichten, ist mit der Prozesskostenhilfe aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte, gesetzestechnischer Verweisungen und des mit ihr verfolgten rechtspolitischen Anliegens eng verbunden. Die BerH verfolgt das Ziel, unabhängig von der Partei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / III. Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV)

1. Entstehen Rz. 329 Für das Betreiben eines Geschäfts einschließlich der Information oder der Mitgestaltung an einem Vertrag erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV in Höhe von 85,00 EUR. Hier erfolgt die Abgrenzung zur Ratsgebühr. Die Gebühr entsteht, sobald der Rechtsanwalt für den Ratsuchenden tätig geworden ist bzw. ihn nach außen hin vertreten hat,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / C. Voraussetzungen

I. Mittellosigkeit Rz. 302 Erste Bewilligungsvoraussetzung ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG die Mittellosigkeit, welche dann vorliegt, wenn der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. In dem sachlich dazugehörigen Absatz 2 heißt es: "Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 sind gegeben, wenn dem R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / D. Antrag

Rz. 318 Die Gewährung von Beratungshilfe setzt einen Antrag voraus (§ 1 Abs. 1 BerHG).[495] Hierbei sind folgende Alternativen möglich: I. Unmittelbare Antragstellung beim Amtsgericht Rz. 319 Begibt sich die antragstellende Partei unmittelbar zum Amtsgericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes (§§ 12 ff. ZPO), so kann sie dort mündlich oder schriftlich zu Protokoll der Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / V. Schutzgebühr

Rz. 337 Nach der Anmerkung zu Nr. 2500 VV kann der Rechtsanwalt zusätzlich zu allen anderen anfallenden Vergütungsansprüchen vom Rechtsuchenden eine Beratungsgebühr ("Schutzgebühr") von 15,00 EUR fordern, die er nach dessen Verhältnissen jedoch erlassen kann. Auslagen zu dieser Gebühr dürfen nicht erhoben werden. Die Gebühr schuldet nicht die Staatskasse, sondern der Rechtss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Beratungshilfe

1. Teil: Prozesskostenhilfe A. Allgemeines Rz. 1 Das Recht zur Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe nimmt in der anwaltlichen Praxis – gerade im arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Bereich – eine besondere Stellung ein. Das Gesetz über die Prozesskostenhilfe vom 13.6.1980[1] bezweckte zunächst die Verwirklichung des sozialstaatlichen Gebots einer Gleichstellung wirt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Unmittelbare Antragstellung beim Amtsgericht

Rz. 319 Begibt sich die antragstellende Partei unmittelbar zum Amtsgericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes (§§ 12 ff. ZPO), so kann sie dort mündlich oder schriftlich zu Protokoll der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle – § 4 Abs. 1, 2 BerHG) einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen. Existiert kein allgemeiner Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / E. Anwaltliche Vergütungsansprüche

Rz. 321 Die Vergütungsregelungen für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich der Beratungshilfe ist in Abschnitt 5 des 2. Teils des Vergütungsverzeichnisses abschließend geregelt. Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach dem RVG aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG besonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / III. Besonderheiten in Berlin, Hamburg, Bremen

Rz. 313 In den Ländern Hamburg und Bremen tritt an die Stelle der Beratungshilfe die eingeführte öffentliche Rechtsberatung,[492] soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt (§ 12 Abs. 1 BerHG). Insofern scheidet eine Gewährung durch die Anwaltschaft nach § 3 Abs. 1 BerHG aus. Rz. 314 Im Land Berlin hat der Rechtssuchende ein Wahlrecht: Rz. 315 Entweder kann er die öffentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / a) Gerichtliches oder behördliches Verfahren

Rz. 331 Schließt sich an die Tätigkeit des Anwalts ein gerichtliches oder behördliches Verfahren an, so ist die Gebühr nach Abs. 2 S. 1 zur Hälfte anzurechnen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 334 Nach allgemeiner Ansicht tritt auch hier eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV ein, sodass sich die Gebühr für jeden weiteren Auftraggeber, den der RA in derselben Angelegenheit vertritt um 30 % erhöht. Da es sich um eine Festgebühr handelt, beträgt der Mehrvertretungszuschlag pro weiteren Auftraggeber 25,50 bis zu dem in Nr. 1008 Abs. 3 VV festgesetzten Höchstbetrag vom Do...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Anrechnung

Rz. 330 Auch hinsichtlich der Gebühr nach Nr. 2503 VV ist eine Anrechnung angeordnet (Nr. 2503 Abs. 2 VV). Anzurechnen ist auch hierbei nur die Gebühr; Auslagen bleiben anrechnungsfrei. Dies gilt auch für die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV. Der Umfang der Anrechnung hängt von der nachfolgenden Angelegenheit ab. a) Gerichtliches oder behördliches Verfahren Rz. 331 Schließt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV)

Rz. 324 Erteilt der Rechtsanwalt nur eine Beratung und sonst keine weitere gebührenpflichtige Tätigkeit, so entsteht die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV in Höhe von 35 EUR. 1. Entstehen Rz. 325 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder Auskunft erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2501 VV. Was unter Beratung zu verstehen ist, ergibt sich aus der Legaldefinition des § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Anrechnung

Rz. 327 Die Ratsgebühr ist nach Nr. 2501 Abs. 2 VV in voller Höhe auf Gebühren einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen, also insbesondere auf eine Gebühr nach Nr. 2503 VV, auf die Gebühren nach Nr. 2300–2303 VV, wenn keine Beratungshilfe gewährt wird, und auf die Gebühren der Nr. 3100 f. VV, unabhängig davon, ob der Rechtsuchende im nachfolgenden Rechtsstreit Prozesskosten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / A. Allgemeines

Rz. 295 Die Beratungshilfe[470] (BerH), als staatliche Hilfe zur Wahrung der Chancengleichheit einkommensschwacher Bevölkerungsschichten, ist mit der Prozesskostenhilfe aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte, gesetzestechnischer Verweisungen und des mit ihr verfolgten rechtspolitischen Anliegens eng verbunden. Die BerH verfolgt das Ziel, unabhängig von der Parteirolle, sich vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Keine Mutwilligkeit

Rz. 317 Schließlich darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG). Dies ist dann der Fall, wenn eine verständige, nicht bedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, wo ein sachlich gerechtfertigter Wunsch nach Aufklärung über die Rechtslage und nach rechtlichem Beistand nicht zu erkennen ist.[493] Insofern scheidet ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / b) Anschließendes Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs

Rz. 332 Handelt es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO, so wird die Gebühr nur zu einem Viertel angerechnet. Rz. 333 Auch im Rahmen der Beratungshilfe können die Parteien einen Anwaltsvergleich schließen, der anschließend vom Gericht für vollstreckbar erklärt werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / d) Tätigkeit im Rahmen der Schuldenbereinigung (Nr. 2504–2507 VV)

Rz. 335 In Nr. 2504 VV ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe nur mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) tätig wird. Hierdurch wird § 132 Abs. 4 Nr. 1 BRAGO übernommen. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 VV beläuft sich als Grundgebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Mittellosigkeit

Rz. 302 Erste Bewilligungsvoraussetzung ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG die Mittellosigkeit, welche dann vorliegt, wenn der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. In dem sachlich dazugehörigen Absatz 2 heißt es: "Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 sind gegeben, wenn dem Rechtssuchenden Pro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Nachträgliche Antragstellung durch Rechtsanwalt

Rz. 320 Wendet sich die rechtsuchende Person unmittelbar an einen Rechtsanwalt ihrer Wahl, so kann der Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe auch nachträglich, d.h. nach Beratung bzw. Vertretung beim Amtsgericht gestellt werden (§ 4 Abs. 2 S. 3 BerHG). Regelmäßig wird ein solcher auch zugleich mit dem entsprechenden Vergütungsantrag eingereicht. Die nachträgliche Beantragu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 3. Tätigkeit im Rahmen der Schuldenbereinigung (Nr. 2502 VV)

Rz. 328 In Nr. 2502 VV ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe nur mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) tätig wird. Die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV erhöht sich auf das Doppelte, also auf 70,00 EUR.mehr