Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Bestreitung de... / II. Schonvermögensbetrag § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1 HS ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von VKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. Der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwillig erscheinen darf, § 114 Abs. 1 S. 1 2 HS ZPO – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Festgebühren

Rz. 6 Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielsweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden.[10] Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Bezug und Nach... / II. Subjektive Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 Abs. 1 S. 1 1 HS, 115 Abs. 1 und 2 ZPO

Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 HS ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von PKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwillig erscheinen darf, § 114 Abs. 1 S. 1 2 HS ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Bezug und Nach... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat in der vorliegenden Entscheidung zu Recht wie bereits in früheren Entscheidungen (s. z.B. BGH, Beschl. v. 16.11.2017 – IX ZA 21/17) nochmals deutlich formuliert, dass zur Beurteilung, ob eine Partei hilfebedürftig i.S.d. PKH-Rechts ist, eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen muss. Es muss ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG

Rz. 138 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[307] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Vergütung fragt oder für den Rechtsanwalt nach Treu un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / V. Beratungshilfe und der elektronische Antrag

Es wurde bereits früher vom Autor in AGS erörtert, dass die elektronische Antragstellung "streitbar" ist – jedenfalls bis zum 31.7.2021.[14] Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätze el...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / 1. Fall 1

Aus der Praxis[1] wurde ein Fall "rund um die Antragstellung" vorgetragen, der gleich mehrere diskussionswürdige Punkte umfasst. Augenscheinlich wurde im Rahmen eines Beratungshilfemandates der Anwalt unmittelbar durch den Mandanten aufgesucht und um Beratungshilfe nachgesucht. Der daraufhin notwendige nachträgliche Antrag auf Bewilligung der bereits begonnenen Beratungshilfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Immer wieder und trotz eigentlich in der Zwischenzeit geklärt gemeinter Lage kommt es bei der Antragstellung der Beratungshilfe zu Problemen, wie die dem Autor eingesandten Fälle, die hier behandelt werden, zeigen. Dabei drehen sich die Probleme immer wieder um dasselbe Thema: Ist ein Scan ausreichend? Muss das Original vorgelegt werden? Kann überhaupt eine elektronische Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / II. Bedeutung für die Praxis

Beide Fälle drehen sich mithin um die – in Zukunft sicher weiter anhaltende – Frage der elektronischen Antragstellung in der Beratungshilfe. Sie beinhalten dabei gleich mehrere komplexe Fragen rund um die Antragstellung. Mithin scheinen beide Entscheidungen auf den ersten Blick eines gemeinsam zu haben: Sie schließen die BerH-Antragstellung auf elektronischem Weg zum Teil au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / I. Fälle

1. Fall 1 Aus der Praxis[1] wurde ein Fall "rund um die Antragstellung" vorgetragen, der gleich mehrere diskussionswürdige Punkte umfasst. Augenscheinlich wurde im Rahmen eines Beratungshilfemandates der Anwalt unmittelbar durch den Mandanten aufgesucht und um Beratungshilfe nachgesucht. Der daraufhin notwendige nachträgliche Antrag auf Bewilligung der bereits begonnenen Berat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VI. Antrag, Anlagen und Scan

Der Antrag auf Beratungshilfe ist zweifelsfrei vom unmittelbar selbst betroffenen, also dem Rechtsuchenden zu unterschreiben. Die Anlagen sind ebenfalls "selbst" zu erklären und damit zu unterschreiben. In der dem Fall 2 (VerfGH Münster) zugrundeliegenden Entscheidung hatte das ablehnende Gericht zwar nicht den Antrag über den elektronischen Weg selbst beanstandet, stattdess...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / III. Formularzwang

Am 8.1.2014 wurde die Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) im Bundesgesetzblatt verkündet.[3] Sie wurde zum 9.1.2014 wirksam und ersetzte die bis dahin gültige Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV). Bei letzterer bestand noch Meinungsverschiedenheit, ob – zumindest, was das Vergütungsformular angeht, – auf den Vordruck bestanden werden konnte, obwohl dieser "offizie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / IV. Nachträgliche Antragstellung und Zeitpunkt

Mit dem 1.1.2014 wurde eine nachträgliche Ausschlussfrist für die nachträgliche Antragstellung von 4-Wochen konzipiert, § 6 Abs. 2 BerHG.[4] Die Frist wurde eingeführt, um möglichst zeitnah für alle beteiligten Rechtssicherheit entstehen zu lassen. Innerhalb der genannten Frist soll daher eine Antragstellung erfolgen. Geht der Antrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / 2. Fall 2

Der VerfGH Münster hatte Anfang 2021[2] über einen ähnlichen Sachverhalt zu entscheiden, nämlich ob die persönlichen Erklärungen des Rechtsuchenden über den elektronischen Rechtsverkehr mit übersandt werden können (hier: das vom Mandanten unterschriebene Formblatt wurde gescannt beigefügt) oder ob es im Original vorgelegt werden muss. Dieser Entscheidung lag der Sachverhalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VII. Vorlage des Original-Berechtigungsscheines bei Vergütung

Bei der Antragstellung der Vergütung regelt nämlich das BerHG selbst keine Vergütungsdetails, sondern nur den Anspruch auf Vergütung als solche, während ansonsten die Vergütung nach RVG läuft. Über den Verweis in § 5 BerHG bestand also eine Anwendbarkeit des § 130a ZPO auch unzweifelhaft bereits vor dem 1.8.2021. So sah es zuletzt auch unzweifelhaft das OLG Saarbrücken.[28] A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Elektronischer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG "umschifft" die die Beschäftigung mit dem unter III. wiedergegebenen Streit. Mit Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs wird diese Frage immer häufiger auftreten und sich sogar in anderen Rechtsgebieten – wie etwa der Beratungshilfe – stellen. Bedauerlich ist es folglich, dass das LAG diese Frage explizit nicht entschieden hat, sich stattdessen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Weitergehender gänzlicher Verzicht auf Vergütung

Nur im Falle der Beratungshilfe durfte der Anwalt schon bisher auf eine Vergütung gänzlich verzichten (§ 4 Abs. 1 S. 3 RVG a.F.). Diese Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen. Es bleibt auch dabei, dass trotz eines teilweisen oder gänzlichen Verzichts auf die Vergütung gegenüber dem Mandanten die Möglichkeit unberührt bleibt, gem. § 9 BerHG den Gegner in Anspruch zu nehmen (§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anrechnung der... / 4. Begrenzung der Anrechnung bei Anrechnung mehrerer Gebühren

Auch kann es vorkommen, dass mehrere Tätigkeitsgebühren anzurechnen sind, wenn die anwaltliche Tätigkeit in einem gemeinsamen Verfahrensabschnitt endet. Typisch für sozialrechtliche Mandate ist vor anwaltlicher Vertretung im Verwaltungs- und/oder Klageverfahren eine anwaltliche Tätigkeit der Beratung (Nr. 2501 VV) oder Vertretung (Nr. 2503 VV) nach dem BerHG. Die dort verdie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Die Änderungen ... / VIII. Beratungshilfegebühren

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Gebührenbeträge der Wertgebühren angehoben; auch die Festgebühren im Rahmen der Beratungshilfe sind angehoben worden. Die Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) selbst bleibt mit 15 EUR unverändert. Die übrigen Gebühren werden wie folgt angehoben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 223 Die staatliche Hilfe bei der Verfolgung rechtlicher Interessen in der Form der Beratungs-, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe ist eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet des gerichtlichen Rechtsschutzes. Rz. 224 Ein Antragsteller ist wegen des für die Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) und die Prozesskostenhilfe (§ 115 ZPO) gleichermaßen geltenden Nachrangpri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. § 15a Abs. 2 RVG – Neufassung zum 1.1.2021 (KostRÄG)

Die Regelung des § 15a Abs. 2 RVG ist mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführt worden und betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rspr. war teilweise umstritten, wie eine Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine einzige weitere Gebühr zu erfolgen hat. War der Rechtsanwalt für seine Mandantin nicht nur im streitigen Verfahren sondern auch i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beratungshilfe

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Beratungshilfe

Rz. 49 Wohl kann Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bewilligt werden.[34]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Beratungshilfe

Rz. 40 Bei den Gebühren für die Beratungshilfe wird die Aussöhnung nicht erwähnt (siehe Rdn 40). Nach VV 2508 wird dort eine Gebühr nur für eine Einigung oder eine Erledigung gewährt. Dies war im Übrigen schon zu BRAGO-Zeiten der Fall (§ 133 Abs. 3 BRAGO). Die Rechtsprechung hat daher eine Aussöhnungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe nicht gewährt.[45] Von daher dürfte es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungshilfe (Abs. 3)

Rz. 5 Im Fall der Beratungshilfe (Abs. 3) besteht die Besonderheit, dass der Anwalt von dem Rechtsuchenden keinesfalls mehr als 15 EUR verlangen kann (VV 2500). Die Gebühren im Rahmen der Beratungshilfe (VV 2501 ff.) schuldet allein die Staatskasse. Diese rechtliche Konstruktion beruht aber nicht auf einer anderen Bewertung des Interesses der Staatskasse an einem Rückgriff i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe/Anerkannte Stellen für Verbraucherinsolvenzberatung

Rz. 157 Die Beratungshilfe wird nach § 3 Abs. 1 BerHG durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Nur für diesen Personenkreis besteht deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Eine nach § 44 S. 1 zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht werden. Da ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungshilfe

Rz. 219 Diese Grundsätze gelten auch für die außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung durch den anwaltlichen Betreuer im Hinblick auf die Beratungshilfe.[402] Deshalb ist der anwaltliche Betreuer verpflichtet, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung seines mittellosen Mandanten Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.[403] Denn auch außerhalb eines gerichtlichen Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe

Gesetzestext 1Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen getroffen sind. 2Die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 des Vergütungsverzeichnisses) schuldet nur der Rechtsuchende. A....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Besonderheiten bei der Beratungshilfe

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 79 Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe muss die Beratungshilfe nicht von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden (§ 3 BerHG). Daher hat der Anwalt hier auch dann Anspruch auf die ohnehin reduzierte Vergütung nach VV 2501 ff., wenn die Beratung durch eine nicht in den Anwendungsbereich des § 5 fallende Person gewährt worden ist, etwa durch einen Nicht-Stationsreferendar. R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 134 Soweit dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, war eine für dieselbe Angelegenheit betreffende Vergütungsvereinbarung bis zum 31.12.2013 nichtig (§ 3a Abs. 4 RVG a.F. i.V.m. § 8 BerHG a.F.). Rz. 135 Zum 1.1.2014 ist die Rechtslage durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts geändert worden. Während bislang nach § 8 BerH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kein Vorschussanspruch bei Beratungshilfe (Abs. 2)

Rz. 7 Die sachliche Berechtigung der Regelung, dass bei Beratungshilfe kein Vorschuss verlangt werden kann, folgt aus der geringen Gebührenhöhe (VV 2501 ff.). Der Ausschluss des Vorschussanspruchs bezieht sich ausschließlich auf den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse, nicht aber auf die beim Rechtsuchenden zu erhebende Beratungshilfegebühr (VV 2500). Dies ist durch das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe

Rz. 235 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn der Anwalt außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig wurde, ist zwar nach dem neuen Wortlaut, der nicht mehr auf VV 2300–2303 a.F., sondern generell auf die Gebühren nach Teil 2 verweist, nicht mehr ausgeschlossen.[274] Jedoch enthält VV 2503 Abs. 2 insofern eine speziellere Anrechnungsregel.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verzicht im Falle von Beratungshilfe (Abs. 1 S. 3)

Rz. 21 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 2 ist zum 1.1.2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts eingeführt worden. Diese Regelung soll dem Anwalt die Möglichkeit eröffnen, unentgeltlich (pro bono) für den Rechtsuchenden tätig zu werden, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen. Nach dem bis dahin geltende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Zuständigkeit bei Beratungshilfe (Abs. 4)

aa) Allgemeiner Gerichtsstand Rz. 103 Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BerHG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Hinweispflicht zur Beratungshilfe

I. Zivil- und berufsrechtliche Hinweispflichten Rz. 11 Ist für den Anwalt zu erkennen, dass beim Rechtsuchenden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe gegeben sind, so muss er ihn auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen.[8] Dies ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB. Eine berufsrechtliche Hinweispflicht ergibt sich au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Glaubhaftmachung bei Beratungshilfe

aa) Geschäfts- und Einigungsgebühr Rz. 50 Insbesondere bei Beratungshilfe kann das Gericht zur Glaubhaftmachung des Anfalls der geltend gemachten Gebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr VV 2503 und der Einigungs- oder Erledigungsgebühr VV 2508 die Vorlage von Schriftwechsel verlangen, sofern die Vorlage zulässig, möglich und zumutbar ist. Das Gericht ist im Rahmen seiner E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Entsprechende Anwendung des Abs. 1 bei Beratungshilfe (Abs. 3)

1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG) Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kost...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besonderheiten bei Beratungshilfe

aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit Rz. 29 Hilft der Urkundsbeamte der Erinnerung gegen seine Entscheidung über die Beratungshilfevergütung nicht ab, entscheidet über die Erinnerung gemäß § 56 Abs. 1 S. 3 das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Dieses Gericht, das in der Regel auch bereits die Vergütung festgesetzt hat (§ 55 Abs. 4; vgl. auch § 55 Rdn 103 ff.),[83]...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Prüfungsumfang bei Beratungshilfe

aa) Bindende Bewilligung Rz. 148 Es findet grundsätzlich keine Prüfung statt, ob die Beratungshilfe durch den Rechtspfleger zu Recht bewilligt worden ist. Die Beratungshilfebewilligung ist für den Urkundsbeamten bindend.[310] Wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht aber eine Vertretung bewilligt, ist diese Einschränkung unabhängig von der Frage ihrer Zulässigkeit[311] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zahlungen des Gegners bei Beratungshilfe (Abs. 1)

a) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG) Rz. 9 § 9 S. 2 BerHG gewährt dem Rechtsanwalt, der eine Beratungstätigkeit aufgrund von Beratungshilfe geleistet hat, einen eigenen Anspruch gegen den kostentragungspflichtigen Gegner, indem er den Erstattungsanspruch des Rechtsuchenden auf ihn übergehen lässt (Legalzession). Dieser Anspruch richtet sich auf die volle gesetzliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bei Beratungshilfe

aa) Anspruch gegen den Rechtsuchenden Rz. 84 Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt die in VV 2500 geregelte Beratungshilfegebühr nach VV 2500 i.H.v. 15 EUR nicht gegen die Staatskasse, sondern gem. § 44 S. 2 nur gegen den Rechtsuchenden geltend machen (vgl. auch § 8 Abs. 2 S. 1 BerHG). Nach S. 2 der Anm. zu VV 2500 kann die Gebühr erlassen werden. Verzichtet der Rechtsanwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Beratungshilfe/Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 43 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. auch bei Verfahrenskostenhilfe (Familiensachen) hinzuweisen (§ 16 BORA).[72] Diese grundsätzliche Pflicht besteht immer dann, wenn der Mandant erkennbar mittellos ist.[73] Die Anforderungen an den begründeten Anlass, der zu einer Hinweispflicht fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungshilfe

Rz. 71 Bei Abrechnung der Beratungshilfevergütung muss die Landeskasse auch die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer festsetzen und auszahlen. Rz. 72 Hier war bislang unstrittig, dass die Landeskasse die Umsatzsteuer auch dann zahlen muss, wenn der Rechtsuchende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da hier erst gar kein Anspruch gegen den Rechtsuchenden bestand. Infolge de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt/Beratungshilfe

Rz. 13 VV 7000 ist anwendbar, soweit der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenkostenhilfe oder nach § 11a ArbGG beigeordnet worden ist (§§ 12, 45, 46). Ein kleinlicher Maßstab ist hier nicht angebracht.[8] Gleiches gilt, soweit der Anwalt als Pflichtverteidiger oder sonst gerichtlich bestellt worden ist. Auch in diesen Fällen erhält er seine Auslagen, wozu auch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 53 Der in Beratungshilfesachen tätige Anwalt erhält seine aufgewandten Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ebenfalls nach VV 7001, 7002 erstattet (§ 44 S. 1). Bei einem mündlichen Rat gemäß VV 2501 werden allerdings auch hier in aller Regel keine Entgelte anfallen (siehe Rdn 21).[78] Rz. 54 Möglich ist allerdings auch hier, dass im Rahmen einer bloße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / B. Vergütung im Rahmen von Beratungshilfe

I. Gebühren 1. Höhe Rz. 24 In den VV 2500 ff. sind die Gebühren geregelt, die im Rahmen der Beratungshilfetätigkeit für den Rechtsanwalt entstehen können. Die Gebühren VV 2501 ff. erhält der Rechtsanwalt nur aus der Landeskasse (vgl. § 44 S. 1). § 44 S. 2 stellt klar, dass die Gebühr VV 2500 nur der Rechtsuchende schuldet. Die Beratungshilfegebühren aus der Landeskasse bleiben...mehr