Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 4. Sozialbehördliches Verfahren

Gerade im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren scheint die Frage, ob Beratungshilfe zu bewilligen ist oder nicht, weiterhin unklar und von keiner Eindeutigkeit geprägt. Zu Recht, denn das BVerfG hat hier in der Vergangenheit recht unterschiedlich entschieden. Auch Sozialbehörden fallen grds. unter die Anwendung der sog. Behördenberatung. Ebenfals die Sozialbehörde ist verp...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / I. Anderweitige Hilfemöglichkeiten

Ein Hauptverständnisproblem zwischen Rechtsuchendem, Gericht und Beratungsperson bildet das Verständnis um das Vorliegen anderweitiger Hilfemöglichkeiten. Das Gericht ist gezwungen, das Vorliegen anderer Hilfen zu prüfen. Der Rechtsuchende hingegen wünscht sich nicht selten explizit die Beratung durch "seinen" Rechtsanwalt. Und der Rechtsanwalt selbst arbeitet nur ungern, so...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / II. Antragstellung

Häufiges Problemfeld im Rahmen der Frage um die Beratungshilfebewilligung stellt das Prozedere um die Antragstellung dar. Doch eigentlich dürfte "hier" mittlerweile alles klar geregelt und in trockenen Tüchern sein. Anträge können seit dem 1.1.2014 schriftlich wie mündlich im Vorfeld oder aber auch nachträglich erfolgen. Bei letzterer Konstellation ist eine Frist von 4 Woche...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 2. Der schriftliche Antrag

Bei der schriftlichen (nachträglichen) Antragstellung besteht hinsichtlich des "Antrages" seit jeher Vordruckzwang.[34] Dieser Vordruckzwang beschränkt sich – wie sich aus § 1 Nr. 1 BerHFV ergibt – aber auf natürliche Personen. Der schriftliche Antrag kann – wie der mündliche auch – im Vorfeld der Beratungshilfeleistung, aber auch im Nachhinein gestellt werden. Die Schriftfo...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / [Ohne Titel]

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Daseinsvorsorge und gehört nicht selten zum eher weniger geschätzten aber notwendigen Tätigkeitsspektrum. Gering vergütet, häufig genauso rechtlich problematisch und aufwändig in der Handhabung. Beratungshilfe ist also kaum vergnügungssteuerpflichtig. Gleichwohl gehört sie bisweilen auch zu den unverzichtbaren Grundeinnahmen. Zur effi...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / b) Das Jugendamt als andere Hilfe

Nach §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG ist das Jugendamt (ebenso wie z.B. die großen Wohlfahrtverbände der Kirchen) als Behörde zur Rechtsberatung im Rahmen der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben notwendigen Beratung befugt. Über das "erlaubt" bedarf es daher keiner weiteren Erörterung. Lediglich über das "hinreichend kompetent" und die "Zumutbarkeit" des Verwei...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 2. Ausländerbehörde

Ausländerbehörden sind in der Lit. und der Rspr. als anderweitige Hilfe "unterschiedlich" bewertet worden. Nach § 25 VwVfG besteht eine generelle Beratungspflicht auch der Ausländerbehörde.[10] Auch das BVerfG geht in älteren Entscheidungen davon aus, dass das Ausländeramt der Inanspruchnahme der Beratungshilfe vorgeht. Ob dies noch "zeitgemäß" ist oder nicht, darf dahingest...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / b) Planarten

Unter dem starren – oder auch statischem – Nullplan versteht der Gesetzgeber das Angebot des Schuldners, seinen Gläubigern überhaupt nichts anbieten zu können, also wie es das OLG Stuttgart formuliert, nach dem Motto "ich zahle jetzt und später nichts." Neben dieser starren Form des reinen Nullplans, kennt die Praxis auch den sog. flexiblen Nullplan. Auch dieser geht im Grund...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 1. Mündliche Antragstellung

Nach wie vor stellt die mündliche Antragstellung den Regelfall dar. Sie ist sowohl von Vornherein, als auch im Nachhinein möglich. Durch die mündliche Antragstellung sollen für den Rechtsuchenden entmutigende Formalitäten vermieden werden und sie soll zugleich dem Beschleunigungszweck dienen.[31] Dies folgt aus der Absicht des Gesetzgebers, das Verfahren so einfach wie mögli...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

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AGS 10/2022, Keine PKH für ... / IV. Erfolgsaussicht; BerH-Verfahren ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 GVG?

Offen und durch die Anwendung von § 115 Abs. 4 ZPO unbeantwortet blieb die Frage, ob die Rechtsverfolgung auch im Hinblick auf einen Entschädigungsanspruch i.H.v. max. 400,00 EUR überhaupt hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Insofern äußerte das KG auch hier Bedenken, ob das Verfahren auf Bewilligung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertr...mehr

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AGS 10/2022, Keine PKH für ... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Bedeutung der Entscheidung für die Praxis dürfte enorm hoch sein. Soweit bekannt, handelt es sich um die erste "echte" Entscheidung zum Thema "Verfahrensdauer" eines Beratungshilfeverfahrens. In der Praxis dürfte es zudem "unzählige" Verfahren geben, deren Sachbearbeitung "schlummern" und auf dauerhafte Wiedervorlage liegen, weil Eingaben nicht erfolgen, das Verfahren of...mehr

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AGS 10/2022, Keine PKH für ... / I. Sachverhalt

Eine Rechtsuchende beantragte am 30.7.2019 beim AG Beratungshilfe wegen einer bereits am 6.7.2019 per E-Mail durchgeführten Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Dem Sachverhalt lag folglich ein nachträglicher Beratungshilfeantrag zu Grunde. Etwa einen Monat später – am 15.8.2019 – wurde der die Beratung durchführende Rechtsanwalt vom AG angeschrieben und um Rücknahme des...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Dauerstreit Mietkosten Sowohl bei der Berechnung der Bedürftigkeit für die PKH/VKH, als auch z.B. im Rahmen der Beratungshilfe ist das Thema "Wohnkosten" immer wieder ein Streit- und Diskussionspunkt. Dabei kann die Frage, ob mit in der Wohnung lebende Angehörige bei der Aufteilung der Wohnkosten zu berücksichtigen sind und in welcher Höhe, durchaus "entscheidend" für die ...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / V. Bei übersteigenden Beträgen Aufteilung nicht nach Köpfen, sondern nach dem Verhältnis der Einnahmen

Das OLG Braunschweig sieht auch bei Überschreiten der Freibeträge dann keinen vollen kopfteiligen Ansatz, sofern sich die Einkommen der Bewohner einer Mietunterkunft unterscheiden. Auch jenseits der Freibetragsgrenze könne ein erheblicher Einkommensunterschied eine Aufteilung im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte rechtfertigen (so bei Nettoeinkünften von 925,00 EUR zu 2...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe in Kriegszeiten - zu erwartende Folgen?

Bislang – so die überwiegende obergerichtliche Rspr. – kann Beratungshilfe nur erhalten, wer ein berechtigtes Anliegen hat. Es müssen die Voraussetzungen des BerHG vorliegen. Neben einem Bezug zum Inland und – nicht zwingend – einem Sitz in Deutschland dürfen vor allem keine anderen Hilfemöglichkeiten vorliegen. Im Bereich des Ausländerrechts sind solche vor allem im Hinbli...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / I. Ausgangslage

Es herrscht Krieg in Europa und nach der Welle an flüchtenden Menschen anlässlich des Syrienkrieges trifft Europa nun eine weitere Flüchtlingswelle. Verbunden mit dieser Notlage einerseits, aber auch aufgrund der zu erwartenden finanziellen Rückschritte der allgemeinen Teuerung wegen wird das Gebiet Beratungshilfe wieder stärker in den Fokus der Beteiligten rücken. Nicht nur...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 1. Allgemeines und Sprachbarrieren

Hier ist zu differenzieren, ob es sich bei den Rechtsfragen um das allgemeine Ausländerrecht, um inländisches oder ausländisches Recht handelt. Grds. gilt nach wie vor: Das Gebiet, für welches um Beratungshilfe nachgesucht wird, muss einen Bezug zum Inland aufweisen. Nur dann ist von Gesetzes wegen Beratungshilfe möglich. Es versteht sich von selbst, dass auch Ausländer, die...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / III. Zuständigkeit und andere Fragen

Bedingt durch den Krieg in der Ukraine sind nicht nur schwere wirtschaftliche Folgen und damit verbunden ein Anstieg an Bedürftigen zu erwarten, auch die Zahl an Rechtsuchen wird sich steigern, indem zahlreiche Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen wurden. Auch hier ist abzusehen, dass diese nicht mit allen Rechtsfragen zu Recht kommen werden. Häufig wird es am Verständnis ...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 2. Andere Hilfemöglichkeiten

Das BerHG ist "subsidiär" formuliert, es darf auch nicht zu einer Besserstellung einer Partei gegenüber selbstzahlenden Bürger kommen und zudem soll es nach dem Willen des BVerfG nicht zu beanstanden sein, "den Anspruch auf Beratungshilfe vom Vorliegen einschränkender Voraussetzungen abhängig zu machen." Insbesondere soll der Rechtsuchende zunächst auch auf zumutbare andere ...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Bislang – so die überwiegende obergerichtliche Rspr. – kann Beratungshilfe nur erhalten, wer ein berechtigtes Anliegen hat. Es müssen die Voraussetzungen des BerHG vorliegen. Neben einem Bezug zum Inland und – nicht zwingend – einem Sitz in Deutschland dürfen vor allem keine anderen Hilfemöglichkeiten vorliegen. Im Bereich des Ausländerrechts sind solche vor allem im Hinblic...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / V. Zusammenfassung

Nicht nur der Krieg in der Ukraine, auch die wirtschaftlichen Folgen werden das BerH-Verfahren aufwerten und erwartungsgemäß für einen höheren Andrang sorgen. Rechtsuchende werden zahlreicher in den Genuss der Beratungshilfe kommen, sodass sie angesichts gestiegener Preise und vor allem Energiekosten in den Bereich der Bedürftigkeit i.S.d. BerHG rutschen. Die aktuellen Freib...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 1. Voraussetzungen

Beratungshilfe kann nur dann zugesprochen werden, wenn die rechtsuchende Partei bedürftig i.S.d. BerHG ist. I.S.d. BerHG meint dabei, dass die rechtsuchende Partei derart bedürftig sein muss, dass in einem vergleichbaren PKH/VKH-Verfahren eine Ratenzahlung ausscheiden würde. Die Partei darf also aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Rec...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / IV. Ausländerrecht – im Allgemeinen

1. Allgemeines und Sprachbarrieren Hier ist zu differenzieren, ob es sich bei den Rechtsfragen um das allgemeine Ausländerrecht, um inländisches oder ausländisches Recht handelt. Grds. gilt nach wie vor: Das Gebiet, für welches um Beratungshilfe nachgesucht wird, muss einen Bezug zum Inland aufweisen. Nur dann ist von Gesetzes wegen Beratungshilfe möglich. Es versteht sich vo...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / II. Bedürftigkeit

1. Voraussetzungen Beratungshilfe kann nur dann zugesprochen werden, wenn die rechtsuchende Partei bedürftig i.S.d. BerHG ist. I.S.d. BerHG meint dabei, dass die rechtsuchende Partei derart bedürftig sein muss, dass in einem vergleichbaren PKH/VKH-Verfahren eine Ratenzahlung ausscheiden würde. Die Partei darf also aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 3. Einsatz der Energiepreispauschale?

Im Zusammenhang mit den Preisen für einen gestiegenen Energiebedarf stellt sich auch zweifelsfrei aktuell die Frage, ob die durch das Steuerentlastungsgesetz 2022[1] etablierte "Energiepreispauschale" (EPP) Berücksichtigung in der Beratungshilfe findet. Die EPP soll nach dem Willen des Gesetzgebers allen einkommensteuerpflichtig Erwerbstätigen eine Entlastung bieten. In Form...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 2. Einsatz von Vermögen und Einkommen in Zeiten gestiegener Preise

Gem. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das frei verfügbare Einkommen einzusetzen. Hierzu zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO. Der Einkommensbegriff knüpft an denjenigen des Sozialhilferechts an (vgl. insoweit § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII), da die PKH/VKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ist. Gem. § 82 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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AGS 09/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385 ff.) gibt Burhoff eine Bestandsaufnahme über die Rspr. zur Pauschgebühr des Strafverteidigers seit 2014. Mit einem aktuellen Thema der Beratungshilfe befasst sich Lissner (S. 392 ff.), nämlich inwieweit der Krieg in der Ukraine und die sich hieraus ergebenden Folgen zu neue Problemen bei der Beratungshilfe führen. Während in der Zivilgerichtsbarkeit sch...mehr

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] Der VGH entscheidet über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 RVG). [2] Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 2. Beratungshilfe für das Verfahren nach § 35 BtMG

Nach Ansicht des Gerichts komme Beratungshilfe in Betracht. "Letzteres" wiederum – so das OLG Dresden – nur bei entsprechenden vorliegenden Voraussetzungen, was im Anschluss aber nicht durch das OLG Dresden zu entscheiden war, auch wenn es abschließend tendenziell auch hierfür keine Raum zu sehen scheint, weil "der haft- und therapieerfahrene Verurteilte in der Lage gewesen ...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstreckung - ein Fall der Beratungshilfe?

Die Frage, ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, regelt § 1 BerHG. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönl...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Abgrenzung

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[4] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 3. Strafverfahren

Im Strafverfahren kann – wie oben unter I. 1. beschrieben – Beratungshilfe nur bis zum Eingang der Anklage bei Gericht bewilligt werden. Hier liegt folglich eine klare Abgrenzung vor, die (s.o.) auch Lücken aufweist, nämlich dann, wenn einem bedürftigen Rechtsuchenden gerade kein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Diese Lücke wurde aber (s.o.) bewusst in Kauf genomm...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / a) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – ohne vorherige anwaltliche Vertretung

Der "Klassiker" dieser Vorstellung ist z.B. die Beratungshilfe zur Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.[15] Beispiel 1 Ein (belastendes) Urteil I. Instanz ergeht. Der Beklagte war nicht anwaltlich vertreten. Er sucht nun im Wege der Beratungshilfe einen Anwalt auf, der ihn über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels belehrt. Im Idealfall kann – natürlich vorausg...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / III. Zusammenfassung

Ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, entscheidet das Vorliegen der in § 1 BerHG genannten Voraussetzungen. Die Frage ob eine Beratungshilfe "außergerichtlich" oder "innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens" liegt, wird in der Praxis unterschiedlich bewertet. Abgrenzungspunkte ergeben sich dabei nur aus Lit. und Rspr., nicht aus dem Gesetz selbst. Im Strafverfa...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / aa) Erste Möglichkeit

Das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug sind bspw. jeweils eine Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Folglich könnte man sich also auf den Standpunkt stellen: Hinweis Es sind zwei Angelegenheiten. In dieser Sache wurde bislang keine Beratunghilfe bewilligt. Der Verurteilte stellt sich zwischen den Instanzen "passiv" und damit außerhalb eines gerichtli...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / [Ohne Titel]

Die Frage, ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, regelt § 1 BerHG. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönli...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 3. Kritik

Die grundsätzliche "Befürwortung" der Beratungshilfe im Strafvollstreckungsverfahren dürfte diskussionswürdig sein. Angelegenheiten des Strafvollstreckungsrechts sind dem Strafrecht zugehörig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich die Regelung des Strafvollstreckungsrechts in der StPO wiederfinden. Das Verfahrensrecht sieht hier weitestgehend Entscheidungen der Strafgeri...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / c) Sozialrecht: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – mit vorheriger anwaltlicher Vertretung

Ähnliche Konstellationen kann es geben, wenn ein Rechtsanwalt im Sozialrecht "unterwegs" ist, dort Beratungshilfe bewilligt worden ist und es nun um die Frage einer weitergehenden Klage geht. Sofern für die Durchführung des sozialrechtlichen Widerspruchsverfahrens bereits Beratungshilfe gewährt worden ist, ist es ebenfalls diskussionswürdig, ob die nachfolgende Prüfung der Er...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Immer wieder gibt der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene Antragstellung Anlass zur Diskussion. Während für die Antragstellung der Beratungshilfe erst seit dem 1.8.2021 eine elektronische Antragstellung möglich wurde (s. Lissner, AGS 2021, 249), bestand die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung für die Vergütung bereits länger (s. Lissner, RVGreport ...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / bb) Zweite Möglichkeit

Es liegt (lag) ein gerichtliches Verfahren vor. Beratungshilfe kann mit der strengen gesetzlichen Formulierungsanwendung ("außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens") nicht mehr bewilligt werden.mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / cc) Dritte Möglichkeit

War der Rechtsuchende bereits anwaltlich (oder durch eine sonstige Beratungsperson) vertreten und soll diese Vertretung personenidentisch beibehalten bleiben, kann die Beratung über die Frage der Erfolgsaussicht einer möglichen Berufung auch als Nebenverpflichtung aus dem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag verstanden und subsumiert werden, sodass insoweit die Prüfung ei...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / Leitsatz

Die Vorlage des Original-Berechtigungsscheins ist bei der elektronischen Vergütungsabrechnung nicht notwendig. Dem steht nicht entgegen, dass das vom Rechtsanwalt nach § 1 Nr. 2 BerHFV bei Antragstellung grundsätzlich zu verwendende Formular (Anlage 2 zu § 1 BerHFV) eine von der Beratungsperson abzugebende Erklärung vorsieht, wonach dem Formular alternativ entweder der Berec...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / I. Sachverhalt

Es wurde in einer rechtlichen Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein erteilt. Die Angelegenheit wurde sodann durch die Beratungsperson erledigt und die Vergütung elektronisch zur Abrechnung eingereicht. Das AG wies den Vergütungsantrag mit der Begründung zurück, die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines, also in Papierform, sei bei Abrechnung...mehr

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AGS 08/2022, Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Von Dr. Lutz Förster und Denis C.H. Fast. 2. Aufl., 2022. Zerb Verlag, Bonn. XXI, 300 S., 49,00 EUR Mit dem KostRÄG 2021 legen die Autoren die 2. Aufl. der “Anwaltlichen Vergütung in Erbsachen” vor. Die Darstellung des Werkes beginnt mit der Annahme des erbrechtlichen Mandats. Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass man hier bereits an die spätere Vergütung denken muss...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 2. Sonderfälle

Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob die Rechtswahrnehmung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen soll, sind nach allg. Anschauung zwei Überlegungsansätze:mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / b) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – mit vorheriger anwaltlicher Vertretung

Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Rechtssuchende in I. Instanz bereits anwaltlich vertreten war. Hier "scheiden sich die Geister." Ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung oder eines sonstigen weiteren Vorgehens Beratungshilfe hier noch bewilligt werden kann, ist zumindest zur Diskussion zu stellen. Beispiel 2 Rechtsanwalt R vertritt den Beklagt...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / III. Keine Vorlage des Originalberechtigungsscheins notwendig

Das OLG Düsseldorf machte sich in seiner Entscheidung die Ansicht des LG Wuppertals zu Eigen. Danach sei es jedenfalls im Falle eines elektronisch eingereichten Vergütungsfestsetzungsantrags keine zwingende Voraussetzung für die Festsetzung der Beratungshilfevergütung des die Beratungsleistung erbringenden Rechtsanwaltes, dass der Beratungshilfeschein im Original eingereicht...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / I. Allgemeines

Die Beratungshilfe basiert auf dem Beratungshilfegesetz (BerHG) vom 18.6.1980.[2] Es ist ein Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und vor allem dort wirksam zu werden, wo anderweitige Hilfe ganz fehlt. Es soll die Chancengleichheit bei der Rechtsdurchsetzung auch für finanziell Minderbe...mehr