Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Eine Prozesskostenhilfebewilligung in den Verfahren kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Rz. 50 Für die anwaltliche Vertretung im Schlichtungsverfahren kann jedoch Beratungshilfe bewilligt werden. Der Anwalt erhält dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2503. Eine Differenzierung wie bei den Wahlanwaltsgebühren VV 2300/ VV 2303 i...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Zuständigkeit für die Prüfung der Angelegenheiten

Rz. 57 Die Frage, ob eine Angelegenheit vorliegt oder ob mehrere Angelegenheiten gegeben sind, ist einerseits im Vergütungsfestsetzungsverfahren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Rahmen der Festsetzung zu prüfen (§ 55 Rdn 149). Weder die Entscheidung(en) über die Bewilligung von Beratungshilfe noch die Anzahl erteilter Beratungshilfescheine entfalten eine Bindu...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Gebührensystem Festgebühr

Rz. 49 Bei der Vergütungsberechnung im Rahmen der VV 2501 ff. stellt sich häufig die Frage, ob eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Frage wird zumeist im Rahmen der Beratungsgebühr nach VV 2501 diskutiert, hat aber ebenso auch Bedeutung für die Geschäftsgebühr nach VV 2503 und eine eventuelle Einigungsgebühr nach VV 2508. Rz. 50 Für die Frage, ob ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zuständigkeit des Rechtspflegers

Rz. 30 Es ist umstritten, ob bei der Beratungshilfevergütung im Fall der Nichtabhilfe des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (des gehobenen oder mittleren Justizdienstes, vgl. § 55 Rdn 107 f.) der Richter oder der Rechtspfleger als Gericht des Rechtzugs i.S.v. § 56 Abs. 1 anzusehen ist. Soweit hier zutreffend die Zuständigkeit des Rechtspflegers bejaht wird,[85] wird das auf...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Forderungssperre gegen Rechtsuchenden

Rz. 2 § 8 Abs. 2 BerHG bestimmt, dass die Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden mit Bewilligung von Beratungshilfe eine Vergütung nicht geltend machen kann. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gesetzliche Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften oder um eine vereinbarte Vergütung handelt. Entsprechendes gilt im Fall nachträglicher Antragsteller ab Begi...mehr

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AnwaltKommentar RVG / c) Urheberrechtsverletzung

Rz. 70 Die Verteidigung eines Auftraggebers gegen urheberrechtliche Abmahnungen verschiedener Urheberrechtsinhaber wegen unterschiedlicher Urheberrechtsverletzungen bilden in aller Regel mehrere Angelegenheiten.[90] Denn bei den Abmahnungen der Urheberrechtsinhaber (Gegner) handelt es sich nicht um gleichgerichtete, sondern lediglich um eine gleichartige Handlungen. So bezie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bindende Bewilligung

Rz. 148 Es findet grundsätzlich keine Prüfung statt, ob die Beratungshilfe durch den Rechtspfleger zu Recht bewilligt worden ist. Die Beratungshilfebewilligung ist für den Urkundsbeamten bindend.[310] Wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht aber eine Vertretung bewilligt, ist diese Einschränkung unabhängig von der Frage ihrer Zulässigkeit[311] für die Festsetzung der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf Vergütungsanspruch gegen Staatskasse

Rz. 11 Die Staatskasse hat dem Anwalt nur die Gebühren im Rahmen von Beratungshilfe nach VV 2501 ff. zu zahlen (§ 44). Der Wortlaut des Abs. 1 legt nahe, dass jede Zahlung, die der Anwalt vom Gegner erhält, vorrangig auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung angerechnet werden soll. Dann käme der Anwalt erst in den Genuss des Anspruchsübergangs, wenn der Gegner mehr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei Wahlanwaltsgebühr (§ 13)

Rz. 35 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant obsiegt und der Gegner erstattet die Kosten ohne Anrechnung nach den Wahlanwaltsgebühren. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Ist bei der Festsetzung der Vergütung im Rahmen von Beratungshilfe die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Erinnerung und Beschwerde (§ 56)

Rz. 76 Wird die beantragte Vergütung durch den Urkundsbeamten versagt, ist hiergegen gem. § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 die Erinnerung statthaft. Sie ist nicht an eine Frist gebunden und nicht von einem Mindestwert abhängig. Erinnerungsberechtigt ist der die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt, nicht aber der Mandant. Rz. 77 Über die Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kosten einzustehen hat, kommt eine Entlastung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festgebühren

Rz. 74 Bei Festgebühren, wie sie etwa in der Beratungshilfe oder i.d.R. in Strafsachen für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt anfallen (VV 2500 ff., VV 4100 ff.), besteht keinerlei Möglichkeit, den Gegenstandswert gebührenbestimmend zu berücksichtigen. Die Zusammenrechnung der Werte verschiedener Gegenstände (§ 22 Abs. 1) lässt die Festgebühr unveränd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verstoß gegen Hinweispflichten

Rz. 17 Verstößt der Anwalt gegen seine Hinweispflicht, unterlässt er also den Hinweis auf die Möglichkeit der Beratungshilfe, macht er sich schadensersatzpflichtig, sodass er seine Wahlanwaltsvergütung nicht verlangen kann, wenn dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt worden wäre.[17] Er kann dann seine Wahlanwaltsvergütung lediglich in Höhe der Beratungshilfegebühr nach...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Reisekosten, VV 7003 ff.

Rz. 42 Auch Reisekosten nach VV 7003 ff. können erstattungsfähig sein.[42] Sie sind jedoch nur ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn der Rechtsanwalt den auswärts wohnenden Gegner oder einen Dritten aus erheblichen Gründen selbst aufsuchen muss. Auslagen für eine Reise zum Anhörungstermin vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind nach Auffassung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausschluss in Angelegenheiten nach Teil 4 bis 6 (Abs. 2)

Rz. 15 VV Vorb. 2.3 geht ausweislich seiner Überschrift davon aus, dass alle außergerichtlichen Vertretungen nach den Vorschriften dieses Abschnitts zu vergüten sind. Ausgehend hiervon regelt Abs. 2, in welchen Angelegenheiten die Anwendung der Gebührentatbestände nach VV Teil 2 Abschnitt 3 ausgeschlossen ist. Während nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung noch die auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 103 Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BerHG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anm. Abs. 5 S. 1 zu VV 1000 bestimmt, dass die Einigungsgebühr nach VV 1000 in Ehesachen (§ 121 FamFG) und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht entstehen kann. Eine Einigungsgebühr entsteht daher nicht in Verfahrenmehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Verordnung

Rz. 22 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat von der Ermächtigungsgrundlage des § 11 BerHG Gebrauch gemacht und eine Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) erlassen, die am 9.1.2014 in Kraft getreten ist. Im Bereich der Beratungshilfe besteht ein Formularzwang für den Antrag des Rechtsuchenden auf Bewilligung von Beratungshilfe sowie für den Antra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei PKH – Gebühr (§ 49)

Rz. 36 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Die Vergütung wird festgesetzt und ausgezahlt. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant erhält Prozesskostenhilfe. Der Rechtsstreit endet ohne Termin. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Der Anwalt begehrt die Festsetzung der Prozesskost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Voraussetzungen

Rz. 12 Die Hinweispflicht des Anwalts besteht aber nur, wenn für ihn Anhaltspunkte bestehen, dass der Mandant die Voraussetzungen für Bewilligung von Beratungshilfe erfüllt.[9] Der Anwalt muss sich dabei nicht der Bewilligung sicher sein. Die ernsthaft in Betracht zu ziehende Aussicht genügt. Die Obliegenheit zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse trifft den Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 58 Abs. 2

Rz. 25 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung und Beratungshilfevergütung verbleiben. Der Gesetzgeber hat indes bei Einführung des § 15a die vergleichbare, im Rahmen der ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Grundsatz

Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, wenn sie zur ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Regress der Staatskasse beim Rechtsuchenden

Rz. 11 Wird die Beratungshilfe aufgehoben, weil der Rechtsuchende nicht bedürftig ist, kann ihn die Staatskasse nach § 8a Abs. 3 BerHG grundsätzlich in Regress nehmen und von ihm die Erstattung der an die Beratungsperson bezahlten Vergütung verlangen. Die Geltendmachung des Regressanspruchs steht im Ermessen der Staatskasse.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 9 § 9 S. 2 BerHG gewährt dem Rechtsanwalt, der eine Beratungstätigkeit aufgrund von Beratungshilfe geleistet hat, einen eigenen Anspruch gegen den kostentragungspflichtigen Gegner, indem er den Erstattungsanspruch des Rechtsuchenden auf ihn übergehen lässt (Legalzession). Dieser Anspruch richtet sich auf die volle gesetzliche RVG-Vergütung (§ 9 S. 1 BerHG). Der Übergang ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Unanwendbarkeit von § 16 Nr. 4

Rz. 63 In der Rechtsprechung[71] wurde häufig unter Berufung auf § 16 Nr. 4 lediglich eine Angelegenheit angenommen, wenn der Anwalt den Mandanten in der Ehe- und verschiedenen Folgesachen (also solchen, die später gem. § 137 FamFG als Folgesachen anhängig zu machen wären) berät. Dieser Ansatzpunkt ist unzutreffend.[72] Bei der Vorschrift des § 16 Nr. 4 handelt es sich um ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Privilegierter Personenkreis

Rz. 16 Verfassungsrechtlich geboten ist mithin der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar für den mittellosen Auftraggeber, der von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen ist. Er ist auf die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung zwingend angewiesen, um seine Rechte überhaupt geltend machen zu können. Der unbemittelte Rechtsuchende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertreter des Rechtsanwalts

Rz. 3 Gewährt der Rechtsanwalt die Beratungshilfe nicht persönlich, sondern wird für ihn ein Vertreter tätig, so steht ihm die Vergütung aus der Staatskasse grundsätzlich nur dann zu, wenn es sich um eine der in § 5 genannten Personen handelt.[3] Wird die Beratungshilfe durch eine andere Person gewährt, so soll dem Anwalt kein Anspruch gegen die Landeskasse zustehen.[4] Dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundsatz: Vergütung nach den VV 2501 ff.

Rz. 5 Als Grundsatz spricht die Vorschrift des § 44 aus, dass der Anwalt für seine Tätigkeit in Beratungshilfesachen einen Anspruch gegen die Landeskasse nach den VV 2501 ff. erwirbt. Rz. 6 Voraussetzung für einen Anspruch nach den VV 2501 ff. ist, dass dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein ausgestellt worden ist (§ 6 Abs. 1 BerHG) bzw. nacht...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Kein Vorschuss (§ 47)

Rz. 75 Der im Wege der Beratungshilfe tätige Anwalt hat weder für seine Gebühren noch für seine Auslagen einen Anspruch auf Vorschuss. Dies ergibt sich aus § 47 Abs. 2.[109] Voraussetzung einer Vergütungsfestsetzung ist damit, dass die Vergütung fällig im Sinne von § 8 ist.[110] Eine Vergütungsfestsetzung noch im laufenden Beratungshilfemandat kommt damit nicht in Betracht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kein Vordruckzwang

Rz. 37 In Abschnitt A Nr. 1.1 der bundeseinheitlichen Ausführungsvorschriften über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung VwV Vergütungsfestsetzung ist ausdrücklich bestimmt, dass beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, die Festsetzung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen (vgl. Rdn 2).[76] Formlos oder mithilfe von E...mehr

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AnwaltKommentar RVG / II. Auslagen

1. Grundsatz Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, w...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Forderungsübergang nach § 9 BerHG

Rz. 35 Ist der Gegner des Auftraggebers verpflichtet, an den Auftraggeber die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, erfasst dieser Erstattungsanspruch die Post- und Telekommunikationspauschale nach den Wahlanwaltsgebühren, weil der Gegner auch die Gebühren nach den Wahlanwaltsgebühren zu erstatten hat (vgl. § 9 S. 1 "Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften"). Dieser ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 4 Da die VV 2501 ff. für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels[2] im Gegensatz zu den VV 2100 ff. keine besonderen Gebührentatbestände vorsehen, fällt diese Tätigkeit ebenfalls unter VV 2501.[3] Ebenso entsteht die Gebühr VV 2501 für die Beratung über die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt oder für die Beratung über eine Klageerhebung g...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Post- und Telekommunikationsentgelte, VV 7001, 7002

a) Berechnung Rz. 34 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal.[24] Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütende...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Rat oder Auskunft

Rz. 37 Erteilt der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe lediglich einen Rat (Beratung) oder eine Auskunft, so wird es in der Regel an Telekommunikationsauslagen fehlen, es sei denn, der Anwalt ruft den Ratsuchenden an und gewährt die Beratung telefonisch oder das Beratungsergebnis wird schriftlich zusammengefasst und dem Auftraggeber zugeschickt.[29] Es reicht aus, wenn nur e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Keine Hinweispflicht

Rz. 19 Ein Rechtsanwalt ist dagegen nicht verpflichtet, einen Mandanten, der ihn zu einer Beratung aufsucht, auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen, wenn er ohne Vorschuss tätig wird und bereit ist, seinen Vergütungsanspruch vom Eingang einer ihm als sicher hingestellten, die Hilfsbedürftigkeit des Mandanten beseitigenden Leistung eines Dritten an den Mandanten (...mehr

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AnwaltKommentar RVG / f) Keine Anrechnung

Rz. 39 Eine im Rahmen der Beratungshilfe verdiente Postentgeltpauschale ist nicht anzurechnen auf ein nachfolgendes Verfahren, auch nicht auf ein PKH-Bewilligungsverfahren.[33] Eine Anrechnung findet nur zwischen Gebühren statt (vgl. auch § 15a).[34] Bei einem Beratungshilfeverfahren und dem nachfolgenden Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren handelt sich nicht um dieselbe Ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für drei typisierte Arten von Angelegenheiten (Beratungshilfe, Verfahren nach VV Teil 3 und Verfahren nach VV Teil 4–6) die Erfüllungswirkung von Leistungen auf den (zukünftigen) Vergütungsanspruch des beigeordneten, bestellten oder im Wege der Beratungshilfe tätigen Anwalts. Es geht um eine gesetzliche Leistungsbestimmung im Außenverhältnis zur S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bedarfsgemeinschaft

Rz. 23 Mehrere Auftraggeber sind auch im Rahmen der Beratungshilfe bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) gegeben (vgl. zu Einzelheiten VV 1008 Rdn 36 "Bedarfsgemeinschaft").[34] Denn die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind Individualauftraggeber. Inhaber des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II ist nämlich jeweils das einzelne Mitglied der Bedarfsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Die Gebührenerhöhung nach VV 1008

Rz. 12 In VV 1008 ist die Gebührenerhöhung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber geregelt. Tatsächlich handelt sich hierbei gar nicht um eine Gebühr, sondern nur eine Erhöhungsvorschrift, die zur Erhöhung einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr führen kann. Ob sie auch Beratungen erfasst ist strittig (siehe VV 2508 Rdn 13; § 34 Rdn 116). Rz. 13 Auch die Gebührenerhöhung nach VV...mehr

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AnwaltKommentar RVG / III. Umfang der Angelegenheit, §§ 15, 16 ff.

1. Begriff der Angelegenheit, § 15 a) Gebührensystem Festgebühr Rz. 49 Bei der Vergütungsberechnung im Rahmen der VV 2501 ff. stellt sich häufig die Frage, ob eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Frage wird zumeist im Rahmen der Beratungsgebühr nach VV 2501 diskutiert, hat aber ebenso auch Bedeutung für die Geschäftsgebühr nach VV 2503 und eine eventu...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Angelegenheiten in Familiensachen

a) Verschiedene Auffassungen Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Weitere Rechtsprechungsnachweise

a) Schuldenregulierung Rz. 68 Die Schuldenregulierung für den Rechtsuchenden wird stets als eine Angelegenheit angesehen, auch dann, wenn die Regulierung mit verschiedenen Gläubigern erfolgt.[84] Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Gläubiger in einem einheitlichen Rundschreiben angeschrieben werden.[85] Auch die Schuldenregulierung nach VV 2502, 2504 ff. ist unabhängig v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 18 Nur ein Auftraggeber liegt vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[29] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts beraten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist aber schon anhängig. Eine Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Geschäfts- und Einigungsgebühr

Rz. 50 Insbesondere bei Beratungshilfe kann das Gericht zur Glaubhaftmachung des Anfalls der geltend gemachten Gebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr VV 2503 und der Einigungs- oder Erledigungsgebühr VV 2508 die Vorlage von Schriftwechsel verlangen, sofern die Vorlage zulässig, möglich und zumutbar ist. Das Gericht ist im Rahmen seiner Entscheidung über die Beratungshilf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit

Rz. 5 Keine Einigkeit besteht, ob im Rahmen der Beratungshilfe die Gebührenerhöhung nach VV 1008 anzuwenden ist. So meint das AG Kiel, dass eine Gebührenerhöhung nach VV 1008 im Rahmen der Beratungshilfe nicht in Betracht kommt.[3] Nach Auffassung des AG Kiel schließe die VV Vorb. 2.5. einen Rückgriff auf Vorschriften aus VV Teil 1 aus. Dem Einwand, VV 1008 regele nicht die ...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Anwendung von § 55

Rz. 74 Die aus der Staatskasse auszuzahlende Beratungshilfevergütung wird im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 festgesetzt. Antragsteller ist hier der die Beratungshilfe gewährende Anwalt. Die Entstehung der Vergütung ist glaubhaft zu machen (siehe dazu ausf. § 55 Rdn 40 ff.).[107] Hierzu kann im Einzelfall eine Versicherung an Eides statt, eine anwaltliche Versicher...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltendmachung des Übergangsanspruchs (Klage)

Rz. 46 Eine entsprechende Anwendung des Abs. 2 scheidet aus, weil die Beratungshilfe nicht in einem gerichtlichen Verfahren stattfindet, sondern eine außergerichtliche Tätigkeit darstellt. Damit fehlt der Staatskasse die Zugriffsmöglichkeit über das Kostenrecht. Wenn der erstattungspflichtige Gegner nicht freiwillig zahlt, bleibt ihr nur der Klageweg.mehr