Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 3 Beginn eines Störfalls

Der Störfall tritt grundsätzlich an dem Tag ein, an dem das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird bzw. bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt werden. Darüber hinaus existieren weitere Sachverhalte, bei denen der Tag vorgegeben wird, an dem der Störfall beginnt. mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.1 Arbeitgeberleistungen als Einmalbezug, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat vor dem 1.1.2005 eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmerin abgeschlossen. Der Beitrag beträgt jährlich 1.752 EUR und wird vom Arbeitgeber als Einmalbetrag im November zusätzlich zum Arbe... mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.2 Berücksichtigung von Entgelt im Störfall

Im Störfall wird das gesamte Entgeltguthaben als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Dazu zählen ggf. auch etwaige Wertzuwächse, Zinsen o. Ä. Dies erfolgt höchstens bis zu der für den einzelnen Versicherungszweig für die Dauer der Arbeitsphase der vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung[1] festgestellten SV-Luft. Praxis-Beispiel Wertguthaben Der Arbeitgeber st... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Haushaltsscheck / 4.1 Kranken- und Rentenversicherung

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte im Privathaushalt, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber pauschale Krankenversicherungsbeiträge i. H. v. 5 % zu zahlen, wenn der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt ebenfalls 5 % und ist zu zahlen, sofern der... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Handwerker / 3.2 Alleinhandwerker

Alleinhandwerker sind Handwerker, die in ihrem Gewerbebetrieb keine wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtigen Personen mehr als geringfügig beschäftigen. Nicht berücksichtigt werden dabei jedoch Lehrlinge und Ehegatten oder Verwandte 1. Grades. Wird z. B. im Handwerksbetrieb ein Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt[1] und ist dieser Arbeitnehmer noch in einer ander... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Elternzeit / 2.2.2 Wechsel von versicherungspflichtiger in versicherungsfreie Beschäftigung

Etwas anders gilt, wenn während der Elternzeit ein Wechsel von einem versicherungspflichtigen in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorgenommen wurde und die Einmalzahlung während der geringfügig entlohnten Beschäftigung ausbezahlt wird.[1] In diesem Fall ist zunächst zu klären, aus welchem der versicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Beschäftigungsabsch... mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Insich-Berechnung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Ab August 2026 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 338 EUR monatlich. Es wurde vereinbart, das... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Scheinselbstständigkeit / 1.2 Zu anderen Vertragsverhältnissen

Die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen ist im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Dadurch wird den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen.[1] Hierbei sind auch solche Besonderheiten oder Eigenarten einer Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich etwa in Branchen und Bereichen ergeben, die Spezifika aufgrund grundrechtlich gesch... mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung von Dauerbesch... mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü... mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 3 Folgen eines nicht mehr möglichen Beitragsabzugs

Über die oben genannten Regelungen[1] hinaus hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Rückgriffsmöglichkeit in das Vermögen des Arbeitnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Beschäftigung beendet ist oder Zahlungen von Arbeitsentgelt nicht mehr anfallen. Achtung Geldwerter Vorteil bei Beitragsübernahme durch den Arbeitgeber Wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung der Arbeitnehmerbe... mehr

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Pflegezeit / 2.1.4 Versicherungsfreie Arbeitnehmer

Für die Dauer der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung sind die Voraussetzungen der Krankenversicherungsfreiheit nicht mehr gegeben. Ein nur vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das die Versicherungsfreiheit unbeschadet lässt, kann in diesen Fällen nicht angenommen werden. Diese Regelung entspricht der für die Arbeitsunterbrechung wege... mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc... mehr

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Arbeitgeberanteil / 1.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat für geringfügig entlohnte Beschäftigte einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung aus dem Arbeitsentgelt dieser Beschäftigung zu tragen, wenn die Beschäftigung versicherungsfrei ist.[1] Der Beitragssatz beträgt einheitlich für alle Krankenkassen 13 %, unabhängig davon, ob ein Entgeltfortzahlungsanspruch für mindestens 6 Wochen besteht oder nicht. Wi... mehr

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Waisenrente / 1.2.4 Zurechnungszeit

Die Waisenrente berechnet sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherung... mehr

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Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten... mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.5 Abgabefrist

Der Arbeitgeber hat den Beitragsnachweis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.[1] Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr des Tages vorliegen muss. Der Beitragsnachweis ist also nur dann re... mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.2 Organisationsverschulden

Nach Rechtsprechung[1] des BSG kann unverschuldete Unkenntnis bereits dadurch ausgeschlossen werden, dass ausreichend organisatorische Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden (sog. Organisationsverschulden). Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im entschiedenen Fall ging... mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 4 Beitragstragung

Für die Beitragszahlung bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen gilt für alle Beschäftigungen zusammen die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigt das Entgelt aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze(n), zahlt der einzelne Arbeitgeber nur anteilige Beiträge.[1] Für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts aus... mehr

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Ferienjobber / 5 Ehrenamt – Übungsleiterfreibetrag oder Ehrenamtspauschale

Im Rahmen eines nebenberuflichen ehrenamtlichen Ferienjobs können der Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale Anwendung finden. Seit 2026 beträgt der Übungsleiterfreibetrag 3.300 EUR jährlich bzw. 275 EUR monatlich und die Ehrenamtspauschale 960 EUR jährlich bzw. 80 EUR monatlich. Diese steuerfreien Einnahmen sind nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgel... mehr

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Beitragserstattung / 5 Meldeberichtigungen

Wird durch die Beitragserstattung das Versicherungsverhältnis oder die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts verändert, sind auch die bisher erstatteten Meldungen nach der DEÜV vom Arbeitgeber zu stornieren. Gegebenenfalls sind neue Meldungen mit den nunmehr zutreffenden Angaben zu erstatten. Hat die Einzugsstelle die Erstattung der zu Unrecht gezahlten Bei... mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / Zusammenfassung

Begriff Eine Anwartschaftsversicherung hält den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufrecht. Leistungen können in dieser Zeit nicht bezogen werden. Da der Leistungsanspruch ruht, sind für die Anwartschaftsversicherung nur geringe Beiträge zu zahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Tatbestände, die zu einem Ruhen ... mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 3.3 Erstattungshöhe

Nach § 1 Abs. 1 AAG sind dem Arbeitgeber 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen zu erstatten. Die Krankenkassen haben allerdings die Möglichkeit, in ihren Satzungen eine niedrigere Erstattungshöhe festzulegen. Die meisten Krankenkassen haben davon Gebrauch gemacht und bieten wahlweise gestaffelte Erstattungshöhen an. Praxis-Beispiel Erstattungsbetrag bei einem Arbeitsentgel... mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.1 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist § 22 Abs. 2 SGB IV entsprechend anzuwenden. D. h., es ist eine Verhältnisberechnung durchzuführen, wenn das Arbeitsentgelt aus den verschiedenen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung übersteigt. Diese Betrachtungsweise gilt jedoch nur für das U2-Verfahren. Achtung Aufteilung der Beiträge nur bei Umlagepflicht beid... mehr

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Beitragsberechnung / 1.1 Beitragszeitraum

Die Beiträge werden grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft berechnet. Dabei werden die Woche mit 7 Tagen, der Monat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Tagen angesetzt. Erstreckt sich die Beitragspflicht nicht über einen vollen Kalendermonat, sind für die Beitragsberechnung die tatsächlichen Kalendertage des entsprechenden Monats zu berücksichtigen. Ausgangswert fü... mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.1 Dauerbeitragsnachweis

Ändert sich die Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte und damit auch die Höhe der Beiträge nicht jeden Monat, kann der Beitragsnachweis als Dauerbeitragsnachweis gekennzeichnet werden. Bei diesem Verfahren ist der Einzugsstelle erst dann wieder ein neuer Beitragsnachweis-Datensatz zu übermitteln, wenn sich die Beitragshöhe ändert. Diese Notwendigkeit kann sich z. B. t... mehr

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Beitragsberechnung / 2 Beitragssätze

Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen sind nach dem Beitragssatz zu berechnen, welcher für den Abrechnungszeitraum zutrifft. Sie sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und für die Zeit der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. mehr

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Flexible Arbeitszeit (Versi... / Zusammenfassung

Begriff Die versicherungsrechtlichen Regelungen der einzelnen Versicherungszweige werden grundsätzlich auch für solche Arbeitnehmer angewendet, die während einer Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: ... mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Entgeltabrechnung kann es passieren, dass der Beitragseinzug mit der Abrechnung nicht vorgenommen wurde. Ist der Beitragseinzug unterblieben, kann der Arbeitgeber die Versichertenanteile grundsätzlich für die letzten 3 abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten. Für weitere Zeiträume können die Beiträge einbehalten werden, wenn der Abzug ohne... mehr

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Beitragsnachentrichtung / 3 Geringfügig Beschäftigte und rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

Wird die Geringfügigkeitsgrenze infolge einer rückwirkenden Erhöhung des Arbeitsentgelts überschritten, tritt Versicherungspflicht mit dem Tage ein, an dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist. Beispielhaft wäre dies der Tag des Abschlusses eines Tarifvertrags. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Für das nachgezahlte ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beitragszuschuss / 3.2 Geleistete Mehrbeiträge sind steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss, der die Hälfte des tatsächlich geleisteten Beitrags übersteigt, ist der geleistete Mehrbetrag steuerpflichtig. Da es sich bei dem übersteigenden Teil der Arbeitgeberzahlung um eine Geldleistung handelt, ist die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze nicht anwendbar. Es liegt kein Sachbezug vor, da der Arbeitgeber mit der Geldlei... mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.2 Beitragszuschüsse

Sind Jugendfreiwilligendienstleistende freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, erhalten sie von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.[1] Der Zuschuss ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Bundesfreiwilligendienstleistenden zu tragen hätte. mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vor, wenn das... mehr

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Rechtskreis / 3.2 Beschäftigungsort

Wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für diese Versicherungszweige eine Art "innerdeutsche Ein- und Ausstrahlung" praktiziert. Grundsätzlich sind für die Beiträge zu diesen Versicherungszweigen die Verhältnisse am Beschäftigungsort maßgebend. Wird jedoch ein Beschäftigter aus dem Rechtskreis West für eine bef... mehr

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§ 14 Personalwesen / G. Berechnung Umlage U 1 (Krankheit)

Rz. 60 Arbeitnehmer haben grds. im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Um kleine bzw. mittelständische Betriebe finanziell zu entlasten, wurde die sog. Umlage U1 eingeführt. An diesem Umlageverfahren nehmen alle Arbeitgeber mit regelmäßig bis zu 30 Beschäftigten teil, sodass die meisten Kanzleien umlagepflichtig sind. Die umlagepflichtigen A... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Bundesfreiwilligendienst / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Für die Arbeitslosenversicherung gelten besondere beitragsrechtliche Regelungen, wenn sich der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. In diesem Fall werden die Beiträge von der Bezugsgröße berechnet (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Beträgt der Zeitraum zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn des Bundesfrei... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Alleinhandwerker / Zusammenfassung

Begriff Alleinhandwerker sind Handwerker, die in ihrem Gewerbebetrieb keine wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtigen Personen beschäftigen. Nicht berücksichtigt werden dabei jedoch Lehrlinge und Ehegatten oder Verwandte ersten Grades. Als selbstständig tätige Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben ist der Alleinhandwerker rentenversicherungspflichtig, wenn er in di... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Berufsausbildung / 4.1 Berechnungsgrundlage

Die Beiträge für Auszubildende werden von der Ausbildungsvergütung berechnet. Dabei wird der Beitragsberechnung mindestens die Mindestausbildungsvergütung zugrunde gelegt. Die monatliche Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr hängt vom Jahr des Ausbildungsbeginns ab und betrug bei Ausbildungsstart in 2025: 682 EUR 2024: 649 EUR 2023: 620 EUR 2022: 585 EUR 2021: 550 EUR... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Elternzeit / 3 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit sind arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern unmittelbar vor der Kindererziehung bereits Versicherungspflicht bestand.[1] Die Arbeitslosenversicherung wertet den Bezug des Elterngelds wie eine Beitragszeit. Die Beiträge zahlt der Bund. Die Elternzeit begründet nach dem Recht der Arbeitsförderung in gleicher Weise... mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 5 Abführung

Die Pauschalbeiträge sind elektronisch mit dem Beitragsnachweis zu übermitteln und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Bei Minijobs in Privathaushalten werden die Beiträge von der Minijob-Zentrale berechnet und im Haushaltsscheckverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen. mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Ausländische Arbeitnehmer / 3.4 Illegale Beschäftigung

Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ausübt, unterliegt dennoch der Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen. Kann die konkrete Dauer der bisherigen Beschäftigung nicht festgestellt werden, gilt eine Fiktion. Es wird unterstellt, dass die Beschäftigung bereits seit mindestens 3 Monaten bestand... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Lehrer und Erzieher / 3.2.6 Beitragszahlung bei nachträglich festgestellter Versicherungspflicht

Wird die Versicherungspflicht nachträglich festgestellt, sind rückwirkend ab Aufnahme der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit die Beiträge nachzuzahlen.[1] Selbst wenn strittig gewesen ist, ob es sich bei der Tätigkeit als Lehrer/Erzieher um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt, sind die Rentenversicherungsbeiträge vom Begi... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 3 Beitragsberechnung

Für Seeleute, die auf einem Schiff unter deutscher Flagge beschäftigt werden, berechnen sich die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach einer Durchschnittsheuer.[1] Zu beachten ist, dass ungeachtet der Fusion von Seekasse und Knappschaft für Seeleute nicht das Recht der knappschaftlichen, sondern das der allgemeinen Rentenversicherung gilt. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Hauptberuflich Selbstständige / 4.2 Rentenversicherung

Für die in der Rentenversicherung Selbstständigen gilt als Ausgangswert für die Beitragsberechnung ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße 2026: 3.955 EUR mtl. (2025: 3.745 EUR mtl.). Das gilt auch, wenn keine Hauptberuflichkeit vorliegt. Bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Arbeitseinkommens gilt das nachgewiesene Einkommen, mindestens jedoch die am 1. Januar de... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Übergangsbereich / 5 Beitragsberechnung

Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert. 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers Im nächsten Schri... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Versorgungsausgleich (Auswi... / Zusammenfassung

Begriff Ein durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aus, sobald die familiengerichtliche Entscheidung (Beschluss) über den Versorgungsausgleich wirksam wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zu- oder Abschläge aus dem Versorgungsausgleich sind in § 76 SGB VI geregelt. § 101 Abs. 3... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Zahlstellenverfahren (Verso... / Zusammenfassung

Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und vollständig er... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sachbezüge / 6.2.2 Pauschale Versteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG

Aus den Ausführungen oben folgt, dass für Konzernmitarbeiter solche pauschal versteuerten Sachzuwendungen beitragspflichtig sind. Dies gilt ebenso für die eigenen Mitarbeiter des die Sachzuwendung gewährenden Unternehmens. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung für eigene Arbeitnehmer ergibt sich aus § 37b Abs. 2 EStG und wird von der Regelung in der SvEV nicht erfasst. mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Menschen mit Behinderung / 4.2.1 Berechnung

Das Mindestarbeitsentgelt für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge beträgt 80 % der maßgeblichen Bezugsgröße (2026: 3.164 EUR; 2025: 2.996 EUR).[1] Da der Beitragsberechnung fiktive Arbeitsentgelte zugrunde gelegt werden, finden die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs [2] keine Anwendung. mehr