Werden bei einer Entsendung ins Ausland dort Leistungen zur Krankenbehandlung erforderlich, so muss der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen[1]. Sofern eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kann der Arbeitgeber die Kosten dort zur Erstattung einreichen. Allerdings erhält er höchstens die Kosten erstattet, die der Kasse bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Die Haftung des Arbeitgbers ist in der Höhe jedoch nicht begrenzt. Deshalb empfiehlt sich bei Entsendungen grundsätzlich der Abschluss einer entsprechenden privaten Zusatzversicherung. Ist der Beschäftigte privat krankenversichert sollte geprüft werden, ob die Kosten auch im Beschäftigungsstaat in voller Höhe übernommen werden und für welche Entsendedauer dies gilt.

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