Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.6 Arbeitslosengeld für freigestellte Arbeitnehmer

Praxis-Beispiel Sofortige Kündigung und Freistellung nach Insolvenzeröffnung Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens Masseunzulänglichkeit angezeigt. Er hat den Arbeitnehmern sofort gekündigt und sie mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt. Die Arbeitnehmer erhalten für den Freistellungszeitraum vorerst keine Zahlungen, da keine ausreichende Liquid... mehr

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Mindestlohnanspruch – Auch ... / Entscheidung

Das Bundessozialgericht sagt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zu Recht weitere Beiträge und Umlagen auf den nicht erfüllten Anspruch auf Mindestlohn gefordert. Der gesetzliche Mindestlohn muss als Geldbetrag gezahlt werden. Sachleistungen wie ein Firmenwagen reichen nicht aus. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Anspruch auf den Mindestlohn maß... mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2025 bis zum 29.9.2025, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt... mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1.2 Beiträge zur Sozialversicherung

Wenn ein Nettoentgelt vereinbart ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, die auf die Einnahmen entfallenden Steuern und die ihrem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Die Sozialversicherungsbeiträge sind von dem danach zu errechnenden Bruttoarbeitsentgelt zu ermitteln. Hinweis Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung und Zusatz... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Beiträge aus Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands

Vom Arbeitgeber über das ohnehin geschuldete Arbeitsentgelt erbrachte Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers sind – soweit sie steuerfrei sind[1] – gleichermaßen beitragsfrei zur Sozialversicherung.[2] Überschreiten die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands den für die Steuerfreiheit zulässige... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Aufrechnung / 1 Aufrechnung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann Beiträge in voller Höhe oder Teile von Beiträgen zur Sozialversicherung, die er zu viel gezahlt hat, aufrechnen, wenn bei Aufrechnung von Beiträgen in voller Höhe der Beginn des Zeitraums, für den die Beiträge irrtümlich gezahlt wurden, nicht länger als 6 Kalendermonate zurückliegt. Bei Aufrechnung von Teilbeiträgen darf der Erstattungszeitraum nicht län... mehr

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Gruppenunfallversicherung / 1 Zuordnung der Beiträge zum Arbeitsentgelt

Beiträge des Arbeitgebers für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers sind grundsätzlich beitragspflichtig. Allerdings ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Arbeitgeberbeiträge für eine Gruppenunfallversicherung danach zu differenzieren, ob aufgrund des Versicherungsvertrags der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt ist. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Betriebliche Krankenversich... / 5.1 Beiträge

Die Beiträge werden unternehmensindividuell berechnet. Da üblicherweise keine Alterungsrückstellungen gebildet werden und ein Gruppenrabatt gewährt wird, sind sie in der Regel niedriger als normale private Krankenzusatzversicherungen. Die Versicherer können entweder altersunabhängige oder nach Altersgruppen gestaffelte Beiträge erheben. Wichtig Weiterführung der bKV bei Aussc... mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.3 Freiwillige Beiträge und Zusatzbeiträge zählen nicht zu gesetzlichen Abzügen

Soweit im Einzelfall bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart wird, gilt: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zählen nicht zu den gesetzlichen Abzügen und sind somit beim Abtastverfahren nicht zu berücksichtigen.[1] Das gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge dieser Person... mehr

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Nettolohnvereinbarung / 4 Geldwerter Vorteil bei illegaler Beschäftigung

Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Beiträge zur Sozialversicherung nicht gezahlt worden, so bestimmt § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, dass ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt. Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt des Beschäftigten ist so zu ermitteln, indem das Nettoarbeitsentgelt um die darauf entfallenden Steuern und den Gesamtsozialversicherungsb... mehr

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Geldstrafen / 2 Lohnabzug einer Vertragsstrafe

Wird der Arbeitslohn durch eine vom Arbeitgeber verhängte Vertragsstrafe im Wege der Aufrechnung gemindert, ist der Strafbetrag bei der Beitragsbemessung nicht abzugsfähig. In einem solchen Fall gilt der volle Entgeltbetrag als zugeflossen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind aus dem vollen Entgelt zu berechnen. mehr

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Obligatorische Anschlussver... / 8 Beiträge

Für die Beitragsgestaltung gelten die für freiwillige Mitglieder maßgebenden Regelungen[1] uneingeschränkt.[2] Daher werden die Beiträge nach den beitragspflichtigen Einnahmen, die vom Mitglied nachzuweisen sind, bemessen. Achtung Ohne Nachweis Höchstbeitrag Sofern und solange Nachweise nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung beitragspflichtige Einnahmen... mehr

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Summenbeitragsbescheid / 2 Schätzung der Arbeitsentgelte

Wenn die Höhe der Arbeitsentgelte nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand ermittelt werden kann, sind sie zu schätzen. Dabei sind ortsübliche Maßstäbe zu berücksichtigen (z. B. ortsüblicher Tariflohn, tarifliche Arbeitszeit). Die Schätzung kann sich auch am Umsatz des Arbeitgebers orientieren. Summenbeitragsbescheid für gemeldete Arbeitnehmer Bezieht ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Trainee / 2 Beiträge und Meldungen

Die Bemessung und Abführung der Beiträge und Umlagen sowie die Abgabe von Meldungen nach der DEÜV sind von den Arbeitgebern nach den allgemeinen Regelungen vorzunehmen, die für Beschäftigte gelten. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Keine Kürzung der Bemessungsgrundlage

Die pauschale Lohnsteuer ist eine vom Arbeitgeber zu übernehmende Steuerschuld. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber im Innenverhältnis vereinbarungsgemäß den Arbeitnehmer mit dieser Lohnsteuer belasten kann. Dies gilt auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Übernahme der pauschalen Steuer durch den Arbeitnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Beitragsbe... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitgeber / 3 Pflichten des Arbeitgebers

Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.[1] Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.[2] Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten be... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.1 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobetrag wird ermittelt, in... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschenke / 1.2 Sozialversicherung

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist es unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Leistungen des Arbeitgebers erbracht werden. Sachbezüge, die einem Arbeitnehmer aus einer Beschäftigung zufließen, gehören somit grundsätzlich zum Arbeitsentgelt und sind beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Für die Berechnung der Beiträge aus unentgeltlich zur Verfüg... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Organspende, Leistungsanspr... / 2.3 Erstattung durch die Krankenkassen des Organempfängers

Allerdings bleibt der Arbeitgeber mit dieser Entgeltfortzahlung nicht belastet. Ihm sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Organempfängers das volle Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten. Dies gilt auch für den Fall, das... mehr

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Nettolohnvereinbarung / 2 Voraussetzungen der Nettolohnvereinbarung

Eine Nettolohnvereinbarung setzt eine ausdrückliche und unmissverständliche Vereinbarung voraus. Für diese ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Inhaltlich muss die Nettolohnvereinbarung festlegen, dass der Arbeitgeber – zumindest im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer – sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitnehmeranteile sowie di... mehr

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Bachelorand / Sozialversicherung

Infographic Diplomanden, Master- oder Bacheloranden sind nicht als Arbeitnehmer kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Anfertigung ihrer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit ... mehr

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Fälligkeit / 1.4 Gezahlte Beiträge

Der Beitrag muss am Fälligkeitstag dem Konto der Einzugsstelle gutgeschrieben sein. Das Risiko des Zahlungswegs trägt somit der Arbeitgeber. Bei Zahlungsanweisung ist der Bankenweg mit einzuplanen. Das gilt auch bei Zahlung durch Scheck. Der Arbeitgeber muss bei Scheckzahlung sicherstellen, dass die Krankenkasse bei ordnungsgemäßer Bearbeitung und Weiterleitung des Schecks a... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Vollwertige Beiträge / Zusammenfassung

Begriff Beitragszeiten mit vollwertigen Beiträgen sind rentenrechtliche Zeiten, in denen in einem Kalendermonat Beiträge nicht mit einer beitragsfreien Zeit zusammentreffen und insoweit der Kalendermonat keine beitragsgeminderte Zeit ist. Der betreffende Kalendermonat ist somit ausschließlich mit Beiträgen belegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: V... mehr

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Betriebsnachfolge / 1 Haftung für rückständige Beiträge

Die zivilrechtliche Regelung zum Übergang der Rechte und Pflichten auf den Betriebserwerber[1] ist nicht auf die Beitragspflichten der Sozialversicherung übertragbar. Mögliche vorhandene Beitragsrückstände des vorherigen Inhabers sind auch hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile keine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem laufenden Arbeitsverhältnis. Auch aus der Haftung für d... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.2 Arbeitgeberzuschüsse zum Krankengeld

Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldes.[1] Für die Ruhenswirkung ist zu prüfen, ob das Teil-Arbeitsentgelt ganz oder teilweise beitragspflichtig ist. Ein Teil-Arbeitsentgelt oder Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist beitragspflichtig, soweit die Einnahmen zusammen mit dem Netto-Krankengeld (nac... mehr

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Sonderrechtsnachfolge / 3.2 Laufende Geldleistungen

Neben der Fälligkeit der Ansprüche ist weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 56 SGB I, dass es sich um laufende Geldleistungen handelt. Laufende Geldleistungen sind solche Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen. Allerdings gehen nur die "laufenden" Geldleistungen auf den Sonderrechtsnachfolger über. Die übrigen Geldleistungen werden nach der ... mehr

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Nichtversicherte PKV / 3 Höhe des Beitrags

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt in allen Selbstbehaltsstufen ist zwar abhängig u. a. von Alter und Geschlecht des Versicherten. Jedoch spielen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn keine Rolle; individuelle Risikozuschläge werden nicht erhoben. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zur Berechnung des Höchstbeitra... mehr

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Verjährung / 4.1 Beanstandung von Beiträgen durch den Arbeitgeber

Der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Entrichtung. Diese Regelung betrifft Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht oder -berechtigung zu Unrecht entrichtet worden sind.[1] Zu Unrecht entrichtete Beiträge darf die Ei... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Familienangehörige / 4 Beiträge/Meldungen/Leistungen für Familienangehörige

Für beschäftigte sozialversicherungspflichtige Familienangehörige und Lebenspartner sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge wie bei nicht verwandten Beschäftigten zu berechnen und abzuführen.[1] Für die An- und Abmeldungen sowie für die sonstigen Meldungen gelten ebenfalls weitgehend die für sonstige Beschäftigte zu erstattenden Meldungen. Soweit es sich bei dem Familienan... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Gruppenunfallversicherung / 2.1 Pauschale Versteuerung führt zur Beitragsfreiheit

Die Beitragsleistungen des Arbeitgebers für eine Gruppenunfallversicherung können pauschal versteuert werden. Die Beiträge sind dann kein Arbeitsentgelt.[1] mehr

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Tantieme / Sozialversicherung

Tantiemen sind ebenso wie andere Gewinnbeteiligungen lohnsteuerpflichtig und damit auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Tantiemen sind als Einmalzahlung grundsätzlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Bei Überschreitung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ist eine anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze zu berechnen. Bei Zahlung in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. ist... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 1 Die 4-Jahresfrist

Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Für die Verjährung des Anspruchs ist also der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge maßgebend, nicht etwa der Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem ersten Tag des Kalenderjahres, das dem Kalende... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Pflegevorsorgefonds

Begriff Der Pflegevorsorgefonds ist ein Sondervermögen und wird von der Bundesbank verwaltet. Seit 1.1.2015 werden die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (derzeit jährlich etwa 1,8 Milliarden EUR) in den Pflegevorsorgefonds abgeführt. Er soll zu einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeversicherung in der Zukunft beitragen und ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren. Dam... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Prämienzahlung

Begriff Im Rahmen von Wahltarifen können die Krankenkassen in ihren Satzungen verschiedene Tarife vorsehen, bei denen Prämienzahlungen an die Versicherten erfolgen können. So können Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Kasse zu tragenden Kosten selber übernehmen (Selbstbehalt) und erhalten dafür von ihrer Krankenkasse eine Prämienzahlungen. Prämienz... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flexi-Rente

Begriff Die Flexi-Rente umfasst zahlreiche Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten zu fördern, bezogen auf den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für danach. Seit 1.1.2017 besteht Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wer demnach neben einer vorgezogenen Alt... mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 4 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei freiwillig Krankenversicherten

Ergeben sich im Rahmen des § 23c SGB IV beitragspflichtige Einnahmen bei einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung, werden Beiträge zur freiwilligen Versicherung nur nach dem beitragspflichtigen Anteil der arbeitgeberseitigen Leistung berechnet. Insoweit werden die freiwillig Versicherten gleichbehandelt wie pflichtversicherte ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei Insolvenz eines Arbeitgebers hat der Rentenversicherungsträger die Betriebsprüfung einzuleiten, sobald die Mitteilung einer Einzugsstelle oder eines Unfallversicherungsträgers vorliegt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde oder die Betriebstätigkeit vollständig beendet wurde. Zu diesem Zweck informiert die Einz... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Anwartschaftsversicherung (... / 3 Positive und negative Aspekte der Anwartschaftsversicherung PKV

Ist eine Rückkehr in die private Krankenversicherung geplant, kann durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung also eine erneute Gesundheitsprüfung umgangen werden. Bei einer großen Anwartschaft ist ein zusätzlicher Vorteil, dass höhere Beiträge (aufgrund des Alters) vermieden werden. Auch Wartezeiten können mit einer Anwartschaftsversicherung vermieden werden. Denno... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.2 Einzugsstelle stellt Beitragspflicht fest

Über die Frage, ob der Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, entscheidet letztlich die Krankenkasse als Einzugsstelle.[1] Der Arbeitnehmer kann die Entscheidungen der Einzugsstelle gerichtlich überprüfen lassen. Soweit über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe für die Vergangenheit zu entscheiden ist, ist die... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n... mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 6 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rentenversicherungsbeiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt und deshalb beanstandet worden sind, aber nicht zurückgefordert wurden, gelten als freiwillige Beiträge.[1] Dies gilt allerdings nur, wenn die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in dem Zeitraum bestand, für den die Beiträge als gezahlt ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung / 2 Wirkung der Verjährung

Die Verjährung ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Die Verjährung tritt damit auch ein, ohne dass sie beantragt oder verlangt werden muss. Vielmehr darf die Einzugsstelle verjährte Beiträge weder einziehen noch annehmen, selbst wenn der Arbeitgeber oder der jeweilige Beitragsschuldner sie zur Zahlung anbietet. Diese Regelung betrifft nur die von der Krankenkasse als Ei... mehr