Begriff

Der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1.7.2023 37,60 EUR (West). Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Durch die Vervielfältigung des jeweiligen aktuellen Rentenwerts mit

  • den persönlichen Entgeltpunkten und
  • dem je nach Rentenart unterschiedlichen Rentenartfaktor

wird der monatliche Betrag der Rente berechnet. Über die in der Regel jährliche Veränderung des aktuellen Rentenwerts werden die Renten an die Entwicklung der Einkommen angepasst.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts richtet sich nach §§ 68 und 68a SGB VI. Sonderregelungen enthalten die §§ 255d bis 255j SGB VI. Die Anpassung erfolgt in der Regel jährlich zum 1.7. durch Verordnung.

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