Überblick

Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird für Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht immer bedeutender. Die Berichtspflichten und die sich daraus ergebende Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten und Bewerbern werden umfassender. Das wiederum kann Unternehmen zu einer Neuausrichtung zwingen.

Dabei nimmt das Thema Mobilität eine große Rolle ein. Unternehmen müssen je nach Art, Standort und Mitarbeitergruppe unterschiedliche Herausforderungen meistern: Ist die Arbeitsstätte in einer Großstadt mit guter ÖPNV-Anbindung oder können die Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle nur mit dem Pkw erreichen? Sind die Mitarbeiter im Außendienst tätig oder arbeiten sie ausschließlich von einer Arbeitsstelle? Insofern benötigt ein Unternehmen ein individuelles Mobilitätskonzept – ggf. angepasst auf einzelne Standorte.

Bei der Neuausrichtung der Mobilitätsstrategie sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig geklärt werden. Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht spielen eine wichtige Rolle. Wie können steuerliche Anreize für eine nachhaltige Unternehmenskultur genutzt werden und welche arbeitsrechtlichen Themen müssen beachtet werden?

Der nachfolgende Beitrag unterstützt bei der Ableitung konkreter Maßnahmen für die Mobilitätsstrategie und zeigt dafür den arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen auf.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich sind bei Maßnahmen der betrieblichen Mobilität insbesondere die vertraglichen Regelungen zu beachten. Daneben haben Arbeitgeber zu prüfen, inwiefern Mitbestimmungsrechte, insbesondere nach § 87 BetrVG, bestehen. Außerdem dürfen die Maßnahmen nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Lohnsteuer: Abhängig von der gewählten Mobilitätsmaßnahme gelten spezielle Steuerbefreiungs- oder Pauschalierungsvorschriften. Steuerfreie Einnahmen finden sich in § 3 EStG, Pauschalierungsvorschriften in § 40 Abs. 2 EStG. Die Regelungen zur Entfernungspauschale und zum Homeoffice ergeben sich aus dem § 9 EStG. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen für Ontop-Leistungen sind in § 8 Abs. 4 EStG gesetzlich definiert. Gerade im Bereich der Elektromobilität bei der Dienstwagenbesteuerung und im lohnsteuerlichen Reisekostenrecht werden viele Sonderregelungen außerdem in BMF-Schreiben geregelt.

Sozialversicherung: Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung der gewählten Mobilitätsmaßnahmen durch den Arbeitgeber ergibt sich aus § 1 SvEV.

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