Um das Prüfverfahren der Zollbehörden zur Identitätsfeststellung zu vereinfachen, sind Arbeitnehmer der betroffenen Branchen außerdem verpflichtet, Ausweispapiere (Bundespersonalausweis bzw. Reisepass oder entsprechende amtliche Ersatzdokumente) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht hinzuweisen. Diese Belehrung ist zudem aufbewahrungspflichtig und muss bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden.

 
Achtung

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht sowie gegen die Mitführungs-, Vorlage- und Belehrungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 25.000 EUR geahndet werden können.

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