Überblick

In diesem Beitrag wird auf die für den Arbeitgeber wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zur Bedeutung von Sozialversicherungsabkommen Bezug genommen. Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern? Sind für die Entsendung Befristungen zu berücksichtigen? Welche Vorschriften sind für den Arbeitnehmer maßgeblich: die deutschen oder die des anderen Staates? Und welche Bedeutung kommt einer Ausnahmevereinbarung zu?

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Grundsätzlich wird das Territorialitätsprinzip (§ 3 SGB IV) angewendet. Für Regelungen im Hinblick auf die EU/EWR-Staaten und die Schweiz sind die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 sowie die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 zu berücksichtigen. Für das Vereinigte Königreich findet das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2019/C384l/01) Anwendung. Für Sachverhalte, die nach dem 1.1.2021 beginnen, gelten die Vorgaben des zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Abkommens über Handel und Zusammenarbeit. Des Weiteren sind die Regelungen in den Abkommen über Soziale Sicherheit zu beachten.

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