Die Vergleichsbewertung ist ein Begriff der Rentenversicherung. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung sind für die Ermittlung des günstigeren Rentenwertes für beitragsfreie und -geminderte Zeiten alternativ 2 Berechnungen durchzuführen:
- die Grundbewertung aus sämtlichen Beitrags- und Berücksichtigungszeiten und
- die Vergleichsbewertung nur aus den sog. vollwertigen Beiträgen, also Kalendermonaten, die ausschließlich mit Beiträgen belegt sind, und "reinen" Berücksichtigungszeiten. Das sind Zeiten, die nicht auch mit einer beitragsfreien Zeit oder einer Versichertenrente zusammentreffen.
Sozialversicherung: Die Regelungen zur Vergleichsbewertung finden sich in §§ 73 und 263a SGB VI.
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