Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 105 Bei dem Missbrauch betrieblicher Kommunikationseinrichtungen handelt es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers. Kündigungsschutzrechtlich handelt es sich damit um eine verhaltensbedingte Kündigung.[133] Die verhaltensbedingte Kündigung ist von der personenbedingten Kündigung abzugrenzen, bei der auf die fehlende Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 65 Missbraucht der Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen so ist hierin regelmäßig eine (Neben-)Pflichtverletzung zu sehen und es stellt sich die Frage nach Handlungsmöglichkeiten. Vorrangig kommen die üblichen arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen in Betracht, also Abmahnung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Möglich sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 2. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 74 Je nach Intensität und Dauer der Verstöße kann eine unerlaubte Privatnutzung ein wichtiger Grund an sich für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.[55] Voraussetzung hierfür ist eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Eine Arbeitsvertragsverletzung kann nur dann vorliegen, wenn entweder die private Nutzung des mobilen Kommunikationsgerätes schlechthin verboten is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / II. Abmahnung

Rz. 69 Die Abmahnung ist eine ernsthafte arbeitsrechtliche Handlungsoption, die eine Doppelfunktion erfüllt. Sie ist zum einen nach der Rechtsprechung regelmäßig notwendig bevor wirksam eine ordentliche und/oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann (siehe Rdn 105 ff.123 ff.), zum anderen aber auch auf die ungestörte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / III. Ordentliche Kündigung

Rz. 104 Die ordentliche Kündigung fristet in der Rechtsprechung zum Missbrauch der Internetnutzung bzw. der E-Mail-Anlagen ein Schattendasein. Urteile, in denen ein Arbeitgeber bereits ein früheres Fehlverhalten einschlägig abgemahnt hat, um dann später eine ordentliche Kündigung auszusprechen, liegen kaum vor. In der Praxis wird entweder abgemahnt oder unmittelbar fristlos ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / III. Arbeitsrechtliche Konsequenzen/Suche nach Pflichtverletzungen im Netz

Rz. 50 Bei einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den Arbeitnehmer kommen als arbeitsrechtliche Konsequenzen insbesondere die Abmahnung, die ordentliche bzw. als ultima ratio die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Geht es um Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media, stellt sich die Frage, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / b) Verbot der privaten Internetnutzung klar geregelt

Rz. 109 Wurde die private Internetnutzung ausdrücklich verboten, handelt es sich bei einem Verstoß gegen dieses Verbot um ein steuerbares Verhalten. Nach der Rechtsprechung ist in solchen Fällen grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Ausspruch einer vorherigen Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich ist. Dies ist nur bei erheblichem Miss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 8. Betriebsratsbeteiligung und Beweisverwertung

Rz. 153 Der Betriebsrat muss bei dem Ausspruch einer Abmahnung nicht beteiligt werden (vgl. Rdn 76). Allerdings besteht die Pflicht, den Betriebsrat gem. § 102 BetrVG vor dem Ausspruch einer ordentlichen und/oder fristlosen Kündigung anzuhören. Werden Arbeitnehmer ohne ihre Kenntnisse überwacht, um sie des Missbrauchs zu überführen, kann dies unter Umständen zu einem Beweisv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 2. Beweissicherung

Rz. 145 Die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer habe unerlaubt oder exzessiv das Internet genutzt, privat E-Mails versandt, auf unerlaubten Seiten gesurft oder umfangreiche Dateien heruntergeladen, ist als Kündigungsgrund nur dann geeignet, wenn diese Vorwürfe durch den Arbeitgeber im Prozess auch tatsächlich nachgewiesen werden können. Die Beweissicherung hat dabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / f) Downloads und Speichern von Daten

Rz. 102 Der Besuch von bestimmten Internetseiten ist von dem gezielten Download bestimmter Dateien aus dem Internet zu unterscheiden. Mit einem solchen Download werden Daten und Bilder dauerhaft auf den Betriebsmitteln, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, abgespeichert und damit auch zum späteren jederzeitigen Aufruf erhalten. Solche Dateien können von dem Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 7. Ankündigung der Sanktionen erforderlich

Rz. 152 Wird die Nutzung der Kommunikationseinrichtungen nur teilweise erlaubt, für bestimmte Bereiche eingeschränkt oder aber gänzlich verboten, sollte es der Arbeitgeber bei diesen Regelungen nicht belassen. Vielmehr sollte er ausdrücklich regeln, welche Sanktionen im Falle eines Verstoßes drohen und vorgesehen sind. Neben den üblichen Sanktionen (Abmahnung, ordentliche un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. §§ 99, 102, 103 BetrVG: Formvorschriften für Mitbestimmungsakte des Betriebsrats

Rz. 139 Nach § 99 Abs. 3 S. 1 und § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG ist der Betriebsrat verpflichtet, die Verweigerung der Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme bzw. Bedenken gegen eine Kündigung dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen.[126] § 103 BetrVG regelt die Zustimmungsbedürftigkeit im Falle der außerordentlichen Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice)

Rz. 231 Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) [Rubrum wie Muster 6.1.] Der Anstellungsvertrag vom _________________________ wird ergänzt und geändert wie folgt: I. Ergänzung des Anstellungsvertrages vom _________________________ § 3a Befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Arbeitgeber kann jederzeit vom Arbeitnehmer die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden und ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel verlangen.[22] Der Arbeitnehmer ist daher verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsmittel, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, an diesen herauszugeben. Anspruchsgrund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Privatnutzung

Rz. 77 Für die Zulässigkeit der Privatnutzung des Autotelefons gelten keine Besonderheiten. Ob und in welchem Umfang die Benutzung des Autotelefons zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich in erster Linie nach den arbeitsvertraglichen Regelungen bzw. den geltenden Betriebsvereinbarungen.[109] Fehlt eine solche Regelung, kann der Arbeitnehmer in der Regel b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / VI. Sanktionsmöglichkeiten

Rz. 67 Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Grenzen der Nutzung von Arbeitsmitteln stellen grundsätzlich eine Arbeitsvertragsverletzung dar, die mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bedacht werden kann. Dies führt von der Ermahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. In welcher Intensität Sanktionen in Betracht kommen, ist jeweils eine Frage der Umstände des Einzelfalls, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / b) Keine Anwendung von § 623 BGB auf die Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 110 Die auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages gerichteten Willenserklärungen können gem. §§ 119 f., 123 BGB angefochten werden, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt.[86] Der Anfechtung kommt im Ergebnis eine der außerordentlichen Kündigung i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB entsprechende Wirkung zu. Während sich allerdings letztere nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihres Ausspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / b) Unternehmensschädliche Äußerungen

Rz. 37 Der Arbeitnehmer hat alle Äußerungen zu unterlassen, die einem berechtigten Interesse des Unternehmens zuwiderlaufen, sofern die Meinungsäußerungsfreiheit hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Die Grundrechtsbetroffenheit des Arbeitnehmers ist in jedem einzelnen Fall gegen die Unternehmerinteressen abzuwägen.[49] Dabei gewährt Art. 5 GG einen weitgehenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / c) Erlaubte private Nutzung

Rz. 93 Hat der Arbeitgeber die Internet-/E-Mail-Nutzung während der Arbeitszeit erlaubt, besteht zunächst kein Anlass für Sanktionen. Denn durch die erlaubte Nutzung hat der Arbeitgeber grundsätzlich dokumentiert, mit der Nutzung während der Arbeitszeit einverstanden zu sein. Lediglich für den Fall, dass der Arbeitnehmer die Grenzen der erlaubten Privatnutzung überschreitet,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 102 Regelmäßig enthalten Navigationssysteme Zielspeicher. Im Zielspeicher kann der Benutzer Ziele unter einem frei wählbaren Namen speichern. Das System speichert die Daten gleichzeitig auch im Adressbuch. Sie können dann später im Adressbuch die Adresse dem Navigationssystem übergeben und die Zielführung starten. Rz. 103 Hierin liegt die Möglichkeit einer Überwachung des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 7.2 Besonderheiten bei "unkündbaren Mitarbeitern"

Bei einem Arbeitnehmer, der eine Beschäftigungszeit (§ 19 BAT ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten, § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD) von mehr als 15 Jahren zurückgelegt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, ist nach dem Tarifvertrag die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD). Der Arbeitgeber kann nur noch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerdienstliches Verhalten / 1 Kündigung

Interessen des Arbeitgebers können durch das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers so stark berührt werden, dass darin ein Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zu sehen ist. Das kann jedoch nur ausnahmsweise der Fall sein, etwa wenn dieses den Betriebsfrieden empfindlich stört, das Ansehen des Arbeitgebers massiv beeinträchtigt, im Kundenkreis des A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Streit über Bestehen oder Dauer eines Miet- oder Pachtvertrages (§ 41 Abs. 1 GKG)

Rz. 89 Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, so ist für die Berechnung des Gebührenstreitwertes das einjährige Entgelt ("Miete", "Pacht") heranzuziehen. Bezieht sich der Streit auf einen kürzeren Zeitraum, so ist der Streitwert für diesen Zeitraum zu berechnen (§ 41 Abs. 1 GKG). Beachten Sie die Erläuterungen über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 2.3 Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend ergeben muss, dass eine ordentliche Kündigung nicht infrage kommt, die fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses also nicht abgewartet werden kann. Nach der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Die Kündigung hat eine doppelte Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zum einen kann es sich um die Kündigung des Verwaltervertrags handeln, zum anderen kommen Kündigungen vor allem in Verwaltungsunternehmen immer dann in Betracht, wenn Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten beendet werden müssen. Im ersten Fall sind neben den Bestimmungen des bürgerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 1.1 Kündigung und Abberufung trennen

Bei einer Kündigung des Verwaltervertrags ist immer zu beachten, dass diese aufgrund der herrschenden Trennungstheorie von der Abberufung des Verwalters zu trennen ist.[1] Zwar beinhaltet die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund i. d. R. zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags[2], dennoch bedingt das eine nicht automatisch auch das andere. Hinweis Unentgeltlicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Gesetz für faire Verbra... / II. Pflicht zum Vorhalten einer Kündigungsschaltfläche

Rz. 30 Der Unternehmer hat nach § 312k Abs. 2 Satz 1 BGB nach einem zweistufigen Verfahren sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung (nicht jedoch einer gewährleistungsrechtlichen Kündigung[78] oder einer anderen Beendigung des Dauerschuldverhältnisses) eines auf der Webseite abgeschlossenen Vertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 2. Stillschweigende Vertragsverlängerung

Rz. 9 Allerdings ist im Verbraucherschutzinteresse die stillschweigende (automatische) Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen eingeschränkt worden (während bislang eine formularmäßige Vereinbarung einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses um höchstens ein Jahr zulässig war). Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Gesetz für faire Verbra... / VI. Uneingeschränktes Kündigungsrecht des Verbrauchers bei Pflichtverletzung des Unternehmers

Rz. 40 Werden die erforderlichen Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend § 312k Abs. 1 und 2 BGB zur Verfügung gestellt (wofür der Verbraucher nach den allgemeinen Beweisregeln darlegungs- und beweispflichtig ist,[112] – was allerdings § 312l Abs. 2 BGB widerspricht, der dem Unternehmer die Beweislast für das Einhalten der nach § 312k BGB (aktuell nach § 3...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 14.1 Das Recht zur Kündigung

Bei rechtswidrigen Streiks kommt sowohl eine fristgerechte als auch eine entfristete außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund[1] in Betracht. Dabei ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, entweder allen rechtswidrig Streikenden zu kündigen oder auf jede Kündigung zu verzichten. Er kann auch nur einem Teil der Streikenden oder einem einzelnen von ihnen kündigen, um auf die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.2 Gewerkschaftliche Organisation des Streiks

Da ein rechtmäßiger Streik stets um ein tarifvertraglich regelbares Ziel geführt werden muss, versteht es sich fast von selbst, dass er auch von einer Gewerkschaft organisiert, geführt und verantwortet sein muss. Denn nur Gewerkschaften im Rechtssinne[1] sind überhaupt in der Lage, normativ wirkende Tarifverträge abzuschließen.[2] Deshalb ist auch nach der ganz überwiegenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.2 Ergänzungsvertrag für von Hebammen geleitete Einrichtungen

Rz. 10 Mit der Formulierung in Abs. 1 ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen für ambulante Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser/Hebammenpraxen) Betriebskostenpauschalen zahlen dürfen. Einzelne Krankenkassen hatten schon vorher aus Wirtschaftlichkeitsgründen Pauschbeträge mit einzelnen Geburtshäusern vereinbart, was ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung ist eine Regelung des Schuldnerschutzes, dient nicht der Verlängerung von Mietverhältnissen, sondern soll als Vollstreckungshindernis Räumungsschutz gewähren. Sie bewirkt eine besondere Vollstreckungsvoraussetzung im Sinne des § 751 Abs. 1 ZPO, die zeitweise die Räumungsvollstreckung hindert, und soll dem Schuldner die Beschaffung einer Ersatzwohnung erm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Sachliche Voraussetzungen für die Bewilligung einer Räumungsfrist

Rz. 12 Die Entscheidung über die Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung der Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Es hat dabei die Interessen der beteiligten Parteien aufgrund des vorgetragenen und gegebenenfalls nachgewiesenen Sachverhalts sorgfältig gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 526 = WiB 1995, 444 m. Anm. Nerlich). Maßgeblich si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2 Tatbestand und Rechtsfolge

Rz. 318 Die Neuregelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden. Der Begriff des Dienstverhältnisses bezieht sich auf nichtselbstständige Arbeit, nicht auf selbstständige bzw. freiberufliche Arbeit. Der Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses und der Zahlung der Abfindung ist nicht maßgebend. Das Dienstverhältnis k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1.1 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) ist zulässig, wobei die Einberufung des Arbeitnehmers zum Wehrdienst nicht als wichtiger Kündigungsgrund gilt, § 2 Abs. 3 Sätze 1 und 2 ArbPlSchG. Der Arbeitgeber kann also beispielsweise zwischen Einberufungsbescheid und Beginn des Wehrdienstes nur kündigen, wenn dieser im Betrieb Straftaten begeht oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1.2 Sonderregelung zur außerordentlichen Kündigung in Kleinbetrieben

Eine Ausnahme greift zugunsten von Kleinbetrieben, die i. d. R. 5 oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigen (die Berechnung der Betriebsgröße erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 ArbPlSchG entsprechend § 23 KSchG gestaffelt nach der Wochenarbeitszeit). Unverheirateten Arbeitnehmern darf danach gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber infolge der Einst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treuhand an einem Kommandit... / 8. Formulierungsvorschlag

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Streitwert der Klag... / IV. Mehrfachkündigungen

Rz. 68 Bei Mehrfachkündigungen[78] ist umstritten, ob und in welcher Höhe mehrere Kündigungen den Streitwert erhöhen. Die Beantwortung der Frage hängt wesentlich davon ab, ob § 42 Abs. 2 S. 1 GKG als absolute Höchstgrenze auch bei mehreren zeitnahen Kündigungen oder als Regelwert für jeden Beendigungstatbestand anzusehen ist. Rz. 69 Nach richtiger Auffassung ist für jede Künd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Streitwert der Klag... / VII. Wettbewerbsverbot

Rz. 96 Bei Wettbewerbsverboten unterscheidet man zwischen vertraglichen Wettbewerbsverboten und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Rz. 97 Vertragliche Wettbewerbsverbote müssen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Die Rechtsprechung nimmt an, dass den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis eine Treuepflicht trifft, aufgrund derer er seinem Arbeitgeber kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Streitwert der Klag... / IV. Zahlungsansprüche

Rz. 151 Die Verpflichtung zur Abrechnung und Auszahlung von Bezügen ("Die Beklagte verpflichtet sich, die bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geschuldete Vergütung abzurechnen und auszuzahlen.") ist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gegen eine fristlose Kündigung mit dem Kündigungsschutzantrag nicht identisch. Die Verpflichtung ist vielmehr mit der Höh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / II. Muster: Mandatsbestätigung ungekündigt

Rz. 4 Muster 9.2: Mandatsbestätigung ungekündigt Muster 9.2: Mandatsbestätigung ungekündigt _________________________ (Anschrift des Mandanten) Kündigung Ihres Mitarbeiters _________________________ vom _________________________ Ihr Arbeitsverhältnis zu dem Unternehmen _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________, hiermit kommen wir zurück auf unser Telef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Streitwert der Klag... / 2. Klagehäufung

Rz. 86 Streitig ist, ob bei einer Klagehäufung von Kündigungsschutz und Zahlung eine Addition der Streitwerte vorzunehmen ist. Nach richtiger Auffassung handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und deshalb hat eine Addition stattzufinden.[95] Der Streitgegenstand wird durch die Klageanträge bestimmt: Ein Feststellungsantrag und ein Zahlungsantrag sind nicht gleic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erstattung der Gebü... / a) Vorschüsse vom Mandanten

Rz. 109 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er nach § 58 Abs. 2 RVG diesen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erstattung der Gebü... / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr