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§ 6 Überlassung und Nutzung von Arbeitsmitteln / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Dr. Stephan Pauly , Dr. Stephan Osnabrügge
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Rz. 232

Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

 

Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

[Rubrum wie Muster 6.4.]

Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte

§ 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (nachfolgend: Beschäftigte) des Betriebes _________________________ der XY-GmbH im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG, die private Endgeräte dienstlich nutzen.

§ 2 Private Endgeräte

Private Endgeräte sind zur betriebsinternen und/oder externen Kommunikation verwendbare Geräte, die entweder Eigentum des Beschäftigten sind oder an denen der Beschäftigte die ausschließliche Nutzungsberechtigung hat wie z.B. Laptop, Smartphone, Tablet-Computer etc.

§ 3 Nutzung privater Endgeräte

Den Beschäftigten ist es gestattet, private Endgeräte dienstlich zu nutzen.

Jede(r) Beschäftigte ist berechtigt, die Nutzung seiner persönlichen Geräte für dienstliche Zwecke abzulehnen. In diesem Fall stellt ihm der Arbeitgeber die für die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erforderlichen Geräte zur Verfügung.

§ 4 Vereinbarung über die Nutzung privater Endgeräte

Über die dienstliche Nutzung privater Endgeräte ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Beschäftigten abzuschließen.

Die Vereinbarung über die dienstliche Nutzung privater Endgeräte bedarf der Text- oder Schriftform.

§ 5 Kündigung, Widerruf der Vereinbarung über die dienstliche Nutzung privater Endgeräte

Die Vereinbarung über die dienstliche Nutzung privater Endgeräte gem. § 4 kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parte...

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