Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1036 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2317] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2318] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB)

Rz. 761 Hat der Arbeitgeber im Fall der außerordentlichen Kündigung nicht die genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitgeteilt, so steht dies der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der BR die ungefähren Date...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung

Rz. 765 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Entsprechend § 188 Abs. 2 BGB fällt d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es aber frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[386] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann....mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 137 Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel fristlos ausgesprochen. Sie kann aber auch – in einigen Fällen ist dies aus Rechtsgründen nicht anders möglich – mit einer sog. Auslauffrist erklärt werden, die in der Regel der ansonsten zu beachtenden ordentlichen Kündigungsfrist entspricht. Rz. 138 Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt zum einen aus...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 139 Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist _________________________ hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich mit einer Auslauffrist zum _________________________ _________________________(Datum).[241] Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Einleitung

Rz. 239 Will sich die Gesellschaft – gleich ob GmbH oder AG – von ihrem Geschäftsführungsorgan trennen, erfolgt dies häufig durch sofortige Abberufung und Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Anstellungsverhältnisses. Grund hierfür ist, dass Anstellungsverträge mit Geschäftsführungsorganen im Hinblick auf den fehlenden Kündigungsschutz (§ 14 Abs. 1 Nr. ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 134 In der Praxis spielt die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung eine große Rolle. Sie wird erklärt, um Prozessrisiken, die mit den erheblichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zusammenhängen, zu minimieren. Praktisch relevant wird die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Beendigungskündigung im Übrigen in den Fällen, in denen ein B...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vertragsdauer und Kündigung

Rz. 848 Ein wesentlicher Unterschied zum Geschäftsführeranstellungsvertrag findet sich in der Regelung über die Vertragsdauer und Kündigung. Im Gegensatz zum Geschäftsführeranstellungsvertrag kann der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes nämlich nur als befristetes Anstellungsverhältnis mit einer maximalen Befristungsdauer von fünf Jahren entsprechend der Regelung in § ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1025 Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Muster 1a.59: Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe Kündigung wegen Verletzung von Arbeitnehmerpflichten Der Arbeitgeber ist zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, wenn die Kasse des Arbeitnehmers einen Fehlbetrag von mehr als _________________________ EUR aufweist. Variante Das Arbeitsverhäl...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 114 Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Schutzschrift

Rz. 608 Muster 3.48: Schutzschrift Muster 3.48: Schutzschrift An das Arbeitsgericht _________________________ – ebenso im zentralen Schutzregister hinterlegt – (Datum) SCHUTZSCHRIFT in dem möglichen einstweiligen Verfügungsverfahren _________________________ – "mögliche Antragstellerin" – Gegen_________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _______________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 662 Die Mitbestimmungsrechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach den §§ 99–105 BetrVG sind von ganz unterschiedlicher Intensität. Während die personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung nach § 99 BetrVG der Zustimmung des BR bedürfen und gegebenenfalls ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen ist, be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[20] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Kündigung vor vereinbarter Arbeitsaufnahme

Rz. 366 Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund schon in dem Zeitraum zwischen Abschluss des Arbeitsvertrags und vereinbartem Vertragsbeginn bzw. vereinbarter Arbeitsaufnahme gekündigt werden, es sei denn, die Parteien haben dies vertraglich ausgeschlossen.[899] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 736 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 819 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[1951] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[1952] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verhalten und Auftreten in sozialen Netzwerken

Rz. 1312 Der Arbeitnehmer darf bei Nutzung von Social Media grundsätzlich selbst entscheiden, wie er sich präsentiert. Allerdings gelten sowohl gesetzliche Vorschriften wie auch arbeitsvertragliche Nebenpflichten, wenn sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis oder seinem Arbeitgeber äußert.[2845] Zwar kann sich der Arbeitnehmer auch in diesem Fall a...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Kündigungsrecht und Probezeit

Rz. 500 Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts ohne weitere Voraussetzungen dürfte selbst dann unzulässig sein, wenn man den Vertrag nicht als Arbeitsvertrag einstuft. Der Vertragszweck wäre nämlich gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unangemessen gefährdet, wenn dem Studierenden noch nachdem er bereits erhebliche Zeit in sein Studium investiert hat jederzeit ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Antrag

Rz. 21 Wie der Antrag zu formulieren ist, ergibt sich aus § 4 S. 1 KSchG (siehe Muster Rdn 7). Das BAG geht vom sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstand aus.[61] Auf Grundlage des Antrags prüft das Gericht, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob bis zu dem mit dieser Kündigung beabsichtigten Auflösungszeitpunkt das Arbeitsv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Urlaubsansprüche

Rz. 881 Häufig sollen mit der Freistellung – insbesondere, wenn diese bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt – zugleich bestehende (Rest-)Urlaubsansprüche erfüllt werden. Dies setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber hinreichend deutlich erkennen lässt, dass durch die Freistellung der Urlaubsanspruch erfüllt werden soll.[1944] Außerdem darf die Freistellung f...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts

Rz. 1035 Muster 1a.60: Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts Muster 1a.60: Ausschluss bzw. Einschränkung des Kündigungsrechts Ausschluss der außerordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen Dem Arbeitnehmer kann nur aus Gründen, die in seiner Person oder seinem Verhalten begründet liegen, außerordentlich gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung au...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Grund für die Vertragsstrafe

Rz. 1606 Welche vertraglichen Pflichten durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden können, ist noch nicht abschließend durch die Gerichte geklärt. Im Zentrum steht die Absicherung der Arbeitspflicht als arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht vor schuldhaften Verstößen. Sanktioniert werden können etwa der Nicht­antritt der Arbeit oder die vorzeitige Lösung unter Untersch...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Antrag

Rz. 206 Die Mindestanforderungen und Formvorschriften für den Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG sind in Ziff. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit festgelegt worden. Der Antrag zur Zulässigkeitserklärung der Kündigung muss vom Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protoko...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Dauer des Vertrages und Kündigung, § 8

Rz. 599 Die Kündigungsregelung unter § 8 Abs. 1 beinhaltet die für die Zeitarbeit typische kurze Kündigungsfrist von fünf Werktagen, um die von der Zeitarbeit beworbene Flexibilität beim Einsatz von Leiharbeitnehmern zu gewähren. Darüber hinaus soll der Entleiher berechtigt sein, faktisch von der Überlassung hinsichtlich einzelner Leiharbeitnehmer zurückzutreten, soweit er d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen bei unzulässiger Nutzung durch den Arbeitnehmer

Rz. 374 Eine unzulässige Inanspruchnahme des Telefons (unerlaubte oder übermäßige Privatnutzung) stellt eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag dar. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kommt daher eine – auch außerordentliche[1052] – Kündigung in Betracht. Allerdings müssen zum einen die betrieblichen Interessen belastet sein, zum anderen muss bei einer Kündigung im ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Antrag

Rz. 179 Will der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, muss er vor Einreichung des Antrages keine Frist beachten. Es empfiehlt sich dennoch – schon wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit bei der Behörde und den in der Praxis nicht seltenen Rückfragen zum Kündigungsgrund – eine möglichst frühzeitige Antragstellung, zumal es keine Entscheidungsfrist für die zu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) § 6 Widerruf von Nutzungspauschale und Kilometergeld

Rz. 567 Durch die Widerrufsmöglichkeit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Nutzungspauschale weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer pflichtwidrig kein Kfz zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt. In diesem Fall wäre auch an eine außerordentliche Kündigung der Car-Allowance-Vereinbarung nach Abmahnung gem. § 314 BGB...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Bedenken oder Widerspruch des BR

Rz. 771 Das Erheben von Bedenken ist vom Widerspruch des BR zu unterscheiden und diesem nicht gleichzusetzen.[1862] Macht der BR Bedenken geltend, bevor die Wochenfrist abgeschlossen ist, endet damit auch das Anhörungsverfahren. Einen Katalog von Gründen, derentwegen Bedenken angemeldet werden können, gibt es nicht, so dass Bedenken auf jedweden Grund gestützt werden können,...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster und Erläuterungen

Rz. 107 Muster 1c.7: Fristlose Kündigung Muster 1c.7: Fristlose Kündigung _________________________ hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Der Betriebsrat wurde von uns vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört. (ggf.: Er hat der Kündigung zugestimmt.) (ggf.: Bitte geben Sie uns am ________________________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 610 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers tritt nur ein, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung[1341] aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Gründen widerspricht.[1342] Da der Betriebsrat frist- und ordnungsgemäß widersprochen haben muss, muss der Betriebsrat zunächst die Anhörungsfrist gemäß § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG einhalten. Ord...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Blue-Pencil-Test

Rz. 1289 Bevor man entsprechend § 306 Abs. 2 BGB zur Lückenfüllung durch dispositives Recht gelangt, ist zu prüfen ob die unwirksame Klausel ungeachtet des AGB-Verstoßes zumindest teilweise aufrechterhalten werden kann. Das ist der Fall, wenn die Klausel nach Streichung ihres unwirksamen Teils in ihrem anderen Teil einen selbstständigen grammatikalischen Sinn behält; dieser ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Folgen der Beendigung der Betriebsvereinbarung – Nachwirkung

Rz. 132 Zwar verliert die Betriebsvereinbarung bei Vorliegen eines Beendigungstatbestands grds. ihre unmittelbare und zwingende Wirkung.[401] Gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG entfalten jedoch abgelaufene Betriebsvereinbarungen über Angelegenheiten, in denen der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann (sog. erzwingbare Betriebsverein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds

Rz. 907 Das folgende Muster soll am Beispiel des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds die bei Nichtanwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB vorhandenen Gestaltungsspielräume aufzeigen und ist auf Geschäftsführer einer GmbH übertragbar. Muster 1b.43: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Vorstandsmitglied Muster 1b.43: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Vorstandsmitglied Zwisch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Kündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 1102 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten, bis auf die Geltung der Höchstfrist in § 113 S. 2 InsO, keine insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der für ihn geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Eigenkündigung nach § 113 InsO steht dem Arbeitnehmer kei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 6. Muster

Rz. 250 Muster 3.19: Klage im Urkundenprozess Muster 3.19: Klage im Urkundenprozess An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Klage im Urkundenprozess der _________________________ (Name und Anschrift der klagenden Partei) – Klägerin – Prozessbevollmächtigte/r: _________________________ gegen _________________________ (Name und Adresse der beklagten Par...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Anhörungsfrist

Rz. 753 Die Anhörungsfrist beginnt mit der Entgegennahme der Anhörung durch den BR-Vorsitzenden. Verweigert dieser die Annahme einer Mitteilung außerhalb der Arbeitszeit, läuft die Anhörungsfrist erst ab Zugang während der Arbeitszeit. Nimmt die zur Entgegennahme auf Seiten des BR berechtigte Person sie indes widerspruchslos hin, ist die Anhörung zugegangen und die Anhörungs...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 877 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1099 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverfahren zu beschleunigen,[26...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / h) Widerspruch und Verwaltungsklage gegen Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 238 Gegen einen Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Integrationsamt eingelegt werden. Bei der Rechtsbehelfsbelehrung ist darauf zu achten, ob die Behörde bei Zustellung durch Einschreiben ihre Standard-Rechtsbehelfsbelehrung angepasst hat. Denn diese ist unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 S. 1 VwGO, wenn in ihr als Zei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kündigungsfrist und Beendigungstermin

Rz. 738 Seinem Wortlaut nach verlangt § 102 BetrVG zwar nur die Mitteilung der Gründe für die Kündigung, nicht der Kündigungsfristen oder des Kündigungstermins, der Arbeitgeber darf aber gleichwohl nicht gänzlich offenlassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Kündigungstermin eine Kündigung ausgesprochen werden soll. Denn da der BR vor jeder Kündigung anzuh...mehr