Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.5 Leistung der Einlagen

Rz. 264 § 19 GmbHG regelt die Pflicht zur realen Bildung des Stammkapitals und betrifft alle Einlagepflichten, das heißt im Rahmen der Gründung der GmbH und bei späteren Kapitalerhöhungen (§ 55 Abs. 4, § 56 Abs. 2 und § 56a GmbHG) zum Zweck der Sicherung der realen Kapitalaufbringung.[1] Zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbHG kommt diesen Normen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zentralheizung / 2 Raumtemperatur

Mindesttemperatur In der Zeit der Heizperiode müssen in Wohn- oder Geschäftsräumen von 6.00 – 23.00 Uhr grundsätzlich 20° C erreicht werden.[1] Dies ist als unterste Grenze zu verstehen, wenn sich der Vermieter – wie meist – zur Wärmelieferung verpflichtet hat.[2] In Bad und Toilette sind 21° C notwendig. In allen Wohnräumen bedarf es in der Zeit von 23.00 – 6.00 Uhr 18° C.[3]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Außerordentliche Kündigung, § 120 Abs. 2

Rn 43 Das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung von Betriebsvereinbarungen bleibt nach der deklaratorischen Aussage des § 120 Abs. 2 auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen. Der hierfür erforderliche wichtige Grund liegt entsprechend §§ 314, 626 Abs. 1 BGB nur dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Int...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Regelungsgegenstand/Normzweck des § 120

Rn 4 Vor diesem Hintergrund begründet § 120 ein an den Insolvenzverwalter sowie die betroffenen Betriebsräte gerichtetes Gebot zur Beratung über eine einvernehmliche Herabsetzung von Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind und die Insolvenzmasse belasten (§ 120 Abs. 1 Satz 1). Weiterhin enthält die Vorschrift ein Recht zur vorzeitigen Kündigung von die Inso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.5.2 Praktische Bedeutung und Betriebsüberlassungsvertragsmuster

Rz. 68 Die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsüberlassung decken sich mit denen des Betriebspachtvertrags (vgl. Rz. 62). Auch die wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Auswirkungen sind bei beiden Vertragstypen im Wesentlichen identisch.[1] So wird bspw. – analog zum Betriebspachtvertrag – die steuerliche Organschaft nicht aufgrund eines Betriebsüberlassungsvertrags beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung

Zusammenfassung Begriff Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Dabei ist im Unterschied zur ordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einzuhalten. Deshalb wird die außerordentliche Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die außerordentliche K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Dabei ist im Unterschied zur ordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einzuhalten. Deshalb wird die außerordentliche Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die außerordentliche Kündigung findet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 2.2 Interessenabwägung

Erst nach Bejahung dieser Frage erfolgt in einer zweiten Stufe eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine umfassende Interessenabwägung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der konkreten (arbeitsvertraglich bedeutsamen) Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Inter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 2 Voraussetzungen

Nach § 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 2.1 Wichtiger Grund

Für jede außerordentliche Kündigung muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Dabei darf das Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und den gesamten Umständen des Einzelfalls. Absolute Gründe für eine fristlose Kündigung, wie sie früher im Handelsgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / Arbeitsrecht

1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 2.3 Einhaltung der Ausschlussfrist

Die außerordentliche Kündigung kann nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis erlangt. Fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung. Ist die Frist bereits angelaufen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3.1.2 Kündigung: ordentlich oder außerordentlich?

Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG "an sich", das heißt typischerweise, geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.[1] Dies gilt für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3 Rechtliche Konsequenzen eines Arbeitszeitbetrugs

Die rechtlichen Folgen eines Arbeitszeitbetrugs sind vielseitig. In Betracht kommt neben einer Abmahnung eine ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Für die arbeitsrechtliche Beurteilung kommt es nicht auf die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens an; entscheidend ist vielmehr, dass infolge der Pflichtverletzung ein schwerer Vertrauens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 4 Nachweis des Arbeitszeitbetrugs

Das Vorliegen eines Arbeitszeitbetrugs muss in einem Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden. Hierfür muss der Beweis geführt werden, dass die dokumentierte von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abweicht. Erste Zweifel an der ordnungsgemäßen Erbringung und Erfassung der Arbeitsleistung ergeben sich nicht selten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 14.1 Das Recht zur Kündigung

Bei rechtswidrigen Streiks kommt sowohl eine fristgerechte als auch eine entfristete außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund[1] in Betracht. Dabei ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, entweder allen rechtswidrig Streikenden zu kündigen oder auf jede Kündigung zu verzichten. Er kann auch nur einem Teil der Streikenden oder einem einzelnen von ihnen kündigen, um auf die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 6.2 Gewerkschaftliche Organisation des Streiks

Da ein rechtmäßiger Streik stets um ein rechtswirksam tarifvertraglich regelbares Ziel geführt werden muss, versteht es sich fast von selbst, dass er auch von einer Gewerkschaft organisiert, geführt und verantwortet sein muss. Denn nur Gewerkschaften im Rechtssinne[1] sind überhaupt in der Lage, normativ wirkende Tarifverträge abzuschließen.[2] Deshalb ist auch nach der ganz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / B. Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Rz. 5 Die außerordentliche Kündigung ist fristlos oder mit einer sozialen Auslauffrist möglich. Dies wird praktisch besonders relevant in den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen ist.[11] Ein pflichtwidriges Verhalten, das bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtf...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / II. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 19 Eine zweite Unterscheidung der Kündigungen ist danach zu treffen, ob das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der geltenden Kündigungsfristen (ordentliche Kündigung) oder ob es ohne Wahrung dieser Kündigungsfristen (außerordentliche Kündigung) beendet werden soll. Wird eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, sind die geltenden Kündigungsfristen zu beachten. Diese Kündigu...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / IV. Außerordentliche Kündigung mit vorsorglicher ordentlicher Kündigung

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Außerordentliche Kündigung mit vorsorglicher ordentlicher Kündigung Herrn/Frau _________________________ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Wir sehen uns leider gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Di...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers, § 75 Abs. 3 HGB

Rz. 77 Die Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers bestimmen sich dem Gesetzeswortlaut zufolge nach § 75 Abs. 3 HGB. Danach hat der Arbeitgeber im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers ein Wahlrecht hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes. Ungeachtet dessen entfällt nach § 75 Abs. 3 HGB der Anspruch d...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Reaktion bei der außerordentlichen Kündigung

Rz. 129 Bei der außerordentlichen Kündigung gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei der ordentlichen Kündigung. Der Betriebsrat kann sich auch hier entscheiden, ob er Bedenken erhebt, zustimmt oder auf eine Stellungnahme verzichtet. Bei der außerordentlichen Kündigung besteht hingegen kein Recht des Betriebsrats, zu widersprechen. Beabsichtigt der Arbeitgeber im Zusammenhang ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Außerordentliche Kündigung

Rz. 10 Nach § 626 Abs. 1 BGB kann der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds einer AG aus wichtigem Grund gekündigt werden. Voraussetzung für die außerordentliche (i.d.R. fristlose) Kündigung[13] ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB und die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB . Die Voraussetzungen des wichtigen Grundes i.S.d. § 6...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 12. Außerordentliche Kündigung

Rz. 108 Für die Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlichen Kündigungen gelten grundsätzlich dieselben Grundsätze wie für die ordentlichen Kündigungen. Die Anhörung umfasst also regelmäßig insbesondere neben den allgemeinen notwendigen Informationenmehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / T. Checkliste: Außerordentliche Kündigung

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXIII. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen nach fristloser Kündigung des Dienstvertrags

Rz. 102 Zumindest erste Hilfe bietet dem Organ die Durchsetzung der Vergütungsansprüche in einem Urkundenprozess, da die von Seiten der AG oder GmbH zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) geltend gemachten Pflichtverletzungen regelmäßig jedenfalls insoweit nicht mit den Mitteln des Urkundenprozesses beweisbar sind, als es um das Verschulden des...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Außerordentliche Kündigung

Rz. 24 Bei der außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers gelten die Ausführungen, die zur außerordentlichen Kündigung bei Vorstandsmitgliedern gemacht wurden, entsprechend. Auch beim Geschäftsführer ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen. Als Beispiele für wichtige Gründe kommen etwa in Betracht: beharrlicher Widerspruch gegen Gesellschafte...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer, § 75 Abs. 1 HGB

Rz. 72 Setzt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund zur Beendigung des Dienstverhältnisses gem. § 626 Abs. 1 BGB, hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes ein Wahlrecht. Er kann sich zum einen an das Wettbewerbsverbot halten und auf Zahlung der Karenzentschädigung bestehen. Er kann zum anderen das Recht zum Widerruf gem. § 75 Abs. 1 HGB ausüben. Rz. 73 Die Aus...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 107 Das betriebsverfassungsrechtliche Mandat schützt nicht uneingeschränkt vor Kündigungen. Den in § 15 Abs. 1–3 KSchG geschützten Personen kann außerordentlich gekündigt werden, wenn zum einen ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zum anderen der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat oder die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt worden ist. ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Außerordentliche Kündigung

Rz. 153 Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, ist ein Widerspruch des Betriebsrats grundsätzlich nicht möglich, da das Gesetz die Möglichkeit eines Widerspruchs ausdrücklich auf die Fälle einer ordentlichen Kündigung beschränkt. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für den Fall der außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Künd...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber gem. § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX den Antrag auf Zustimmung nur innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Kenntniserlangung gelten die Grundsätze des § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 174 Abs. 2 S. 1 SGB...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 45 Eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfordert ein vertragswidriges Verhalten des Gekündigten. Der Gekündigte muss objektiv, rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Fahrlässigkeit reicht aus.[117] Umstritten ist, ob bei einem besonders schwerwiegenden Fall einer schuldlosen Vertragspflichtverletzung ausnah...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

A. Einführung Rz. 1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung [1] ist für alle Arbeitsverhältnisse einheitlich in § 626 BGB geregelt. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände de...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / V. Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 83 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrVG...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Anhörung des Betriebsrats

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz) außerordentlich fris...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Art der Kündigungsgründe

Rz. 61 Eine betriebsbedingte außerordentliche Arbeitnehmerkündigung kommt nicht in Betracht. Rz. 62 Eine personenbedingte außerordentliche Arbeitnehmerkündigung ist möglich, wenn dem Arbeitgeber oder dem von ihm eingesetzten Ausbilder die für die Anerkennung einer Ausbildung oder Zulassung zu einer Abschlussprüfung erforderliche Ausbildungsbefugnis entzogen wird.[176] Rz. 63 E...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Beispiele

Rz. 65 In der Rechtsprechung und Literatur[180] finden sich Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer. Eine außerordentliche Kündigung kommt beispielsweise in Betracht bei Arbeitsschutzverletzungen;[181] bei Belästigungen und groben Beleidigungen des Arbeitnehmers;[182] bei sexuellen Belästigungen;[183] bei ausländerfeindlichen Maßnahmen, wenn die Vert...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / D. Unkündbarkeit (= Ausschluss der ordentlichen Kündigung)

Rz. 11 Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung (sog. Unkündbarkeit[29]) kann im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag[30] vereinbart sein. Die außerordentliche Kündigung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Rz. 12 Eine außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Kündigungsgründen ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zu eine...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / L. Weitere Beispiele

Rz. 57 In Rechtsprechung und Literatur[134] finden sich zahlreiche Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung kann beispielsweise in Betracht kommen bei Alkoholmissbrauch;[135] dem mindestens grob fahrlässigen Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen ein absolutes Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten;[136] ausländerfeindl...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / Literaturtipps

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / O. Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 107 Der Betriebsrat ist nach § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor der Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat weder über einen tariflichen Sonderkündigungsschutz des betroffenen Arbeitnehmers aufklären, der die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ausdrücklich "unbe...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / E. Kündigungsberechtigung

Rz. 13 Nur der Arbeitgeber ist zur Kündigung berechtigt. Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur (außerordentlichen) Kündigung übertragen hat.[36]mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / H. Wichtiger Grund

Rz. 25 Für die außerordentliche Kündigung ist ein "wichtiger Grund" erforderlich. Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe.[60] Ein gemäß § 626 Abs. 1 BGB wichtiger Grund zur Kündigung kann auch in einer schuldhaften Verletzung von arbeitsvertraglichen Nebenpflichten liegen.[61] Eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers besteht darin, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. Ei...mehr