Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus § 617 BGB nicht nach, bleibt dem Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Weg zum Arbeitsgericht. Für den akut erkrankten Arbeitnehmer bietet sich die Möglichkeit an, den Anspruch über den einstweiligen Rechtsschutz vorläufig durchzusetzen.[1] Zudem wäre er nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kü...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / 2 So wird die Entlastung erteilt

Die Entlastung wird in aller Regel im Rahmen einer Gesellschafterversammlung und typischerweise in der, in der der Jahresabschluss genehmigt wird, beschlossen. Der Punkt "Entlastung des Geschäftsführers" muss dazu explizit auf der Tagesordnung stehen. Mit welcher Mehrheit der Beschluss zu fassen ist, ist regelmäßig im Gesellschaftsvertrag der GmbH geregelt, wenn auch nicht a...mehr

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 4 Allgemeines Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsquelle für Ausbildungsverhältnisse stellt das allgemeine Arbeitsrecht dar. Arbeitsrechtliche Gesetze sind teils unmittelbar auch auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich des EFZG § 1 EFZG lautet:mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 5.2 Kündigungsschutzrecht

§ 22 BBiG (Kündigung) differenziert nicht danach, ob der Auszubildende volljährig ist oder nicht. Allerdings wird es – wie beim Direktionsrecht – häufig darauf ankommen, welcher individuelle Vorwurf gerade dem Auszubildenden gemacht werden kann. In diese Frage ist regelmäßig das Entwicklungsstadium des Auszubildenden[1] sowie der "Erziehungszweck"[2] einzubeziehen. Die gleic...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.2 Pflichten aus anderen Gesetzen

Durch § 10 Abs. 2 BBiG wird festgelegt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auch für Auszubildende gelten. Darüber hinaus enthalten viele arbeitsrechtliche Gesetze in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmung, dass das jeweilige Gesetz auch für Auszubildende gilt. Hieraus lässt sich schließen, dass Auszubildende an sich keine Arbeitnehmer sind, sonst hätte der Gesetzgeber nicht...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.5 Charakterliche Förderung

Der Begriff "charakterliche Förderung" beschreibt das, was früher mit dem "Erziehungszweck" der Ausbildung bezeichnet wurde. Die Norm spielt normalerweise allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob ein Verhalten, welches der Ausbildende zum Anlass für eine fristlose Kündigung gemäß § 22 BBiG genommen hat, eher noch Ausdruck einer bestimmten charakterlichen Unreife ist. In der F...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Zeugnis

Anders als im Fall von § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt der Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG an sich kein entsprechendes Verlangen des Auszubildenden voraus. Da der Auszubildende allerdings ein Wahlrecht zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis[1] und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis[2] hat, darf der Ausbildende ein entsprechendes Verlangen des Auszubilde...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.4 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen gemäß § 78a BetrVG

Die Norm enthält Sonderregelungen für Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. § 78a BetrVG gilt für Auszubildende, die gleichzeitig Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats oder einer weiteren im Gesetz genannten Arbeitnehmervertretung sind. § 78a Abs. 3 BetrVG erweitert den Anwendungsbereich auch auf solche Auszubildende, deren Amts...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.5 Wiederherstellung privater Krankenversicherungsverträge (Abs. 9)

Rz. 375 Abs. 9 enthielt ursprünglich die Regelung zur Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung (zur Nichtanwendbarkeit, wenn der Vertrag neben einer gesetzlichen Versicherungspflicht abgeschlossen worden war, vgl. BSG, Urteil v. 29.11.2006, B 12 P 1/05 R, BSGE 97, 285 zur inhaltsgleichen Rege...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 2 Außerordentliche Kündigung

Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen und damit einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Beide Seiten müssen zunächst dafür Sorge tragen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer f...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Steuerung der Risiken

Rz. 375 Im Hinblick auf die Steuerung der auslagerungsspezifischen Risiken sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Eignung nicht unwesentlich von der konkreten Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages abhängt. Insbesondere die folgenden Maßnahmen können einen effektiven Beitrag zur Steuerung der Risiken leisten: Die Leistungsbeziehung zwischen auslagerndem Institut und ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Identitäts- und Rechtemanagement

Rz. 1 Ein Identitäts- und Rechtemanagement stellt sicher, dass den Benutzern eingeräumte Berechtigungen so ausgestaltet sind und genutzt werden, wie es den organisatorischen und fachlichen Vorgaben des Instituts entspricht. Das Identitäts- und Rechtemanagement hat die Anforderungen nach AT 4.3.1 Tz. 2, AT 7.2 Tz. 2 sowie BTO Tz. 9 der MaRisk zu erfüllen. Jegliche Zugriffs-, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung ergreift, sind die betroffenen Beschäftigten nach § 14 AGG berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist". Das Risiko der Berechtigung der Einstellung der Arbeit trägt ...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.1 Grundrechte des Arbeitgebers

Auf Grundlage von Art. 12 GG ist die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers geschützt, die insbesondere durch eine Störung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens berührt sein kann.[1] Insofern kann sich das Interesse des Arbeitgebers, den Betriebsfrieden zu wahren, gegenüber der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers durchsetzen. Hiernach kann eine Meinungsäuße...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 4 Meinungsäußerungen in sozialen Medien

In der Praxis zunehmend relevant sind Meinungsäußerungen von Arbeitnehmern in den sozialen Medien. Praxis-Beispiel Liken von Posts vor dem EGMR Der EGMR entschied im Jahr 2021 einen Fall einer Angestellten im türkischen Bildungsministerium, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber kündigte, weil sie verschiedene Posts "geliked" hatte, die eine kritische Meinung über das Bildung...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.2 Treue- und Rücksichtnahmepflicht

Einer der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB. Hiernach sind die Arbeitsvertragsparteien dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Partei zu nehmen und den Vertragszweck zu fördern bzw. nicht zu gefährden. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.1 Fall 1: Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen

Das BAG entschied im November 2005 einen Fall, in dem es um einen Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen ging, die der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten führen musste, um die Solvenz des Unternehmens zu erhalten.[1] Der gekündigte Arbeitnehmer war Betriebsratsmitglied und postete eine Bilderabfolge ("Gif") auf einem von ihm erstellten Forum, das als In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personenbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Eine personenbedingte Kündigung ist in vielen Konstellationen denkbar. Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Gründe sind Erkrankungen des Arbeitnehmers.[1] Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.10 Kündigungsrecht

Das Recht des Arbeitgebers, die ordentliche Kündigung auszusprechen, unterliegt keiner gesetzlichen Kündigungserklärungsfrist, wie dies mit der 2-wöchigen Frist des § 626 Abs. 2 BGB für die außerordentliche Kündigung gilt. Das Recht zur ordentlichen Kündigung kann allerdings verwirken, wenn es der Arbeitgeber in Kenntnis eines Kündigungsgrundes längere Zeit unterlässt, eine ...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

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Arbeitskampf / 2.12.14 Proteststreik

Kommt es z. B. anlässlich von Betriebsschließungen zu nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitsniederlegungen, so ist es streitig, ob die Organisation eines solchen sog. Proteststreiks einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 BGB darstellt und zur fristlosen Kündigung rechtfertigt.[1]mehr

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Arbeitskampf / 2 Streik

Der Streik wird in der Rechtsprechung als vorübergehende planmäßige Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Ziels definiert.[1] Es ist die planmäßige und gemeinschaftliche ("kollektive") Verweigerung der einzelvertraglich geschuldeten Arbeit durch eine Gruppe von Arbeitnehmern oder ganzer Belegschaften mit dem Zweck...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 8 Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls ermöglicht Abs. 2 Satz 1 den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe eine fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages nur für den Fall, dass die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen derart gröblich verletzt, dass ein Festhalten an dem Vertra...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.1 Auflösung des Versorgungsvertrags durch Kündigung

Rz. 2 Zur Auflösung bestehender Versorgungsverträge gemäß §§ 72, 73 bedarf es der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung verliert der Einrichtungsträger den ihm durch Versorgungsvertrag verliehenen Status als zugelassene Pflegeeinrichtung und damit die ihm vertraglich eingeräumte Berechtigung, an der...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.4 Kündigungsermessen

Rz. 9 Sowohl im Falle der ordentlichen Kündigung nach Abs. 1 Satz 1 als auch im Falle der außerordentlichen Kündigung nach Abs. 2 Satz 1 stellt der Gesetzgeber aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung dieser Bestimmungen als "Kann-Regelung" die Entscheidung der Landesverbände der Pflegekassen über eine Kündigungsmaßnahme in deren Ermessen. Liegen hiernach die gesetzlichen Vora...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.7 Vereinbarungsoption zur Vermeidung einer Kündigung

Rz. 15 Die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit Wirkung zum 1.7.2008 neu eingefügte Regelung des Abs. 1 Satz 3 ermöglicht es den Landesverbänden der Pflegekassen und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe, einvernehmlich durch eine Vereinbarung mit dem Träger der Pflegeeinrichtung von einer fristgebundenen Kündigung abzusehen, obgleich deren Voraussetzungen vorlieg...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift beschreibt die gesetzlichen Modalitäten für die Auflösung von Versorgungsverträgen durch Kündigung. Abs. 1 regelt die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung und eröffnet zu deren Vermeidung den Landesverbänden der Pflegekassen daneben eine Vereinbarungsoption. Abs. 2 schreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine außerordenliche (fristlose) Kü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung und Niederlegung ... / 5.1.3 Feste Bezüge vermeiden die fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

Wer die freie Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB (fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) vermeiden möchte, sollte Beschränkungen dazu entweder durch Individualvereinbarung mit der Mandantschaft vereinbaren oder ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen begründen. Denn bei einem Dienstverhältnis mit festen Bezügen ist die Regelung des § 627 BGB nicht anwendbar.[1] Feste B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung und Niederlegung ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit

Liegt für den Steuerberater ein wichtiger Grund zur Kündigung vor, darf er auch zur Unzeit kündigen. Hinweis Wichtiger Grund, der zur Kündigung berechtigt Ist die Fortsetzung des Steuerberatungsvertrags für den Steuerberater unzumutbar, etwa wenn der Mandant gegenüber dem Steuerberater oder den Mitarbeitern tätlich geworden ist, besteht ein fristloses, außerordentliches Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Geschäftsführers trotz erteilter Entlastung?

Zusammenfassung Die Gesellschaft kann den Geschäftsführer einer GmbH trotz Entlastung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Tatsachen und Umstände, auf denen die Haftung beruht, für die Gesellschafter bei Rechnungslegung des Geschäftsführers vor Erteilung der Entlastung nicht erkennbar waren. Persönliche Haftung des Geschäftsführers: Pflichten und Sorgfaltsmaßstab Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3.2 Lossagung vom Wettbewerbsverbot

Neben dem Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bestehen in bestimmten Fällen für Angestellte und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vom Wettbewerbsverbot loszusagen.[1] Wichtig: die Regelung des § 75 Abs. 3 HGB hat das BAG für verfassungswidrig eingestuft. Lossagung durch Mitarbeitenden Hat der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, kann er sich auch vom Wettbewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt eine angestellte Steuerberaterin oder ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen die allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandantschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.3 Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend ergeben muss, dass eine ordentliche Kündigung nicht infrage kommt, die fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses also nicht abgewartet werden kann. Nach der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung von Verträgen (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Kündigung hat eine doppelte Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zum einen kann es sich um die Kündigung des Verwaltervertrags handeln, zum anderen kommen Kündigungen vor allem in Verwaltungsunternehmen immer dann in Betracht, wenn Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten beendet werden müssen. Im ersten Fall sind neben den Bestimmungen des bürgerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung von Verträgen (WEG) / 1.1 Kündigung und Abberufung trennen

Bei einer Kündigung des Verwaltervertrags ist immer zu beachten, dass diese aufgrund der herrschenden Trennungstheorie von der Abberufung des Verwalters zu trennen ist.[1] Zwar beinhaltet die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund i. d. R. zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags[2], dennoch bedingt das eine nicht automatisch auch das andere. Hinweis Unentgeltliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufrechnung des Verwalters:... / 4 Die Entscheidung

Die Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat Erfolg! B habe durch die eigenmächtige Entnahme der ihm nach seinem Dafürhalten zustehenden Vergütung den Tatbestand der Untreue erfüllt. Denn B habe die ihm aufgrund der Verwalterbestellung eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der K zu verfügen, und zugleich die ihm obliegende Pflicht, die Vermögensinteressen der K wa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diebstahl

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen müssen nicht willentlich getätigt werden, um als WK oder BA abziehbar zu sein. Auch Wertabgaben, die den Stpfl unfreiwillig treffen, können als WK abziehbar sein. Entscheidend für den die > Einkünfte mindernden Abzug ist, in welchem Veranlassungszusammenhang der Verlust eingetreten ist. Zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 41 ff; ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Kündigung wegen "Müll... / 1 Leitsatz

Ein Verstoß des Mieters gegen die Bestimmungen zur Mülltrennung berechtigt den Vermieter grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke und Zuwendungen i... / 2.3.1 Kündigung

Nimmt ein Arbeitnehmer Schmiergelder oder vergleichbaren Vorteile an bzw. fordert er solche Vorteile, verletzt er die arbeitsvertraglichen Pflichten in grober Weise. In der Regel erweist er sich hiernach als unredlich und zerstört dadurch das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen. Dies rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche und fristl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 427 Sofern die Gesellschafterversammlung nach dem GmbH-Gesetz die Aufgabe der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer hat (§ 46 Nr. 5 GmbHG), ist die Gesellschafterversammlung auch für den Abschluss und die Beendigung der Anstellungsverträge einschließlich der damit verbundenen Vertragsänderungen zuständig (sog. Annexkompetenz). Rz. 428 Anstelle der gesetzlichen Reg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.1 Überblick

Rz. 418 Der Anstellungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Geschäftsführer kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 419 Als wei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.6 Abschluss des Aufhebungsvertrags

Rz. 435 Die Ausführungen zur Zuständigkeit für die ordentliche Kündigung (sofern insbesondere nicht vertraglich ausgeschlossen) und die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrag gelten entsprechend für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, vor allem zur Vermeidung eines anschließenden Rechtsstreits. Dies gilt auch für die jeweiligen Ausführungen zur Rechtslage bei ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 10.4 Amtsniederlegung

Rz. 606 Ein Geschäftsführer kann sein Amt jederzeit – form- und fristlos – durch einseitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft, vertreten durch das Bestellungsorgan, aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[1] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch gereg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Schadensersatz

Schadensersatzleistungen sind Werbungskosten, wenn der Grund für die Verpflichtung zur Schadensersatzleistung in der beruflichen Sphäre lag. Beispiele sind etwa Schadensersatzleistungen des Arbeitnehmers für die Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Arbeitgebers, Schadensersatz für Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot und Schadensersatz für Vertragsbruch im Zusammenhang mit st...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.5 Welchen Umfang hat die Erteilung einer Vollmacht?

Bezüglich des Umfangs einer erteilten Vollmacht kommt es grundsätzlich darauf an, was der Vollmachtgeber festgelegt hat. Ausnahmen bestehen aber bei Vollmachten des Handelsrechts, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist: Prokura (§§ 49 ff. HGB) Sie umfasst alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; aber nicht: Veräußer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 10.3 Widerruf der Bestellung

Rz. 602 Die Bestellung der Geschäftsführer kann jederzeit widerrufen werden (§ 38 Abs. 1 Hs. 1 GmbHG). Das Gesetz geht von der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Abberufung (und die Bestellung) aus (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Es besteht aber die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Abberufung (und auch für die Bestellung) durch eine Regelung im Gesellschaftsvertra...mehr