Rz. 9

Allerdings ist im Verbraucherschutzinteresse die stillschweigende (automatische) Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen eingeschränkt worden (während bislang eine formularmäßige Vereinbarung einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses um höchstens ein Jahr zulässig war).

Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, ist gemäß § 309 Nr. 9 Halbsatz 1 Buchst. b BGB – auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist – eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses in AGB grundsätzlich unwirksam (Grundsatz).

 

Rz. 10

Etwas anderes – i.S. einer sehr eingeschränkten Möglichkeit, Verträge doch stillschweigend zu verlängern (eingeschränkte Ausnahmemöglichkeit) – gilt, wenn

das Vertragsverhältnis nur auf unbestimmte Zeit verlängert wird (d.h. eine Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit vorgesehen ist) und
dem anderen Vertragsteil (vertraglich) das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen (jederzeitiges Kündigungsrecht des anderen Vertragsteils unter Einhaltung einer Monatskündigungsfrist).
 

Beachte

Bestehen daneben auch gesetzliche Kündigungsrechte – wie bspw. das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB –, bleiben diese hiervon zwar unberührt – sie "entbinden den Verwender der AGB aber … nicht davon, ein vertragliches Kündigungsrecht für den anderen Vertragsteil vorzusehen".[20]

 

Rz. 11

Die Neuregelung verbessert zum einen den Schutz der Verbraucher vor zu langen vertraglichen Bindungen durch ungewollte stillschweigende Vertragsverlängerungen. Zum anderen wird es dem Verbraucher erleichtert, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einem anderen Anbieter zu wechseln und ein neues Vertragsmodell zu wählen (Flexibilität). Im Übrigen kann er aber auch, wenn er mit dem Vertrag zufrieden ist, an diesem beruhigt festhalten mit der Gewissheit, den Vertrag nach der Verlängerung einfach und kurzfristig kündigen zu können.[21]

[20] RegE, BT-Drucks 19/30840, S. 14.
[21] RegE, BT-Drucks 19/30840, S. 14.

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