Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 346 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 320). Die Kirchensteuer...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Sonstiges

Rz. 452 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder steuerfreie Zuschüsse), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch für den Teil der Aufwendungen, der sich, z. B. wegen Überschreitung des Förderhöchstbetrags, im R...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 112 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der Lohnsteuerbescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 16) vorhanden ist. Rz. 113 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 249 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–42] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–44 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 250 [Außerordentliche Erträge → Zeile 43] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 36 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–19] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind in die Zeilen 13–19 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit s...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 121 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1 Voraussetzungen der Aufrechnung

Entsprechend dem BGB setzt die Aufrechnung auch im Steuerrecht die Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche, die Erfüllbarkeit der Hauptforderung und die Fälligkeit der Gegenforderung voraus. Gegenstand der Aufrechnung können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sowie schuldrechtliche Ansprüche aller Art sein. Neben dem Steueranspruch gehören hierzu der Haftungsan...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 4.1.1 Nicht steuerbare Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen

Ein Gesellschafter kann an "seine" Gesellschaft Leistungen erbringen, die auf einem gesellschaftsrechtlichen Beitragsverhältnis beruhen, sog. nicht steuerbare Gesellschafterbeiträge. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die durch die Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft abgegolten sind. Dagegen sind Leistungen des Gesellschafters gegen ein Sonderentgelt auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Pflege-Pauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Leitsatz 1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. 2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreu...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / C. Auswirkungen auf die Praxis

Ist somit der BGH (wieder) einer Meinung, dass es für die Notwendigkeit von Kosten auch auf die Kenntnis der erstattungsberechtigten Partei von den für die Kostenerstattung maßgeblichen Umständen zum Zeitpunkt der die Kosten auslösenden Maßnahme ankommt, hat auch der jeweilige Prozessbevollmächtigte seine Verfahrensweise hierauf abzustellen, um das für seinen Mandanten ersta...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / B. Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH

Nachdem der Gesetzgeber in der ZPO die Möglichkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde an den BGH durch das Beschwerdegericht eingeführt hat, hatte sich der BGH vermehrt mit Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung zu befassen. Dabei ging es auch um den für die Beurteilung der Notwendigkeit der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusetzenden Maßstab. I. Die Auf...mehr

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FoVo 09/2019, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt – Gläubiger, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister massiv betroffen

Referentenentwurf des BMJV war lange erwartet Das BMJV hat einen ersten Referentenentwurf zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" vorgelegt. Wer meint, der Entwurf betreffe nur Inkassodienstleister, kann mit einer bösen Überraschung aufwachen: Auf der Grundlage einer weitgehenden Gleichstellung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern bei der Erbringung...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / II. Grundsätze

In Anwendung dieser Vorschriften sind notwendig nur Kosten für solche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich und geeignet erscheinen.[1] Dies ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen. Dabei ist grds. auf den Zeitpunkt der Vornahme der die Kosten verursachenden...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / II. Die Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH

Einige Zeit vor Erlass des zweiten Beschlusses des I. ZS des BGH[12] hatte der III. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 25.2.2016[13] ebenfalls auf einen rein objektiven Maßstab abgestellt und die Auffassung vertreten, es komme auf die – auch unverschuldete – Unkenntnis der Partei oder ihres Rechtsanwalts von den maßgeblichen Umständen nicht an. Die Kernaussage der Entscheidung ...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / VI. Der aktuelle Rechtsstand in der Rechtsprechung des BGH

Wie vorstehend dargestellt gab es somit unter den verschiedenen Zivilsenaten des BGH zwei sich gegenüberstehende Auffassungen zur Auslegung der Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung. Sowohl dem I. als auch dem III. ZS des BGH war dabei entgangen, dass sie von der Rechtsprechung des BAG[22] abgewichen waren, das ausdrücklich auf die Kenntnis des Rechtsmittelbeklagten ...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 3. hinzurechnungsfreie Entgeltbestandteile

Rz. 14 Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitsentgelt von maximal 450 EUR je Monat noch weitere Zahlungen oder andere geldwerte Gegenstände an den Arbeitnehmer leisten, ohne dass dem Beschäftigungsverhältnis die Geringfügigkeit aberkannt würde, solange es sich um Leistungen handelt, die entweder gar kein Arbeitsentgelt oder von der Lohnsteuer (und damit auch von der Sozialver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 2.3 Ausbildungs- und Kinderbetreuungskosten (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 sieht vor, dass nach dem SGB III – in analoger Anwendung des § 83 – auch bei der Berufsausbildung Kosten der Kinderbetreuung bis zu 140,00 EUR je Kind und Monat (ab 1.8.2020: 150,00 EUR) bei beruflicher Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen übernommen werden. Zum 1.1.2009 ist im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitmarktpolitis...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2.2 Auslandsfahrkosten (Abs. 2)

Rz. 10 Bei einer Förderung im Ausland werden die Fahrkosten auf der Grundlage des mit dem Job-AQTIV-Gesetz ab 1.1.2002 neu eingefügten Abs. 1a (jetzt Abs. 2) bewilligt. Danach werden bei einer Förderung im Ausland die Kosten des Auszubildenden für Reisen zu einem Ausbildungsort innerhalb Europas für eine Hin- und Rückreise je Ausbildungshalbjahr, außerhalb Europas für eine Hin...mehr

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Sauer, SGB III § 63 Fahrkosten / 2.3 Höhe der Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 steht unter der Prämisse, dass der Auszubildende keine Erstattung der angefallenen Kosten von dritter Seite, z. B. durch seinen Ausbildungsbetrieb, erhält (allg. Meinung, vgl. Brecht-Heitzmann, in: Gagel, SGB III, § 63 Rz. 28). Soweit ein Dritter nur Teile der Fahrkosten übernimmt, sind diese auf den Bedarf anrechnen. Nach Abs. 3 werden die Fahrkosten in Höhe d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.1 Aufwendungen für Personal (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal einschließlich dessen regelmäßiger Weiterbildung sowie für das insoweit erforderliche Leitungs- und Verwaltungspersonal übernommen. Für die Durchführung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ve...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.2 Sachkosten (Nr. 2)

Rz. 11 Nach Satz 1 Nr. 2 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Sachkosten, einschließlich der Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung und die angemessenen Verwaltungskosten übernommen. Der Begriff "Sachkosten" ist weit auszulegen (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 54 Rz. 3). Er erfasst nicht nur die in Nr. 2 exemplarisch genannten Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidu...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 2.5 Erstattung der Maßnahmekosten (Abs. 5)

Rz. 41 Auch Abs. 5 ist aus dem bisherigen § 421s übernommen (§ 421s Abs. 5 a. F.). Als Maßnahmekosten werden nach Abs. 5 dem Träger die angemessenen Aufwendungen für die Durchführung der Maßnahme einschließlich der erforderlichen Kosten für die Berufseinstiegsbegleiter erstattet. Träger sind nach § 21 natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die Maßn...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 2.2 Berechnung der Nettoausgaben (Abs. 2)

Rz. 3 Die für die Höhe des jährlichen Erstattungsbetrags maßgeblichen Nettoausgaben ergeben sich nach Abs. 2 aus den Bruttoausgaben der zuständigen Träger für Geldleistungen, abzüglich der darauf entfallenden Einnahmen. Bruttoausgaben sind die gezahlten Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII. Einnahmen sind insbesondere der Kostenersatz sowie die Ersatzansprüche nac...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr Fallgestaltungen u...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.4.2 Gesetzliche Vorgaben

Rz. 28 Für die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu treffenden "näheren" Regelungen enthält Abs. 4 lediglich den Hinweis auf einen Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen als Voraussetzung für die Ermäßigung oder den Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/13947 S. 39) ist zudem ergänzend ausgeführt, dass es insoweit ...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 2.4.3 Inhalt der Einheitlichen Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden

Rz. 34 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat von der Ermächtigung in Abs. 4 Gebrauch gemacht und mit den Einheitlichen Grundsätzen zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden v. 4.9.2013 entsprechende Regelungen erlassen, die vom BMG am 16.9.2013 genehmigt wurden. Rz. 35 Zu Abs. 1 (Meldung nach dem 31.12.2013) ist in § 1 der Einheitlichen Grundsätz...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die ab 1.1.2018 geltenden §§ 14 und 15 regeln die Leistungszuständigkeit der Rehabilitationsträger im Verhältnis zum Leistungsberechtigten. Sie zielen in erster Linie darauf ab, die Leistungszuständigkeit zwischen den betroffenen Menschen mit Behinderung und den Rehabilitationsträgern schnell und dauerhaft zu klären. Durch die rasche Klärung von Zuständigkeiten wird mö...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung erhalten hat. In d...mehr

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Jung, SGB XII § 46a Erstatt... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Durch Art. 2d des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2009 eingeführt. Zuvor war in § 34 Abs. 2 WohnGG a. F. eine Kostenerstattung des Bundes an die Länder in Höhe von 409 Mio. EUR vorgesehen. Mit der Einführung von § 46a wurde die Bundesbeteiligung a...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.1 Definition des Begriffs der Leistungsaufwendungen

Rz. 10 Der Erstattungsanspruch nach § 16 Abs. 1 und 2 erfasst alle leistungsbedingten Aufwendungen des nach § 14 oder § 15 leistenden Rehabilitationsträgers. Der Begriff der Leistungsaufwendungen ist im Sozialrecht keine Begrifflichkeit, die sich lediglich in der Bestimmung des § 16 (oder der bis 31.12.2017 geltenden Vorgängervorschrift des § 14 Abs. 4) findet. So sieht z. B...mehr

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ZErb 07/2019, Gewährung rechtlichen Gehörs kein Äquivalent zum Anspruch auf Kostenerstattung

Leitsatz Gewährt das Nachlassgericht einem formell im Erbscheinserteilungsverfahren Beteiligten, z. B. einem Vermächtnisnehmer, rechtliches Gehör, so ist allein hierdurch noch keine Rechtfertigung einer Kostenerstattung des Beteiligten zu sehen. OLG München, Beschluss vom 15. April 2019 – 31 Wx 420/18 Aus den Gründen Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nicht fristgemaß im S...mehr

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ZErb 07/2019, Gewährung rec... / Leitsatz

Gewährt das Nachlassgericht einem formell im Erbscheinserteilungsverfahren Beteiligten, z. B. einem Vermächtnisnehmer, rechtliches Gehör, so ist allein hierdurch noch keine Rechtfertigung einer Kostenerstattung des Beteiligten zu sehen. OLG München, Beschluss vom 15. April 2019 – 31 Wx 420/18mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / IV. Erstattungspflicht

Getrenntes Vorgehen ist erstattungsfähig Nach ebenso einhelliger Auffassung ist der gegnerische Versicherer bei getrennter Beauftragung durch die einzelnen Geschädigten auch verpflichtet, getrennte Kostenerstattung zu leisten. Insbesondere liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht mehrerer Geschädigter vor, wenn diese den Anwalt nicht gemeinschaftlich, sondern get...mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / I. Ausgangsfall

Einfache Geschäftsgebühr bei einem Auftraggeber Vertritt der Anwalt nur einen einzigen Geschädigten, so erhält er hierfür eine Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert aller Gegenstände. Soweit der gegnerische Versicherer zur Schadensregulierung verpflichtet ist, ist er grds. auch verpflichtet, die dabei anfallenden Anwaltsgebühren zu übernehmen. Er muss die Gebühren allerdings nich...mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / V. Hinweispflicht des Anwalts?

Keine Hinweispflicht des Anwalts Das AG München hatte seinerzeit die Auffassung vertreten, dass der Anwalt verpflichtet sei, die Geschädigten darauf hinzuweisen, dass ein getrenntes Vorgehen zu höheren Vergütungsansprüchen führe und dass der Anwalt sich schadensersatzpflichtig mache, wenn er diesen Hinweis nicht erteile. Hinweispflicht des Anwalts Wenn es ein Anwalt, der mit ...mehr

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AGS 07/2019, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus Prozesskostenhilfe (PKH) festzusetzenden Rechtsanwaltsvergütung. Im Ausgangsverfahren begehrte der Kläger vor dem SG die Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II. Streitig war in diesem Zusammenhang das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu einer Mitbewohnerin des Klägers. Nach Vorlage einer Klagebegründung übers...mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / III. Vertretung mehrerer Geschädigter wegen verschiedener Gegenstände

Eine oder zwei Angelegenheiten? Regelmäßig zu Streitigkeiten führt der Fall, dass der Anwalt von mehreren Auftraggebern beauftragt wird, die jeweils eigene Schadensersatzansprüche geltend machen. Es stellt sich dann die Frage, ob eine Angelegenheit vorliegt oder mehrere Angelegenheiten abzurechnen sind. Es kommt auf den Auftrag an Wie hier richtig abzurechnen ist, hängt davon ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 313 ff.) setzt sich Hagen Schneider ausführlich mit der Haftung von Streitgenossen für die angefallenen Gerichtskosten auseinander. In gleich zwei Entscheidungen befasst sich das VG Freiburg (S. 321, 322) mit der fiktiven Terminsgebühr in verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid. Das VG Freiburg legt die Vorschrift dahingeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2019, Vorsteuerabzug... / 2 Aus den Gründen

Die Revision und die Anschlussrevision sind begründet; sie führen zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Entscheidung in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat die Abmahnungen zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs zu Unrecht als nicht steuerbar angesehen. Im Gegenzug ist der Klägerin der Vorsteuerabzug zu gewähren. Die Klage ist deshalb abzuweise...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 49 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Über ehrenamtliche Mitarbeit in der GKV > Ehrenamt und > Sozialversicherung Rz 3. Zu Aufwandsentschädigungen der Bundes- und Landesverbände der GKV > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff und > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Krankenkassen, Ortskrankenkassen, Sozialversicherung . Rz. 50 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die von den Trägern der GRV geleistet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versicherungsälteste

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Versicherungsälteste werden von der Vertreterversammlung in das Ehrenamt gewählt; sie sind keine ArbN des Trägers der GRV. Sie erhalten Ersatz ihrer baren Auslagen und ggf Verdienstausfall sowie einen Pauschbetrag für den Zeitaufwand (vgl § 39ff SGB IV). Zur Besteuerung dieser Entschädigungen > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Versicherungsälteste), >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die VBL ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung iSd § 3 Nr 62 Satz 2 Buchst c EStG und § 40b EStG. Sie sichert den mehr als 10 Mio Arbeitern und Angestellten einschließlich der 1,7 Mio Bestandsrentner des öffentlichen Dienstes eine > Zusatzversorgung neben den Leistungen der GRV (vgl § 18 Abs 1 Nr 1 BetrAVG). Die VBL gehört nich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verrechnungsverbot

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 > Auslagenersatz Rz 10ff, > Werbungskosten Rz 70/1, 108.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verpflegung

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Verpflegung ist ein geldwerter Vorteil iSv § 8 EStG, der als > Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterliegt; in bestimmten Fällen bleibt er steuerfrei. Zu den Grundsätzen der Bewertung freier oder verbilligter Verpflegung > Mahlzeiten und > Sachbezüge. Rz. 1/1 Stand: EL 118 – ET: 06/20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Vorschrift gilt unmittelbar für alle Ansprüche auf Sozialleistungen des Berechtigten gegen den Sozialleistungsträger (§ 40). Dabei wird eine Unterscheidung zur Art der Leistungsgewährung nicht vorgenommen. Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Ansprüche auf eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung gerichtet sind (§ 11) oder es sich um einmalige, wiederkehrend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 43 ist maßgeblich als Ergänzung des § 42 für die Fälle der unklaren Zuständigkeit und damit zumeist auch der für den Anspruch anzuwendenden Rechtsvorschriften anzusehen. Dem Berechtigten gegenüber sollen sich die teilweise überschneidenden Zuständigkeitsvorschriften und die institutionelle Gliederung des Sozialleistungssystems nicht nachteilig ausw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber

Kommentar Wenn Arbeitnehmer der Logistikbranche während ihrer Berufsausübung falsch parken oder Lenk- und Ruhezeiten überschreiten, sind ihre Arbeitgeber häufig bereit, die verhängten Bußgelder zu übernehmen. Ob diese Kostenerstattung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, ist derzeit Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens vor dem BFH. Wann Arbeitslohn vorliegt Zuw...mehr