Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / II. Sofortige Beschwerde bei Ablehnung der PKH

Rz. 208 Wird allerdings im PKH-Bewilligungsverfahren dem Antragsteller PKH nicht bewilligt, ist gegen diese Entscheidung auch die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist aber innerhalb einer Notfrist von einem Monat einzulegen (§ 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Rz. 209 Wird die Bewilligung von PKH durch Beschluss wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt, so ist diese Entscheidun...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 226 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO. Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Geltendmachung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr

Rz. 226 Die Geschäftsgebühr, die für die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA entstanden ist, ist derzeit nach der Rechtsprechung des BGH nicht i.R.d. Kostenfestsetzung gem. §§ 103, 104 ZPO festsetzbar (BGH, NJW 2006, 2560; BGH, AGS 2008, 158 ff.; BGH, RVGreport 2006, 274 – für die durch ein Mahnschreiben entstandene Geschäftsgebühr und weitere Entscheidungen des BGH...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 659 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XIII. Sonstige Gebühren für das Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 37 Das Festsetzungsverfahren vor dem Gericht des ersten Rechtszugs ist gebührenfrei. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die im Vergütungsfestsetzungsverfahren im ersten Rechtszug entstehenden Anwaltskosten sind nicht erstattungsfähig. Rz. 38 Ein Beschwerdeverfahren ist nicht gebührenfrei. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtskosten. Eine Kostenerstattung findet alle...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Anwaltliches Aufforderungsschreiben

Rz. 237 In vielen Fällen beginnt die nach außen sichtbare anwaltliche Tätigkeit des RA mit dem Versand eines Aufforderungsschreibens. I.d.R. wird der Anspruchsgegner vor Einleitung von gerichtlichen Schritten zur Zahlung der ausstehenden Forderung aufgefordert. Auch dienen das anwaltliche Aufforderungsschreiben und die Zustellung desselben der Herstellung der Klagereife. So ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / II. Kostenfestsetzung nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens

Rz. 114 Die Kostenquote des erstinstanzlichen Urteils orientiert sich an dem Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen (§ 91 ZPO). Bei Teilobsiegen ist das Kostenausgleichungsverfahren gem. § 106 ZPO erforderlich. Derjenige, dem ein Kostenerstattungsanspruch nach Abschluss der ersten Instanz zusteht, wird das Kostenfestsetzungsverfahren (oder bei einer Kostenquote das Kostenaus...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 842 Die Terminsgebühr entsteht im Vollstreckungsverfahren auch, wenn der RA an einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Diese Terminsgebühr wird in der Praxis sehr selten sein. Dies liegt daran, dass der Gegenstandswert in diesem Verfahren auf 2.000,00 EUR gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG beschränkt is...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Hinweis auf Kostenerstattungsrisiko

Rz. 985 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine erfolgsabhängige Vergütung, so muss die Vergütung einen Hinweis darauf enthalten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die sonst von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. Diese Bestimmung ist in ähnlicher Form als Belehrungspf...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / I. Frist zur Klageerhebung gem. § 494a ZPO

Rz. 42 Ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach der Beendigung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist, die Klage erhebt (§ 494a Abs. 1 ZPO). Rz. 43 Kommt der Antragsteller dieser Anordnung des Geri...mehr

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Steuerfreiheit von Zahlungen an ehrenamtlichen Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses

Leitsatz 1. Erhält der Steuerpflichtige im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses Entschädigungen für Zeitaufwand gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 SGB IV, liegen weder die Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG noch die Voraussetzungen des § 3 Nr. 12 EStG vor. 2. Der Freibetrag gemäß § 3 Nr. 26a EStG ist ein Jahresbetrag...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstattung bei der Drittschuldnerklage nach der Pfändung von Arbeitseinkommen

I. Das Problem Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat in diesem Zusammenhang das Arbeitseinkommen gepfändet. Arbeitgeber ist eine dem Schuldner nahestehende Person, die sich tot stellt, d.h. weder eine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, noch sonst auf Anfragen reagiert. Nun soll eine Einziehungsklage gegen den Drittschuldner vor dem Arb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Auslagenersatz (§ 16 Abs. 1 Satz 2, 3 InsVV)

Rn 16 Der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren hat aus § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsVV einen Auslagenersatzanspruch. Danach werden die zu erstattenden, im Einzelnen anzuführenden und belegmäßig nachzuweisenden konkreten Auslagen des Treuhänders auf seinen Antrag bei der Beendigung seines Amtes gemeinsam mit der Vergütung vom Insolvenzgericht festgesetzt. Eine Pauschale...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstat... / I. Das Problem

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat in diesem Zusammenhang das Arbeitseinkommen gepfändet. Arbeitgeber ist eine dem Schuldner nahestehende Person, die sich tot stellt, d.h. weder eine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, noch sonst auf Anfragen reagiert. Nun soll eine Einziehungsklage gegen den Drittschuldner vor dem Arbeitsgericht er...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstat... / II. Die Lösung

Klage ist Klage … Bei der Drittschuldnerklage ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber dem sonstigen Erkenntnisverfahren. Durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) tritt der Gläubiger in die Rechtsstellung des Schuldners ein, so dass der gepfändete Anspruch so geltend zu machen ist, wie der Schuldner ihn verfolgen müsste. Der PfÜB vermittelt die A...mehr

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AGS 7/2018, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. 1. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Reisekosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort...mehr

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AGS 7/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner (S. 313 ff.) mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe bei standardisierten Rechtsproblemen zu bewilligen ist und welche Anforderungen hier zu stellen sind. Lang erwartet und heiß ersehnt ist die Entscheidung des BGH v. 9.5.2018 (S. 319 ff.) zur Frage der Erstattung der Reisekosten eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks. In der obergeric...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Kosten und Gebühren

Rn 17 Gerichtsgebühr für den Versagungsantrag eines Gläubigers: 35 EUR (GKG-KV Nr. 2350[39]). Diese Gebühr hat der Gläubiger unabhängig davon zu tragen, ob der Antrag auf Versagung begründet war oder zurückgewiesen wurde.[40] Dies soll bewirken, dass Versagungsanträge nur in aussichtsreichen Fällen gestellt werden.[41] Der Antragsteller hat aber einen Anspruch auf Kostenersa...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / Einführung

Streitpunkt Reisekostenerstattung Über kaum eine Auslagenposition wird in der Kostenfestsetzung so sehr gestritten wie über die Reisekosten des Anwalts. Aus Anlass der aktuellen Entscheidung des BGH (Beschl. v. 9.5.2018 – I ZB 62/17, AGS 2018 319 [in dieser Ausgabe]) sollen die Grundsätze der Kostenerstattung in den einzelnen Gerichtsbarkeiten einmal näher betrachtet werden.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Vergütung bei Stundung der Verfahrenskosten (§ 293 Abs. 2, § 63 Abs. 2)

Rn 18 Durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG)[17] wurde § 293 Abs. 2 dahin gehend geändert, dass eine weitere Verweisung auf den ebenfalls neu geschaffenen § 63 Abs. 2 erfolgt. Danach steht dem Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren im Falle der Stundung der Verfahrenskosten gemäß § 4 a für seine Vergütung und seine Auslagen ein ...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / II. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet sich der Umfang der Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Keine Verweisung auf § 91 Abs. 2 ZPO Zu erstatten sind danach die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten (§ 80 S. 1 FamFG). Im Übrigen verweist das Gesetz in § 80 S. 2 FamFG ausschließlich auf § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO. Eine Verweisung auf § ...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / V. Bußgeldsachen

Der Umfang der Kostenerstattung in Bußgeldsachen richtet sich gem. § 105 OWiG nach § 464a StPO, sodass hier die gleichen Ausführungen gelten wie zu den Strafsachen. Gleiche Rechtslage wie in Zivilsachen Auch hier werden die Reisekosten eines Verteidigers außerhalb des Gerichtsbezirks bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattet. Hinweis 1. Zu den e...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / IX. Finanzgerichtliche Verfahren

Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren richtet sich nach § 139 FGO. Keine Notwendigkeitsprüfung vorgesehen Nach § 139 Abs. 3 FGO sind die Kosten eines Rechtsanwalts oder eines Bevollmächtigten oder Beistands, der nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, stets erstattungsfähig. Auch die FGO untersc...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / cc) Notwendigkeit wird verneint

Höchst strittig war, wie zu verfahren ist, wenn die Prüfung ergibt, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war. Nach einem Teil der Oberlandesgerichte sollten in diesem Fall gar keine Reisekosten zu erstatten sein:mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / VIII. Sozialgerichtliche Verfahren

Den Umfang der Kostenerstattung regelt § 193 SGG. Keine Notwendigkeitsprüfung vorgesehen Danach ist die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig (§ 193 Abs. 3 SGG). Auch hier wird ausweislich des Gesetzeswortlauts nicht danach unterschieden, ob der Anwalt am Gerichtsort ansässig ist, im Gerichtsbezirk niedergelassen ist oder außerhalb wohnt und niederge...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / 1. Überblick

In einem Zivilprozess sind der Partei die ihr entstandenen Kosten eines Anwalts, also dessen Gebühren und Auslagen, in allen Prozessen zu erstatten (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Keine Notwendigkeitsprüfung für Hinzuziehung des Anwalts Hinsichtlich der Hinzuziehung eines Anwalts findet dem Grunde nach eine Notwendigkeitsprüfung nicht statt (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine Partei darf sic...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / VII. Verwaltungsgerichtliche Verfahren

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren richtet sich der Umfang der Kostenerstattung nach § 162 VwGO. Keine Notwendigkeitsprüfung vorgesehen Danach sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig (§ 162 Abs. 2 S. 1 VwGO). Ein Verweis auf § 91 Abs. 2 ZPO fehlt allerdings. Die Erstattungsvorschrift differenziert nicht nach einem Anwalt, der am Gerichtsort...mehr

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AGS 7/2018, Verwirkung eine... / 1 Aus den Gründen

Der Auslagenerstattungsanspruch des Betroffenen ist auch trotz des verhältnismäßig langen Zeitraums zwischen der Rechtskraft des Urteils (11.7.2013) und dem Kostenfestsetzungsantrag (17.9.2016) nicht verwirkt. a) Die Verwirkung stellt einen auch von Amts wegen zu berücksichtigenden Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung dar, dem auch prozessuale Befugnisse wie Ansprüche a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Festsetzung der Vergütung (§ 293 Abs. 2, § 64 InsO, § 16 InsVV)

Rn 5 Die Vergütung des Treuhänders gemäß § 293 wird durch die Sondervorschrift des § 16 Abs. 1 InsVV durch das Insolvenzgericht festgesetzt. Rn 6 Die Festsetzung erfolgt regelmäßig auf Antrag des Treuhänders bei der Beendigung seines Amtes, also mit der Entscheidung gemäß § 300 (Entscheidung über die Restschuldbefreiung) zum Ende der Wohlverhaltensperiode (§ 16 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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AGS 7/2018, Abänderungsverf... / 1 Aus den Gründen

Über die Erinnerung entscheidet das Gericht in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.2004 – 9 KSt 6.04; Kopp/Schenke, VwGO, § 165 Rn 3), hier also durch den Einzelrichter nach § 76 Abs. 4 S. 1 AsylG. Die gem. § 165 S. 2 VwGO i.V.m. § 151 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Kostenerinnerung bleibt...mehr

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AGS 6/2018, Beginn der Verz... / Leitsatz

Der Kostengläubiger kann gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO Zinsen bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs eines auf der Grundlage einer erstinstanzlichen Kostenregelung gestellten Kostenfestsetzungsantrags verlangen, soweit sich die in einem in der Berufungsinstanz geschlossenen Prozessvergleich vereinbarte Kostenregelung mit der erstinstanzlichen Kostenentscheidung deckt und ununter...mehr

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AGS 6/2018, Beginn der Verz... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im vorliegenden Beschwerdeverfahren um den Zeitpunkt, ab dem ein Kostenausgleichsanspruch nach § 106 ZPO der Klägerin gegen die Beklagte gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu verzinsen ist. Durch Endurteil ist die Beklagte im zugrundeliegenden Rechtsstreit erstinstanzlich vom LG zur Tragung der gesamten Kosten des Rechtsstreits verurteilt worden. Mit Kostenfests...mehr

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AGS 6/2018, Beginn der Verz... / 2 Aus den Gründen

I. … II. Die – zulässige, insbesondere nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und form- und fristgerecht (§ 569 ZPO) eingelegte – sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg und führt zur tenorierten Abänderung des angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschlusses. 1. Die Beschwerdesumme des § 567 Abs. 2 ZPO von 200,00 EUR ist überschritte...mehr

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AGS 6/2018, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV erhält der Rechtsanwalt die Aufwendung für Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten erstattet, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Bei dieser Beurteilung ist auf einen objektiven Maßstab als auch auf den Standpunkt eines vernünftigen sachkundigen Dritten ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausgaben (Abflüsse)

Tz. 11 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Die Ausgaben des ideellen (steuerneutralen) Tätigkeitsbereichs müssen in aller Regel der Erfüllung des steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecks dienen und mit diesem Tätigkeitsbereich in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Tz. 12 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Die Vorschrift des § 3c EStG (Anhang 10) kann nicht greifen, weil es sich hierbei um so...mehr

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AGS 6/2018, Selbstvertretun... / Leitsatz

In einem Zwischenstreit über die Rechtmäßigkeit der Zeugnisverweigerung eines Rechtsanwalts kann der sich selbst vertretende Anwalt Kostenerstattung verlangen, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. OLG Köln, Beschl. v. 19.2.2018 – 17 W 198/17mehr

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AGS 6/2018, Rückfestsetzung / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer führte unter anwaltlicher Vertretung durch seinen Prozessbevollmächtigten u.a. das vormalige Klageverfahren. Nachdem der Erinnerungsgegner den angegriffenen Ablehnungsbescheid nach richterlichem Hinweis aus formalen Gründen aufgehoben hatte, teilte der Erinnerungsführer mit, er nehme "das Anerkenntnis" an und erklärte "das Verfahren insoweit für erledig...mehr

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AGS 6/2018, Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Von Julian Dahn und Thomas Schmidt. 2. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 430 S., 44,00 EUR In sozialrechtlichen Angelegenheiten gehen die Uhren anders. Nicht nur, dass hier abweichend vom Grundsatz des § 2 Abs. 1 RVG grds. nicht nach Wertgebühren, sondern nach Betragsrahmengebühren abgerechnet wird, hat sich das Problem der Vergütungsabrechnung hier eindeutig auf die...mehr

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AGS 6/2018, Rückfestsetzung / Leitsatz

Die aufgrund eines noch nicht rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses (vorläufig) erstatteten Kosten sind, sofern nach Abänderung oder Aufhebung im Erinnerungsverfahren eine geringere Kostenerstattung festgesetzt wird, im Umfang der tatsächlichen Überzahlung im vereinfachten Kosten(rück)festsetzungsverfahren nach § 197 SGG i.V.m. § 104 ZPO der (Rück)festsetzung fähig. M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Berechtigter (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Rz. 11 Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO steht das Akteneinsichtsrecht den Beteiligten des Verfahrens zu, also Klägern, Beklagten, Beigeladenen und beigetretenen Behörden.[1] Diese können ihr Akteneinsichtsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geltend machen.[2] Rz. 12 Das Gleiche gilt für die Bevollmächtigten der Beteiligten, die die Beteiligten insoweit vertreten...mehr

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AGS 6/2018, Rückfestsetzung / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat der angegriffene Beschluss den Erinnerungsführer im Wege der Kosten(rück)festsetzung zur Zahlung von 303,62 EUR nebst Zinsen an den Erinnerungsgegner verpflichtet. Nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des SG kann der Begünstigte – wie hier geschehen – so...mehr

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AGS 6/2018, Selbstvertretun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst überwiegend keinen Erfolg. Rechtsanwältin B kann von der Klägerin 4.719,82 EUR erstattet verlangen. Umsatzsteuer steht ihr nicht zu. 1. Der Rechtsanwalt kann sich in einer eigenen Angelegenheit in den Grenzen der §§ 45 ff. BRAO selbst vert...mehr

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AGS 6/2018, Editorial

DAV und BRAK haben einen gemeinsamen Forderungskatalog erstellt und dem BMJ übergeben. Darin wird u.a. eine Anpassung der seit 2013 unverändert gebliebenen Gebührenbeträge gefordert, aber auch weitere Korrekturen und Verbesserungen der anwaltlichen Vergütung stehen auf der Agenda. Über den Forderungskatalog und den voraussichtlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens bericht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die an staatliche Forstbedienstete aus öffentlichen Kassen gezahlten Entschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB, DB 1996, 2056 = FR 1996, 798; FinMin MV, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im Allgemeinen nach den für Staatsforsten geltenden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen WK; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zur Prüfungstä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ortsbeiräte

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ortsbeiräte (vgl zB §§ 81f der HE-Gemeindeordnung, GVBl 2005 I, 142) beziehen als > Mitglieder kommunaler Vertretungen Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG). Ihre Aufwandsentschädigungen bleiben nur im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 52 ff).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Christian Science

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen für einen Vorbereitungslehrgang der "Christlichen Wissenschaft", um Ausüber dieser Religionsgemeinschaft zu werden, sind keine Berufsausbildungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG (EFG 1989, 271) und keine vorweg genommenen BA/WK. Das gilt auch, wenn mit der Teilnahme die seelsorgerische berufliche Tätigkeit angestrebt wird und die K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kassenärztliche Vereinigung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 77 Abs 5 SGB V). Sie nehmen die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und stellen die kassenärztliche Versorgung sicher (vgl § 75 SGB V); dabei leisten sie öffentliche Dienste (schlichte Hoheitsverwaltung). Ihre Kassen unterliegen der Dienstaufsicht und ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagdberater

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ein Jagdberater (vgl zB Art 49 Abs 3 BayJG) ist ehrenamtlich, aber nicht als ArbN tätig. Er bezieht Reisekosten (vgl § 30 Abs 4 Satz 1 AVBayJG) sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl § 49 Abs 3 Satz 4 BayJG iVm § 30 Abs 4 Satz 2 AVBayJG). Das FA lässt bei der Veranlagung die Reisekosten im Rahmen von § 3 Nr 13 iVm § 4 Abs 5 Nr 5 EStG steu...mehr