Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Hannover gegen die Beklagten zu 1) und 2) Klage erhoben und beantragt festzustellen, dass diese gesamtschuldnerisch verpflichtet seien, ihm jedweden materiellen Schaden zu ersetzen, welcher ihm aus der (angeblichen) Falschberatung durch die stellvertretende Bezirksvorstandsvorsitzende der Beklagten zu 2) entstanden sei. Ferner hat er die Beklagten...mehr

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / Leitsatz

Werden mehrere durch einen Rechtsanwalt vertretene Streitgenossen als Gesamtschuldner in Anspruch genommen und der Rechtsstreit bezüglich eines Streitgenossen abgetrennt und an ein anderes Gericht verwiesen, kann der verbleibende Streitgenosse die Erstattung der vollen Verfahrens- und Terminsgebühr beanspruchen. KG, Beschl. v. 4.3.2019 – 19 W 149/18mehr

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / Leitsatz

Bei dem Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO handelt es sich für den schon im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO tätig gewesenen Prozessbevollmächtigten der Antragstellerseite trotz der prozessualen Selbstständigkeit beider Verfahren gem. den §§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 5 RVG kostenrechtlich um dieselbe Angelegenheit mit der Folge, dass eine Vergütung für seine Tätigkeit...mehr

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Rechtspflegerin hat die im Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten zu 1) berechneten Kosten zu Recht antragsgemäß i.H.v. 3.989,47 EUR zu Gunsten der Beklagten festgesetzt. Der Kläger vermag sich dagegen nicht mit sei...mehr

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Über den gem. den §§ 165 S. 1, 151 VwGO Antrag der Antragsgegnerin auf Entscheidung des Gerichts (Erinnerung), der sich gegen den nach § 164 VwGO durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gefassten Kostenfestsetzungsbeschluss richtet, entscheidet der Einzelrichter, weil über einen solchen Rechtsbehelf das Gericht (des ersten Rechtszuges) in der Besetzung zu befinden hat, ...mehr

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AGS 11/2019, Rückwirkung de... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Dem Antragsteller stehen keine Gebühren zu, die vor dem 24.9.2015 entstanden sind. Denn der Antragsteller ist dem Nebenkläger mit Beschluss v. 20.10.2015 ausdrücklich erst mit Wirkung vom 24.9.2015 beigeordnet worden. Damit liegt eine ausdrückliche gerichtliche Anordnung vor, nach der sich der Vergütungsanspruch bemisst, § 48 Abs. 1 RV...mehr

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AGS 11/2019, Abtretung des ... / 2 Anmerkung

Was daran überraschend sein soll, dass ein Verteidiger sein Geld haben will, ist nicht nachvollziehbar. Auch eine Benachteiligung des Mandanten kann in einer solchen Abtretung nicht liegen. Die Abtretung greift ja nur für den Fall, dass der Mandant die Vergütung noch nicht bezahlt hat. Dann hat er aber kein schützenwertes Interesse, die Kostenerstattung einzuziehen, ohne sein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgermeister

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bürgermeister können sowohl hauptamtlich wie auch ehrenamtlich (nebenberuflich) tätig sein. In beiden Fällen gehören Bezüge und geldwerte Vorteile, die sie von ihrer Gemeinde erhalten, idR zu den Einkünften aus § 19 EStG (> Ehrenamt Rz 4). Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 1 Satz 1 EStG kommen uE nur in Betracht, wenn sie ausschließlich als von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesrat

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Mitglieder des Bundesrates erhalten für die mit der Teilnahme an Sitzungen verbundenen Aufwendungen eine Kostenpauschale (vgl § 1 Abs 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates – KEB). Diese Kostenpauschale ist als Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei (OFD Hannover vom 06.08.2007, DB 2007,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürokostenzuschuss

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zahlungen des ArbG für ein in der Wohnung des ArbN gelegenes > Arbeitszimmer, das der ArbN für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, können > Arbeitslohn (vgl § 19 EStG) sein oder aber den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zuzurechnen sein (BMF vom 18.04.2019, BStBl 2019 I, 461). Die Zahlungen sind als Einnahmen aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Handwerkskammer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bezüge der ehrenamtlichen Vorsitzenden, die Handwerker sind, sind nicht > Arbeitslohn, sondern Betriebseinnahmen (BFH 61, 82 = BStBl 1955 III, 229; > Arbeitnehmer Rz 46). Wegen der Steuerfreiheit von > Aufwandsentschädigungen Rz 20ff, > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Handwerkskammern (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG, > R 3.12 Abs 2ff LStR). Rz. 2 Stand: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Im Angestelltenverhältnis oder als > Beamte beschäftigte Hochschullehrer sind steuerrechtlich > Arbeitnehmer . Ihren Status regeln seit 1999 das Hochschulrahmengesetz – HRG – sowie die entsprechenden Gesetze der Länder. Auf ältere Entscheidungen kann deshalb nur unter Vorbehalt zurückgegriffen werden. Privatdozenten und Honorarprofessoren ohne ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werkzeuggeld

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) sind steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN offensichtlich nicht übersteigen (vgl § 3 Nr 30 EStG). Die Vorschrift war erforderlich geworden, weil als Folge der Einführung eines > Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit dem StRefG 1990 der Gese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bistum

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Aufwandsentschädigungen, > Geistliche, > Kirchenbedienstete, > Kirchensteuer, > Öffentliche Kasse.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundestagswahl

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vgl die BundesWahlO vom 19.04.2002, BGBl 2002 I, 1376 §§ 9–10. > Aufwandsentschädigungen, > Wahlkampfkosten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesknappschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für > Bergarbeiter war bis Ende 2004 die Bundesknappschaft (BGBl 1969 I, 974). Seit 2005 wird sie als Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weitergeführt (vgl §...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bühnenangehörige

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 > Künstler; ferner > Chor, > Fernsehen, > Filmgewerbe, > Gastschauspieler, > Kapellmeister, > Musiker, > Opernsänger, > Orchestermusiker, > Rundfunk, > Statisten. Wegen ausländischer Künstler > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Über ArbG-Beiträge an die VddK und die VddB > Versorgungsanstalt der deutschen Büh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesagentur für Arbeit

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Ihr sind die Landesagenturen für Arbeit und die örtlichen Agenturen für Arbeit nachgeordnet. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit und ihre nachgeordneten Dienststellen sind ua zuständig für die > Arbeitsförderu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundestagsfraktionen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zahlungen einer Fraktion / Gruppe an Mitglieder des Deutschen Bundestages für die Tätigkeit als Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende gehören zu den > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 Satz 1 EStG (EFG 2002, 1228, rkr; Rev eingelegt, aber Verfahren nach deren Rücknahme eingestellt, BFH-Beschluss vom 17.12.2002 – X R 26/02, nicht dokume...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundespolizei

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundespolizei ist aus dem Bundesgrenzschutz hervorgegangen (vgl das Gesetz vom 21.06.2005, BStBl 2005 I, 854). Zur Steuerfreiheit bestimmter Sachbezüge und geldwerter Vorteile aus dem Dienstverhältnis (Gestellung von Dienstkleidung sowie Einkleidungsbeihilfen oder eine Abnutzungsentschädigung für Dienstkleidung, im Einsatz gestellte Verpflegung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesmarine

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Unbeschränkte Steuerpflicht: Angehörige der deutschen Bundesmarine mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt in Deutschland sind nach § 1 Abs 1 Satz 1 EStG und im Ausland stationierte Angehörige der Bundesmarine sind nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Auch bei einer Tätigkeit im Ausland erzielen sie > Inländische Einkünfte ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Europaabgeordnete

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Europaabgeordnete erhalten eine der Höhe nach einheitliche Entschädigung aus dem EU-Haushalt (Art 10 des Abgeordnetenstatuts vom 28.09.2005, ABl L 262 vom 07.10.2005, S 1). Die EU erhebt darauf – ebenso wie bei den EU-Beamten (> Europäische Union Rz 14) – eine Gemeinschaftssteuer. Diese EU-interne Steuer wird auch auf das Übergangsgeld (> Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesnebentätigkeitsverordnung

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergütungen, die beim Bund oder einem Bundesland Beschäftigte für eine auf Vorschlag oder Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem sonstigen Organ eines Unternehmens erhalten, behandelt die FinVerw als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und zwar als > Arbeitslohn dur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hundehaltung

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Futterkosten für einen Wachhund sind > Werbungskosten, wenn dieser ein Arbeitsmittel ist. > Arbeitsmittel Rz 17 Wachhund, > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe, > Bewachungsgewerbe, > Forstleute Rz 19, > Personenschutz Rz 13, > Wachhund. Ein Therapie- oder Schulhund eines Lehrers kann unter Umständen als > Arbeitsmittel zum Abzug von > Werbungsko...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Anschaffung von Hausrat und Kleidung sind idR keine AgB iSv § 33 EStG, weil ihnen ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21 f). Das gilt aber nicht, soweit Hausrat und Kleidung durch ein unabwendbares Ereignis (> Rz 2) verloren gehen und soweit sie zwangsläufig (§ 33 Abs 2 EStG) wied...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Umfang der Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Rz. 5 Abs. 2 der Vorschrift regelt, was die regionalen Prüfungsstellen (§ 106c) bei der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung standardmäßig zu prüfen haben. Vorgeschrieben sind danach arztbezogene Prüfungen der ärztlich erbrachten und veranlassten Leistungen sowie der ärztlich verordneten Leistungen. Der verbindliche Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.1 Bildung und Rechtsstellung der Prüfungseinrichtungen

Rz. 3 Die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinrichtungen (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss) obliegt nach Abs. 1 Satz 1 den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen. Der Plural "Kassenärztliche Vereinigungen" betont die Regionalität der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinri...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Krankenhausbehandlungen bis auf Notfälle nur in zugelassenen Krankenhäusern (vgl. § 107 Abs. 1 i. V. m. § 108) durchgeführt, in denen vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in de...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.5 Prüfung durch die Krankenkassen

Rz. 29 Seit dem 1.1.2004 sind auch die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Abrechnungsprüfungen von Amts wegen durchzuführen. Die Abrechnungsprüfung nach Abs. 3 ist als eigenständige Aufgabe der Krankenkasse neben die der KV obliegenden Abrechnungsprüfung nach Abs. 2 getreten. Nach § 15 der Richtlinien kann die Krankenkasse die Prüfung auf den Verband übertragen, was sich...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt als Grundsatz, dass die vereinbarte Gesamtvergütung (vgl. § 87a) von der jeweiligen KV an die Leistungserbringer der vertragsärztlichen Versorgung, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, angestellte Ärzte oder Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigte Einrichtungen und Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen der Versic...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.2 Verrechnungskonten bei Auslagenersatz

Rz. 354 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ergibt sich folgendes Verfahren: Die GmbH & Co. KG bezahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten aus eigenen Mitteln. Die Gegenbuchung erfolgt über ein Verrechnungskonto, das spiegelbildl...mehr

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AGS 10/2019, Reisekosten de... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Wie der BGH klargestellt hat, sind die Reisekosten eines nicht notwendigen auswärtigen Anwalts stets zu erstatten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks.[1] Dabei ist für jede Instanz auf den jeweiligen Gerichtsbezirk abzustellen.[2] Das gilt auch dann, wenn sich der Gerichtsbezirk über mehrere Bundesländer erstreckt....mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.8 Aufgeld (Agio) der Kommanditisten

Rz. 781 Bei den sog. Publikums-KGen ist es üblich geworden, dass die Kommanditisten nicht nur den gezeichneten Kommanditanteil bezahlen, sondern darüber hinaus noch ein normalerweise in festen Vom-Hundert-Sätzen vereinbartes Aufgeld erbringen müssen, das laut Gesellschaftsvertrag zur Abdeckung der Kosten für die Kommanditistenwerbung Verwendung finden soll. Rz. 782 Es ist fes...mehr

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FoVo 10/2019, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwei...mehr

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AGS 10/2019, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Parteikosten Die im Zusammenhang mit dem Verfahren für notwendige Reisen und für die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis ist zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung ist durch entsprechende Anwendung der für Zeugen geltenden Vorschriften des JVEG zu bestimmen (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO). Nach diesem Gesetz können 3,50 EUR für jede Stunde Zeitversäumnis...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / XII. Deckungsanfrage zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

Rz. 94 Muster 2.11: Deckungsanfrage zur Einholung eines Sachverständigengutachtens Muster 2.11: Deckungsanfrage zur Einholung eines Sachverständigengutachtens _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________ _________________________ (Mandantschaf...mehr

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AGS 10/2019, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten ist unbegründet. Zu Recht hat das LG den von der Klägerin für die Teilnahme an den mündlichen Verhandlungen angemeldeten Verdienstausfall ihrer Geschäftsführer in den Kostenausgleich eingestellt. Nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO umfasst die Kostenerstattung au...mehr

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zfs 10/2019, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die vorstehende – zweite – Entscheidung des VI. ZS des BGH in diesem Kostenfestsetzungsverfahren ist zutreffend. Jedoch hätte der Senat die Frage des Forderungsübergangs nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG bereits bei seiner ersten Entscheidung vom 25.10.2016 erörtern müssen, worauf ich in meiner Anm. zur ersten Entscheidung des Senats (zfs 2017, 106) hingewiesen hatte. Anspruchsüberga...mehr

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zfs 10/2019, Keine Beschrän... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BVerwG betrifft zwar in erster Linie die Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten der Verfahrensbeteiligten oder ihrer nichtanwaltlichen Vertreter. Sie hat darüber hinaus Bedeutung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten für notwendige Reisen aller am Rechtsstreit Beteiligten. Das BVerwG hat mit aller Klarheit festgestellt, dass diese nicht auf Spartar...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Einheitlichkeit der Leistung

Rz. 12 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Ob bei der Beurteilung eines Sachverhalts von einer einheitlichen oder von mehreren getrennten Leistungen auszugehen ist, hat insbesondere Bedeutung für den Zeitpunkt der Steuerentstehung und die Anwendung von Befreiungsvorschriften sowie des zutreffenden Steuersatzes. Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang darf nicht in mehrere ...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / II. Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat

Rz. 2 Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Geschäftszeichen der RA-Kanzlei: _________________________ Hiermit erteile ich, _________________________ (Mandantschaft),1 Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Verteidiger/in),2 in der Angelegenheit: w.o. wegen _________________________ (Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Muster Vergütungen und Auslagenersatz bei der Lohnsteuer

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Behandlung von Aufwendungsersatz

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Auch Amateurfußballspieler können steuerfreien Aufwendungsersatz erhalten. Sie müssen eigens zu diesem Zweck nicht unbedingt Arbeitnehmer des Vereins sein. Auslagenersatz sind gemäß § 3 Nr. 50 EStG (Anhang 10) z. B. Beträge, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Amateurfußballspielern

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Amateurfußballspieler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr