Stand: EL 119 – ET: 10/2019
Die Mitglieder des Bundesrates erhalten für die mit der Teilnahme an Sitzungen verbundenen Aufwendungen eine Kostenpauschale (vgl § 1 Abs 4 der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates – KEB). Diese Kostenpauschale ist als Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei (OFD Hannover vom 06.08.2007, DB 2007, 2400).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen