Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008
Steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen
Mit der beschlossenen Änderung wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach R 3.12 Absatz 3 LStR von 200 EUR auf 250 EUR monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG nachvollzogen. Dieser Steuerfreibetrag wurde zum 1.1.2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 (von 2.400 EUR auf 3.000 EUR pro Jahr) angehoben. Zudem wird in R 3.12 Absatz 5 Satz 1 LStR der Betrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag angehoben.
Nichtbeanstandungsregelung des BMF
Das BMF hatte mit Schreiben v. 8.4.2021 eine Nichtbeanstandungsregelung bekannt gegeben: Demnach können die erhöhten Mindestbeträge in R 3.12 Absatz 3 LStR und R 3.12 Absatz 5 Satz 1 LStR im Vorgriff auf das förmliche Inkrafttreten der LStÄR 2021 bereits ab 1.1.2021 zur Anwendung kommen. Diese Nichtbeanstandungsregelung sollte mögliche Korrekturen bereits durchgeführter Lohnabrechnungen verringern.
Mindestbetrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten
Weiterhin wird der Mindestbetrag in R 3.12 Absatz 5 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 EUR auf 8 EUR am Tag angehoben. Bei den zu erhöhenden Mindestbeträgen handelt es sich jeweils um Nachweiserleichterungen im Verwaltungswege zur Feststellung der Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigungen in den Fällen des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG.
Die begünstigenden Änderungen der Lohnsteuer-Richtlinien gelten rückwirkend ab dem 1.1.2021.
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
541
-
E-Rechnung
4289
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
383
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
336
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3304
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
319
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
285
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2803
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
219459
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
182
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
02.09.2026
-
EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
28.08.2026
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
26.08.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
18.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
18.08.2026