Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / II. Soziale Zielsetzungen

Rz. 3 Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist im Wesentlichen ausgestaltet wie das übliche Zivilverfahren. Die Arbeitsgerichte haben aber in besonderer Weise dafür Sorge zu tragen, dass dem wirtschaftlich häufig schwächeren Arbeitnehmer zum Recht verholfen wird. Gleichzeitig soll eine tiefgreifende Störung des Arbeitsverhältnisses soweit wie möglich unterbleiben. Um diesen Zwe...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Arbeitsgerichtssachen

Rz. 332 Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen sowie in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiede...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 4. Abwendungsbefugnis des Schuldners

Rz. 18 Wie zuvor ausgeführt, kann der Gläubiger abweichend von § 709 ZPO bei den in § 708 ZPO genannten Urteilen, insbesondere bei Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen, die Zwangsvollstreckung gänzlich ohne Sicherheitsleistung betreiben, er ist hier nicht auf eine Sicherungsvollstreckung beschränkt. Auch einstweilige Verfügungen und Arreste (§§ 935 ff., 916 ff. Z...mehr

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§ 3 Einführung / II. Rechtsquellen des Zivilrechts

Rz. 4 Das Zivilrecht ist im Wesentlichen geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB. Hinzu kommt eine Vielzahl von Einzelgesetzen, die sich mit der Regelung von speziellen Einzelbereichen befassen. So befasst sich beispielsweise das HGB mit den besonderen Rechtsbeziehungen von Kaufleuten, das Aktiengesetz mit denjenigen von Aktiengesellschaften, das GmbH-Gesetz mit denjenig...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / E. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 20 § 46c ArbGG regelt seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit der elektronischen Einreichung:[1] § 46c Elektronisches Dokument (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.6 Rechtsweg bei Streitigkeiten über Abberufung und Vergütungsansprüche

Rz. 822 Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gelten in Betrieben einer juristischen Person oder Personengesamtheit solche Personen nicht als Arbeitnehmer, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind. Auf Grund der in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ange...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bruttolohn

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zwischen ArbN und ArbG wird im Regelfall ein Bruttolohn vereinbart. Das ist der Betrag, der nach Minderung um die gesetzlichen Abzüge den Nettolohn, also den an den ArbN auszuzahlenden Betrag ergibt. Dementsprechend meint der im Lohnsteuerrecht verwendete Begriff > Arbeitslohn grundsätzlich den Bruttoarbeitslohn, der um die LSt und andere Steuerabz...mehr

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AGS 10/2019, Reisekosten de... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Wie der BGH klargestellt hat, sind die Reisekosten eines nicht notwendigen auswärtigen Anwalts stets zu erstatten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks.[1] Dabei ist für jede Instanz auf den jeweiligen Gerichtsbezirk abzustellen.[2] Das gilt auch dann, wenn sich der Gerichtsbezirk über mehrere Bundesländer erstreckt....mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.1 Grundsätzliches

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung für den Verlust des sozialen Besitzstands. Sie wird in aller Regel in Form einer Geldleistung an den Arbeitnehmer erbracht. Mit der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist häufig auch die Vereinbarung einer Abfindung verbunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nu...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.3 Vererblichkeit der Abfindung

Beispiel 1 Die Parteien schließen in einem Kündigungsschutzprozess am 11.1. vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis im Folgejahr zum Ablauf des 30.4. ende und der Arbeitnehmer so lange unwiderruflich unter Fortzahlung seiner Vergütung und Anrechnung seiner Urlaubsansprüche freigestellt werde. Ziff. 4 des Vergleiches lautet: "Die Arbeitgeberin zahlt...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.11 Schriftform, Angebot und Annahme

Seit 1.5.2000 bedarf nach § 623 BGB die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass der Vertrag von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben sein muss (§ 126 BGB).[1] Es genügt jedoch zum Abschluss eines Auflösungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das A...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.7 Abgeltungsklauseln/Ausgleichsquittungen

Im Auflösungsvertrag wird häufig vereinbart, dass die Vertragsparteien mit Erfüllung des Auflösungsvertrags keine Ansprüche gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis mehr haben. Hier wird sich i. d. R. eine Auslegung ergeben, dass sich eine solche Klausel nicht bezieht auf Ruhegeldansprüche und Anwartschaften[1], Zeugnisansprüche[2], Ansprüche aus dem ArbNErfG [3] und Rechte au...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.2 Beendigung durch Arbeitgeberkündigung

Rechtmäßige Kündigung Bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers liegt in der Regel – auch bei Zahlung einer Abfindung – kein Sperrzeittatbestand vor. Eine Sperrzeit kann nur eintreten, wenn der Arbeitnehmer durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben hat. Ebenfalls liegt kein Sperrzeittatbestand...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 1. Die Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutz in der Rechtswirklichkeit

Rz. 234 Dass die Durchsetzung des Teilzeitanspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich möglich ist, ist in der Rechtswirklichkeit nach den mittlerweile vorliegenden Urteilen einhelliger Konsens.[240] Die Anforderungen, die die Gerichte stellen, sind durchweg unterschiedlich. Sie sollen hier wie folgt aufgelistet werden: Rz. 235 LAG Berlin, Urt. v. 20.2.200...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / G. Rechtsschutz

Rz. 41 Begehrt der Arbeitnehmer die Zustimmung/Genehmigung zu einer Nebentätigkeit und lehnt der Arbeitgeber diese ab, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung zu klagen, dass er berechtigt ist, eine bestimmte Nebentätigkeit auszuüben. Hierfür ist ein Feststellungsinteresse gegeben, da es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, eventuelle a...mehr

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§ 3 Entlohnung / V. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 32 Die Darlegungs- und Beweislast für einen Gleichbehandlungsanspruch trägt der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Er muss die Schlechterstellung gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten darlegen und im Bestreitensfalle beweisen. Diese Beweislast, die sich nach dem deutschen Zivilrecht ergibt, verstößt nicht gegen die Richtlinie 97/80/EG, da sich diese ledigl...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / V. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 29 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB . Rz. 30 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / C. Verfahren

Rz. 5 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gemäß § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG. Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Rechtsschutz bei Befristung

Rz. 99 Möchte der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages gem. der Bestimmungen des TzBfG rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, § 17 S. 1 TzBfG...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 68 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 69 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[43] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Kündigungsverbote

Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz vermittelt, ist acht Woc...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Rechtsschutz bei Kündigungen

Rz. 93 Will ein Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Sozialwidrigkeit einer Kündigung geltend machen, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Rz. 94 Der gesetzlich vorgesehene Klageantrag ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 157 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / E. Rechtsweg und Prozessuales

Rz. 36 Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die den Anspruch auf Teilzeit nach § 11 TVöD/TV-L geltend machen wollen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten er­öffnet. Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Hinsichtlich der anspruchsbegründenden Tatsachen liegt die Vortrags- und Beweislast beim antragstellenden Beschäftig...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 3. Rechtsweg

Rz. 34 Streitigkeiten über die Höhe eines zulässigen Beitragsabzuges sind jedenfalls während der Zeit des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialgericht zugewiesen.[18] Die richtige Klageart für den Arbeitnehmer ist die Feststellungsklage nach § 55 SGG darauf, dass ihm zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wor...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / b) Wesentliche Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe oder der Sicherheit im Betrieb

Rz. 172 Nach § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG liegt ein betrieblicher Grund insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Bestimmung konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der betrieblichen Gründe durch die – nicht abschließende – A...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Allgemeines

Rz. 194 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[206] Rz. 195 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Finanzielle Absicherung

Rz. 21 Hinsichtlich der finanziellen Absicherung von werdenden und gewordenen Müttern ist danach zu unterscheiden, woraus sich das Beschäftigungsverbot ergibt. Rz. 22 Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ­ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mut...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 4 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuer-pauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von ...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / I. vor der Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 81 Ist die Stelle noch nicht besetzt, so ist der durch § 9 TzBfG gewährte Anspruch des Arbeitnehmers auf die Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet, nämlich auf die Zustimmung zu einer vom Arbeitnehmer angebotenen Änderung der Arbeitsbedingungen. Rz. 82 Da eine entsprechende Vertragsänderung erforderlich ist und da die gerichtliche Entscheidung lediglich...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 29 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 30 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5 – 7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dah...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 25 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch – nach stattgebendem Urteil

Rz. 255 Nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985[463] kommt eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht, wenn das Arbeitsgericht in seinem Urteil der Kündigungsschutzklage stattgegeben hat. In diesem Fall endet das bis dahin überwiegende Interesse des Arbeitgebers, nach Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitnehmer nicht mehr in seinem ...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / F. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 148 Nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen ist der Arbeitnehmer darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet für das Vorliegen einer Massenentlassung. Er muss deshalb sowohl die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer als auch die Zahl der entlassenen Arbeitnehmer im Streitfall darlegen und beweisen.[296] Um die praktische Wirksamkeit der Richtlinie nicht zu...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Besonderheiten insbesondere bei der Verlagerung des Arbeitsortes durch Direktionsrecht oder Änderungskündigung

Rz. 123 In der Praxis erscheint die Verlegung von Betriebsstandorten auch ein Mittel zu sein, Arbeitsplätze abzubauen. Verlegt man die Arbeitsstätte örtlich so weit, dass die tägliche Wegstrecke nicht zu bewältigen ist oder – wie bei Teilzeitkräften – außer Verhältnis zur Arbeitszeit steht, so führt allein die Tatsache, dass der Arbeitsort verlegt wird, dazu, dass ein Großte...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Beschleunigung des Verfahrens

Rz. 212 Aufgrund der besonderen Situation in der Insolvenz ist der Insolvenzverwalter meist gezwungen unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Betriebsänderungen umzusetzen. Der übliche Verfahrensablauf, der außerhalb des Insolvenzverfahrens gegeben ist, kann einige Zeit in Anspruch nehmen, was für die mögliche Sanierung des insolventen Unternehmens jedoch schädlic...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Nachteilsausgleich

Rz. 14 Der Unternehmer ist im Rahmen der Planung von Betriebsänderungen zwar verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich, ggf. bis hin zur Einigungsstelle, zu versuchen. Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist hiermit jedoch nicht verbunden. Gleichwohl sieht das Gesetz in § 113 BetrVG eine empfindliche Sanktion für den Arbeitgeber vor, der ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Gegenstand des Nachteilsausgleichs

Rz. 243 Der betroffene Arbeitnehmer kann, je nachdem, ob er entlassen wird oder ob er wirtschaftliche Nachteile erleidet, einen Nachteilsausgleich geltend machen. Rz. 244 Der Begriff der Entlassung, aufgrund derer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG eine Abfindung gefordert werden kann, setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wird.[273] Hierbei kommt es nicht darau...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Mitbestimmung gem. § 99 BetrVG insbesondere bei Versetzungen und Umgruppierungen

Rz. 263 Für die Betriebsänderung neben Kündigungen aufgrund innerbetrieblicher Organisationsänderungen auch zu Versetzungen oder Umgruppierungen, sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach § 99 ff. BetrVG zu beachten. Auch diese bestehen trotz abgeschlossenen Interessenausgleichs unverändert in vollem Umfang fort. Unter einer Versetzung in diesem Sinne ist die Zuweis...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Unfreiwillige Weiterbeschäftigung

Rz. 262 Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf, nach Ablauf der Kündigungsfrist für ihn tätig zu sein, sondern kommt er nur der materiell-rechtlichen Verpflichtung der Weiterbeschäftigung nach – der Arbeitnehmer braucht auch keinen Weiterbeschäftigungsantrag beim Arbeitsgericht gestellt zu haben – und teilt dem Arbeitnehmer mit, dass er nur dessen Weiterbeschäfti...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Nachteilsausgleich

Rz. 237 § 113 BetrVG sieht vor, dass der Unternehmer von seinen Arbeitnehmern auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs in Anspruch genommen werden kann, wenn er entwedermehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / e) Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 210 Gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 2. HS KSchG hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesem die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben. Dem Arbeitnehmer soll mithilfe dieser Auskunft die Möglichkeit gegeben werden, die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage besser beurteilen zu können. Der Arbeitgeber genügt seiner Auskunftspflicht ...mehr