Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (vgl. Rdn 21). Das Gericht muss auch in verbundenen Verfahren für den Räumungsfristantrag auf Antrag gegebenenfalls einen Streitwert festsetzen. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem GKG, da nach dem Räumungsfristantrag keine gesonderten Gerichtsgebühren entstehen. Nach § 33 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 37 Hat der Kläger zunächst ein örtlich oder sachlich unzuständiges Gericht oder das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit angerufen und hat das angegangene Gericht sich für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen, so werden die im Verfahren vor dem zunächst angegangenen Gericht erwachsenen Kosten als Teil der Kosten behandelt, die bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Form

Rz. 47 Die Beschwerde bedarf ebenfalls keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich eingelegt, zu Protokoll erklärt oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Die Einlegung durch elektronisches Dokument setzt aber voraus, dass in dem Verfahren, in dem der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung erhält, die anwend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Bindungswirkung nach Abs. 1 in Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11

Rz. 149 Auch das Gericht ist an seine Wertfestsetzung gebunden, solange sie nicht abgeändert worden ist. Daraus folgt, dass es im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 keine eigene gesonderte, vom zugrunde liegenden gerichtlichen Verfahren abweichende Wertfestsetzung geben darf. Das Gericht muss vielmehr von dem im gerichtlichen Verfahren festgesetzten Wert ausge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zahlungen des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 37 Zahlungen des Anspruchsgegners auf die Rechtsanwaltsvergütung werden gemäß § 58 Abs. 1 erst dann auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung verrechnet, wenn der dem Rechtsanwalt zustehende Anspruch auf eine Wahlanwaltsvergütung voll befriedigt ist.[63] Rz. 38 Beispiel: Der Anwalt vertritt den Mandanten im Rahmen von Beratungshilfe. Er macht für de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 45 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[60] Denn in VV 3307 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Darüb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Besonderheit in erstinstanzlichen Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten

Rz. 121 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren richtet sich die Kostenerstattung grundsätzlich nach § 91 ZPO. Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist allerdings im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen der Entschädigung der Partei für Zeitversäumnis sowie der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Im Übrigen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Entscheidung über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen

Rz. 94 Der Ausspruch über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen, gehört zum Rechtszug und wird daher mit den dort entstandenen Gebühren abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Rechtsanwalt ausschließlich damit beauftragt wird, einen Kostenantrag zu stellen. Für diese Einzeltätigkeit entsteht eine 0,8-Verfahrensgebühr gem. VV 3403. In § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ist die Kosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsgegenstand

Rz. 84 Voraussetzung für das zusätzliche Entstehen einer reduzierten Verfahrensgebühr ist ferner, dass die Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche erfolgt. Die Rechtshängigkeit wird gemäß § 261 ZPO durch die Erhebung einer Klage begründet. Sie endet u.a. mit dem Eintritt der äußeren Rechtskraft des Urteils, mit der Wirksamkeit einer Klageänderung gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei (Kalender-)Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 43 Die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits dann nicht anzurechnen, wenn zwischen der Beendigung des Mahnverfahrens und dem streitigen Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre liegen. In diesem Fall unterbleibt nach § 15 Abs. 5 S. 2 eine Anrechnung. Allerdings kommt nur eine analoge Anwendung des § 15 Abs. 5 S. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Fehlerhaftigkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 4 Die Fehlerhaftigkeit der Vereinbarung muss auf einem Verstoß gegen die Erfordernisse des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 beruhen. Diese Aufzählung ist abschließend. Nicht von der Rechtsfolge des § 4b erfasst sind daher Verstöße gegen § 3a Abs. 3[7] und 4, § 4 und § 4a Abs. 3. Auch für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 gilt die Rechtsfolge des § 4b n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinschaftliche Rechtsverfolgung

Rz. 61 Sind in derselben Angelegenheit mehrere Mandanten an einer Rechtsverfolgung gemeinschaftlich beteiligt, so ist Gegenstandsidentität gegeben, wenn und soweit der Anwalt für jeden dasselbe Begehren erhebt. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist dann derselbe, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Besondere Angelegenheit

Rz. 323 Das in §§ 802f und 802g ZPO geregelte Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft stellt eine besondere Angelegenheit dar. Der Rechtsanwalt, der die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt (§§ 802c ff. ZPO), verdient also die Gebühren nach VV 3309 f. sowie die Postentgeltpauschale VV 7002 besonders. Rz. 324 Die Angelegenheit "Vermögensauskunft" umfasst die gesamten Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertaddition und Erhöhungsgebühr

Rz. 129 Nach der zutreffenden und wohl herrschenden Gegenauffassung wird zunächst die Verfahrensgebühr ohne Erhöhung nach VV 1008 aus dem Gesamtwert bzw. dem gem. § 22 Abs. 1 zusammengerechneten Wert ermittelt und sodann eine Erhöhung nach VV 1008 aus dem Wert der gemeinschaftlichen Beteiligung berechnet. § 15 Abs. 3 wird nicht angewandt.[258] Beispiel: Im Beispiel oben (sieh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit im Verteilungsverfahren (Anm. Nr. 2 zu VV 3311)

Rz. 12 Das Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG) beginnt mit der Bestimmung des Termins zur Verteilung des Versteigerungserlöses und endet mit der Erlösverteilung durch das Gericht. Sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt innerhalb dieser Spanne im Verteilungsverfahren ausübt, werden von der Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2, 1. Hs. zu VV 3311 ("Verteilungsgebühr") ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3205)

Rz. 6 In einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3205 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Definition

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 verweist für eine Begriffsbestimmung auf die – zum 1.7.2008 neu gefasste – Legaldefinition in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: § 49b Abs. 2 BRAO (2) 1Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verhandlungen mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 21 Schließlich erwächst – kumulativ – für Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens ebenfalls eine gesonderte Verfahrensgebühr. Damit sollen die Bemühungen des Rechtsanwalts zur frühzeitigen Beendigung des Verfahrens gefördert und entlohnt werden. Dass es dabei tatsächlich zu einer Einigung kommt, ist für das Entstehen der z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 54 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Ob und inwieweit die Anwaltskosten als Auslagen des Beschuldigten ganz oder teilweise zu erstatten sind, ergibt sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen (§§ 196 ff. BRAO; §§ 146 ff. StBerG; §§ 122 ff. WPO, §§ 148 ff. PAO). Soweit eine Kostengrundentscheidung zugunst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung

Rz. 136 Während früher das Gesetz in Abs. 3 a.F. bei dem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin von einer "Vertretung" durch den Rechtsanwalt sprach, während bei dem von einem Sachverständigen anberaumten Termin von einer "Wahrnehmung" eines solchen Termins durch den Rechtsanwalt die Rede war, sollte dadurch keine unterschiedliche Tätigkeitsqualität zum Ausdru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ablichtungen und Kopien

Rz. 24 In den Motiven des Gesetzgebers zur Änderung von VV 7000 durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 wird wegen der Änderung des Begriffs "Ablichtung" in "Kopie" auf die Begründung zu § 11 GNotKG Bezug genommen.[23] Aus der Begründung zu § 11 GNotKG ergibt sich zur Ersetzung des Begriffs der "Ablichtung" durch den Begriff "Kopie" Folgendes:[24] Zitat Der Entwurf sieht im gesamte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungspflicht

Rz. 17 Hat der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt Grund zu der Annahme, dass der Antragsgegner die durch seine Beiordnung entstehenden Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 ZPO), muss er ihn über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe beraten. Wird dem Antragsgegner auf entsprechenden Antrag hin Prozesskostenhilfe bewilligt, so stützt sich d...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 20 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Teilungsversteigerung richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 1). Anzuwenden ist VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311, 3312). Rz. 21 Im gerichtlichen Verfahren kommen dabei zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mehrere Auftraggeber

Rz. 22 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber innerhalb desselben Verfahrens, was möglich ist, da § 146 StPO nicht gilt, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je Auftraggeber.[10] Soweit der Anwalt allerdings für mehrere Beteiligte in verschiedenen Verfahren tätig wird, erhält er die Gebühren aus dem einfachen Betragsrahmen jeweils gesondert (§ 15 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Angelegenheiten nach dem Pflegeberufegesetz (Abs. 3)

Rz. 119 Abs. 3 ist eingefügt worden durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9.8.2019.[47] Hintergrund war die in § 52 Abs. 4 Nr. 4 GKG neu eingeführte Streitwertbegrenzung für verwaltungsgerichtliche Klagen gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach § 36 Abs. 6 S. 1 PflBG auf 1,5 Mio. EUR. Diese Streitwertbegrenzung ist rückwirkend zum 1.1.2019 i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Fälligkeit und Form der Abrechnung

Rz. 53 Fällig werden die Reisekosten erst zusammen mit der übrigen Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1. Zuvor kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Rz. 54 Für die Abrechnung der Reisekosten ist § 10 zu beachten. Auch dieser Teil der Vergütung (§ 1 Abs. 1), kann nur aufgrund einer formell or...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3500 ff. / A. Beschwerden, Nichtzulassungsbeschwerden, Erinnerungen

Rz. 1 Die VV 3500 ff. enthalten die Gebührenvorschriften für Beschwerden, Nichtzulassungsbeschwerden und Erinnerungen in allen von VV Teil 3 erfassten Angelegenheiten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Rz. 57 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf das Eilverfahren zur Erwirkung eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, weil es sich verfahrensrechtlich im Verhältnis zur Hauptsache um "verschiedene" Angelegenheiten handelt, die eigene Kosten verursachen (vgl. § 17 Nr. 4). Soll die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Beistandsleistung im Verfahren zur gerichtlichen Erzwingung der Anklage nach § 172 Abs. 2 bis 4, § 173 Abs. 1 StPO (Nr. 5)

Rz. 24 Beschließt die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO, so kann der verletzte Antragsteller gegen diesen Beschluss nach § 172 Abs. 1 StPO Beschwerde einlegen. Die Tätigkeit hinsichtlich dieser Beschwerde wird nach VV 4302 Nr. 1, Nr. 2 vergütet. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, so steht dem verletzten Antragsteller nunmehr die M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 44 Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich die gesamte Vergütung (§ 1 Abs. 1 S. 1) des Anwalts, also Gebühren und Auslagen, wobei sich hier im Einzelfall Probleme bei der Abrechnung ergeben können. Rz. 45 Auch Vergütungen, die aus der Staatskasse gezahlt werden, also insbesondere Prozesskostenhilfe- und Pflichtverteidigervergütung, einschließlich der Pauschvergütung nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe

Rz. 45 Für die Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Justiz erhält der Anwalt nach VV 6100 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55 EUR bis 374 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 214,50 EUR. Ist der Anwalt vom Bundesamt für Justiz zum Beistand bestellt worden, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172 EUR aus der Staatskasse (§ 59a Abs. 2).mehr

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Vorbemerkung zu VV 5107 ff. / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, also ab Eingang der Akten bei Gericht (VV Vorb. 5.1.2 Abs. 1), erhält der Anwalt die Gebühren nach Unterabschnitt 3. Ergänzend gelten die Allgemeine Gebühr (VV 5100) und die zusätzlichen Gebühren (VV 5115 und 5116). Rz. 2 Eine ausdrückliche Regelung für die erstinstanzlichen Verfahren vor dem OLG fehlte in der ursprünglichen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Urkundsbeamter

Rz. 19 Dieses Verfahren kommt dem materiellen Recht speziell insoweit entgegen, als die Erforderlichkeit von Auslagen aus objektivierender Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen ist (vgl. § 46 Rdn 6 f.), so dass eine Entscheidung durch einen der Beteiligten die Gefahr der Einseitigkeit in sich bergen würde. Faktisch ist dieses Risiko allerdings nicht gebannt, weil der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Wertfestsetzung

Rz. 30 Der Gegenstandswert der Zahlungsvereinbarung wird i.d.R. vom Anwalt selbst ermittelt werden müssen. Rz. 31 Soweit man auch die Kosten einer Zahlungsvereinbarung nach § 788 ZPO als festsetzungsfähig ansieht, würde die Wertannahme des Anwalts inzidenter im Festsetzungsverfahren nach § 788 ZPO überprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Einigungsgebühr in einem Vergütungs- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Rückwirkung der Aufrechnung

Rz. 99 Nach Eintritt der Verjährung ist eine Aufrechnung auch dann nicht mehr möglich, wenn nachträglich noch eine Kostenberechnung erteilt wird. Eine Aufrechnungserklärung nach Eintritt der Verjährung entfaltet nach § 215 BGB (§ 390 S. 2 BGB a.F.) nur dann Wirkung, wenn innerhalb der nichtverjährten Zeit eine Aufrechnungslage bestand. Daran fehlt es aber, wenn die Kostennot...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung

Rz. 10 Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 Abs. 1 ZPO). Dies kann unter Umständen auch das Berufungsgericht sein, wenn die Hauptsache dort zwischenzeitlich anhängig ist. Ist ein solcher Fall gegeben, findet das Verfahren vor dem Berufungsgericht statt (§ 943 Abs. 1 ZPO). Für diesen Fall ordnet Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Erstattungsfragen

Rz. 163 Probleme können hinsichtlich der Frage auftreten, ob die durch eine Besprechung angefallenen Kosten notwendig i.S.v. § 91 ZPO waren. Der Begriff der Notwendigkeit wird vom Gesetz nicht näher definiert. Als "notwendig" werden die Kosten angesehen, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als sachdienlich bezeichnen kann.[195] Hier wird die Rechtsprechung zeigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Fälligkeit

Rz. 33 Der Anspruch nach Abs. 1 S. 1 wird nicht schon nach § 8 fällig. Wie sich aus dem Zusammenhang ergibt, kann der Anspruch erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens geltend gemacht werden. Dies ist zwar ausdrücklich nicht geregelt, kommt jedoch insoweit in Abs. 5 S. 1 zum Ausdruck, als dort angeordnet ist, dass die Verjährung erst mit Rechtskraft der das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 131 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. Abs. 3. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel: Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000 EUR. Hiernach kommt es zum Rechtsstreit über diesen Betrag. Für den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 55 Die Gebühr nach VV 3403 kann mehrmals entstehen. Das gilt nicht nur dann, wenn der Anwalt einerseits einen Schriftsatz anfertigen, einreichen oder unterzeichnen und andererseits einen Termin wahrnehmen soll, sondern auch dann, wenn er mehrere Schriftsätze fertigen, einreichen oder unterzeichnen oder mehrere Termine wahrnehmen soll. Rz. 56 Nach Auffassung des OLG Münche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 34 Die Postentgeltpauschale kann der Anwalt in jeder Angelegenheit gesondert berechnen. Dies ist im Gesetz (Anm. zu VV 7002) ausdrücklich geregelt. Soweit das RVG anordnet, dass eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit als besondere Angelegenheit anzusehen ist, kann der Anwalt in dieser Angelegenheit also auch eine gesonderte Postentgeltpauschale berechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorlage aus eigenen Mitteln

Rz. 25 Die Hebegebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt den Zahlbetrag aus eigenen Mitteln vorlegt und erst anschließend beim Mandanten einfordert. Beispiel: Der Anwalt zahlt die Vergleichssumme aus eigenen Mitteln an den Gegner und lässt sich diesen Betrag anschließend vom Mandanten erstatten. Dass in diesem Fall nicht "empfangene Gelder" weitergeleitet werden, sondern der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Unterzeichnen

Rz. 30 Die Gebühr nach VV 3403 erhält der Anwalt auch dann, wenn er lediglich einen Schriftsatz unterzeichnet. Soweit es sich um einen eigenen Schriftsatz handelt, dürfte in aller Regel bereits die Variante der Anfertigung erfüllt sein. Bedeutung hat das Unterzeichnen daher nur für das Unterzeichnen fremder Schriftsätze, also von Schriftsätzen, die ein anderer Anwalt oder au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 48 Die Vorschrift des Abs. 3 S. 1 gibt an, wie die nach VV 7003 bis 7006 zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind, wenn eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt wird. Sie regelt nicht, welche Vergütung dem Anwalt für die Ausführung von Geschäftsreisen zusteht; dies ergibt sich vielmehr aus VV 7003 bis 7006. Rz. 49 Nimmt der Anwalt anl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Begrenzung nach § 15 Abs. 5

Rz. 24 VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2 ordnet die entsprechende Anwendung des § 15 an, insbesondere also auch die Anwendung des § 15 Abs. 5. Soweit der Anwalt, nachdem er mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden war, den Auftrag erhält, in dieser Einzeltätigkeit weiter tätig zu werden, erhält er keine neuen Gebühren (Ausnahme: § 15 Abs. 5 S. 2). Es bleibt insgesamt bei einer Geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3331

Rz. 11 Findet im Verfahren über die Gehörsrüge ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, erhält der Anwalt nach VV 3331 eine Terminsgebühr in Höhe von 0,5. Rz. 12 Eine fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ist mangels Bezugnahme auf die entsprechenden Vorschriften (Anm. Abs. 1 zu VV 3104 etc.) nicht mö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kostenansatzverfahren

Rz. 87 Die im Strafverfahren anfallenden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden vom Kostenbeamten in einer Kostenrechnung angesetzt (§ 19 GKG). Im Verfahren über den Kostenansatz – sofern es hier überhaupt einmal zu einer anwaltlichen Tätigkeit kommt – sowie für die Überprüfung der Kostenrechnung erhält der Anwalt keine gesonderte Gebühr. Diese Tätigkeit ist wiederum ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kosten einzustehen hat, kommt eine Entlastung der...mehr