Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 4.2 Stellungnahme der Berufskammer

Rz. 10 Der Berufskammer ist von der Finanzbehörde eine angemessene Frist für die Abgabe der Stellungnahme einzuräumen.[1] Die Kammer kann sich zu allen Aspekten des Verfahrens äußern, die ihr bedeutsam erscheinen. Sie ist somit nicht auf Ausführungen zu Tatsachenfragen und Arbeitsabläufen beschränkt, sondern kann auch auf die materielle Rechtslage und die Höhe der angemessen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4 Wegfall des Hindernisses

Rz. 13 Fällt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids gegen den Verband der Grund weg, weshalb es nicht zu einem subjektiven Verfahren gekommen ist, wenn also beispielsweise der flüchtige Vorstand der Strafverfolgung zugeführt wird, so berührt dies weder die Wirksamkeit der festgesetzten Geldbuße, noch die Strafbarkeit des Vorstandes oder die Möglichkeit der Ahndung. Vielmehr w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Zollrechnen / Zusammenfassung

Überblick Sowohl die Berechnung der Bemessungsgrundlagen wie Zollwert und Einfuhrumsatzsteuerwert (EUSt-Wert), die Berechnung der bei einer Einfuhr zu entrichtenden Einfuhrabgaben wie Zölle (Wertzölle, Agrarzölle, Antidumpingzölle), Verbrauchsteuern (Tabak, Branntwein usw.) als auch der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zeigt dieser Beitrag anhand von Berechnungsbeispielen. Gesetze...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Umsätzen mit Sportwetten

Leitsatz Richtet sich der Ort der Leistung nach dem Sitz des Empfängers, ist von einer im Inland steuerbaren Leistung auszugehen, wenn ein ausländischer Empfängerort nicht nachgewiesen werden kann. Sachverhalt Streitig ist die Umsatzbesteuerung von (Vermittlungs-)Leistungen im Zusammenhang mit Sportwetten in den Streitjahren 2014 und 2015. Die Klägerin betreibt unter anderem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Auskunft gegenüber der Finanzverwaltung

Leitsatz Es besteht nach der Datenschutzgrundverordnung ein Anspruch auf Auskunft über die im Rahmen einer Betriebsprüfung erhobenen personenbezogenen Daten, nicht aber über Daten, die die Finanzverwaltung selbst generiert hat. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, bei der für die Jahre 2011 bis 2013 eine steuerliche Außenprüfung durchgeführt wurde. Nachdem diese abgeschlos...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begünstigung des Betriebsvermögens bei mittelbarer Schenkung

Leitsatz 1. Bei der Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Vorerwerbe dem letzten Erwerb ohne Bindung an eine dafür bereits ergangene Steuerfestsetzung mit den materiell-rechtlich zutreffenden Werten hinzuzurechnen. Eine bei der Besteuerung des Vorerwerbs zu Unrecht abgezogene sachliche Steuerbefreiung ist nicht zu berücksichtigen. 2. Die Steuervergünstigungen d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zwischengewinne als Verlust i.S.d. § 15b Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Negative Zwischengewinne stellen grundsätzlich keine Verluste i.S. des § 15b Abs. 1 EStG dar (Anschluss an das BFH-Urteil vom 28.06.2017, VIII R 57/14, BFHE 258, 421, BStBl II 2017, 1144). 2. § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG kann nicht dahin verstanden werden, dass ein vorgefertigtes Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG stets dann vorliegt, wenn sich ein Verlust im R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Festsetzung von Zinsen

Kommentar Ob die gesetzlich vorgesehene Höhe der Steuerzinsen (§§ 233 ff. AO) angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch als verfassungskonform angesehen werden kann, ist umstritten, weshalb Zinsfestsetzungen – wenn verfahrensrechtlich möglich – vorläufig durchzuführen sind. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 2.5.2019 im Einzelnen zur vorläufigen Zinsfestsetzung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Berichtigung von Erklärungen profitabel abrechnen

Eine allgemeine Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO besteht, wenn ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter, sein Gesamtrechtsnachfolger oder eine andere in § 153 Abs. 1 Satz 2 AO genannte Person (vgl. AEAO zu § 153, Nr. 4) nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung (vgl. AEAO zu § 153, Nr. 3) objektiv unr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Wird nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass dadurch eine Steuerverkürzung droht oder dass eine Steuer nicht in der richtigen Höhe entrichtet worden ist, muss dies unverzüglich angezeigt und richtiggestellt werden. Handelt es sich also um einen Fall des § 153 Abs. 1 Satz 1 AO, s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: PKH für vor Klageerhebung erledigte Untätigkeitsklage?

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe (PKH), wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 114 ZPO). Der Antrag auf Bewillig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 7.1 Analoge Anwendung des § 129 AO

Rz. 12 Eine analoge Anwendung des § 129 AO auf offenbare Unrichtigkeiten einer strafbefreienden Erklärung würde voraussetzen, dass eine planwidrige Unvollständigkeit der gesetzlichen Regelung besteht und die Rechts- und Interessenlage des ungeregelten Falls der des geregelten Falls vergleichbar ist. Sinn und Zweck des § 129 AO ist es, eine Berichtigung zu ermöglichen, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 8 Anwendbarkeit des § 89 AO

Rz. 15 Es ist fraglich, ob § 89 AO auch auf die strafbefreiende Erklärung anwendbar ist. Dies könnte sich aus dem Sinn und Zweck dieser Norm ergeben: Durch § 89 AO soll verhindert werden, dass der Bürger aufgrund seiner Unkenntnis, Unerfahrenheit oder Unbeholfenheit seiner Rechte verlustig geht, obwohl die Verwaltung dies bereits erkannt hat.[1] Dies könnte für die Fälle, in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 7 Offenbar unrichtige Erklärung

Rz. 11 Ist dem Stpfl. bei der Erstellung der strafbefreienden Erklärung ein Schreib- oder Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO unterlaufen, so ist fraglich, ob die durch die Erklärung bewirkte Steuerfestsetzung in direkter oder analoger Anwendung des § 129 AO berichtigt werden kann. § 129 AO betrifft Versehen der Finanzbehörde, nicht hinge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 7.2 Berichtigungsfrist

Rz. 13 Die Frist für eine Berichtigung analog § 129 AO kann jedoch nach dem Sinn und Zweck des StraBEG nur die des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StraBEG sein. Eine unbefristete Korrekturmöglichkeit würde wie auch jede andere Frist dazu führen, dass nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Erklärung Rechtssicherheit und Rechtsfriede eintreten.[1] Ferner würde eine spätere Bericht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 9 Aufgaben der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, unter Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen die Erklärung z. B. auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Dies folgt schon daraus, dass sich anderenfalls aus § 89 AO eine Hinweispflicht der Verwaltung ergeben würde, wenn bei Überprüfung einer unvollständigen Amnestieerklärung eine Steuerhinterziehung festgestellt werden würd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, StraBEG § 10 Besondere Vorschriften

1 Klassifizierung der pauschalen Steuer (Abs. 1) Rz. 1 Gemäß § 10 Abs. 1 Hs. 1 StraBEG gilt der nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 6 StraBEG zu entrichtende Betrag als ESt. Wie sich aus § 10 Abs. 1 Hs. 2 StraBEG ergibt, sind darauf jedoch weder KiSt noch SolZ zu entrichten. Abzugsteuern, die auf die erklärten Einnahmen erhoben wurden, sind – anders als z. B. bei § 36 Abs. 2 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 4 Abs. 4

Rz. 8 Auf die pauschal zu zahlende Abgabe sind §§ 156, 163, 222, 227, 240 und 361 AO und auch § 69 FGO nicht anzuwenden. Da die pünktliche Zahlung zwingende Voraussetzung des Eintritts der Straf- und Bußgeldfreiheit und der damit verbundenen Steuerbefreiung ist, würde jede andere Regelung dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufen. Wären die genannten Normen anwendbar, so würde di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.2 Keine Korrektur

Rz. 7 Eine Korrektur unterbleibt nach § 10 Abs. 3 S. 2 StraBEG für solche Taten i. S. d. § 1 Abs. 1 StraBEG oder Handlungen i. S. d. § 6 StraBEG, die z. B. wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden können. Die Vorschrift greift jedoch nur ein, wenn der Eintritt der Straf- oder Bußgeldfreiheit allein daran scheitert, dass die in der strafbefreienden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 5 Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

Rz. 9 Der Erklärende hat jedoch die Möglichkeit, nach §§ 347ff. AO Einspruch gegen seine eigene als Steueranmeldung wirkende strafbefreiende Erklärung einzulegen. Abweichend von BMF v. 3.2.2004, IV A 4 – S 1928 – 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz. 12.7 kann darüber hinaus auch der Steuerschuldner Einspruchsführer sein, wenn er nicht der Erklärende ist.[1] Die Einspruchsfrist beträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.1 Korrektur der Steuerfestsetzung

Rz. 5 Stellt sich nach der Veranlagung heraus, dass die Amnestieerklärung unwirksam war, weil z. B. ein Ausschlussgrund des § 7 StraBEG eingreift[1], lediglich eine versuchte Steuerhinterziehung vorliegt[2] oder keine der in § 1 Abs. 1 S. 1 StraBEG bzw. § 6 StraBEG bezeichneten Taten[3], in der Erklärung die Einnahmen nicht spezifiziert wurden, die Erklärung nicht eigenhändi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 7.3 Abweichende Festsetzung durch das Finanzamt

Rz. 14 Eine von der strafbefreienden Erklärung abweichende Festsetzung durch das FA ist selbst dann nicht möglich, wenn es eine offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung entdeckt. Da es sich bei der strafbefreienden Erklärung um eine Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung handelt, könnte das FA lediglich die Möglichkeit haben, den Erklärenden nach § 89 AO auf die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3 Einschränkung "soweit" (Abs. 3)

Rz. 4 Soweit die Steueransprüche nach §§ 8, 9 StraBEG durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und fristgerechte Zahlung der pauschalen Abgabe erloschen sind, können sie in regulären Festsetzungen nicht mehr berücksichtigt werden. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt ("soweit"), können die nach dem StraBEG noch nicht erloschenen Steueransprüche jedoch im Rahmen von Steuerfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 2 Steueranmeldung ohne Vorbehalt der Nachprüfung (Abs. 2)

Rz. 2 Die strafbefreiende Erklärung ist durch § 10 Abs. 2 StraBEG als Steueranmeldung ausgestaltet und steht einer ESt-Festsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Der Stpfl. muss somit – anders als bei einer Selbstanzeige nach § 371 AO – nicht mit einer Überprüfung seiner Angaben rechnen, und die Festsetzung kommt ohne weiteres Zutun der Finanzbehörden zustande. Der S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 6 Stufenweise Amnestieerklärung

Rz. 10 Die Möglichkeit einer stufenweisen Nacherklärung, bei der vergleichbar einer "Stufen-Selbstanzeige" zunächst geschätzte Zahlen geliefert werden, besteht nach dem StraBEG nur eingeschränkt.[1] Die im Rahmen der strafbefreienden Erklärung genannten Zahlen müssen mindestens die Höhe der nicht erklärten Einnahmen erreichen, da eine spätere Korrektur nach Ermittlung der zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 1 Klassifizierung der pauschalen Steuer (Abs. 1)

Rz. 1 Gemäß § 10 Abs. 1 Hs. 1 StraBEG gilt der nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 6 StraBEG zu entrichtende Betrag als ESt. Wie sich aus § 10 Abs. 1 Hs. 2 StraBEG ergibt, sind darauf jedoch weder KiSt noch SolZ zu entrichten. Abzugsteuern, die auf die erklärten Einnahmen erhoben wurden, sind – anders als z. B. bei § 36 Abs. 2 Nr. 1, 2 EStG – auf die pauschale Steuer nicht anrec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifbegünstigung für Zahlungen eines Arbeitgebers aus einem Langzeitvergütungsmodell

Leitsatz Zahlungen des Arbeitgebers aus einem sogenannten Langzeitvergütungsmodell (Long Term Incentive Modell - LTI) deren zusammengeballte Zahlung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt ist, stehen einer Tarifbegünstigung nach § 34 EStG nicht entgegen - auch wenn dieselbe Tätigkeit sowohl durch laufende als auch durch außerordentliche Einkünfte vergütet wir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Die Finanzverwaltung hat aktuell zwei Anpassungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vorgenommen. Betroffen von den Änderungen ist die Bekanntgabe von Verwaltungsakten in einem laufenden Insolvenzverfahren einer Gesellschaft. Bekanntgabe - AEAO zu § 122 In Nr. 2.5.5 wird die Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten der Gesellschaft, über deren Vermögen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz 1. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht zu den Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde aufgrund DSGVO

Leitsatz Ein Akteneinsichtsrecht ist zwar nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt, es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger war zu einem Drittel an einer Ende 2008 aufgelösten GbR beteiligt, bei der ab dem Jahr 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. 2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekann...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Steuerlich unschädliche Betätigungen i. S. d. § 58 Nr. 3 AO

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Steuerbegünstigte Körperschaften können seit 01.01.2014 einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zeitnah zu verwendende Mittel zur Vermögensausstattung zuwenden. Die Zuwendung von Mitteln zur Vermögensausstattung kann sowohl an bereits bestehende als auch an noch zu gründende steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fördervereine für Schulen

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Fördervereine für Schulen (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) können nur dann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten, wenn sie selbstlos handeln, d. h. nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen (s. § 55 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Werden private Schulen gefördert, müssen diese selbst als steuerbegünstigt anerkannt sein....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2019, Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholfahrt im Ausland; Anforderungen an die aus dem ausländischen Staat stammenden Erkenntnisse; MPU-Anordnung: ausreichende Angabe von Begutachtungsstellen und ausreichende Angabe der Gründe für die Zweifel an der Fahreignung; Atemalkoholkonzentration als beweissichere Methode für MPU-AO

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV 2010 § 11 Abs. 6 S. 1, S. 2, Abs. 8 § 13 S. 1 Nr. 2c § 46 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Die Fahrerlaubnisbehörde genügt den Anforderungen des § 11 Abs. 6 S. 2 FeV, wenn die Begutachtungsanordnung den Hinweis enthält, dass die Untersuchung durch jede amtlich anerkannte medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gemäß § 81 Abs. 2 GNotKG zulässig, (...) 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kostenansatz war aufzuheben. Die Antragstellerin ist als gemeinnützige Stiftung gemäß § 7 des Hessischen Justizkostengesetzes (JKostG HE) von der Erhebung von Gebühren im Erbscheinsverfahren befreit. Gemäß § 7 Abs. 1 JKostG HE sind die im Sinne des Steuerrechts al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist Trägerin eines Krankenhauses, das sie als Zweckbetrieb im Sinne des § 67 der Abgabenordnung betreibt. Gemäß der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2015 vom 21.7.2017 (Bl. 389 dA) ist hinsichtlich der Steuerpflicht Folgendes festgestellt: "Die Steuerpflicht erstreckt sich ausschließlich auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.2 Finanzbehörden

Rn 68 Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gilt das Steuergeheimnis aus § 30 AO uneingeschränkt. Der starke vorläufige Insolvenzverwalter ist aber Vertreter des Steuerpflichtigen i. S. v. § 34 AO und kann daher von den Finanzbehörden alle Auskünfte über die Verhältnisse des Schuldners verlangen, die er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten benötigt, mehr jedoch nic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Tz. 28 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Steuerlich unschädlich ist eine Betätigung auch dann, wenn eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Jahr des Zuflusses verwendet (s. § 58 Nr. 10 AO, Anhang 1b). § 58 Nr. 10 AO ist nicht auf den erstmaligen Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Das Deutsche Rote Kreuz unterhält überwiegend Zweckbetriebe i. S. d. § 66 AO (Anhang 1b). Als Beispiele seien insbesondere genannt: Kleiderkammern Kleiderkammern und entsprechende Katastrophenlager werden als Zweckbetrieb anerkannt, wenn sie nicht der Mittelbeschaffung durch Veräußerung der gesammelten Kleidungsstücke dienen. Ein Zweckbetrieb l...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 82 Auch wenn § 155 Abs. 1 Satz 2 den Übergang der steuerlichen Pflichten des Schuldners erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter anordnet, tritt bereits der verwaltungs- und verfügungsberechtigte, starke vorläufige Insolvenzverwalter in diese Verpflichtungen ein, allerdings gemäß § 34 Abs. 3 AO lediglich "soweit seine Verwaltung reicht". Dies...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Teilweise Mittelweitergabe an andere Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts

Tz. 21 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Bestimmung, wonach eine Steuervergünstigung nicht ausgeschlossen wird, wenn eine Körperschaft ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung – deren steuerbegünstigter Zwecke – zuwendet, ist in § 58 Nr. 2 AO (Anhang 1b) enthalten. Tz. 22...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Checkliste/Merksätze

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Folgende Punkte sind zu beachten: Der Zweck – d. h. die Beschaffung der Mittel – ist durch die Förderkörperschaft in der Satzung der Förderkörperschaft festzulegen (s. AEAO zu § 58 Nr. 1 AO TZ 1, Anhang 2). Eine namentliche Angabe der Empfängerkörperschaft ist in der Satzung nicht erforderlich. Eine räumliche Begrenzung der Förderkörperschaft i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Denkmalpflege

Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Ein Verein, der die Förderung der Denkmalpflege zum Satzungszweck hat, fördert einen nach § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck. Unter Denkmalpflege sind Maßnahmen zum Schutz künstlerisch wertvoller oder kulturgeschichtlich bedeutsamer Bau- und Kunstdenkmäler zu verstehen, um Zerstörung, Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Steuerrecht

Rn 81 An dieser Stelle sollen nur die wesentlichen steuerrechtlichen Aspekte der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Überblick dargestellt werden. Eine ausführliche Darstellung der steuerrechtlichen Implikationen findet sich in Gruppe 7. Die steuerlichen Pflichten müssen grundsätzlich der Schuldner bzw. sein gesetzlicher Vertreter erfüllen (§ 34 Abs. 1 AO). Dazu gehört zuvörde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.5 Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts – Abs. 4

Rz. 25 § 15a Abs. 4 EStG betrifft den verfahrenstechnischen Teil der Verlustausgleichsbeschränkung und bestimmt, dass der nach § 15a Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähige Verlust, vermindert um die nach § 15a Abs. 2 EStG abzuziehenden und vermehrt um die nach § 15a Abs. 3 EStG hinzuzurechnenden Beträge, jährlich gesondert festzustellen ist. Rz. 26 Zuständig ist durch den Verweis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4 Zusätzliche steuerliche Erfordernisse nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 244 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG begnügt sich nicht mit den allg. handelsrechtlichen Bestimmungen, sondern setzt in S. 3 zusätzliche eigene Bedingungen. Der erweiterte Verlustausgleich kommt danach zum Tragen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Kommanditist muss persönlich im Handelsregister eingetragen sein. Das Bestehen der Haftung muss nachgewiesen sein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dartvereine/-clubs

Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Dartvereine/-clubs können wegen der Förderung des Sports (s. § 52 Abs. 2 AO a. F.) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn diese Sportart wettkampfmäßig betrieben wird. Für die Wettkampfmäßigkeit sind die Regeln des Deutschen Dartverbandes e. V. 1982, Berlin, zu beachten. Die OFD Hannover (s. Vfg. vom 25.07.1994, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.3 Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 326 Der Bescheid über verrechenbare Verluste ist, wie dargelgt, einerseits Folge-, andererseits Grundlagenbescheid. Er übernimmt die zuzurechnenden Einkünfte aus dem Gewinnfeststellungsbescheid, erzeugt mit seinem Regelungsgehalt wiederum Bindungswirkungen für andere Bescheide, und zwar sowohl für Bescheide des gleichen Vz zur ESt, zur KSt, über die Feststellung von Einkünf...mehr