Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhöhte Abschreibungen / 10 Bescheinigungen der Behörden als Grundlagenbescheide

Bei den Sonderabschreibungen nach § 7h und § 7i EStG ist die Finanzverwaltung nicht in der Lage zu entscheiden, ob das Gebäude in einem Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt bzw. ob es sich um ein Baudenkmal handelt. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde bzw. der Denkmalschutzbehörde, die das Vorliegen der entsprechenden Vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mietkosten auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Sachverhalt Im Streitfall ging der Steuerpflichtige einer Beschäftigung in Berlin nach, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Nordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / 5.2 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Von dem Grundsatz, dass Einnahmen im Veranlagungszeitraum des tatsächlichen Zuflusses zu versteuern sind, gibt es eine gesetzlich festgelegte Ausnahme.[1] Danach müssen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, im Kalenderjahr de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bußgeldübernahme durch den Arbeitgeber

Kommentar Wenn Arbeitnehmer der Logistikbranche während ihrer Berufsausübung falsch parken oder Lenk- und Ruhezeiten überschreiten, sind ihre Arbeitgeber häufig bereit, die verhängten Bußgelder zu übernehmen. Ob diese Kostenerstattung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, ist derzeit Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens vor dem BFH. Wann Arbeitslohn vorliegt Zuw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten

Leitsatz Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird. Normenkette § 67 AO Sachverhalt Die Klägerin ist Trägerin eines gemeinnützigen Pla...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

Leitsatz Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit. Normenkette § 35, § 55 InsO, § 174 Abs. 5 Satz 2 AO Sachverhalt Über das Vermögen des früheren Steuerberaters E, für den ein Berufsverbot besteht, wurde das Insolvenzverf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG; Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG

Leitsatz 1. Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG und die gesonderte und einheitliche Feststellung i.S. der §§ 179 Abs. 1 und Abs. 2, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind zwei eigenständige Verwaltungsakte, die nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG verbunden werden können. 2. Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungs...mehr

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Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen

Leitsatz 1. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters. 2. Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht. Normenkette § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 59, § 60 Abs. 2, § 61 Abs. 1 AO, § 83, § 84, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 5 Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (§ 63 Abs. 5 AO)

Rz. 7 § 63 Abs. 5 AO ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013[1] neu eingefügt worden und regelt die Berechtigung der steuerbegünstigten Körperschaften zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen i. S. d. § 50 Abs. 1 EStDV. Zweck der Vorschrift ist die Herbeiführung von Rechtssicherheit sowohl für die Körperschaft als Ausstellerin als auch für den Empfänger der S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 2 Zeitliche Anforderungen (§ 63 Abs. 2 AO)

Rz. 3 Die tatsächliche Geschäftsführung muss für die Vergünstigungen bei der KSt und der GewSt während des ganzen Jahres den Anforderungen des § 63 AO entsprechen; bei Verstößen hiergegen kann nach § 173 Abs. 1 AO eine Änderung etwaiger Steuerbescheide innerhalb der Festsetzungsfrist erfolgen. Bei anderen Steuerarten muss die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung im Zeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO) Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächli...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänger der Schenkung (Beschenkter) zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer waren. Dabei gelten als Inländer: natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die da...mehr

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Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden

Leitsatz 1. Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit (Fortführung des BFH-Urteils vom 20.01.2016 – II R 34/14, BFHE 252, 389, BStBl II 2016, 482). 2. Eine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerverbindlichkeiten ist nach § 2059 Abs. 1 Satz ...mehr

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Die Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG ist bereits im Festsetzungsverfahren zu beachten

Leitsatz Die Regelung in § 66 Abs. 3 EStG ist dem Festsetzungsverfahren zuzuordnen; sie wirkt rechtsbeendend und nicht lediglich rechtsbegrenzend. Dementsprechend bildet sie keine Grundlage dafür, einem Kindergeldberechtigten die Zahlung bestandskräftig festgesetzter Kindergeldansprüche zu verweigern, wenn § 66 Abs. 3 EStG nicht bereits im Festsetzungs-verfahren berücksichti...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.3 Grundvermögen im Inland oder in EU-(EWR-Staaten (Zeilen 36 und 37)

In den Zeilen 36 und 37 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Grundstücke ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Für die ...mehr

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Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

Leitsatz 1. Überlässt ein Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu seinem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke gegen ein vorausgezahltes Entgelt zur Nutzung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, kann er das Gestattungsentgelt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen: im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindliches ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.1 Formeller Mangel

Formelle Mängel liegen vor, wenn Formvorschriften der Abgabenordnung [1] oder sonstige Buchführungs- oder Aufzeichnungsvorschriften nicht eingehalten worden sind. Folgende Vorschriften sind zu beachten:mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.2 Neue Prüfungstechniken

Seit Einführung des digitalen Datenzugriffs (Abgabenordnung 2004) ist es der Finanzverwaltung gestattet, direkt auf die elektronischen Daten des zu prüfenden Unternehmens zuzugreifen. Der Zugriff betrifft nicht nur die Finanz- und Anlagenbuchhaltung, sondern umfasst auch Daten aus den sog. "Vorsystemen" wie Warenwirtschaftssystem, Kassensystem, Auftragsabwicklung etc. Sämtlich...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / Zusammenfassung

Überblick Wesentlicher Teil im Besteuerungsverfahren von Betrieben ist nicht nur die Steuererklärung, sondern auch deren Überprüfung durch die Außenprüfung (=Betriebsprüfung) des Finanzamts. Welche Vorgehensweisen hier im Allgemeinen und im Besonderen zur Anwendung kommen können, lesen Sie in diesem Beitrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 146, 147, 193 AO; BMF, S...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3 Mängel der Buchführung bzw. Aufzeichnungen

Gem. § 158 AO sind eine formell ordnungsgemäße Buchführung oder formell ordnungsgemäße Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu legen. Das Finanzamt darf keine Schätzung vornehmen. Eine Ausnahme besteht nur, "soweit nach den Umständen des Einzelfalls" die "sachliche Richtigkeit zu beanstanden" ist – d. h. materielle Mängel vorliegen. Achtung Schätzungsbefugnis des Finanzamt...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / Zusammenfassung

Überblick Die Gastronomie zählt neben Bäckereien und Metzgereien zu den bargeldintensivsten Betrieben mit Verkauf von Waren zu teilweise unterschiedlichen Steuersätzen. Der Fiskus wird daher seine Prüfungsmethoden schwerpunktmäßig auf die Kassenführung, Kalkulation der Speisen und Getränke und ggf. Umsatzsteuer ausrichten. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einer Außenprüfung...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.3 Verprobung der Kasse

Kassenfehlbetragsrechnung Der Betriebsprüfer rechnet ausgehend vom Bestand zum Jahresbeginn die Kassenbestände der einzelnen Tage nach und prüft, ob negative Salden auftreten: Praxis-Beispiel Kassenfehlbetragsrechnung Auflistung des Kassenbuchsmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Änderung der Steueranmeldung gemäß § 164 Abs. 2 AO oder § 173 AO

Rz. 302 [Autor/Stand] Änderung der Festsetzung des Steuerabzugbetrags vor Eintritt der Festsetzungsverjährung. Vor Eintritt der Festsetzungsverjährung kommt eine Änderung der Festsetzung des Steuerabzugbetrags nach § 50a EStG oder der Kapitalertragsteuer aufgrund der dann vorgelegten Freistellungsbescheinigung gem. § 164 Abs. 2 AO oder § 173 AO in Betracht. Ist bereits Fests...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Änderung gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis)?

Rz. 303 [Autor/Stand] Frage der Qualifizierung der nachträglichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Es erscheint fraglich, ob eine nachträglich erteilte Bescheinigung ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Hinblick auf eine vorangegangene Steueranmeldung oder (Entrichtungs-)St...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO

Rz. 165 [Autor/Stand] Ausschluss einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Bei Versäumung der Frist des § 50d Abs. 1 Sätze 9, 10 kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO gewährt werden.[2] Die Anwendung des § 110 AO ist bei Ablauf der Festsetzungsfrist ausgeschlossen. Rz. 166 [Autor/Stand] Zusammenfallen von Ablauf der Antragsfrist und Ablauf der Fest...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf zum EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3679)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 2. § 50d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g”. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "nach § 43b" durch die Angabe "nach §§ 43b, 50g" und die Angabe "des § 43b und" durch die Angabe "der §§ 43b und 50g sowie" ersetzt. c) ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Änderung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AO (nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung)?

Rz. 306 [Autor/Stand] § 175 Abs. 2 Satz 2 AO (nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung) und Effektivitätsgrundsatz mangels Übergangsfrist. Gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AO gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Diese Regelung wurde durch das EU-Richtlinien-Umsetzungsges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Systematische Stellung des § 32a KStG/Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der AO

Tz. 8 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a KStG ist eine verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift in einem materiellen St-Gesetz (ebenso wie zB § 10d EStG für den Verlustabzug oder § 35b GewStG für die Änderung eines GewSt-Messbescheids). Die Regelung stellt ein (verfahrensrechtliches) Korrespondenzprinzip hinsichtlich des Ansatzes einer vGA bei der Kö und beim AE her. Sie gewähr...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem Entwurf des EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 29.9.2004 (BT-Drucks. 15/3827)

Beschlussempfehlung [...] 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: ,c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: "(1a) Der nach Absatz 1 in Verbindung mit § 50g zu erstattende Betrag ist zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 12 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderli...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Abführung der Abzugsteuer nach Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Für Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, gilt Folgendes: Für die Erstattung aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG). Dessen Zuständigkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn es auf entsprechenden Antrag hin die Freistellungsbescheinigung erteilt hat und die Abzugsteuer erst nach diesem Zeitpunkt angemeldet und ab...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Abführung der Abzugsteuer nach Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, gilt Folgendes: Für die Erstattung aufgrund von § 50g EStG oder aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG). Dessen Zuständigkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn es auf entsprechenden Antrag hin die Freistellungsbescheinigung erteilt hat und die Abzugsteuer erst nach diese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahme: Verzinsung des Erstattungsbetrages nach § 50g EStG

a) Verzinsung (Satz 1) Rz. 225 [Autor/Stand] Verzinsung von Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ausschluss der Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern besteht für Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG, welche nach dem 31.12.2003 gezahlt werden (Abs. 1a Satz 1). Diese Regelung trägt Art. 1 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Anfechtungsbefugnis des Vergütungsgläubigers

Rz. 209 [Autor/Stand] Einspruchs- und Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Der Vergütungsgläubiger ist befugt, die Steueranmeldung aus eigenem Recht anzufechten.[2] Gemäß § 350 AO 1977 ist zur Einlegung eines Einspruchs befugt, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine vergleichbare Regelung enthält § 40 Abs. 2 FGO in Bezug auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG

Tz. 3 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Weder im EStG noch im KStG waren vor Einfügung des § 32a KStG eigenständige verfahrensrechtliche Änderungsvorschriften für den Fall der nachträglichen Aufdeckung einer vGA enthalten. Es konnten deshalb lediglich die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Steuer- oder Feststellungsbescheid ei...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschluss des Bundesrates v. 8.7.2005 (BR-Drucks. 515/05(B))

Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Entgegen seiner Eingangsformel bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Es sieht in Artikel 4 Abs. 21 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – die geänderte Bestimmung führt zur Zustimmun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids gegenüber der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 3. A...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.1.1 Betriebsstättenbegriff nach OECD-MA

Tz. 1092 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Besteht ein DBA mit dem Land, in dem der Stpfl gew tätig ist, dann bestimmt sich der BetrSt-Begriff nach den Vorschriften dieses DBA. Da DBA mit ihrer Ratifizierung Bundesgesetze werden, stehen die in ihnen verankerten BetrSt-Begriffe als selbständige Rechtsnorm neben § 12 AO und gehen im Zweifel vor (s § 2 AO). Für den Fall der "Ansiedlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rechtslage vor Einführung der Frist

Rz. 154 [Autor/Stand] Einführung der Antragsfrist durch das StÄndG 2001. Die Antragsfrist wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001[2] mit Wirkung ab dem 1.1.2002 eingeführt (§ 52 Abs. 59a EStG). Davor sah § 50d Abs. 1 keine eigenständigen Antragsfristen vor. Demzufolge galten insoweit die allgemeinen Regelungen der AO zur Festsetzungsverjährung.[3] Rz. 155 [A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern

Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 233a AO ausgenommen, weil eine Verzinsung do...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung

Rz. 307 [Autor/Stand] Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung. Wird die Abzugsteuer festgesetzt, entrichtet und dann nachträglich die Freistellungsbescheinigung erteilt, hat der Vergütungsgläubiger bei Aufhebung der Festsetzung die Möglichkeit einer Erstattung gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO. Rz. 308 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage einer Erstattung. Der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr