Kassenfehlbetragsrechnung
Der Betriebsprüfer rechnet ausgehend vom Bestand zum Jahresbeginn die Kassenbestände der einzelnen Tage nach und prüft, ob negative Salden auftreten:
Kassenfehlbetragsrechnung
Auflistung des Kassenbuchs
Bewegung | Tagessaldo | Kassenbestand | ||
01.01. | Anfangsbestand | 100 | ||
01.01. | Einnahmen | 1.000 | 1.100 | 1.100 |
02.01. | Einnahmen | 2.000 | ||
02.01. | Bankeinzahlung | -3.300 | -1.300 | -200 |
03.01. | Einnahmen | 2.000 | 2.000 | 1.800 |
Der Betriebsprüfer bildet den Saldo für die einzelnen Tage und findet einen Kassenfehlbetrag i. H. v. 200 EUR zum 02.01.
Schlussfolgerung der Betriebsprüfung: Es liegt ein materieller Mangel vor.
Kassensturz
Nimmt der Betriebsprüfer einen Kassensturz vor, stimmt er den tatsächlichen Kassenbestand (Kassenschub und Geldbeutel) mit dem buchmäßigen Kassenbestand lt. PC-Kasse oder offenen Kasseab. Wurde ein Kassenspeicher zwischenzeitlich gelöscht, und der Vergleich ist nicht mehr einwandfrei möglich oder weichen tatsächlicher Kassenbestand und Buchbestand voneinander ab, liegt ein gravierender Mangel in der Buchführung bzw. den Aufzeichnungen vor. Dieser Umstand berechtigt den Betriebsprüfer zur Schätzung.
Datenzugriff auf Vorsysteme
PC-Kassen gelten als Vorsysteme der Buchführung bzw. Aufzeichnungen. Alle ins System eingegebenen und vom System generierten Daten sind aufbewahrungspflichtig.[1] Der Betriebsprüfer wird diese Daten (Speisekarte, Bedienerumsatz, Tischumsatz, etc.) für seine Nachkalkulation heranziehen. Können die Daten nicht vorgelegt werden, liegt ein gravierender Mangel vor.
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