Kassenfehlbetragsrechnung

Der Betriebsprüfer rechnet ausgehend vom Bestand zum Jahresbeginn die Kassenbestände der einzelnen Tage nach und prüft, ob negative Salden auftreten:

 
Praxis-Beispiel

Kassenfehlbetragsrechnung

Auflistung des Kassenbuchs

 
    Bewegung Tagessaldo Kassen­bestand
01.01. Anfangsbestand     100
01.01. Einnahmen 1.000 1.100 1.100
02.01. Einnahmen 2.000    
02.01. Bankeinzahlung -3.300 -1.300 -200
03.01. Einnahmen 2.000 2.000 1.800

Der Betriebsprüfer bildet den Saldo für die einzelnen Tage und findet einen Kassenfehlbetrag i. H. v. 200 EUR zum 02.01.

Schlussfolgerung der Betriebsprüfung: Es liegt ein materieller Mangel vor.

Kassensturz

Nimmt der Betriebsprüfer einen Kassensturz vor, stimmt er den tatsächlichen Kassenbestand (Kassenschub und Geldbeutel) mit dem buchmäßigen Kassenbestand lt. PC-Kasse oder offenen Kasseab. Wurde ein Kassenspeicher zwischenzeitlich gelöscht, und der Vergleich ist nicht mehr einwandfrei möglich oder weichen tatsächlicher Kassenbestand und Buchbestand voneinander ab, liegt ein gravierender Mangel in der Buchführung bzw. den Aufzeichnungen vor. Dieser Umstand berechtigt den Betriebsprüfer zur Schätzung.

Datenzugriff auf Vorsysteme

PC-Kassen gelten als Vorsysteme der Buchführung bzw. Aufzeichnungen. Alle ins System eingegebenen und vom System generierten Daten sind aufbewahrungspflichtig.[1] Der Betriebsprüfer wird diese Daten (Speisekarte, Bedienerumsatz, Tischumsatz, etc.) für seine Nachkalkulation heranziehen. Können die Daten nicht vorgelegt werden, liegt ein gravierender Mangel vor.

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