Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Schuldnerschaft von Hinterziehungszinsen bei Schenkungen und Erbfällen

In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des BFH v. 28.3.2012[38] hinzuweisen. Ein Steuerpflichtiger kann auch Schuldner von Hinterziehungszinsen sein/werden, wenn der Steuerpflichtige persönlich keine Steuerhinterziehung begeht/begangen hat und ein Dritter für ihn eine unrichtige Steuererklärung abgibt und daraufhin gegen ihn als den Schuldner der hinterzogenen Steuer kein...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 2. Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf endet gem. § 235 Abs. 3 Satz 1 AO mit der Zahlung der hinterzogenen Steuer. Maßgeblich ist die tatsächliche Entrichtung des hinterzogenen Betrags. Der Zinslauf endet daher spätestens mit Ablauf des Fälligkeitstags, da Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 3 Satz 2 AO nicht für Zeiten festgesetzt werden, für die ein Säumniszuschlag entsteht, die Zahlung gestundet ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Höhe des Hinterziehungszinssatzes

Der gesetzliche Zinssatz von 0,5 % (für jeden Monat des Zinslaufs) wird angesichts des anhaltenden niedrigeren Marktzinsniveaus unter verfassungsrechtlichen Aspekten diskutiert.[29] Der BMF[30] hat dazu angeordnet: Die BFH-Beschlüsse v. 25.4.2018 und v. 3.9.2018[31] sind für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2012 (nur) auf Antrag des Zinsschuldners in allen Fällen anzuwen...mehr

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Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts innerhalb des Dreitageszeitraums

Leitsatz Behauptet der Steuerpflichtige, den Verwaltungsakt nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen. Sachverhalt Das Finanzamt wies den Einspruch der Klägerin gegen den USt-Bescheid 2011 am 26.10.2018 – einem Freitag –...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / I. Vorliegen einer Schenkung-/Erbschaftsteuerhinterziehung

Die Hinterziehung von Schenkung-/Erbschaftsteuer kann in vielfältiger Weise vorkommen. "Klassiker" sind "Schwarzgeld" im Ausland[1], "Verstecken" von Kapital in (ausländischen) Stiftungen[2] u. ä., "Nichterklären" ausländischer Vermögenswerte/-gegenstände bei der Erbschaftsteuererklärung[3], oder schlicht die Nichtangabe von Vorschenkungen (BGH 1 StR 405/14). 1. Voraussetzung...mehr

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Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers

Leitsatz 1. Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn i.S. der entsprechenden Vorschriften – wie beispielsweise § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 oder § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG – ist derjenige Lohn, den der Arbeitgeber verwendungsfrei und ohne eine bestimmte Zweckbindung (ohnehin) erbringt. 2. Zusätzlicher Arbeitslohn liegt vor, wenn dieser verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin gesch...mehr

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Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

Leitsatz 1. Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. 2. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das FA nicht analog anwendbar. 3. Mangels gesetzlicher Regelung in d...mehr

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Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004

Leitsatz 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004 sind die AfA‐ und AfS-Beträge eines Geschäftsjahres gesondert (und ggf. einheitlich) festzustellen, die bei der Ertragsermittlung auf der Ebene des Investmentsondervermögens gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG als Werbungskosten abgezogen wurden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Höhe diese Beträge mit positiven...mehr

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Aussage von Bediensteten der Finanzverwaltung vor Gericht

Kommentar Wenn Bedienstete der Finanzverwaltung vor Gericht aussagen, stellt sich die Frage: Wie steht es um das Steuergeheimnis? Und zu welchen Fragen haben sie überhaupt eine Offenbarungsbefugnis? Das LfSt Niedersachsen bezieht Stellung. In der Verwaltungsanweisung v. 29.7.2019 stellt das LfSt Niedersachsen (S 0130 – 305 – St 142) zusammenfassend dar, was zu beachten ist, w...mehr

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Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz 1. Endgültig einnahmelos ist eine Kapitalbeteiligung erst, wenn feststeht, dass Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen aus der nämlichen Beteiligung niemals als Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S. des § 3 Nr. 40 EStG einer bestandskräftigen Veranlagung des Steuerpflichtigen oder einer bestandskräftigen gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung se...mehr

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Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren – "Netto‐/ Bruttofeststellung" – Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung

Leitsatz 1. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden, so dass die Einkünfte nach Anwendung dieser Vorschriften grundsätzlich "netto" festzustellen sind. Zulässig ist aber auch, die § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG unterliegenden laufenden Einkünfte oder V...mehr

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Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

Leitsatz 1. Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.02.2016 (sog. 500+) sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. 2. Es handelt sich auch nach europarechtlichen Grundsätzen um Familienleistungen gleicher Art. 3. Die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die Gewährung einer Familienleistung hat ...mehr

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Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren Organgesellschaft bei vororganschaftlicher Gewinnausschüttung

Leitsatz Hängen Schuldzinsen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zusammen, mit der in einem späteren Veranlagungszeitraum ein Organschaftsverhältnis begründet wird, unterliegen die Schuldzinsen insoweit anteilig dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG, als die Kapitalgesellschaft während des Bestehens der Organschaft Gewinne aus vororganschaftlicher Ze...mehr

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Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz 1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. 2. Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 18. September 2012 – VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128)...mehr

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Zum ermäßigten Steuersatz bei Zweckbetrieben

Leitsatz Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.3.3 Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts auf Zuflussbesteuerung

Das Wahlrecht zugunsten der sukzessiven Besteuerung muss spätestens bis zur Bestandskraft der Einkommensteuerveranlagung des Jahres, in dem der Veräußerungsgewinn erzielt wurde, ausgeübt werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass ein Antrag auf nachgelagerte Besteuerung auch noch im Einspruchsverfahren gegen einen geänderten Steuerbescheid gestellt werden kann, wenn dieser A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 226 Aufrechnung

1 Begriff und Rechtsgrundlagen der Aufrechnung Rz. 1 Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung. An der Aufrechnung sind immer (mindestens) zwei Forderungen beteiligt, und zwar die Forderung des Aufrechnenden gegen den Aufrechnungsgegner, mit der aufgerechnet wird ("Gegenforderung"), und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen der Aufrechnung

Rz. 1 Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung. An der Aufrechnung sind immer (mindestens) zwei Forderungen beteiligt, und zwar die Forderung des Aufrechnenden gegen den Aufrechnungsgegner, mit der aufgerechnet wird ("Gegenforderung"), und die Forderung des Aufrechnungsgegners gegen de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Unbestrittene Forderung

Rz. 11 Erklärt der Stpfl. die Aufrechnung gegen Ansprüche des FA aus dem Steuerschuldverhältnis, müssen seine Ansprüche, mit denen er gegen die Forderung der Finanzbehörde aufrechnet, nach Abs. 3 unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sein. Dadurch wird verhindert, dass Finanzbehörde und FG auch über die Gegenforderung des Aufrechnenden, die privatrechtlicher Natur sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.4 Fälligkeit und Erfüllbarkeit

Rz. 28 Weitere Voraussetzung der Aufrechnung ist nach § 387 BGB, dass die Forderung des Aufrechnenden (die Gegenforderung) entstanden und fällig ist, der aufrechnende Gläubiger also die ihm gebührende Leistung fordern kann.[1] Die Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Aufrechnung.[2] Hängt die Fälligkeit der aufrechnend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Rechtsfolgen der Aufrechnung

Rz. 46 Die Aufrechnung ist Erfüllungsersatz und führt daher zum Erlöschen der beteiligten Forderungen.[1] Wirkung der Aufrechnung ist nach § 389 BGB, dass die Haupt- und die Gegenforderung, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in dem beide Forderungen sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (Aufrechnungslage). Maßgebend für diese Aufrechnungslag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.5 Aufrechnungsverbote

Rz. 34 Das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, wonach sich der Schädiger von einer Forderung aus unerlaubter Handlung nicht durch Aufrechnung befreien darf, gilt grundsätzlich auch im Rahmen des § 226 AO. So darf sich die öffentliche Hand z. B. nicht von einem Anspruch nach dem Bundesentschädigungsgesetz durch Aufrechnung mit Steueransprüchen befreien.[1] Prozessuale Kosteners...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Gegenseitigkeit

Rz. 15 Die Aufrechnung ist nach § 387 BGB nur zulässig, wenn Gegenseitigkeit besteht, d. h., wenn jeweils der Gläubiger der einen Forderung auch der Schuldner der anderen Forderung ist. An der Gegenseitigkeit fehlt es, wenn Schuldner der aufrechnenden Forderung eine Personengesellschaft, Gläubiger der Hauptforderung dagegen ein Gesellschafter ist, oder umgekehrt. Gegenseitig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2 Voraussetzungen der Aufrechnung

2.1 Zur Aufrechnung geeignete Forderungen, Gleichartigkeit Rz. 5 Die Forderungen, die an der Aufrechnung teilnehmen, müssen entstanden sein. Das gilt sowohl für die Gegenforderung des Aufrechnenden als auch für die Hauptforderung des Aufrechnungsgegners. Eine Steuerforderung entsteht nach § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, bei periodischen Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 53 Die Aufrechnung wird durch Aufrechnungserklärung geltend gemacht. Für die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde und durch den Stpfl. gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche öffentlich-rechtliche Willenserklärung, durch die ein steuerschuldrechtliches Gestaltungsrecht ausg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zur Aufrechnung geeignete Forderungen, Gleichartigkeit

Rz. 5 Die Forderungen, die an der Aufrechnung teilnehmen, müssen entstanden sein. Das gilt sowohl für die Gegenforderung des Aufrechnenden als auch für die Hauptforderung des Aufrechnungsgegners. Eine Steuerforderung entsteht nach § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, bei periodischen Steuern mit Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Rz. 6 Zur Aufre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.6 Verrechnungsvertrag

Rz. 38 Liegen die Voraussetzungen der Aufrechnung nicht vor, etwa weil es an der Fälligkeit der Forderung, die zur Aufrechnung gestellt wird, oder an der Gegenseitigkeit fehlt, ist eine Verrechnung durch Verrechnungsvertrag möglich, der durch Angebot und Annahme zustande kommt.[1] Ein Verrechnungsvertrag kann auch trotz bestehender Aufrechnungslage abgeschlossen werden, z. B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 66... / 3 Begünstigter Personenkreis

Rz. 6 Die Leistungen der Einrichtung müssen in besonderem Maß hilfsbedürftigen Personen nach § 53 AO zugute kommen. Das bedeutet, dass die wohlfahrtspflegerischen Leistungen nicht in vollem Umfang auf die Förderung des in § 53 AO genannten Personenkreises gerichtet sein müssen; es genügt, wenn diesen Personen 2/3 der Leistungen zugute kommen.[1] Der in § 53 AO genannte Perso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 66... / 1 Grundlagen

Rz. 1 In den §§ 66–68 AO sind eine Reihe von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geregelt, die kraft Gesetzes Zweckbetrieb sind, ohne dass zusätzlich die allgemeinen und einengenden Voraussetzungen des § 65 AO erfüllt sein müssen.§ 66 AO legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ein Zweckbetrieb ist. Es ist nicht Voraussetzung, dass der i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 66... / 2 Einrichtung der Wohlfahrtspflege

Rz. 3 Einrichtung der Wohlfahrtspflege kann jede Institution sein, die wohlfahrtspflegerische Aufgaben i. S. d. Abs. 2 ausübt. Zu den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zählen vor allem die in § 23 UStDV erschöpfend aufgezählten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege[1], ihre Unterorganisationen und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Für...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; sie statuieren eine Rückausnahme von der partiellen Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe.[1] Die Rechtsfigur des Zweckbetriebs leitet sich ab aus der Rechtsprechung des RFH...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Ursprünglich in der AO 1977 enthalten war nur eine Vorschrift, die dem heutigen Abs. 1 entsprach. Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist die Vorschrift neu gefasst worden. Dabei wurde der bisherige Text redaktionell geändert, ohne dass damit eine sachliche Änderung verbunden war, und als Abs. 1 in die neue Vorschrift übernommen. Die Abs. 2–5 enthalten N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65... / 4 Bedeutsame Fallgruppen

Rz. 11 In der Praxis sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung: Beförderung von kranken, behinderten oder verletzten Personen Der Krankentransport von Personen, für die während der Fahrt eine fachliche bzw. eine ärztlich verordnete persönliche Betreuung oder der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder erforderlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 66... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege liegt regelmäßig vor bei häuslichen Pflegeleistungen durch eine steuerbegünstigte Körperschaft im Rahmen des SGB VII, SGB XI, SGB XII oder des Bundesversorgungsgesetzes.[1] Die Belieferung von Studentinnen und Studenten mit Speisen und Getränken in Mensa- und Cafeteria-Betrieben von Studentenwerken begründen einen Zweckbetrieb nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 2.1 Begriff

Rz. 4 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist zwar für die Einordnung einer Betätigung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht erforderlich[1], aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht aber grundsätzlich gebote...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 §§ 64–68 AO befassen sich mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1] von gemeinnützigen Körperschaften. §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Betätigungen als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; § 64 AO legt die steuerlichen Folgen fest für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65 Zweckbetrieb

1 Grundlagen 1.1 Systematische Einordnung Rz. 1 §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; sie statuieren eine Rückausnahme von der partiellen Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe.[1] Die Rechtsfigur des Zweckbetriebs leite...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

1 Grundlagen 1.1 Systematische Einordnung Rz. 1 §§ 64–68 AO befassen sich mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1] von gemeinnützigen Körperschaften. §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Betätigungen als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; § 64 AO legt die steuerlichen Folgen fest fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Ein Zweckbetrieb liegt nur vor, wenn die drei Voraussetzungen des § 65 AO gegeben sind; das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen führt zum Verlust der Eigenschaft als Zweckbetrieb und damit zum Verlust der Steuervergünstigungen für diesen Betrieb.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 66 Wohlfahrtspflege

1 Grundlagen Rz. 1 In den §§ 66–68 AO sind eine Reihe von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geregelt, die kraft Gesetzes Zweckbetrieb sind, ohne dass zusätzlich die allgemeinen und einengenden Voraussetzungen des § 65 AO erfüllt sein müssen.§ 66 AO legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ein Zweckbetrieb ist. Es ist nicht Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.3.2 Missbräuchliche Aufspaltung der Körperschaft

Rz. 25 Abs. 4 enthält das Verbot, zum Zweck der mehrfachen Inanspruchnahme der Besteuerungsgrenze des Abs. 3 die Körperschaft in mehrere selbstständige Körperschaften aufzuteilen. Diese Aufteilung wird als Rechtsmissbrauch i. S. d. § 42 AO betrachtet; für Zwecke der Besteuerung wird die aufgeteilte Körperschaft weiterhin als einheitliche Körperschaft behandelt. Abs. 4 trifft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.4.2 Zwecknahe steuerpflichtige Geschäftsbetriebe (Abs. 6)

Rz. 29 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v. 20.12.2000[1] eingefügt worden. Die Regelung hat den Zweck, eine Überbesteuerung zu vermeiden, die sich als Konsequenz aus dem BFH-Urteil vom 27.3.1991 zur steuerlichen Nichtberücksichtigung von gemischt veranlassten Aufwendungen ergab.[2] Hiernach waren Aufwendungen, die bei gleic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ein wirtschaftliche Betätigung, die nicht in unmittelbarer Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke unternommen wird und die Zweckbetriebsvoraussetzungen der §§ 65 bis 68 AO nicht erfüllt. Kennzeichnend für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, dass dieser die Funktion einer Hilfs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65... / 3 Steuerliche Behandlung des Zweckbetriebs, Rechtsbehelfe

Rz. 10 Der Zweckbetrieb ist dem steuerbegünstigten Bereich der gemeinnützigen Körperschaft zuzuordnen. Die laufenden Gewinne sowie Veräußerungs- und Aufgabegewinne sind ertragsteuerfrei. Die Umsätze der Zweckbetriebe unterliegen regelmäßig dem ermäßigten Steuersatz von 7 %[1], während das Recht zum vollen Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Versagt das FA der gemeinnützigen Körpe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65... / 2.2 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Nr. 1 muss der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke dienen, er muss also in seiner ganzen Ausgestaltung auf die Verwirklichung dieser Zwecke ausgerichtet sein. Der Zweckbetrieb ist selbst Teil der auf die Erreichung der begünstigten Zwecke gerichteten Tätigkeit; die Steuerfreiheit des Zweckbetriebs, trotz der damit verbundenen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.4 Sonderfälle

3.4.1 Altmaterialverwertung (Abs. 5) Rz. 26 Abs. 5 enthält eine Sonderregelung für die Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials außerhalb einer ständigen Verkaufsstelle. Die Sammlung und Verwertung von Altmaterial (inkl. Kleidern) zum Zweck der Veräußerung und damit der Erzielung von Einnahmen bildet einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der der v...mehr