Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschluss des Bundesrates v. 8.7.2005 (BR-Drucks. 515/05(B))

Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf. Begründung: Entgegen seiner Eingangsformel bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Es sieht in Artikel 4 Abs. 21 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – die geänderte Bestimmung führt zur Zustimmun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids gegenüber der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 3. A...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.1.1 Betriebsstättenbegriff nach OECD-MA

Tz. 1092 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Besteht ein DBA mit dem Land, in dem der Stpfl gew tätig ist, dann bestimmt sich der BetrSt-Begriff nach den Vorschriften dieses DBA. Da DBA mit ihrer Ratifizierung Bundesgesetze werden, stehen die in ihnen verankerten BetrSt-Begriffe als selbständige Rechtsnorm neben § 12 AO und gehen im Zweifel vor (s § 2 AO). Für den Fall der "Ansiedlung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalend...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rechtslage vor Einführung der Frist

Rz. 154 [Autor/Stand] Einführung der Antragsfrist durch das StÄndG 2001. Die Antragsfrist wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001[2] mit Wirkung ab dem 1.1.2002 eingeführt (§ 52 Abs. 59a EStG). Davor sah § 50d Abs. 1 keine eigenständigen Antragsfristen vor. Demzufolge galten insoweit die allgemeinen Regelungen der AO zur Festsetzungsverjährung.[3] Rz. 155 [A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsatz: Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern

Rz. 215 [Autor/Stand] Unverzinslichkeit des Erstattungsanspruchs. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuern unverzinslich (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO). a) Allgemeines Rz. 216 [Autor/Stand] Grund für das Prinzip mangelnder Verzinsung. Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 233a AO ausgenommen, weil eine Verzinsung do...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung

Rz. 307 [Autor/Stand] Rechtswirkung der nachträglich erteilten Freistellungsbescheinigung. Wird die Abzugsteuer festgesetzt, entrichtet und dann nachträglich die Freistellungsbescheinigung erteilt, hat der Vergütungsgläubiger bei Aufhebung der Festsetzung die Möglichkeit einer Erstattung gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO. Rz. 308 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage einer Erstattung. Der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.1.2 Das Konkurrenzverhältnis dem Grunde nach

Tz. 14 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Damit können sowohl hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale als auch der Rechtsfolgen die folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis stehen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Verbleibende Einwendungen des Vergütungsschuldners

Rz. 208 [Autor/Stand] Statthafte Einwendungen des Vergütungsschuldners. Von § 50d Abs. 1 Satz 13 unberührt sind Einwendungen des Vergütungsschuldners, die die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens selbst betreffen.[2] Folglich kann der Vergütungsschuldner gegen eine Steueranmeldung i.S.d. § 167 Abs. 1 Satz 1, § 168 Satz 1 AO oder gegen einen Haftungs- oder Nachforderungsbe...mehr

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FoVo 06/2019, Schwärzung vo... / 2 II. Die Entscheidung

LG ändert die Entscheidung von GV und AG Die gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ist in der Sache begründet. Sie führt zur Änderung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts dahin, dass auf die Vollstreckungserinnerung der Gläubiger nach § 766 ZPO der zus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (dd) Bereits erfolgte Abführung der Abzugsteuern und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die in der Steueranmeldung zu sehende Steuerfestsetzung

Rz. 280 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die Steuerfestsetzung. Es fehlt – mit Blick auf die vorangegangenen Erwägungen – auch in den Fällen an einem Rechtsschutzinteresse, in denen der Vergütungsgläubiger die Vergütung zwar erst nach Beantragung der Freistellungsbescheinigung erhalten hat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zusammenhang mit den Anwendungsregelungen für § 3 Nr 40 S 2f EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG

Tz. 64 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einschränkungen der StBefreiungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2ff EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG gelten erstmals für Bezüge, die nach dem 18.12.2006 zugeflossen sind (s § 52 Abs 4b S 2 EStG und § 34 Abs 7 S 11 KStG; jeweils vor Kroatien-StAnpG). Hier ergibt sich also – anders als bei § 32a KStG – keine Rückwirkung in zurückliegende Jahre....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rz. 256 [Autor/Stand] Freistellungsbescheinigung als Verwaltungsakt. Die Freistellungsbescheinigung ist ein Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO, nicht aber ein Steuerbescheid i.S.v. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (s. hierzu Anm. 30). Insoweit besteht ein bedeutender Unterschied zum Freistellungsbescheid i.S.d. Abs. 1 Satz 3, der einen Steuerbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO darstell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmölders, Der fehlende Einkommensbegriff, StuW 1960 Sp 75; Krollmann, Genehmigungspflicht bei abw Wj, DB 1961, 1115; Kalthoff, Einvernehmen des FA zur Wj-Umstellung, FR 1964, 479; – rh – Neugründung einer GmbH und Wahl eines abw Wj, GmbHR 1966, 170; Gonella, Kennt das KSt-Recht eine außerbetriebliche Sphäre bei Kap-Ges? DB 1967, 873; Parczyk, Zuordnung von Lebenssachverhalten u...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 15.6.1989 (BT-Drucks. 11/4803)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/4507 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 11/4688, 11/4712 – Bericht der Abgeordneten Dr. Faltlhauser und Poß I. Allgemeines [...] 1. Inhalt de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.3 Bauplanungs- und Bauüberwachungstätigkeit

Tz. 1143 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es ist strittig, ob reine Bauplanungs- und Bauüberwachungstägigkeiten noch in den Anwendungsbereich des Art 5 Abs 3 OECD-MA fallen. Beispiel: Die inl D-GmbH übernimmt weltweit in DBA-Ländern und Nicht-DBA-Ländern die Planung und Überwachung von größeren Bauvorhaben. Hierbei werden zu diesem Zweckmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.3.1 Grundsatz

Tz. 1226 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Als Teil des Gesamtunternehmens unterliegt die ausl BetrSt eines St-Inländers den Buchführungsvorschriften des HR und des StR der B-Rep. Ist für eine ausl BetrSt eine gesonderte Finanzbuchhaltung eingerichtet, so ist diese Bestandteil des Rechenwerks des Gesamtunternehmens. § 146 Abs 2 AO bestimmt, dass Bücher und Aufzeichnungen eines inl U...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1229 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch wenn die Bücher im Ausl geführt werden, kann der Betriebsprüfer verlangen, dass sie ihm zus mit den Buchungsbelegen vorgelegt werden. Sie unterliegen genauso wie die übrige Buchhaltung des Unternehmens der Vorlagepflicht nach den §§ 90 und 200 AO sowie der Prüfungsbefugnis der Fin-Verw (s § 193 AO). Eine Verpflichtung zur Vorlage der B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Rechtsnatur und Verhältnis des Freistellungsbescheids als Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 und der Freistellungsbescheinigung i.S.d. Abs. 2 Satz 1

Rz. 26 [Autor/Stand] Differenzierung zwischen Freistellungsbescheid und Freistellungsbescheinigung. Rechtsgrundlage der Erstattung i.S.d. Abs. 1 Satz 2 ist der Freistellungsbescheid (§ 50d Abs. 1 Satz 3). Hiervon streng zu unterscheiden ist die in § 50d Abs. 2 Satz 1 genannte Bescheinigung über die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuerabzug, die sog. Freistellungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.1 Ermittlungszeitraum bei nach HGB Buchführungspflichtigen (§ 7 Abs 4 S 1 und 2 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, ist der Gewinn nach dem Wj zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Das Wj kann mit dem Kj übereinstimmen oder vom Kj abweichen (abw Wj). Es umfasst grds einen Zeitraum von zwölf Kalendermonaten (s Tz 34). In Ausnahmefällen kann das Wj eine kürzer...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.6 Informationsbüro

Tz. 1151 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Häufig unterhalten Bauunternehmen im anderen Staat sog "Informationsbüros", in denen von Aushilfskräften ua folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Lohnbuchhaltung; Schriftverkehr mit den Krankenkassen, Einwohnermeldeämtern, Arbeitsämtern, Finanzämtern und anderen inl Behörden; LSt-Anmeldungen bei dem zuständigen FA; Verwaltung des inl Fi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.5 Outbound Steueroptimierungen mittels § 50d Abs 10 EStG

Tz. 1653 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einf des § 50d Abs 10 EStG hat sehr schnell zu Outbound-Modellen (zB PWC Transfer Pricing Perspective Deutschland 2012) geführt, in denen versucht wird, die Zuordnung insbes für Lizenzen zu nutzen, um diese im Konzern st-optimiert einsetzen zu können. Beispiel: a) Grundfall: Die dt X-GmbH ist als MG Eigentümerin einer großen Anzahl von Ma...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Abweichender Ermittlungszeitraum bei nicht nach HGB Buchführungspflichtigen

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die nicht nach hr-lichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, ist der Ermittlungszeitraum grds das Kj (zB bei sonstigen jur Pers des privaten Rechts, Vereinen, BgA). Eine stliche Buchführungspflicht besteht in diesen Fällen (zB bei beschr St-Pflicht, s Schr des BMF v 16.05.2011, BStBl I 2011, 530, Rn 1ff) nach § 141 Abs 1 AO fü...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.4 BFH-Urteil vom 5.2.2014 – I R 48/11

Tz. 2124 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Mit diesem Urt v 05.02.2014 (DB 2014, 931) hat der BFH seine Rspr bestätigt. Die Leitsätze lauten verkürzt: Der Senat hält … daran fest, dass D für (lfd und Veräußerungs-) Verluste, die ein in D ansässiges Unternehmen in seiner in Belgien belegenen BetrSt erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht hat (sog Symmetriethese). Ein Verlustabzug kommt ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.13.5 Nachweise

Tz. 1039 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die dt Anforderungen gehen in Rn 5.2 der Verw-Grds Umlagen wes über die OECD-Grundsätze hinaus. Rn 8.42 und 8.43 der OECD-GL 2010 machen ausdrücklich deutlich, dass es sich nicht um Mindesterfordernisse handelt, sondern nur um nützliche und vorteilhafte Informationen. Im Einzelnen enthält das BMF-Schr folgende Aussage: Zitat Der Umlagevertrag...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.1 Gebietsmäßige Abgrenzung

Tz. 1101 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der BetrSt-Definition der DBA fehlt wie in § 12 AO der Bezug auf einen bestimmten Ort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsstaaten. Bei den sog Vertreter-BetrSt (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht iSv Art 5 Abs 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.2 Hauptauswirkung: keine Gewerbesteuerpflicht

Tz. 1171 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der GewSt unterliegt jeder stehende Gew, soweit für ihn im Inl eine BetrSt unterhalten wird (s § 2 Abs 1 GewStG). Der Begriff der BetrSt ergibt sich aus § 12 AO. Ist ein Unternehmen nur über seinen ständigen Vertreter im Inl tätig, so hängt die Annahme einer BetrSt des Vertretenen von der weiteren Voraussetzung ab, dass die feste Geschäftsei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.2 Gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft

Tz. 1175 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Umstritten ist, ob der ges Vertreter einer Kap-Ges eine Vertreter-BetrSt begründen kann. Beispiel: Die C-Sp (nachfolgend C) ist eine Kap-Ges polnischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in Polen. Sie führt Werkverträge im Baugewerbe aus und hat in den Jahren 1–5 inl Werkverträge über zehn Mio EUR abgeschlossen. Die C unterhält im Inl kein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7341)

Einzelbegründung – (Auszug) Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 20a (§ 50d) Allgemeines Durch Urteil vom 11.10.2000 – I R 34/99 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Bescheinigung nach § 50d Abs. 3 EStG, durch die das Bundesamt für Finanzen den Schuldner von Kapitalerträgen im Sinne des § 43d EStG und Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.1 Innerstaatliches Recht für Bauausführungen und Montagen

Tz. 1135 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum BetrSt-Staat ein DBA, ist zu beachten, dass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 28 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 2 KStG enthält eine eigenständige Ablaufhemmung (außerhalb des § 171 AO) für die Verjährung. Der Bescheid des AE kann danach selbst dann geändert werden, wenn für ihn zwischenzeitlich Verjährung eingetreten sein sollte. Die Festsetzungsfrist endet nämlich insoweit (also hinsichtlich der stlichen Folgen der vGA auf AE-Ebene) nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Zeitpunkt der Auszahlung (Satz 5)

Rz. 144 [Autor/Stand] Inhalt der Regelung. Satz 5 (Satz 4 a.F.) regelt den Zeitpunkt der Auszahlung des Erstattungsbetrags. Hiernach wird der zu erstattende Betrag nach Bekanntgabe des Freistellungsbescheids ausgezahlt. Eine Ausnahme kann insoweit jedoch nach Satz 6 bestehen. Rz. 145 [Autor/Stand] Grundsatz der Nicht-Verzinsung und Ausnahmen. Der Erstattungsbetrag ist grundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.2 Bauausführungen und Montagen

Tz. 1060 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum BetrSt-Staat ein DBA, ist zu beachten, dass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Rückforderung der Erstattung

Rz. 171 [Autor/Stand] Voraussetzungen der Rückforderung der Erstattung. Soll eine Erstattung zurückgefordert werden, erfordert dies eine Aufhebung bzw. Änderung des Freistellungsbescheids.[2] Folglich setzt dies das Bestehen eines Korrekturtatbestands gem. §§ 172 ff. AO voraus, der nach Ablauf der Festsetzungsfrist gem. §§ 169 AO nicht mehr zur Anwendung gelangt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE, das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.5 Nachweisfragen

Tz. 2060 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Falls trotz Hinw auf die erweiterten Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs 2 AO kein Nachw einer Besteuerung durch den Stpfl erfolgt, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall das FA von der beantragten Freistellung abweichen kann. Die VerwGrS-PG enthalten hierzu keine Aussage. Allein die Tatsache, dass der Stpfl seinen erhöhten Mitwirkungspflic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.1 Feste Geschäftseinrichtung

Tz. 1058 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine BetrSt iSd § 12 S 1 AO setzt eine örtlich fixierte Geschäftseinrichtung oder Anlagen voraus, die dem Gew unmittelbar dient und die der Unternehmer tats nutzt (s Urt des BFH v 28.03.1985, BStBl II 1985, 405; s Urt des BFH v 10.02.1988, BStBl II 1988, 653). Es kann sich hierbei um Räume, technische Ausrüstungen oder Maschinen handeln. Di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.5.2 Externer Preisvergleich

Tz. 953 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für diesen eher seltenen Fall können folgende Daten herangezogen werden: Hierzu kann im Einzelfall auch auf Datenbanken zurückgegriffen werden (s Vögele/Krüger, IStR 2000, 516). Es bestehen allerdings Zweifel hinsichtlich der Vergle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

Rz. 124 [Autor/Stand] Unschädlichkeit der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft für das Merkmal der Unmittelbarkeit. Bei Einschaltung einer Personengesellschaft im Rahmen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses ändert die Zwischenschaltung der Personengesellschaft nichts an der "Unmittelbarkeit" der Beteiligung der Muttergesellschaft i.S.d. § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG. Dies e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.5 Gestaltungsmissbrauch bei Auftragsverteilung auf verbundene Unternehmen, die jeweils unter zwölf Monate tätig sind

Tz. 1149 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit Aufteilungen der Tätigkeiten zur Vermeidung der BetrSt-Begr von der Fin-Verw akzeptiert werden. Beispiel: Der St-Ausländer Y ist Alleingesellschafter der Fa A (ausl Kap-Ges 1), die im Inl weder eine feste Geschäftseinrichtung noch einen ständigen Vertreter hat. Y hält außerdem alle Anteile an der inl B-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 7 S 1 und 2 UmwStG werden den AE die offenen Rücklagen der Gesellschaft als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. UE werden bei AE, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen und deren Anteile daher zum stlichen Übertragungsstichtag entweder tats zum BV der Pers-Ges gehören bzw zu diesem Stichtag als in das BV d...mehr