Rz. 171

[Autor/Stand] Voraussetzungen der Rückforderung der Erstattung. Soll eine Erstattung zurückgefordert werden, erfordert dies eine Aufhebung bzw. Änderung des Freistellungsbescheids.[2] Folglich setzt dies das Bestehen eines Korrekturtatbestands gem. §§ 172 ff. AO voraus, der nach Ablauf der Festsetzungsfrist gem. §§ 169 AO nicht mehr zur Anwendung gelangt.

[Autor/Stand] Autor: Bozza, Stand: 01.06.2019

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