Wesentlicher Teil im Besteuerungsverfahren von Betrieben ist nicht nur die Steuererklärung, sondern auch deren Überprüfung durch die Außenprüfung (=Betriebsprüfung) des Finanzamts. Welche Vorgehensweisen hier im Allgemeinen und im Besonderen zur Anwendung kommen können, lesen Sie in diesem Beitrag.
§§ 146, 147, 193 AO; BMF, Schreiben v. 14.11.2014, IV A 4 – S 0316/13/10003[1] (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
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