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Abgabenordnung

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht
Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

Ab dem 1.1.2024 haben sich insbesondere für rechtsfähige Personenvereinigungen im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren wesentliche Änderungen ergeben. Dies betrifft vor allem die Erklärungspflicht, die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden sowie die Rechtsbehelfsbefugnis.


Stichtag
Stichtag
BFH

Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren

Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren so geändert, dass statt einer Zahllast ein Überschuss besteht, wird ein nachfolgender Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags Gegenstand des Klageverfahrens, obwohl er nunmehr auf § 152 Abs. 1 AO beruht.








EuGH (1)
EuGH (1)
BFH

Beihilfeprüfung im Rahmen der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften

Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist u.a., ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften (= Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen) der Charakter einer Beihilfe zukommt.



Geschäftsleute im Büro
Geschäftsleute im Büro
BFH

Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten

Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.


verärgertet Mann
verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Gesetzliche Vertreter wie GmbH-Geschäftsführer sowie Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte haften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung für Steuerrückstände des Vertretenen. Unser Top-Thema gibt einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung.


Junge Frau tippt etwas in elektronische Kasse ein
Junge Frau tippt etwas in elektronische Kasse ein
DStV

Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Registrierkassenpflicht

Der Koalitionsvertrag sieht für bestimmte Unternehmen eine verpflichtende Nutzung von Registrierkassen vor. An anderer Stelle weisen die Koalitionäre auf eine Evaluierung der bestehenden Pflichten hin, um im Anschluss daran weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterstützt das Ziel, Steuerhinterziehung einzudämmen – die bisherigen Aussagen lassen jedoch viele Frage offen.






Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
Stapel von Euromünzen auf Finanztabellen
BFH

Erlass der Säumniszuschläge setzt nicht zwingend AdV im gerichtlichen Verfahren voraus

Säumniszuschläge entstehen selbst dann, wenn eine Steuerfestsetzung später geändert oder aufgehoben wird. Wird eine Aussetzung der Vollziehung gewährt, entsteht ein Säumniszuschlag mangels Vollziehbarkeit nicht. Wird eine Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, kann der entstehende Säumniszuschlag erlassen werden. Nach Auffassung des BFH muss für einen solchen Erlass die AdV nicht zwingend zuvor auch beim FG beantragt werden.




















Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Pressemitteilung

Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften

Eine "Förderung der Allgemeinheit" zur Erlangung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit ist bereits dann zu verneinen, wenn eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten. Es kommt dann zwingend zum Verlust der Gemeinnützigkeit, ohne dass andere Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl hiermit abzuwägen sind.



Gleichgeschlechtlich
Gleichgeschlechtlich
Umwandlung Lebenspartnerschaft in Ehe

Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung

Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31.12.2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zur nachträglichen Berücksichtigung an eine Ehe anknüpfender und bislang nicht berücksichtigter Rechtsfolgen beantragt haben.











Schild Finanzamt
Schild Finanzamt
BFH

Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft

§ 6 Nr. 4 StBerG ist eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanzbehörde angewandt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn das Verwaltungsverfahren mit einer gemäß § 6 Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeit im Zusammenhang steht (hier Antrag auf Erlass im Sinne von § 227 AO im Zusammenhang mit einer Lohnsteuer-Anmeldung).